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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 26.03.201

++ Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019 auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen

Zur Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder wurden gestern Eckpunkte zwischen Finanzminister Dr. Matthias Haß und Markus Schlimbach, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, sowie Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins, unterzeichnet.
Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen werden soll. Für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger bedeutet dies eine lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent. Die monatlichen Anwärterbezüge sollen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils einen Festbetrag von 50 Euro angehoben werden.
Beschlossen werden muss die Erhöhung mit einem Anpassungsgesetz durch den Sächsischen Landtag.
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Landeskriminalamt Sachsen 27.03.2019

+ Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Erstellung falscher Hauptuntersuchungen für Kraftfahrzeuge

++ Einsatz des LKA Sachsen in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft
Chemnitz

Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, Bestechung und Falschbeurkundung im Amt hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz heute gemeinsam mit Beamten der LKÄ Sachsen und Baden-Württemberg sowie der Polizeidirektion Chemnitz, Wohnungen, Geschäfts- und Diensträume in Chemnitz, Mittweida und Stuttgart durchsucht.
Die seit Juni 2018 geführten Ermittlungen richten sich gegen vier
Beschuldigte: den Betreiber eines gewerblichen KFZ-Zulassungsdienstes im Raum Mittweida, einen Mitarbeiter der KFZ-Zulassungsstelle des Landratsamtes Mittelsachsen sowie einen amtlich bestellten, selbständigen Sachverständigen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen sowie dessen Mitarbeiter.
Die Beschuldigten sind verdächtig, die Herstellung von falschen Hauptuntersuchungsprotokollen vermittelt, diese erstellt und auf dieser Grundlage die Zulassung der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr ermöglicht zu haben.
Die beiden Sachverständigen sollen in diesem Zusammenhang spätestens seit Oktober 2018 für Werkstattbetreiber, Privatpersonen und Gebrauchtwagenhändler Gefälligkeitsgutachten für Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen erstellt und mit dem Prüfstempel die nicht durchgeführten Untersuchungen bescheinigt haben. Die Aufträge hierzu erhielten sie in einer noch nicht bekannten Zahl von Fällen von dem mitbeschuldigten Betreiber eines privaten Zulassungsdienstes aus dem Raum Mittweida.
Dieser hatte mit KFZ-Haltern einen „Schmiergeldbetrag“ in Höhe von 100 Euro ausgehandelt, den er sich mit den beschuldigten Sachverständigen teilte.
In dieses „Geschäftsmodell“ wurde auch ein Mitarbeiter der KFZ-Zulassungsstelle des Landratsamtes in Mittweida einbezogen.
Dieser soll im Wissen der fiktiven Hauptuntersuchungen Zulassungen für Kraftfahrzeuge seines Zuständigkeitsbereiches ausgestellt und hierfür kleinere Zahlungen erhalten haben.
Darüber hinaus wird der selbständige Sachverständige beschuldigt, auch ohne Entgegennahme von „Schmiergeldern“ in bislang 149 Fällen HU-Prüfberichte ohne vorherige Untersuchung der Kraftfahrzeuge erstellt zu haben.
Da die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte auf Beweismittel einwirken könnte und die Ermittlung des Sachverhalts damit erschwert wird, hat das Amtsgericht Chemnitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen ihn Haftbefehl erlassen.
Die Durchsuchungsmaßnahmen erstreckten sich auf insgesamt sieben Objekte, unter anderem auch die Zentrale der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) in Stuttgart, wo die von den beiden Sachverständigen erstellten fiktiven Prüfberichte hinterlegt sind.
An dem Einsatz waren insgesamt 80 Kräfte der Polizei beteiligt.
Die Auswertung der gesicherten Beweismittel und die Ermittlungen dauern an.
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Sächsisches Staatsministerium der Justiz 27.03.2019

+ Weitere Justizvollzugsbedienstete mit sofortiger Wirkung suspendiert

Im Zuge der seit August 2018 gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls im vergangenen August wird vier weiteren Justizvollzugsbeamten mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Insgesamt sind dann sechs Justizvollzugsbedienstete in diesem Kontext vom Dienst suspendiert. Über weitere Maßnahmen wird im Verlauf bzw. nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen entschieden werden.
Über diese Maßnahmen wurde heute der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags informiert.
Im Zuge der laufenden disziplinarrechtlichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat sich der Verdacht darauf ergeben, dass diese Bediensteten, die Ihren Dienst zur damaligen Zeit in der JVA Dresden verrichtet haben, gegenüber ausländischen Gefangenen in ungerechtfertigter Weise handgreiflich geworden sein könnten. Die getroffenen disziplinarischen Entscheidungen beruhen auf diesem aufzuklärenden Anfangsverdacht. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Dresden.
Parallel dazu werden die entsprechenden Disziplinarverfahren weitergeführt.
Für Informationen zu den Ermittlungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Dresden (Pressesprecher:
Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt, Tel. 0351 / 446-2500).

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