Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 24.03.2021  –  OVG  :  Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig für unwirksam erklärt

* 23.03.2021  –  STADD  :  Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern I Beschuldigter in Untersuchungshaft

* 19.03.2021  –  STADD  :  Straftatenserie in Dresden aufgeklärt I Fährtenhündin Laura erfolgreich im Einsatz

* 18.03.2021  –  LKA  :  Brand eines PKW in Leipzig

* 15.03.2021  –  LKA  :  Sachbeschädigungen an Polizeistandort in Leipzig – Connewitz

* 11.03.2021  –  LKA  :  Gefährliche Körperverletzung in Eilenburg

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Ausführliche Pressemitteilungen

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24.03.2021, 14:52 Uhr — Erstveröffentlichung

Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig für unwirksam erklärt

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Normenkontrollurteil vom heutigen Tag die Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig vom 4. Oktober 2018 für unwirksam erklärt.

Mit der am 5. November 2018 in Kraft getretenen Verordnung wird Passanten im Gebiet um die Eisenbahnstraße in Leipzig das Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie z. B. Äxte, Beile, Schlagstöcke, Baseballschläger, Messer und Reizstoffsprühgeräte, aber auch sonstiger Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, als Hieb- oder Stoßwaffen gegen Personen oder Sachen eingesetzt zu werden, untersagt. Die Verordnung besteht neben einer am gleichen Tag erlassenen Verordnung des SMI zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig, mit der das Führen einer Waffe in dem Gebiet auf Grundlage des Waffenrechts verboten wird. Der Antragsteller, der sich häufig im Gebiet der Verbotszone aufhält, wendet sich nur gegen die Verordnung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt.

Die Verordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände ist auf das allgemeine Polizeirecht gestützt, das eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinn voraussetzt. Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer solchen Gefahr ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts. Erforderlich ist eine Prognose, die für bestimmte Arten von Verhaltensweisen – hier dem Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen – zu dem Ergebnis führt, dass typischerweise, jedenfalls aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, ein Schaden im Einzelfall für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wie z. B. durch eine Bedrohung oder Körperverletzung, einzutreten pflegt. Hierfür lagen indes weder der Behörde noch dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht hinreichende Daten vor. Allein die Tatsache, dass Rohheitsdelikte im Bereich der Eisenbahnstraße häufiger auftreten als in anderen Stadtteilen, reicht hierfür nicht. Ist die Behörde mangels genügender Erkenntnisse zu der erforderlichen Gefahrenprognose nicht im Stande, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dem das Sächsische Oberverwaltungsgericht folgt, keine Gefahr, sondern – allenfalls – eine mögliche Gefahr oder ein Gefahrenverdacht vor. Einer solchen möglichen Gefahr kann nur vom Sächsischen Landtag mit einem Parlamentsgesetz, nicht aber vom SMI oder der Stadt mit einer Polizeiverordnung begegnet werden. Für Erlass örtlich und zeitlich begrenzter Alkoholkonsumverbote existiert bereits eine solche Rechtsgrundlage in § 33 Sächsisches Polizeibehördengesetz, nicht jedoch für das Mitführen gefährlicher Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen.

Da das Fehlen einer polizeirechtlichen Gefahr bereits zur Unwirksamkeit der Verordnung führt, konnte das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob das SMI für den Erlass der Verordnung zuständig war oder die Verordnung von der Stadt Leipzig hätte erlassen werden müssen, ebenso offenlassen, wie die vom Antragsteller aufgeworfenen Fragen nach der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit einzelner Regelungen der Verordnung.

Gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 24. März 2021 – 6 C 22/19 –

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23.03.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern I Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 51-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Anstiftung zum sexuellen Missbrauch in 15 Fällen, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in drei Fällen und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften in 18 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, zwischen September 2016 und März 2017 in Wohnungen in Dresden und Meißen wiederholt sexuelle Handlungen an einem ihm bekannten und von der Mutter anvertrauten, zu den Tatzeiten 8-jährigen Mädchen vorgenommen und seine Taten teilweise gefilmt zu haben, um die Filme später in den sozialen Medien zu verbreiten.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, zwischen November 2019 und April 2020 mit zwei zu den Tatzeiten 11-jährigen Mädchen gechattet zu haben, um diese zu sexuellen Handlungen zu bewegen, die sie vor dem Beschuldigten vornehmen sollten. Dabei soll der Beschuldigte den Mädchen auch von sich selbst hergestellte pornographische Filme übersandt haben, um auf die Mädchen einzuwirken. Aufgrund der Einwirkung des Beschuldigten nahmen die Mädchen wiederholt wechselseitig sexuelle Handlungen an sich vor, wobei sie sich teilweise dabei filmten und die Filme dem Beschuldigten übersandten.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte zwischen Dezember 2017 und Mai 2020 in fünf Fällen über Dating-Portale Kontakt zu Müttern von Kindern im Alter von zwei bis elf Jahren aufgenommen haben, um diese zu veranlassen, konkret beschriebene sexuelle Handlungen an ihren Kindern vorzunehmen, diese zu filmen und ihm das Material zu übersenden, was ihm in zwei Fällen gelang.

Ferner soll der Beschuldigte in 18 Fällen Schriften verbreitet haben, die sexuelle Handlungen von oder an Personen unter 14 Jahren zum Gegenstand haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 11.05.2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 16.05.2020 aufgrund des Haftbefehls festgenommen werden. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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19.03.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Straftatenserie in Dresden aufgeklärt I Fährtenhündin Laura erfolgreich im Einsatz

Beschuldigter in Untersuchungshaft I Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen Diebstahls in fünf Fällen, Diebstahls oder Hehlerei in fünf Fällen, Sachbeschädigung in fünf Fällen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs in elf Fällen, Wohnungseinbruchsdiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.

Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, zwischen Dezember 2019 und November 2020 überwiegend hochwertige Gegenstände im Dresdner Stadtgebiet entwendet zu haben, um diese für sich zu behalten oder zu veräußern.

Im Dezember 2019 soll der Beschuldigte in die Garderobe des Kantinenpersonals des Dresdner Kreuzgymnasiums eingedrungen sein und aus Spinden u.a. den Fahrzeugschlüssel eines Pkw, EC-Karten, ein Handy und Bargeld entwendet haben. Unter Verwendung des Fahrzeugschlüssels soll der Beschuldigte sodann einen Pkw im Wert von ca. 10.000,00 Euro entwendet haben.

Im Januar 2020 soll der Beschuldigte durch Aufhebeln der Eingangstür in eine Seniorenwohnanlage im Dresdner Stadtzentrum eingedrungen sein und dort u.a. mehrere Fahrzeugschlüssel entwendet haben, wobei ein Sachschaden von ca. 3.000,00 Euro entstand. Unter Verwendung der Fahrzeugschlüssel soll der Beschuldigte sodann zwei zur Seniorenwohnanlage gehörende Dienstfahrzeuge im Gesamtwert von ca. 25.000,00 Euro entwendet haben. Kurze Zeit später soll der Beschuldigte eines der entwendeten Fahrzeuge in Pirna auf der Einsteinstraße vorsätzlich gegen einen Ampelmast gelenkt haben und hierdurch an dem Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden von ca. 15.000,00 Euro und an der Ampelanlage einen Schaden von ca. 4.500,00 Euro verursacht haben.

Im Januar 2020 soll der Beschuldigte gewaltsam in eine Bäckerei und eine Fleischerei auf der Lockwitzer Straße in Dresden eingedrungen sein, ca. 30,00 Euro Bargeld entwendet und einen Sachschaden von ca. 2.000,00 Euro verursacht haben.

Im Februar 2020 soll der Beschuldigte gewaltsam in ein Café auf der Nürnberger Straße in Dresden eingedrungen sein, ca. 200,00 Euro Bargeld entwendet und einen Sachschaden von ca. 1.000,00 Euro verursacht haben.

Im März 2020 soll der Beschuldigte in eine Pizzeria auf der Schäferstraße in Dresden eingedrungen sein, dort gewaltsam zwei Spielautomaten aufgebrochen und das darin befindliche Bargeld in Höhe von ca. 1.200,00 Euro entwendet sowie einen Sachschaden von ca. 1.400,00 Euro verursacht haben.

Anfang Juni 2020 soll der Beschuldigte gewaltsam in einen Handyladen am F.-C.-Weißkopfplatz eingedrungen sein, ca. 50,00 Euro Bargeld entwendet und einen Sachschaden von ca. 1.000,00 Euro verursacht haben.

Ende Juni 2020 soll der Beschuldigte in die Personalumkleide der Altmarktgalerie in Dresden eingedrungen sein, dort gewaltsam zehn Schrankspinde geöffnet haben, um nach stehlenswerten Gütern zu suchen. Aus einem Spind soll der Beschuldigte einen Wohnungsschlüssel, einen Ehering sowie eine Geldbörse mit Giro- und Kreditkarte, Personalausweis und 20,00 Euro Bargeld entwendet haben. Mit dem entwendeten Wohnungsschlüssel soll der Beschuldigte sodann in die Wohnung der Geschädigten in der Lenbachstraße in Dresden eingedrungen sein, einen sich darin befindlichen Laptop im Wert von ca. 600,00 Euro entwendet haben sowie Kenntnis von den PINs der Geschädigten erlangt haben. Anschließend soll der Beschuldigte unter Verwendung der entwendeten Karten und der PINs zwei Bargeldabhebungen in Höhe von insgesamt 1.500,00 Euro und mehrere Einkäufe im Dresdner Stadtgebiet getätigt haben, wobei er u.a. Schmuck, Kleidung, Kosmetikartikel, ein Handy, Zigaretten und Sportschuhe im Gesamtwert von über 800,00 Euro erworben haben soll.

Ferner soll der Beschuldigte zwischen September und Anfang November 2020 zwei gesichert auf der Zinzendorfstraße und der Tharandter Straße in Dresden abgestellte E-Bikes im Gesamtwert von ca. 8.000,00 Euro entwendet haben.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte am 4. November 2020 die Beifahrertür eines auf der Gröbelstraße in Dresden abgestellten Pkw eingeschlagen haben, und daraus u.a. Schlüssel, Ausweise und eine EC-Karte entwendet haben. Im Anschluss soll der Beschuldigte noch versucht haben, in eine Bäckerei auf der Gröbelstraße in Dresden einzudringen, um dort stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Bei der Tatausführung wurde der Beschuldigte von einer Zeugin überrascht und flüchtete. Er konnte zeitnah durch Einsatz von Fährtenhündin Laura der Dresdner Polizei in der Nähe des Tatorts aufgespürt und vorläufig festgenommen werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 4. November 2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und in Vollzug gesetzt. Die Untersuchungshaft ist derzeit als Überhaft notiert, da der Beschuldigte aktuell eine Freiheitsstrafe verbüßt. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Führungsaufsicht.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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18.03.2021, 14:13 Uhr — Erstveröffentlichung

Brand eines PKW in Leipzig

Zeugenaufruf

Tatort: 04299 Leipzig, Prager Straße/Güntzstraße

Tatzeit: 18.03.21; 03:35 Uhr

Am 18. März 2021, gegen 03:35 Uhr, wurde bekannt, dass ein PKW Mercedes Benz C 250 mit Leipziger Kennzeichen im Bereich Prager Straße/Güntzstraße in unmittelbarer Nähe zur Brücke an der S-Bahn-Haltestelle Völkerschlachtdenkmal brennt.

Nach ersten Erkenntnissen muss von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen werden. Durch den Brand entstand erheblicher Schaden. Die unmittelbar nach der Tat eingeleiteten Ermittlungen führten bis dato nicht zur Ergreifung von Tätern.

Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung des Falles übernommen.

Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht des 18. März 2021 im vorgenannten Zeitraum sowohl vor als auch nach der Tat am Tatort an der Prager Straße/Ecke Güntzstraße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen!

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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15.03.2021, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Sachbeschädigungen an Polizeistandort in Leipzig – Connewitz

Erneute Angriffe auf Polizeiposten in der Wiedebachpassage

Tatort:   04277 Leipzig OT Connewitz, Bereich Biedermannstraße 9-13

Tatzeit: 12. März 2021, gegen 20:11 Uhr und

13. März 2021, gegen 00:34 Uhr

Sachverhalt 1

Am Freitagabend, 12. März 2021 gegen 20:11 Uhr, wurden aus einer größeren Gruppierung heraus Gegenstände gegen den Polizeiposten in der Wiedebach-Passage geworfen. Das verbaute Sicherheitsglas hielt dem Angriff stand. Das an der Außenseite angebrachte Dienststellenschild wurde beschädigt. Ob dieser Angriff im Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten und nicht angemeldeten Kundgebung im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, wird gegenwärtig überprüft. Die Ermittlungen zu dem Angriff auf den Polizeiposten werden wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung geführt.

Sachverhalt 2

Kurz nach Mitternacht wurde am Samstag, 13. März 2021, gegen 00:34 Uhr, der Polizeiposten erneut mit einem Gegenstand beworfen. Ein im Objekt anwesender Polizeibeamter konnte im Anschluss hieran eine flüchtende Person beobachten. Durch hinzueilende Kräfte konnten im Umfeld mehrere Personen festgestellt werden, bei denen für eine die Beschreibung des Polizeibeamten mutmaßlich zutraf. Dabei handelt es sich um einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Ob weitere Personen an dem erneuten Angriff beteiligt waren ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Auch hier werden die Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung geführt.

Da in beiden Fällen eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung übernommen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den beiden Sachverhalten geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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11.03.2021, 15:58 Uhr

Gefährliche Körperverletzung in Eilenburg

Zeugenaufruf

Tatort:   04838 Eilenburg, Hartmannstraße

Tatzeit: 11. März 2021, 05.15 Uhr bis 05.25 Uhr

In den Morgenstunden des heutigen Donnerstags klingelten mehrere unbekannte Täter an der Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses in Eilenburg. Die unbekannten Täter sollen zu diesem Zeitpunkt schwarze Westen mit der Aufschrift Polizei getragen haben, dunkel gekleidet und vermummt gewesen sein.

Nachdem die unbekannten Täter in das Mehrfamilienhaus gelassen wurden, drangen diese in der Folge in die Wohnung eines 30-jährigen Mannes ein. Dieser wurde körperlich angegriffen und erlitt hierdurch Verletzungen. Nachdem die unbekannten Täter von dem 30-Jährigen abgelassen und aus der Wohnung geflüchtet sind, konnte dieser die Polizei verständigen. Auf Grund der Verletzungen wurde er in ein Krankenhaus verbracht.

Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung des Falles übernommen.

Es werden Zeugen gesucht, die in den Morgenstunden des 11. März zwischen 5:00 Uhr und 5:30 Uhr am Tatort in Eilenburg auf der Hartmannstraße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Insbesondere werden Hinweise zu einer Gruppe von Personen erbeten, welche unter Umständen den äußeren Anschein von Einsatzkräften der Polizei erweckten.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen!

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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