* 25.11.2020  –  STADD  :  Diebstahlsserie in Dresden aufgeklärt

* 24.11.2020  –  LKA  :  Versuchter Totschlag – Soko LinX ermittelt

* 24.11.2020  –  STADD  :  Bekämpfung der Graffiti-Kriminalität

* 23.11.2020  –  STADD  :  Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Dresden

* 21.11.2020  –  SMJusDEG  :  Weihnachtsamnestie in Sachsen

* 20.11.2020  –  BPP  :  532 Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter legen ihren Diensteid ab

* 20.11.2020  –  LKA  :  Sichere Winterruhe für Ihren Garten

* 20.11.2020  –  SMI  :  Erfolgreicher Kampf gegen Wohnungseinbrecher

* 19.11.2020  –  STADD  :  Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

* 19.11.2020  –  LKA  :  Soko LinX ermittelt wegen Brandstiftung an einer Baumaschine in Leipzig

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Ausführliche Pressemitteilungen

25.11.2020, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Diebstahlsserie in Dresden aufgeklärt

Beschuldigter in Untersuchungshaft I Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen des Verdachts des Diebstahls und der Sachbeschädigung in mehreren Fällen erhoben.

So soll der Beschuldigte im Dezember 2018 und im Februar 2019 zweimal gewaltsam in das gleiche Zahntechniklabor in Dresden-Löbtau eingedrungen sein und dort u.a. Zahntechniker-Instrumente, einen Laptop, Speichertechnik, eine Brille und einen leeren Tresor im Gesamtwert von ca. 2.000,00 EUR entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten, wobei er in dem angegriffenen Objekt zugleich einen Sachschaden von fast 10.000,00 EUR verursachte.

Im Februar 2019 soll der Beschuldigte auch in eine Hautarztpraxis in Dresden-Löbtau eingedrungen sein, dort mit einem in der Praxis aufgefundenen Schlüssel den Tresor geöffnet und Rezepte und ein iPad sowie weitere Gegenstände aus anderen Räumen im Gesamtwert von ca. 1.000,00 EUR entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten, wobei er einen Sachschaden von ca. 500,00 EUR verursachte.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im April 2019 in eine Kindertagesstätte in Dresden-Pieschen eingedrungen zu sein, um im Inneren der Kindertagesstätte befindliche Gegenstände zu entwenden, was ihm nicht gelang, da mit dem Einbruch eine Alarmanlage aktiviert wurde und der Beschuldigte am Tatort von der Polizei gestellt werden konnte. Durch den Einbruch verursachte der Beschuldigte einen Sachschaden in der Kindertagesstätte von ca. 800,00 EUR.

Ende April 2019 soll der Beschuldigte gewaltsam in die Geschäftsräume eines Unternehmens in der Trachenberger Straße in Dresden eingedrungen sein und u.a. ein Mobiltelefon, Fahrzeugschlüssel für drei Pkw sowie Bargeld im Gesamtwert von ca. 2.000,00 EUR entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten. Mittels eines in den Räumlichkeiten der ersten angegriffenen Firma aufgefundenen Schlüssels soll der Beschuldigte sodann in die gegenüberliegenden Räumlichkeiten eines anderen Unternehmens eingedrungen sein und dort einen Flachbildschirm, einen Minitresor und eine externe Festplatte im Gesamtwert von ca. 1.200,00 EUR entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten. Anschließend entwendete der Beschuldigte unter Verwendung eines bei dem Einbruch in dem ersten angegriffenen Unternehmen entwendeten Fahrzeugschlüssels einen auf dem Parkplatz des Grundstücks abgestellten Pkw im Wert von ca. 18.000,00 EUR, um ihn für sich zu behalten. Durch das Eindringen in die Räumlichkeiten verursachte der Beschuldigte einen Sachschaden in Höhe von ca. 5.400,00 EUR.

Insgesamt liegen dem Beschuldigten im Zeitraum Dezember 2018 bis Juni 2020 zwölf Straftaten zur Last. Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Bei Begehung der Taten stand der Beschuldigte unter Führungsaufsicht. Die Ermittlungen waren aufwändig und erforderten u.a. mehrere kriminaltechnische Untersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.

Bereits am 05.01.2020 hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, diesen aber zunächst außer Vollzug gesetzt. Ein auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 03.04.2020 gegen den Beschuldigten erlassener erweiterter Haftbefehl konnte zunächst nicht realisiert werden, da der Beschuldigte untergetaucht war. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat sodann zielgerichtete Fahndungsmaßnahmen veranlasst, in deren Folge der Beschuldigte am 24.10.2020 von der Polizei festgenommen werden konnte.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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24.11.2020, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung

Versuchter Totschlag – Soko LinX ermittelt

Zeugenaufruf

Tatort: Leipzig, Richard-Wagner-Straße/ Höhe »Höfe am Brühl«

Tatzeit: 21.11.2020, gegen 18:04 Uhr

Am 21. November fanden im Innenstadtbereich von Leipzig zahlreiche Kundgebungen statt. Hierbei agierten – mit und ohne versammlungsrechtliche Legitimation – teils mehrere hundert Personen der Querdenken-Bewegung und Gegendemonstranten.

Ab dem Nachmittag ereigneten sich immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den Teilnehmern aus den unterschiedlichen Lagern, wobei es zu wechselseitiger Begehung diverser Straftaten kam.

Kurz nach 18:00 Uhr wurde durch Polizeibeamte festgestellt, dass an einem Imbissstand im Bereich der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/ Am Hallischen Tor eine dort stehende Personengruppe, die sich gerade etwas zum Essen geholt hatte, durch eine 15 bis 20-köpfige Gruppierung schwarz gekleideter und überwiegend vermummter Personen angriffen wurde. Dabei wurden zwei Personen (m, 25, 30) zu Boden gebracht und dort liegend durch zahlreiche Angreifer geschlagen und getreten. Insbesondere einer der Angreifer soll dabei einer der beiden am Boden liegenden Personen mehrfach mit dem Fuß auf den Kopf getreten haben. Als Polizeibeamte hinzueilten, flüchtete ein Teil der Angreifer, während einzelne Täter der Gruppierung ihr Handeln gegenüber dieser Person fortsetzten. Diese befand sich augenscheinlich in einer hilflosen Lage, so dass durch einen hinzueilenden Polizeibeamten entschieden wurde, zur sofortigen Abwehr der gegenwärtigen Gefahr einen Warnschuss abzugeben, um den Angriff sofort zu unterbinden. Daraufhin entfernten sich auch die letzten unbekannten Täter vom Tatort. Nach Auflösung der beschriebenen Situation, konnten die eingesetzten Polizeibeamten die beiden angegriffenen Personen verletzt feststellen. Die Personen hatten nach eigenen Angaben zuvor die „Querdenken“-Versammlung besucht und sich jetzt auf dem Heimweg gemacht. Die beiden Verletzten wurden in ein Krankenhaus verbracht, wo sie nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden konnten. Durch die Staatsanwaltschaft wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts des versuchten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, da nach den bisherigen Erkenntnissen durch die Täter im vorliegenden Fall der Tod eines anderen Menschen in Folge ihres gewalttätigen Handelns zumindest billigend in Kauf genommen worden ist.

Da aufgrund der bisher bekannten Umstände ein politisch motivierter Hintergrund für den Angriff nicht auszuschließen ist, hat die Soko LinX des Landeskriminalamts die Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die im Bereich des Tatortes und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge, einschließlich verdächtiger und möglicherweise tatbeteiligter Fahrradfahrer, gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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24.11.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Bekämpfung der Graffiti-Kriminalität

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt drei Anklagen gegen sechs Beschuldigte zum Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei Anklagen gegen drei Deutsche (24, 25 und 32 Jahre) zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – und eine weitere Anklage gegen drei Deutsche (24, 26 und 27 Jahre) zum Amtsgericht Dresden – Jugendrichter – wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in bis zu 37 Fällen erhoben. Den Beschuldigten liegt zur Last, im Stadtgebiet von Dresden sowie in weiteren sächsischen und brandenburgischen Bahnbereichen (u.a. in Chemnitz, Coswig, Cottbus, Elsterwerda, Freiberg, Großenhain, Hoyerswerda, Kamenz, Königsbrück, Lauchhammer, Neustadt/Sachsen, Nossen, Priestewitz und Radebeul unerlaubt großflächig Graffiti an Eisenbahnwaggons angebracht und hierdurch einen Gesamtschaden von ca. 220.000,00 EUR verursacht zu haben. Geschädigt wurden hauptsächlich regionale Bahnverkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn AG, die ehemalige Städtebahn Sachsen, die Transdev Mitteldeutschland GmbH, die ITL Eisenbahngesellschaft mbH sowie die DB Cargo AG (siehe die gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Dresden vom 18.12.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

In dem ursprünglich gegen acht Beschuldigte geführten komplexen Ermittlungsverfahren wurden am 18.12.2019 fünf richterlich angeordnete Durchsuchungen in Dresden realisiert. Die dabei beschlagnahmten umfangreichen Beweismittel (u.a. Speichermedien und internetfähige Kommunikationsmittel) mussten in der Folge mit erheblichem Aufwand von der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Dresden ausgewertet werden. Gegen zwei Beschuldigte wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt, da diese Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits eine erhebliche Strafe erhalten hatten und ihnen im hier geführten Verfahren nur wenige Taten nachzuweisen waren.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Zulassung der Anklagen entscheiden.

Termine zur Hauptverhandlung werden vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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23.11.2020, 11:15 Uhr — Erstveröffentlichung

Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Dresden

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Syrer (31 und 23 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 31-jährigen Beschuldigten liegt verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung, dem 23-jährigen Beschuldigten verbotenes Kraftfahrzeugrennen zur Last.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 22.08.2020 gegen 20:40 Uhr entschlossen zu haben, mit ihren Pkw von der Kesselsdorfer Straße Richtung Innenstadt fahrend, ein Kraftfahrzeugrennen durchzuführen, wobei es ihnen darauf ankam, das Rennen durch Erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit zu gewinnen. Auf der Budapester Straße in Höhe des LIDL-Parkplatzes gegenüber der Schweitzer Straße erfasste der 31-jährige Beschuldigte mit seinem Pkw mit einer Geschwindigkeit von mindestens 89 km/h einen 6-jährigen syrischen Jungen, der einen über den mittleren Grünstreifen der Straße führenden Trampelpfad genutzt hatte, um nach Hause zu gelangen derart, dass der Junge weggeschleudert wurde und sofort verstarb. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wäre der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen.

Der 31-jährige Beschuldigte wurde am 23.08.2020 festgenommen und befindet sich seit 24.08.2020 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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21.11.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Weihnachtsamnestie in Sachsen

Sachsens Justizministerin Katja Meier ermöglicht Gnadenerlasse anlässlich des Weihnachtsfestes 2020

Was nahezu alle anderen Bundesländer bereits seit langem praktizieren, wird nun auch im Freistaat Sachsen erstmals möglich: Anlässlich des Weihnachtsfestes 2020 kann die vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen durch die sächsischen Staatsanwaltschaften beschlossen werden. So können nun Strafgefangene, die ihre Freiheits-, Jugend- oder Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen und deren Entlassungstermin in der Zeit vom 24. November 2020 bis zum 6. Januar 2020 liegt, schon am 23. November 2020 entlassen werden. Damit soll Gefangenen die Möglichkeit gegeben werden, diese besondere Zeit des Jahres in ihren Familien zu verbringen. Die Förderung familiärer Bindungen ist eine essentielle Säule einer wirksamen Resozialisierung.

Justizministerin Katja Meier: »Strafe darf kein Selbstzweck sein. Die Weihnachtsamnestie ist ein Akt der Humanität, gerade in Zeiten der Corona-Krise, die sich auch im Gefängnis durch umfangreiche Kontakt- und Besuchsbeschränkungen auswirkt. In diesem für die gesamte Gesellschaft so herausforderndem Jahr entlasten wir mit der Weihnachtsamnestie zudem auch die Justizvollzugsanstalten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.«

Die Weihnachtsamnestie kann angeordnet werden, soweit eine vorzeitige Entlassung möglich und vertretbar ist. Die Anordnung knüpft die Entlassungsmöglichkeiten an strenge Voraussetzungen. So kommen etwa Strafgefangene, die besonders schwerwiegende Delikte begangen haben oder eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verbüßen, nicht für eine vorzeitige Entlassung in Betracht. Die Anordnung sieht außerdem eine Prüfung der Lebensumstände vor, die die Strafgefangenen nach einer vorzeitigen Entlassung erwarten. Wenn Wohnumstände, Sozialhilfen, ärztliche Versorgung und anderes sichergestellt sind, kann eine vorzeitige Entlassung möglich sein.

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20.11.2020, 11:18 Uhr — Erstveröffentlichung

532 Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter legen ihren Diensteid ab

Dezentrale Vereidigung an den Polizeifachschulen

»Herzlich Willkommen in der Gemeinschaft von rund 11.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Sachsen.« Mit diesen Worten begrüßte Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar die ersten von 532 neuen Kolleginnen und Kollegen zur diesjährigen Vereidigung. Anders als in den Jahren zuvor allerdings per Videobotschaft. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die zentrale Festveranstaltung abgesagt werden. Die 115 Frauen und 417 Männer, die im September und November 2020 ihre Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister begannen, legen ihren Diensteid in diesem Jahr an ihren Polizeifachschulen in Leipzig, Chemnitz und Schneeberg ab.

Auch Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller wandte sich mit einem Video-Grußwort an die Polizeischülerinnen und Polizeischüler und versicherte ihnen für die unparteiische und gewissenhafte Dienstausübung Rückhalt und Rückendeckung der sächsischen Polizeiführung. Er betonte dabei: »Als Polizisten müssen Sie Vorbild sein, sowohl im Dienst als auch außerhalb. Und für viele Menschen im Land sind Sie das auch! Seien Sie sich dieser besonderen Bedeutung bewusst. Die Gesellschaft baut auf Sie.«

Unter den vereidigten Auszubildenden befinden sich letztmalig ehemalige Wachpolizistinnen und Wachpolizisten, die eine verkürzte Ausbildung von 24 Monaten absolvieren. Die reguläre Ausbildung an den Polizeifachschulen Chemnitz, Leipzig und Schneeberg dauert 30 Monate. Nach bestandener Laufbahnprüfung erfolgt die Ernennung zur Polizeimeisterin beziehungsweise zum Polizeimeister.

Hintergrund

Insgesamt werden dieses Jahr 692 Polizeibedienstete bei der Sächsischen Polizei vereidigt. Die 160 Polizeikommissarsanwärterinnen und Polizeikommissarsanwärter von der Hochschule der Sächsischen Polizei legen im Dezember 2020 ihren Diensteid ab.

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20.11.2020, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Sichere Winterruhe für Ihren Garten

Ihre Polizei berät Sie gern!

So langsam wird es allerhöchste Zeit, die Gartenlaube oder das Wochenendhaus winterfest zu machen und vor Einbrüchen zu schützen.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 8 952 Straftaten (2018: 8 827 Fälle) in Kleingartenanlagen, Gartenlauben und Bungalows registriert. Der polizeilich registrierte Schaden beläuft sich auf ca. 2,1 Mio. Euro (2018: ca. 1,8 Mio. Euro). In ca. 20 Prozent der Fälle wurde die Straftat nicht vollendet, sondern blieb im Versuch stecken.

2 607 Tatverdächtige konnten im Jahr 2019 ermittelt werden, die Aufklärungsquote betrug 35,6 Prozent (2018: 2 494 TV; AQ: 35,9 Prozent). Bei der Mehrzahl der aufgeklärten Fälle handelten Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit (92,5 Prozent).

Die Deliktschwerpunkte liegen sowohl im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen (die umgangssprachlichen Einbrüche) mit 4 844 Fällen, als auch bei einfachen Diebstahlhandlungen mit 945 Fällen. Neben Werkzeugen aller Art und elektrischen Gartengeräten waren Alkohol und Nahrungsmittel, Heimelektronik, Fahrräder, Bekleidung, Bargeld sowie Einrichtungsgegenstände beliebtes Diebesgut.

Im Bereich der Rohheitsdelikte und der Straftaten gegen die persönliche Freiheit registrierte die sächsische Polizei im Jahr 2019 in Garten- und Bungalowanlagen 692 Fälle.

Bei den sonstigen Tatbeständen nach dem StGB bilden Sachbeschädigungen mit 1 019 erfassten Fällen den Schwerpunkt, gefolgt von Hausfriedensbrüchen (391 Fälle), Beleidigungen (256 Fälle) und Brandstiftungen (166 Fälle).

Empfehlungen Ihrer sächsischen Polizei :

Als wirksamer Schutz erweist sich eine solide Absicherung von Türen und Fenstern auf der Innenseite, welche möglichst auch von außen sichtbar ist.

Geben Sie den Tätern keine Hilfsmittel an die Hand. Verschließen Sie alle Gartengeräte und Werkzeuge sorgfältig. Auch Einsteighilfen, wie Leitern u. Ä. sollten weg- oder angeschlossen werden.

Eine weit verbreitete Unsitte ist das Deponieren von „Notschlüsseln“ unter Fußabtretern, in Dachrinnen oder unter Blumenkästen. Die Täter kennen diese Verstecke.

Entfernen Sie im Herbst alle wertintensiven technischen Geräte und Gegenstände aus Bungalow oder Laube und lagern Sie diese an einem sicheren Ort. Äußerlich sichtbare Dinge wie SAT-Schüsseln, Antennenanlagen, aber auch teure Terrassenmöbel sollten abgebaut bzw. weggeräumt werden.

Auf der Internetseite www.k-einbruch.de erhalten Sie zahlreiche Tipps und Hinweise zur Sicherung Ihrer Wohnung, diese können sie auch auf Ihre Gartenlaube oder Ihren Bungalow anwenden.

Organisieren Sie eine funktionierende Nachbarschaftshilfe, getreu der Devise: „Vorsicht! Wachsamer Nachbar“! Tauschen Sie Adressen und Telefonnummern zur gegenseitigen Information aus.

Achten Sie bei Kontrollgängen in der kalten Jahreszeit auch auf die Nachbargrundstücke. Gibt es ungewöhnliche Veränderungen oder Vorkommnisse?

Es gibt viele Tipps und Kniffe, wie sich jeder Gartenfreund mit einfachen Mitteln, die nicht viel kosten, vor Einbrechern schützen kann. Sie müssen Ihre Laube deshalb zu keiner Festung ausbauen! Ratschläge und Praxistipps finden Sie in der vom Landeskriminalamt Sachsen herausgegebenen Broschüre „Wie kann man Gartenlauben und Bungalows vor Einbruch schützen?“ (Erhältlich in jeder Polizeilichen Beratungsstelle, abgebildet und zum Download unter www.lka.sachsen.de). Darüber hinaus können Sie sich auch in den Polizeilichen Beratungsstellen über wirksame Schutzmaßnahmen informieren.

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20.11.2020, 09:28 Uhr — Erstveröffentlichung

Erfolgreicher Kampf gegen Wohnungseinbrecher

Innenminister Roland Wöller lobt die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Bayern im Kampf gegen Einbrecherbanden

Mit einer länderübergreifenden Fahndungs- und Kontrollmaßnahme gehen Sachsen und Bayern gegen organisierte Einbrecherbanden und den Wohnungseinbruchdiebstahl vor.

Schwerpunktkontrollen wurden am 5. November 2020 gemeinsam mit Bayern an der BAB 72 und zudem vom 10. bis 12. November 2020 an der BAB 72, der BAB 14 und im Stadtgebiet Chemnitz durchgeführt.

Innenminister Wöller: »Wohnungseinbruchdiebstahl bleibt ein Kriminalitätsschwerpunkt und jeder Wohnungseinbruch ist ein Einbruch zu viel. Ich freue mich sehr über die Fahndungserfolge der Kolleginnen und Kollegen. Unser Ziel ist es, die Aufklärungsquote weiter zu erhöhen. Die sehr gute Zusammenarbeit mit unseren bayrischen Kollegen trägt dazu bei, den Fahndungsdruck auf reisende Einbrecherbanden zu erhöhen und ihnen somit das Handwerk zu legen.«

Die konsequente Bekämpfung von Einbruchskriminalität macht sich klar in der Statistik bemerkbar. 2019 war die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle in Sachsen weiter rückläufig und befindet sich mittlerweile auf dem niedrigsten Niveau seit zehn Jahren (2017: 4.071 Fälle, 2018: 4.001 Fälle, 2019: 3.040). Für 2020 rechnet Innenminister Wöller mit einer ähnlichen Fallzahl wie 2019, welche man allerdings auch unter dem Umstand betrachten werden wird, dass pandemiebedingt mehr Menschen zu Hause sind.

Im Rahmen der nun durchgeführten Kontrollmaßnahmen wurden von der sächsischen Polizei neun Fahndungstreffer zu besonders schweren Diebstählen und drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Ebenso wurden Verstöße gegen das Waffengesetz, das Pflichtversicherungsgesetz und das Aufenthaltsgesetz ermittelt.

An den Kontrollen beteiligten sich 183 sächsische Polizeibeamte aus den Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau sowie Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Sachsen und des Landeskriminalamtes Sachsen.

Insgesamt wurden 440 Personen und 245 Kraftfahrzeuge kontrolliert.

Basis der länderübergreifenden Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen bildet die 2016 zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Bayern geschlossene Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität. Mit dieser Vereinbarung werden zudem u. a. Präventionsmaßnahmen auf regionaler Ebene und der Informations- und Lageaustausch zwischen den Bundesländern intensiviert.

Ausgewählte Erfolge sächsischen Fahnder im Rahmen der Kontrollaktion:

Im Rahmen einer Kontrolle auf der BAB 14, Ausfahrt Döbeln Nord wurde ein rumänischer Kleintransporter mit Anhänger kontrolliert. Bei der Kontrolle des Anhängers wurden 37 zum Teil zerlegte und verpackte Fahrräder festgestellt, von denen neun wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben waren. Durch den Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig erfolgte die Anordnung zur Beschlagnahme des Fahrzeuggespanns, sowie der Fahrräder. Die drei rumänischen Insassen wurden vorläufig festgenommen.

Bei einer Kontrolle in Chemnitz stellten die Beamten ca. 50 g Marihuana bei einer Person fest. Weiterhin hatte die Person ca. 1.000 Euro in Scheinen und weiteres Hartgeld bei sich. Bei der Durchsuchung der Person wurde weiteres Betäubungsmittel in einer Dose und Cliptütchen aufgefunden, wobei es sich um ca. 15 g Crystal handelte.

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19.11.2020, 17:12 Uhr — Erstveröffentlichung

Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 692|20

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

Fahndung nach zwei Tatverdächtigen wird mit Hochdruck weitergeführt – bislang 40 Hinweise eingegangen

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Dresdner Polizei führten am vergangenen Dienstag im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe zahlreiche Exekutivmaßnahmen in Berlin durch (siehe gemeinsame Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 17.11.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

Bei umfangreichen Durchsuchungen konnten die Ermittler Werkzeuge und Speichermedien (u.a. Festplatten, Computer und Handys) sicherstellen. Darüber hinaus fanden Einsatzkräfte in einigen durchsuchten Wohnungen Macheten, Äxte und Schreckschußwaffen vor, die ebenfalls sichergestellt wurden.

Die im Einsatzkonzept vorgesehene zeitgleiche Festnahme aller fünf dringend Tatverdächtigen konnte nicht realisiert werden. Das Bewegungsverhalten der Zielpersonen war nur sehr begrenzt vorhersehbar. Auf entsprechend dynamische Entwicklungen war während des gesamten Polizeigroßeinsatzes lageabhängig und unverzüglich zu reagieren. Die in einem solchen Rahmen zu treffenden Entscheidungen werden daran orientiert, den Gesamterfolg aller Maßnahmen und die Einsatzkräfte nicht zu gefährden. Ungeachtet der ausgesprochen herausfordernden Gesamtumstände, unter denen der Einsatz durchgeführt wurde, ist es gelungen, drei der fünf dringend tatverdächtigen Personen festzunehmen.

Nach den weiteren dringend Tatverdächtigen Abdul Majed Remmo und Mohamed Remmo (beide 21) wird intensiv und auch öffentlich gefahndet. Bislang sind rund 40 Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Aufenthaltsorten eingegangen. Eine heiße Spur befindet sich bislang nicht darunter.

Entgegen vereinzelter Medienberichte gibt es nach bisheriger Einschätzung keine konkreten Anhaltspunkte, die hinsichtlich der flüchtigen Personen auf Einsatzdefizite hindeuten. Zu weiteren Einzelheiten können aus ermittlungs- und fahndungstaktischen Gründen derzeit keine Angaben gemacht werden. (tg)

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19.11.2020, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Soko LinX ermittelt wegen Brandstiftung an einer Baumaschine in Leipzig

Zeugenaufruf

Ereigniszeit:       19.11.2020, 03:47 Uhr (festgestellt)

Ereignisort:        04318 Leipzig, Baustelle Zweenfurther Straße 2a

In den frühen Morgenstunden des 19. November 2020 brannte ein Bagger auf einer Baustelle im Leipziger Stadtteil Sellerhausen-Stünz. In einer ersten Bewertung muss von einer vorsätzlichen Brandlegung ausgegangen werden.

Die Soko LinX des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrums des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen übernommen, da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann.

Bereits unmittelbar nach der Feststellung des Brandes wurde auf einer einschlägig bekannten Internetplattform ein entsprechendes Bekennerschreiben veröffentlicht, dessen Inhalt mit in die laufenden Ermittlungen eingeht.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Es werden Zeugen gesucht, die in den benannten Zeitraum im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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