Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

28.05.2019 – LKA: Straftaten während des Demonstrationsgeschehens Ende August 2018 in Chemnitz aufgeklärt

27.05.2019 – STAL: Anklage nach Raubüberfällen in Schkeuditz erhoben

28.05.2019 – SMF: Erste Bauleistungen für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Zwickau vergeben

23.05.2019 – LDS: Landesdirektion Sachsen schließt illegale Spielhalle in Görlitz

23.05.2019 – SMI: Gesetzesänderung stärkt Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

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Landeskriminalamt Sachsen                                         28.05.2019

+ Straftaten während des Demonstrationsgeschehens Ende August 2018 in Chemnitz aufgeklärt

++ Durchsuchungen bei zwei Tatverdächtigen

Einsatzkräfte des PTAZ[1] durchsuchten am 28. Mai 2019 in Chemnitz und Meerane die Wohnräume von zwei Beschuldigten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden / ZESA führt gegen zwei Männer (39 und 43 Jahre alt) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, an den gewalttätigen Ausschreitungen[2] im Rahmen der Demonstrationen am 26. August 2018 auf dem Johannesplatz in Chemnitz maßgeblich beteiligt gewesen zu sein.

Bei der Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten konnte Beweismaterial, u.a. Mobiltelefone, IT-Technik und ein Schlagring sichergestellt werden. Die technischen Asservate müssen nun ausgewertet werden.

Die Ermittlungen dauern an.

Durchsuchungen bei zwei Tatverdächtigen – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121748

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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen                        28.05.2019

+ Erste Bauleistungen für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Zwickau vergeben

Die Arbeiten zur Errichtung der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt von Sachsen und Thüringen gehen planmäßig voran. Darüber hat die Projektleitung (Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Leipzig I) Ende Mai 2019 die Baukommission der beiden Länder informiert.

Seit Beginn des Jahres wurden erste Leistungen ausgeschrieben. Dazu gehört die Errichtung der Anstaltsmauer, die im Mai an ein sächsisches Bauunternehmen vergeben werden konnte, das im Bieterwettstreit erfolgreich war. Aktuell läuft die Vorbereitung zur Fertigteilherstellung. Ab Sommer dieses Jahres werden die Bauarbeiten vor Ort beginnen, indem die im unternehmenseigenen Werk vorgefertigten Stahlbetonteile aufgestellt werden.

Anfang 2020 soll die Mauer vollständig errichtet sein und die gesamte Anstaltsfläche von knapp zehn Hektar einfassen.

Die sechs Meter hohe und rund 1,35 Kilometer lange Anstaltsmauer setzt sich aus über 400 Einzelelementen zusammen. Jedes der Elemente hat dabei ein Gewicht von rund 16,3 Tonnen und wird einzeln per LKW angeliefert.

Parallel zur Errichtung der Anstaltsmauer werden Baugruben ausgehoben und der Spezialtiefbau realisiert. Nach Vergabe dieser Leistungen sollen noch in diesem Jahr auch diese Arbeiten beginnen.

Ebenfalls in diesem Jahr wird das Regenwasserrückhaltebecken außerhalb des Geländes der Justizvollzugsanstalt errichtet. Auch das Vergabeverfahren hierzu steht kurz vor dem Abschluss.

Für den Bau der Gesamtanlage und der Hochbauten wird aktuell die Ausführungsplanung erstellt. Erste Vergaben werden für 2020 vorbereitet.

Nachdem die ursprünglich geplante Vergabe an einen Generalunternehmer wegen zu hoher Preise aufgehoben wurde, ist Ende 2018 auf eine Vergabe in mehreren Losen umgestellt worden.

Insgesamt ist die bauliche Fertigstellung weiterhin für Ende 2023 und die Inbetriebnahme im I. Quartal 2024 vorgesehen.

Für Bauausführung und Planung wurden bis Ende 2018 rund 39,5 Mio. Euro aufgewendet. Hiervon flossen 28,5 Mio. Euro in die Baufeldfreimachung und vorgezogene Leistungen. Nach der Entscheidung zum Wechsel auf Einzelvergaben liegen die ersten Vergabeergebnisse nunmehr im kalkulierten Kostenrahmen.

Insgesamt steht für das Gemeinschaftsvorhaben beider Länder ein Budget von 174 Mio. Euro zur Verfügung.

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Staatsanwaltschaft Leipzig                                        27.05.2019

+ Anklage nach Raubüberfällen in Schkeuditz erhoben

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen einen 17-Jährigen Anklage wegen des Tatvorwurfs des besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sowie des Raubes mit Todesfolge zur Jugendkammer des Landgerichts Leipzig erhoben.

Dem Angeschuldigten liegt zur Last, am 31.01.2019 eine 86-jährige Frau in Schkeuditz ihrer Tasche mit verschiedenen Wertgegenständen beraubt zu haben.

Die Geschädigte kam dabei zu Fall und musste aufgrund der erlittenen Verletzungen stationär im Krankenhaus behandelt werden.

In einem weiteren Fall liegt dem Angeschuldigten zur Last, am 23.02.2019 eine 88-jährige Frau in Schkeuditz ebenfalls ihrer Tasche mit Inhalt beraubt zu haben. Die Geschädigte kam aufgrund des Raubgeschehens zu Fall und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine stationäre Behandlung erforderlich machten. Im Rahmen dieser Behandlung verstarb die Geschädigte am 27.02.2019 im Krankenhaus.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 14.03.2019 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Auf die gemeinsame Medieninformation von Polizei und Staatsanwaltschaft Leipzig vom 21.03.2019 wird ergänzend Bezug genommen.

Da die Spurenuntersuchungen zu den übrigen Raubüberfällen zum Nachteil älterer Frauen in Schkeuditz Ende 2018/Anfang 2019 noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit nicht gesagt werden, ob sich der Angeschuldigte in diesem Zusammenhang möglicherweise weiterer Raubstraftaten schuldig gemacht hat.

Fragen zum weiteren Fortgang des Jugendstrafverfahrens werden an die Pressestelle des Landgerichts Leipzig erbeten.

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Landesdirektion Sachsen                                           23.05.2019

+ Landesdirektion Sachsen schließt illegale Spielhalle in Görlitz

Am 22. Mai 2019 hat die Landesdirektion Sachsen in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Görlitz die „Spielhalle I“ im „City-Casino“ am Demianiplatz 16/17 in Görlitz geschlossen und versiegelt.

Das „City-Casino“ am Demianiplatz wurde betrieben, obwohl für die dort ansässigen drei Spielhallen keine glücksspielrechtliche Erlaubnis vorlag.

Diese konnte nicht erteilt werden, da der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zum in der Nähe befindlichen Augustum-Annen-Gymnasium nicht eingehalten wurde. Dennoch war das Casino bis zum Tag der Versiegelung geöffnet. In den Räumlichkeiten befanden sich zuletzt insgesamt 12 Geldspielgeräte.

Nachdem die Inhaberin mehrfachen Aufforderungen der Landesdirektion Sachsen zur Schließung nicht gefolgt war und die „Spielhalle I“ illegal weiter betrieben hat, setzt die obere Glücksspielaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen nun die bereits erfolgte Untersagung konsequent um.

Hintergrund:

Der Betrieb einer Spielhalle ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis ist illegales Glücksspiel. Es handelt sich zudem um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches.

Eine glücksspielrechtliche Erlaubnis kann unter anderem dann nicht erteilt werden, wenn der Abstand zwischen einer Spielhalle und einer allgemeinbildenden Schule 250 Meter unterschreitet. Im konkreten Fall betrug der Abstand der Spielhallen im „City-Casino“ zum Augustum-Annen-Gymnasium in der Annengasse 4 nur rund 120 Meter. In den ehemaligen Spielhallen II und III war der Spielbetrieb zum Zeitpunkt der Versiegelung bereits eingestellt worden.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          23.05.2019

+ Gesetzesänderung stärkt Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

++ Wöller: „Wichtiger Schritt in die richtige Richtung“

Zur heutigen Abstimmung über die Anpassung des Brand-, Rettungsdienst-und Katastrophenschutzgesetzes im Sächsischen Landtag erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:

„Zahlreiche Sachsen sorgen bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder beim Rettungsdienst Tag und Nacht dafür, dass im Notfall schnelle Hilfe zur Stelle ist. Ihr Einsatz rettet Leben. Dafür gilt mein besonderer Dank. Neben unser aller Respekt und unserer Unterstützung braucht dieser Einsatz aber auch einen zeitgemäßen gesetzlichen Rahmen. Dafür haben wir heute einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung unternommen.“

Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/

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