Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

22.01.2020 – STAL: Haftbefehl gegen einen Beschuldigten nach gewalttätigen Ausschreitungen am Connewitzer Kreuz außer Vollzug gesetzt

22.01.2020 – STAZ: Schnelles Urteil wegen Diebstahls aus einem Pkw

20.01.2020 – STADD: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

20.01.2020 – SMJus: Justiz setzt Digitalisierung der Gerichte fort – elektronische Gerichtsakte jetzt auch im Amtsgericht Dresden

17.01.2020 – STAZ: Fund einer Babyleiche in Plauen

17.01.2020 – STADD: Serie von Sexualstraftaten in Dresden und Umgebung

16.01.2020 – LKA: Soko LinX des Landeskriminalamtes übernimmt Ermittlungen zu Brandstiftung in Leipzig ____________________________________________________________________________

Staatsanwaltschaft Leipzig                                        22.01.2020

+ Haftbefehl gegen einen Beschuldigten nach gewalttätigen

+ Ausschreitungen am Connewitzer Kreuz außer Vollzug gesetzt

++ -Zwei Beschuldigte weiterhin in Untersuchungshaft-

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig hat am heutigen Tag der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig den seit dem 02.01.2020 bestehenden Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Beschuldigten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Gegen den Beschuldigten wird im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen in der Neujahrsnacht wegen des Tatvorwurfs des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Gefangenenbefreiung und der vorsätzlichen Körperverletzung ermittelt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten die durch das Amtsgericht erteilten (Melde-) Auflagen geeignet, einem weiterhin nicht zuletzt aufgrund der Straferwartung in vorliegender Sache bestehenden Fluchtanreiz entgegen zu wirken und so die Durchführung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens gegen den Beschuldigten sicher zu stellen. Die Staatsanwaltschaft hat daher dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend einen entsprechenden Antrag gestellt, dem der Ermittlungsrichter entsprochen hat.

Sollte der Beschuldigte gegen die erteilten Auflagen verstoßen wird die Staatsanwaltschaft beantragen, den Haftbefehl gegen den Beschuldigten wieder in Vollzug zu setzen.

Durch den Ermittlungsrichter wurde die sofortige Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.

Der bereits für den 23.01.2020 bestimmte Haftprüfungstermin  wurde aufgehoben.

Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls am heutigen Tag berührt ausdrücklich nicht den weiterhin bestehenden (dringenden) Tatverdacht, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten in der Neujahrsnacht begangen hat.

Die Ermittlungen zu dem Beschuldigten sind noch nicht abgeschlossen.  

Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen am 01.01.2020 am Connewitzer Kreuz befinden sich noch zwei Beschuldigte (29, 32)  in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt dauern im übrigen an. Soweit wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes ermittelt wird, laufen die Ermittlungen weiterhin gegen Unbekannt.

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                        22.01.2020

+ Schnelles Urteil wegen Diebstahls aus einem Pkw

Zwickau – Das Amtsgericht Zwickau hat heute, am 22. Januar 2020, einen 20jährigen Mann im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt. Der Afghane hatte gestern Mittag auf dem Mitarbeiterparkplatz des Jobcenters ins Zwickau die unverschlossene Fahrertür eines dort abgestellten Pkw geöffnet, aus dem Handschuhfach eine Flasche Wasser genommen und ausgetrunken. Dabei wurde er von einer aufmerksamen Zeugin beobachtet und konnte noch am Tatort gefasst werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        20.01.2020

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 19. Januar 2020 einen Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Serben erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am Nachmittag des 18. Januar 2020 in Radebeul in einem PKW etwa 400 Gramm Marihuana und 40 Gramm Methamphetamin bei sich geführt zu haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen. Dabei führte der Beschuldigte zugriffsbereit eine Pistole mit sich.

Gegen ihn bestand zudem noch ein offener Vollstreckungshaftbefehl aus einem anderen Verfahren über 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund einer früheren Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Vollstreckung dieser Ersatzfreiheitsstrafe hat die Staatsanwaltschaft Dresden ebenfalls unverzüglich veranlasst.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln –

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung [Digitalisierung | Justiz]

+ Justiz setzt Digitalisierung der Gerichte fort – elektronische Gerichtsakte jetzt auch im Amtsgericht Dresden

Heute werden die ersten Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Dresden mit der elektronischen Gerichtsakte ausgestattet. Nach dem erfolgreichen Pilotierungsstart am Landgericht Dresden wird die sogenannte E-Akte jetzt auch am Amtsgericht Dresden erprobt. Sechs Zivilrichterinnen und –richter sowie rund 30 Rechtspfleger, Servicekräfte und Kostenbeamte werden alle neu eingehenden Klagen und Anträge zur elektronischen Akte nehmen und elektronisch bearbeiten. Bis 2026 sollen die Papierakten aus den Gerichten nach und nach verschwinden. Dann sind bundesweit alle Verfahrensakten nur noch elektronisch zu führen.

Staatsministerin Katja Meier: »Die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte ist ein wichtiger Schritt. Die Digitalisierung bietet große Chancen für eine moderne Justiz und sie hat das Potenzial, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Gerichten positiv zu verändern. Neue, flexible Arbeitszeitmodelle sind denkbar und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.« Mit der Einführung der E-Akte werden Richterinnen und Richter zukünftig mobile Endgeräte wie Notebooks oder Convertibles erhalten, um die Akte transportabel zu machen. Die Arbeitsplätze aller Pilotierungsteilnehmer werden mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen, zusätzlichen Bildschirmen, ergonomischen Mäusen und Tastaturen ausgestattet. Um Akteninhalte visualisieren zu können werden die über 300 Sitzungssäle in den sächsischen Gerichten mit moderner Medientechnik ausgestattet.

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. Dezember 2012 ist der elektronische Zugang zu den sächsischen Gerichten, seit dem 1. Januar 2018 auch zu den Staatsanwaltschaften über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) flächendeckend eröffnet.

Ab dem 1. Januar 2026 sind Gerichte und Staatsanwaltschaften gesetzlich zur elektronischen Aktenführung verpflichtet. Daneben sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts vom 1. Januar 2022 an verpflichtet, den Gerichten und Staatsanwaltschaften Dokumente ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

Am 13. Oktober 2016 wurde das Projekt »E-Verfahrensakte Justiz Sachsen« eingesetzt, an dem alle Gerichtsbarkeiten und die Generalstaatsanwaltschaft, die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz und die Personalvertretungen aktiv beteiligt sind. Rund 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Justiz bereiten die Umstellung auf die elektronische Aktenführung mit einem Teil ihrer Arbeitskraft neben ihrer normalen Arbeit vor.

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                        17.01.2020

+ Fund einer Babyleiche in Plauen

Im Fall der am Dienstagnachmittag in Plauen aufgefundenen Babyleiche wurde im Rahmen  der Obduktion festgestellt, dass das Kind lebend geboren wurde.

Die Todesursache konnte bislang nicht aufgeklärt werden, hierzu werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Auch fanden sich keine Hinweise auf äußere Gewalteinwirkung.

Die Beschuldigte wird weiterhin intensivmedizinisch behandelt und ist nicht vernehmungsfähig. Weitere Angaben können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden, die Ermittlungen laufen.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        17.01.2020

Serie von Sexualstraftaten in Dresden und Umgebung

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt weitere Anklage gegen den Beschuldigten Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen eine weitere Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes erhoben.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, am Nachmittag des 13. Juni 2018 ein Mädchen auf einem Waldweg in Bad Gottleuba zu Boden gerissen und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte gegen den Beschuldigten bereits im November 2019 eine Anklage u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 25. November 2019).

Die nunmehr angeklagte Tat konnte durch weitere Spurenauswertungen aufgeklärt werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Verbindung des neuen Verfahrens zu dem bereits angeklagten Verfahren beantragt, damit alle Vorwürfe gegen den Beschuldigten gemeinsam verhandelt werden können.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Zulassung der Anklage und den Verbindungsantrag entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befindet sich in dem bereits im November 2019 angeklagten Verfahren weiterhin in Untersuchungshaft.

Serie von Sexualstraftaten in Dresden und Umgebung –

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Landeskriminalamt Sachsen                                         16.01.2020

+ Soko LinX des Landeskriminalamtes übernimmt Ermittlungen zu Brandstiftung in Leipzig

Sachverhalt 1 – Im Stadtteil Sellerhausen brannte in der Nacht zum 16.Januar 2020 auf der Karl-Härting-Straße im Bereich des sogenannten Güterrings ein Bagger an der Bahnstrecke zwischen Völkerschlachtdenkmal und Leipzig- Schönefeld.

Unbekannte Täter entzündeten mit bisher nicht bekannten Mitteln das Baufahrzeug, das auf einer Baustelle der Deutschen Bahn abgestellt war. Der Bagger brannte in der Folge vollständig aus. Bei den sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen, welche auch ein Hubschrauber der Bundespolizei unterstützte, konnte kein Tatverdächtiger gestellt werden.

Sachverhalt 2 – Gegen 8:00 Uhr des 16. Januar 2020 meldete sich ein Mitarbeiter einer Baufirma bei den Kollegen der Polizeidirektion Leipzig. Er teilte mit, dass an einem Bagger auf der Baustelle Oststraße/ Am Güterring im Stadtteil Anger-Crottendorf, ein verdächtiger Gegenstand gefunden wurde.

Nach den ersten Erkenntnissen könnte es sich dabei um Brandsätze handeln, die nicht zur Umsetzung gelangt sind.

Zeugenaufruf – Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht vom 15. zum 16. Januar 2020 an den beiden Tatorten in Anger-Crottendorf bzw. in Sellerhausen und im weiteren Bereich um die Tatorte verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen!

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Soko LinX des Landeskriminalamtes übernimmt Ermittlungen zu Brandstiftung in Leipzig –

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