Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
23.07.2019 – LKA: Soko Rex beschlagnahmt Waffen in der Wohnung eines Rechtsextremisten
24.07.2019 – LKA: Sprengstoffexplosion in Zittau – Soko Rex ermittelt
23.07.2019 – STAC: Anklage wegen Bombendrohungen gegen das Jugendamt der Stadt Chemnitz erhoben
24.07.2019 – SMJus: Die Strafe folgt auf dem Fuße – Mehr beschleunigte Verfahren in Sachsen
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Landeskriminalamt Sachsen 23.07.2019
+ Soko Rex beschlagnahmt Waffen in der Wohnung eines Rechtsextremisten
Einsatzkräfte der Soko Rex des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums und des Polizeireviers Dresden-Nord stellten am Nachmittag des 22. Juli 2019 bei der Durchsuchung einer Wohnung in Dresden–Klotzsche mehrere Waffen sicher. Der Wohnungsinhaber, ein 28-jähriger polizeibekannter Rechtsextremist, war nicht anwesend.
Aufgrund eines Hinweises durchsuchten die Beamten die betreffende Wohnung auf Anordnung des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Dresden. Durch die umfangreichen polizeilichen Erkenntnisse zu dem vorbestraften und als gewalttätig eingeschätzten Mann, kamen die Beamten der Soko Rex zum Einsatz.
Es wurden unter anderem eine offenbar manipulierte Softair-Langwaffe, eine Softair-Pistole sowie Munitionsteile aufgefunden. Diese Gegenstände wurden beschlagnahmt und werden nun durch Kriminaltechniker untersucht.
Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz werden bei der Soko Rex geführt.
Sichergestellte Gegenstände – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122590
Soko Rex beschlagnahmt Waffen in der Wohnung eines Rechtsextremisten – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122589
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Landeskriminalamt Sachsen 24.07.2019
+ Sprengstoffexplosion in Zittau – Soko Rex ermittelt
++ Zeugenaufruf
Tatort: 02763 Zittau, Heinrich-Mann-Straße
Tatzeit: 23.07.2019, 23:39 Uhr
In der vergangenen Nacht kam es an einem Mehrfamilienhaus auf der Heinrich-Mann-Straße in Zittau kurz vor Mitternacht zu einer Sprengstoffexplosion. Die genaue Ursache wird derzeit geklärt. Es wurde niemand verletzt. Unbekannte Täter hatten offenbar Sprengkörper gezündet.
Die Beamten des Polizeireviers Zittau und die Feuerwehr waren schnell am Einsatzort. Bei der Detonation gingen mehrere Scheiben zu Bruch. Es entstand erheblicher Sachschaden.
Die Beamten der Soko Rex des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums haben gemeinsamen mit Kollegen des Staatsschutzdezernats der Polizeidirektion Görlitz die Ermittlungen zu diesem Sachverhalt aufgenommen, da eine politische Motivation derzeit nicht ausgeschlossen werden kann. Eine der Geschädigten war als Mitglied der Stadtratsfraktion (Die Linke) in Zittau tätig.
Zur Aufklärung werden Hinweise zu Personen erbeten, die sich in der Umgebung der Heinrich-Mann-Straße aufgehalten haben.
Wer hat Kenntnis von dem Ereignis und kann sachdienliche Hinweise zur Identität des/der Täter/s bzw. Hinweise geben, die zur Klärung beitragen könnten?
Ihre Hinweise nimmt die Polizeidirektion Görlitz unter 03581 468-100 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Sprengstoffexplosion in Zittau – Soko Rex ermittelt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122609
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Staatsanwaltschaft Chemnitz 23.07.2019
+ Anklage wegen Bombendrohungen gegen das Jugendamt der Stadt Chemnitz erhoben
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen eine 34-jährige Frau aus Chemnitz wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Missbrauchs von Notrufen in fünf Fällen beim Amtsgericht – Schöffengericht – Chemnitz erhoben.
Die Frau wird beschuldigt, zwischen dem 24.10.2018 und dem 22.11.2018 von jeweils verschiedenen Telefonzellen und Telefonsäulen im Stadtzentrum von Chemnitz den polizeilichen Notruf 110 beim Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Chemnitz angerufen und unter Verwendung eines auf ihrem Mobiltelefon installierten Voice Changer/Sprachwechslers jeweils Attentats- bzw. Bombendrohungen gegen das Jugendamt der Stadt Chemnitz ausgesprochen zu haben.
Wie von der Angeschuldigten beabsichtigt wurde jeweils von einer ernsthaften Bedrohungslage ausgegangen.
Dies hatte zur Folge, dass – bis auf die Tat vom 22.11.2018, bei der die Angeschuldigte beobachtet und vorläufig festgenommen werden konnte – das Jugendamt und sonstige in dem Gebäude befindliche Einrichtungen und Geschäfte von den Sicherheitsbehörden für mehrere Stunden geräumt und durchsucht werden mussten.
Ebenso wurden zum Teil die Tiefgaragenausfahrten der Galeria Kaufhof und die Bahnhofstraße über mehrere Stunden gesperrt, was zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und Staus im Stadtzentrum führte.
Die Angeschuldigte hat die Taten in vollem Umfang eingeräumt und als Motiv Probleme mit dem Jugendamt angegeben.
Das Gesetz sieht für jede der Taten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Die Frau muss zudem mit Schadensersatzforderungen für die im Rahmen der Einsatzmaßnahmen angefallenen Kosten rechnen.
Ein Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.
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Sächsisches Staatsministerium der Justiz 24.07.2019
+ Die Strafe folgt auf dem Fuße – Mehr beschleunigte Verfahren in Sachsen
Seitdem am 1. September 2018 eine neue Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Kraft getreten ist, konnte die Anzahl dieser Verfahren deutlich erhöht werden. Während im Jahr 2017 von den sächsischen Staatsanwaltschaften nur bei 13 Personen die Durchführung des beschleunigten Verfahrens beantragt wurde, waren es im Jahr 2018 bereits 238 und im ersten Halbjahr 2019 sogar schon 331 Personen (vgl. Anlage).
Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts hat geholfen, die beschleunigten Verfahren in Sachsens Justiz als wichtiges Instrument der Strafverfolgung zu etablieren. An vielen sächsischen Gerichten wurden in den letzten Monaten erheblich mehr beschleunigte Verfahren durchgeführt als noch vor einem Jahr. Das ist ein klares Signal an potentielle Straftäter: Straftaten werden konsequent verfolgt und geahndet – und das innerhalb kürzester Zeit. Eine reibungslose Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten macht es möglich, die Strafe direkt auf dem Fuße folgen zu lassen.“ Bei dem beschleunigten Verfahren handelt es sich um eine besondere Verfahrensart der Strafprozessordnung. Die Besonderheiten gegenüber dem normalen Strafverfahren bestehen unter anderem darin, dass die Anklage mündlich erhoben werden kann, eine Ladung des Beschuldigten nur unter bestimmten Umständen zu erfolgen hat und innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann. Ziel ist es, die strafrechtliche Hauptverhandlung so schnell wie möglich nach der Tat durchzuführen. Dies ist möglich bei Fällen, die aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geeignet sind.
Die Rundverfügung enthält Vorgaben, wann das beschleunigte Verfahren überhaupt in Betracht kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Delikte sich insbesondere eignen. Auch sind Hinweise zur Verfahrensweise und zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft enthalten.
Beschleunigte Verfahren_Grafik – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122608
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