Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

25.09.2019 – LKA: Vorläufige Festnahme bei Einsatz der SOKO REX

24.09.2019 – LKA: Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko REX* des Landeskriminalamtes gehen gegen Rechtsextremisten vor

23.09.2019 – STADD: Waffenfund am Dresdner Hauptbahnhof

20.09.2019 – LKA: Hoher Sachschaden durch Brandstiftung in Meißen

20.09.2019 – STAZ: Schnelles Urteil gegen Lkw-Fahrer ohne Fahrerlaubnis 19.09.2019 – STAZ: Beschleunigtes Verfahren gegen einen aggressiven Schwarzfahrer

19.09.2019 – STADD: Leasingbetrug großen Ausmaßes aufgeklärt

13.09.2019 – STAL: Anklage nach Datenausspähung im großen Umfang

13.09.2019 – SMI: Bilanz Aktionstag: Polizei kontrolliert sachsenweit 1.196 Fahrzeuge und stellt 249 Verstöße fest

12.09.2019 – SMI: 500 Polizisten kontrollieren Lastwagen und Busse in ganz Sachsen

Landeskriminalamt Sachsen                                         25.09.2019

+ Vorläufige Festnahme bei Einsatz der SOKO REX

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen des Verdachtes der Bedrohung gegen einen Polizeibeamten durchsuchten Beamte der Soko REX des Landeskriminalamtes heute Morgen in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla die Wohnung eines Mannes, welcher im Verdacht steht, der sogenannten Reichsbürgerszene zuzugehören. Grundlage dieser Exekutivmaßnahmen war ein Beschluss des Amtsgerichtes Görlitz. Als ein Polizeibeamter dem 51-jährigen Betroffenen den Durchsuchungsbeschluss erläutern wollte, begab sich dieser zu seinem Fahrzeug und rammte damit ein Polizeifahrzeug. Daraufhin wurde der Mann vorläufig festgenommen. Bei der Festnahme leistete er Widerstand gegen die Polizeibeamten. Sein Angriff auf die Polizeibeamten konnte nur durch die Anwendung von Pfefferspray unterbunden werden. Bei dem Unfall wurde die seitliche Schiebetür am Polizeifahrzeug und die Stoßstange des PKW beschädigt. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Bei der Durchsuchung der Wohnung konnte mögliches Beweismaterial, u.a. ein Mobiltelefon  und IT-Technik sichergestellt werden. Diese Asservate müssen nun ausgewertet werden. Die Ermittlungen dauern an.

Vorläufige Festnahme bei Einsatz der SOKO REX – https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/124310

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Landeskriminalamt Sachsen                                         24.09.2019

+ Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko REX* des Landeskriminalamtes gehen gegen Rechtsextremisten vor

++ Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen bei mehreren Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden durchsuchten mehr als 30 Beamte der Soko REX* des Landeskriminalamtes sowie der Polizeidirektion Dresden am heutigen Tage die Wohnungen von sieben Tatverdächtigen. Diese und weitere Personen stehen im Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gegründet und in den Jahren 2015 und 2016 mehrere Straftaten zum Nachteil von Asylbewerbern, politisch Andersdenkenden und Polizeibeamten begangen zu haben. Auch Verbindungen zu Mitgliedern der ehemaligen Freien Kameradschaft Dresden (FKD) sind Gegenstand der Ermittlungen. Bei den heute erfolgten Durchsuchungen der insgesamt sieben Wohnungen in Dresden wurden Mobiltelefone, ein Tablet-Computer, diverse Speichermedien, ein Totschläger, Quarzhandschuhe und ein Elektroschocker sichergestellt.

Neben weiteren potentiellen Beweismitteln, wie z.B. diversen Kleidungsstücken, konnten darüber hinaus auch illegale Pyrotechnik und Anabolika sichergestellt werden. Die Ermittlungen der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und der Soko REX* des Landeskriminalamtes dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Neben diesem Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft Dresden und der Soko REX* des Landeskriminalamtes noch weitere Ermittlungsverfahren gegen diese und weitere Beschuldigte wegen des Verdachts Besonders schwerer Landfriedensbrüche im Zusammenhang mit den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im Sommer 2015 vor einem Zeltlager für Flüchtlinge in Dresden und vor einer Erstaufnahmeeinrichtung in Heidenau, bei denen auch mehrere Polizeibeamte verletzt wurden, geführt. In diesem Zusammenhang wird gegen zwei weitere Beschuldigte bereits vor dem Landgericht Dresden verhandelt.

Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko REX* des Landeskriminalamtes gehen gegen Rechtsextremisten vor – https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/124289

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        23.09.2019

Waffenfund am Dresdner Hauptbahnhof

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen zwei Hintermänner zum Landgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei 24 und 28 Jahre alte bosnische Männer Anklage zum Landgericht Dresden wegen gewerbs- und bandenmäßiger unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen u.a. erhoben. Den Beschuldigten liegt zur Last, als Mitglieder einer Bande für die Einfuhr der am 18.02.2019 am Hauptbahnhof in Dresden durch die Bundespolizei festgestellten Waffen, Munition und Kriegswaffen (u.a. 95 Handgranaten, 4 vollautomatische Gewehre, 8 halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition verschiedener Kaliber für Kurz- und Langwaffen) mitverantwortlich zu sein und dabei insbesondere das Fahrzeug, mit dem die Waffen über die deutsch-tschechische Grenze in das Bundesgebiet eingeführt wurden, prä-pariert, die Waffen im Fahrzeug versteckt und das Fahrzeug im Anschluss an die beiden anderweitig verfolgten Fahrer übergeben zu haben. Bereits Ende Juni 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen die beiden Fahrer des PKW, einen 17-jährigen bosnischen Jugendlichen und einen 29-jährigen bosnischen Mann, erhoben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 05.07.2019).

Die beiden nunmehr angeklagten Beschuldigten gerieten durch Hintergrundermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Bundeskriminalamts anlässlich des Ausgangsverfahrens in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Beschuldigten sich durch wiederholten grenzüberschreitenden Transport und gewinnbringenden Weiterverkauf von Waffen Einnahmen verschaffen wollten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Zuge der Ermittlungen haben sich weiterhin keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Waffen zur Vorbereitung eines Terroranschlags eingeführt worden waren. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt das Landgericht Dresden. Die beiden Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben.

Waffenfund am Dresdner Hauptbahnhof – Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen zwei Hintermänner zum Landgericht Dresden – https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/124229

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Landeskriminalamt Sachsen                                         20.09.2019

+ Hoher Sachschaden durch Brandstiftung in Meißen

++ Zeugen und Hinweise gesucht

Datum/Tatzeit:         14. September 2019, gegen 0:20 Uhr

Ereignisort:              01662 Meißen, OT Winkwitz, Dierarer Weg                             

Derzeit noch unbekannte Täter verschafften sich am Sonnabend, den 14. September 2019, kurz nach Mitternacht gewaltsam Zutritt zu einem abgelegenen Grundstück im Meißner Ortsteil Winkwitz und setzten einen LKW der Marke Iveco in Brand. Der Brand breitete sich schlagartig aus, so dass vier weitere Fahrzeuge (ein LKW VW Crafter, ein Bus, ein PKW Smart und ein PKW Suzuki Jimny) sowie zwei Anhänger fast zeitgleich in Brand gerieten. Der Gesamtsachschaden an den Fahrzeugen beträgt ca. 50.000 Euro. Durch ein mögliches Übergreifen der Flammen bestand eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben für sechs Bewohner eines angrenzenden Wohnhauses. Unmittelbare Gefahr bestand auch für mehrere Hunde, die in einem Zwinger nahe des Brandortes in einem Zwinger untergebracht waren. Nur durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr, die bereits 10 Minuten nach der Alarmierung vor Ort war, konnte die Gefahr beseitigt werden. Es wurden keine Personen verletzt. Die sofort durch die Polizei eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen verliefen jedoch erfolglos. Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung werden von der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen geführt.Es werden Zeugen gesucht, die zur Tatzeit im näheren oder weiteren Bereich des genannten Tatorts verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben.

Für sachdienliche Hinweise oder Beweismittel, die zur Ermittlung und Überführung an der Tat Beteiligter führen, setzt das Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro aus*. Für entsprechende Mitteilungen steht das Hinweistelefon des Landeskriminalamtes unter der Rufnummer 0800/855-2055 zur Verfügung.

Zeugen, die sonstige Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden ebenso gebeten, sich beim Landeskriminalamt Sachsen oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt.

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

Zeugen und Hinweise gesucht – https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/124101

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                        20.09.2019

+ Schnelles Urteil gegen Lkw-Fahrer ohne Fahrerlaubnis

Zwickau/Glauchau – Mit einem Sattelzug, aber ohne Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet war gestern Vormittag (19.09.2019) ein tschechischer Staatsangehöriger in Limbach-Oberfrohna unterwegs. Er hatte seinem Arbeitgeber, einem hiesigen Transportunternehmer, seinen tschechischen Führerschein vorgelegt. Verschwiegen hatte er jedoch, dass ihm die Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet wegen in Deutschland begangener Verkehrsdelikte entzogen worden war. Auf Grund der eindeutigen Beweislage konnte sofort ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Schon am Nachmittag verurteilte das Amtsgericht Glauchau den 50jährigen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 65 Euro und verhängte wiederum ein Jahr Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis für das Inland. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          20.09.2019

+ Neuer Rektor an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in sein Amt

  eingeführt

++ Wöller: »Gute Polizeiarbeit braucht fundierte Ausbildung«

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute in Rothenburg in der Oberlausitz Carsten Kaempf als Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) feierlich in sein Amt eingeführt. Unter seiner Führung soll die Aus- und Fortbildung der sächsischen Polizei umfassend reformiert werden. Ziel ist es, alle Fragen der Aus- und Fortbildung »in einer Hand« zu bündeln. Hierzu werden die Zuständigkeiten der Polizeifachhochschule, der drei Polizeifachschulen sowie die Fortbildungseinrichtungen in Bautzen und Dommitzsch in einer Verantwortung zusammengeführt. Zudem wird eine neue Polizeidirektion Aus- und Fortbildung entstehen. Deren Aufbaustab wird ebenfalls durch Rektor Carsten Kaempf geleitet. Innenminister Wöller unterstrich im Rahmen der Amtseinführung: »Sachsen braucht tatkräftige und beherzte Polizisten mit Haltung. Gute Polizeiarbeit setzt eine fundierte Aus- und Fortbildung voraus. Diese muss stets auch den gesellschaftlichen Wandel im Blick behalten. Carsten Kaempf und seine Mitarbeiter haben die Aufgabe, angehende Polizistinnen und Polizisten bestmöglich auf ihr hoheitliches Handeln vorzubereiten. Herr Kaempf verfügt über vielseitige Fachkenntnisse in Organisationsfragen und umfangreiche Führungserfahrungen. Nicht zuletzt zeichnet er sich durch Geradlinigkeit, Tatendrang und Durchsetzungsvermögen aus. Carsten Kaempf ist der richtige Mann, um diese Herausforderung zu meistern. Ich wünsche ihm und seinem Team viel Erfolg.« Die begonnenen personellen und strukturellen Veränderungen gehen unter anderem auf einen Bericht der von Innenminister Wöller eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zurück. Das Papier mit 90 Empfehlungen wurde im Mai 2019 vorgelegt.

Hintergrund:

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) befindet sich in Deutschlands östlichster Stadt in Rothenburg in der Oberlausitz. Seit 1994 ist sie Ausbildungsstätte für den vormaligen gehobenen Dienst (heute Laufbahn-gruppe 2.1) sächsischer und seit 1995 auch für das erste Studienjahr des ehemaligen höheren Dienstes (heute Laufbahngruppe 2.2) sächsischer sowie thüringischer Polizeibeamter. Bisher haben rund 2.800  Diplom-, Bachelor- und Masterstudenten ein Studium an der Hochschule erfolgreich abgeschlossen.

Seit 2013 zählt auch das Aus- und Fortbildungzentrum der Polizei Sachsen am Standort Bautzen zur Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Es wird von Prorektor Hanjo Protze geführt, der in seiner Eigenschaft zudem auch Vertreter Herrn Kaempfs als Rektors der Polizeihochschule ist. Im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung werden in den kommenden Jahren an den beiden Hochschulstandorten Rothenburg sowie Bautzen rund 100 Millionen Euro investiert. Damit soll unter anderem eine neue IT-Infrastruktur im Rahmen eines Konzeptes »Digitaler Campus 4.0« geschaffen werden. Auch die anwendungsorientierte Forschung wird durch ein Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung eine Aufwertung erfahren.

Kurzvita

Carsten Kaempf (50), bisher Ministerialrat, seit 1. Juli 2019 zunächst kommissarisch Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), davor seit 2013 zunächst Referent, Stellvertreter und später Leiter des Referates »Organisation, Planung, Controlling und Strategie der Polizei« im sächsischen Innenministerium, zwischen 2010 und 2012 Leiter des Referates »Organisation, Allgemeine polizeiliche Aufgaben, Aus- und Fortbildung« in der Polizeidirektion Dresden.

Carsten Kaempf – https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/124097

Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) – https://www.polizei.sachsen.de/de/polfh.htm

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                        19.09.2019

+ Beschleunigtes Verfahren gegen einen aggressiven Schwarzfahrer

Zwickau/Glauchau – Das Amtsgericht Zwickau hat heute, am 19. September 2019, einen 34 Jahre alten Mann wegen Leistungserschleichung, Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt. Der Pole war am 16. September 2019 mit der Regionalbahn von Dresden nach Glauchau gefahren, ohne die notwendige Fahrkarte für 28,70 Euro gelöst zu haben. Als er von kurz vor Glauchau von einer Zugbegleiterin kontrolliert wurde, beschimpfte er sie und verletzte sie leicht am Unterarm. Auch eine hinzugezogene Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes wurde von dem Mann auf die Hand geschlagen. Durch die Beamten der Bundespolizei wurde der aggressive Fahrgast in Zwickau vorläufig festgenommen. Er befand sich bis zur heutigen Hauptverhandlung in Haft.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        19.09.2019

Leasingbetrug großen Ausmaßes aufgeklärt

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt gegen zwei Beschuldigte Anklage zu Wirtschaftsstrafkammer

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden gegen zwei deutsche Staatsangehörige wegen Betrugs im besonders schweren Fall in 22 Fällen erhoben. Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zwischen Mai 2014 und Dezember 2017 durch den wiederholten Abschluss von Leasingverträgen über tatsächlich nicht existente Koordinationsmessgeräte eine Einnahmequelle von einiger Dauer und nicht unerheblichem Umfang verschafft zu haben. Dabei gingen die Beschuldigten auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans arbeitsteilig in der Weise vor, dass ein Beschuldigter fiktive Ange-bote über Koordinationsmessgeräte erstellte und der andere Beschuldigte auf dieser Grundlage sodann die Leasingverträge mit den finanzierenden Gesellschaften schloss. Der Beschuldigte, der die fiktiven Angebote erstellt hatte, übersandte in der Folge den finanzierenden Gesellschaften eine Rechnung mit Lieferbestätigung oder bestätigte, dass er die Lieferung durchgeführt habe, und vereinnahmte den anschließend von den so ge-täuschten Gesellschaften ausgekehrten Kaufpreis. Anschließend wurden die betrügerisch erlangten Beträge aufgeteilt, wobei der als Leasingnehmer auftretende Beschuldigte dem anderen Beschuldigten hierzu eine Vielzahl vollkommen erfundener Leistungen in Rechnung stellte, um die Vermögensverschiebungen nach außen hin unauffällig erscheinen zu lassen. Um die Taten über einen längeren Zeitraum begehen zu können, bedienten die Beschuldigten einen Teil der Leasingverträge eine gewisse Zeit aus den Einnahmen, die sie aus neuen Betrugshandlungen generiert hatten in der Art eines Schneeballsystems. Der von den Beschuldigten hierdurch zum Nachteil der Leasinggesellschaften angerichtete Schaden beträgt fast 1.800.000,00 Euro, wobei im Rahmen des Schneeballsystems etwa 650.000,00 Euro an die Leasinggesellschaften zurückgeflossen sind.

Die Beschuldigten gerieten ins Visier der Staatsanwaltschaft, als die Leasingraten nicht mehr bedient und die ersten Leasingverträge gekündigt wurden. Als ein Mitarbeiter einer geschädigten Leasingfirma die Koordinationsmessgeräte sicherstellen wollte, stellte sich schnell heraus, dass diese gar nicht existierten, weshalb eine Strafanzeige erfolgte. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Ein Beschuldigter befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Der andere Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuß, da er sich von vornherein teilgeständig gezeigt und nur einen geringen Teil des erlangten Vermögensvorteils für sich behalten hatte.

Leasingbetrug großen Ausmaßes aufgeklärt – https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/124050

Medienservice Sachsen.

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