LKA Sachsen vom 25.02.2019

  • Verdacht der Brandstiftung an Sendemast ++ Zeugenaufruf ++

Datum/Tatzeit: 24.02.2019, gg. 04:50 Uhr

Ereignisort: 01139 Dresden – Haltepunkt Dresden -Trachau

In den frühen Morgenstunden kam es zu einem Brandausbruch im Bereich eines Sendemastes in Sichtweite des S-Bahn-Haltepunktes Dresden -Trachau. Der entstandene Sachschaden ist derzeit noch nicht bezifferbar. Kollegen der Bundespolizei sowie der Feuerwehr Dresden waren im Einsatz. Das führte zu einer kurzzeitigen Streckensperrung durch die Deutsche Bahn AG. Um die Brandursache zu klären, waren auch Kriminaltechniker und Sachverständige des LKA Sachsen vor Ort.
Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im LKA hat die Ermittlungen zum Verdacht der Brandstiftung aufgenommen. Es wird in alle Richtungen ermittelt. Ein politisch motivierter Hintergrund der Tat kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Nach aktuellem Sachstand ist ein technischer Defekt nicht ursächlich.
Es werden Zeugen gesucht, die am frühen Morgen des 24.02.2019 im Bereich des Haltepunktes Dresden -Trachau und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben.
Wer sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben kann, wird gebeten, sich beim LKA Sachsen unter Tel. 0800-855 2055 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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Staatsanwaltschaft Zwickau vom 22.02.2019

  • Beschleunigtes Verfahren gegen Baumarkt-Diebe

Zwickau – Am 21.02.2019 wurden zwei Diebe aus Polen in einem be-schleunigten Verfahren durch das Amtsgericht Zwickau wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Diebstahl in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Die Angeklagten hatten im Vorfeld der Taten den Entschluss gefasst, in verschiedenen Baumärkten der Firma Leitermann hochwertige Werkzeuge zu entwenden, indem sie diese während der Öffnungszeigen in einem Einkaufswagen in den Außenbereich der Märkte verbringen und zwischen Baumaterialien verstecken , um sie sodann nach der Schließung der Geschäfte von dort abzuholen. Auf diese Art und Weise entwendeten sie am 12.02.2019 in Lödla Waren im Wert von ca. 5.000 € und am 13.02.2019 in Oelsnitz Waren im Wert von ca. 6.000 €. Am 15.02.2019 wurden sie in Remse beim Diebstahl von Werkzeug im Wert von ca. 1.700 € durch einen Mitarbeiter beobachtet und ergriffen daraufhin die Flucht. Schließlich konnten sie noch am gleichen Tag gegen 19.00 Uhr beim versuchten Diebstahl in Zwickau durch die Polizei gestellt und vorläufig festgenommen werden. Am nächsten Tag wurde gegen sie zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens bis zum Hauptverhandlungstermin am 21.02.2019 Haftbefehl erlassen.

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Landeskriminalamt Sachsen vom 26.02.2019

  • Sicher in der Faschingszeit!

Faschingszeit ist Partyzeit und auch in Sachsen wird an vielen Orten bunt und ausgelassen gefeiert. Oft fließt dabei reichlich Alkohol. Aber
aufgepasst: Sogenannte K.O.-Tropfen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen, werden von Straftätern besonders auf Partys oder in Diskotheken heimlich in offen stehenden Getränke gegeben. Manchmal zum Spaß, häufig aber, um die Opfer auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen.
Laut dem Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden 48 Straftaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen registriert. Auf Grund von Datensatzaktualisierungen können die Zahlen von bisher veröffentlichten Werten abweichen.
Eine Übersicht über die einzelnen Delikte und der Vergleich der Jahre 2017 und 2018 finden Sie in angefügten PDF-Dokument.
Polizeilich registriert und damit statistisch erfasst werden nur die angezeigten Fälle. Ganz sicher besteht ein großes Dunkelfeld zu tun, denn viele Opfer haben Hemmungen, schämen sich und verzichten daher auf eine Anzeige.
Bei den zumeist farblosen Tropfen mit schwach lösungsmittelartigem Geruch handelt es sich oft um Gammabutyrolacton (GBL) oder Gammahydroxybuttersäure (GHB). GHB wird auch „liquid ecstasy“ genannt.
Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos.

Verhaltenshinweise der Polizei..

…beim Besuch von Veranstaltungen:

• Fühlen Sie sich für Ihre Freunde verantwortlich, achten Sie aufeinander,
auch auf ungewöhnliche Verhaltensänderungen. Der Freundeskreis sollte wissen, wo man sich aufhält.

• Informieren Sie Freunde oder Eltern, an welchem Ort Sie sich aufhalten und
wann Sie diesen verlassen.

• Nehmen Sie angebotene Getränke nur originalverschlossen entgegen oder
lassen Sie diese in Ihrem Beisein öffnen.

• Lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen, organisieren Sie z.
B. beim Aufsuchen der Tanzfläche eine „Getränkeaufsicht“.

• Achten Sie auf Ihr Umfeld: Welche Kontaktversuche/ Kontaktaufnahmen
erscheinen merkwürdig?

• Seien Sie vorsichtig bei angebotenen („ausgegebenen“) Getränken. Ist der
Spender vertrauenswürdig?

• Achten Sie auf geringste Geschmacks- oder Geruchsveränderungen. Trinken
Sie nie auf „Ex“ – auch dann nicht, wenn der Anbieter das vorschlägt oder verlangt!

• Rufen Sie bei Gefahr über den Notruf die Polizei.

…bei Verdacht der Einnahme von K.O.-Tropfen:

• Bei Verdacht rufen Sie sofort die Polizei oder lassen Sie sich von einer
Vertrauensperson dorthin bringen! Ein schnellstmöglicher Kontakt ist notwendig, da der Nachweis von K.O.-Tropfen nur für kurze Zeit nach der Einnahme möglich ist.

… wenn eine sexuelle Nötigung/Vergewaltigung stattgefunden hat bzw. haben
könnte:

• Vernichten Sie keine Beweismittel; bewahren Sie z. B. Bekleidung, Wäsche,
Bettlaken oder andere Gegenstände auf, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist oder, Ihrer Meinung nach, gekommen sein könnte.

• Wenn möglich, waschen Sie sich nicht, bevor Sie ärztlich untersucht worden
sind.

• Gehen Sie möglichst schnell zur ärztlichen Untersuchung.

• Reinigen Sie nicht Ihre Kleidung, die Sie zur Tatzeit getragen haben und
werfen Sie auch zerrissene Kleidungsstücke und Unterwäsche nicht weg. Diese könnten wichtige Spurenträger sein.

• Verändern Sie den Tatort nicht!

• Versuchen Sie, den Tathergang in Form eines Gedächtnisprotokolls
festzuhalten. Das kann für die späteren Vernehmungen und das Verfahren sehr wichtig werden.

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