Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
29.01.2020 – STADD: Unfallserie auf der Micktener Straße in Dresden
28.01.2020 – SMI: Expertengruppe empfiehlt 840 zusätzliche Stellen bei der sächsischen Polizei
28.01.2020 – STADD: Schnelles Urteil gegen Schleuser
27.01.2020 – STADD: Schnelles Urteil nach unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet
24.01.2020 – STAC: Versuchtes Tötungsdelikt in Aue am 24.12.2019
24.01.2020 – STADD: Überfall auf Sparkasse in Großenhain aufgeklärt
23.01.2020 – SMI: Sachsens Innenminister begrüßt Verbot von »Combat 18 Deutschland«
23.01.2020 – LKA: Sachbeschädigung an Außenstelle des Leipziger Polizeireviers Südwest
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Staatsanwaltschaft Dresden 29.01.2020
+ Unfallserie auf der Micktener Straße in Dresden
++ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Unfallserie auf der Micktener Straße in Dresden
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 32-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen versuchten schweren Raubes in drei Fällen, schweren räuberischen Diebstahls, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Nachmittag des 16.07.2019 in den Stadtteilen Dresden-Löbtau und Dresden-Friedrichstadt von drei Personen unter Verwendung einer ungeladenen Schreckschusspistole versucht zu haben, die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel für deren PKW zu erzwingen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da die Geschädigten flüchten konnten, die Forderung des Beschuldigten ignorierten oder hilfsbereite Dritte hin-zukamen.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, sich im Anschluss in die Räume einer Physiotherapiepraxis in Dresden-Löbtau begeben zu haben und den dort abgelegten Rucksack einer Patientin, in dem sich Autoschlüssel, Geldbörse und Wohnungsschlüssel befanden, entwendet zu haben, um diese Gegenstände für sich zu behalten. Noch bevor der Beschuldigte die Praxis verlassen konnte, traf er auf die Geschädigte und verhinderte durch Vorzeigen seiner ungeladenen Schreckschusspistole, dass diese ihren Rucksack wiedererlangen konnte.
Dem Beschuldigten wird ferner vorgeworfen, mit den entwendeten Auto-schlüsseln am 16.07.2019 gegen 17:00 Uhr den PKW der Geschädigten entwendet zu haben, um ihn für sich zu behalten. Mit dem entwendeten PKW fuhr der Beschuldigte sodann ohne Fahrerlaubnis auf einen PKW auf, der aufgrund eines Staus auf der Flügelwegbrücke halten musste, und verursachte hierdurch einen Schaden von ca. 1.500,00 Euro. Der Beschuldigte fuhr anschließend sofort weiter in Richtung Micktener Straße, ohne dem Geschädigten die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Auf der Micktener Straße parkten zu dieser Zeit beidseitig Autos, mit der Folge, dass diese nur einspurig befahrbar war. Unter grober Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt startete der Beschuldigte auf der Micktener Straße äußerst riskante Fahr- und Überholmanöver. Dabei touchierte er fünf PKW und verursachte hierdurch Schäden in Höhe von ca. 3.450,00 Euro, 3.500,00 Euro, 2.500,00 Euro, 4.000,00 Euro sowie 20.000,00 Euro.
Anschließend entfernte sich der Beschuldigte zu Fuß, ohne den Geschädigten die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Der Beschuldigte wurde am 16.07.2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 17.07.2019 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Unfallserie auf der Micktener Straße in Dresden –
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Sächsisches Staatsministerium des Innern 28.01.2020
+ Expertengruppe empfiehlt 840 zusätzliche Stellen bei der sächsischen Polizei
++ Innenminister Wöller stellt Kabinett neuen Bericht vor
Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute dem Kabinett in Dresden den Bericht zur Fortschreibung der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen vorgelegt. Das rund 150 Seiten umfassende Papier beschäftigt sich mit der Analyse der Umsetzung der Ergebnisse der Fachkommission aus dem Jahr 2015. Dabei wurden insbesondere die polizeiliche Lageveränderung, wesentliche Rahmenbedingungen sowie die Personalausstattung und Organisationsstruktur bei der Polizei in Sachsen überprüft.
Eine wesentliche Empfehlung des Untersuchungsberichtes ist es, jährlich weiterhin 700 Bewerber für den Polizeidienst einzustellen. Um Sachsen zu einem der sichersten Bundesländer zu entwickeln, ist die Schaffung von insgesamt 840 weiteren Personalstellen unter anderem im Vollzugsdienst, im IT-Bereich, der Aus- und Fortbildung sowie Verwaltung erforderlich. Unter Beibehaltung des Einstellungskorridors könnte die Besetzung der neuen Stellen bis 2026 abgeschlossen sein.
»Ich begrüße die Empfehlung der Expertengruppe zu mehr Polizei in Sachsen.
Oberste Priorität hat die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Freistaat«, sagte Innenminister Prof. Roland Wöller heute im Rahmen der öffentlichen Vorstellung des Berichts. »Angesichts neuer Bedrohungs- und Gefährdungslagen durch Terror, Extremismus aber auch Cyberkriminalität muss eine Sicherheitsbehörde wie die sächsische Polizei den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Nur so ist es möglich, Gefahren abzuwehren, Straftätern effektiv zu begegnen und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu schützen«, so Wöller weiter.
Die Untersuchungen und Analysen fanden im Zeitraum von März bis Dezember
2019 statt. Die Mitglieder der siebenköpfigen Expertengruppe waren Ministerialrat René Demmler (Vorsitz), Polizeipräsident Dirk Lichtenberger (Bereitschaftspolizei Sachsen), Carsten Kaempf (Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei), Prof. Dr. Wolfgang Voß (Finanzminister des Freistaates Thüringen a. D.), Prof. Dr. Marcel Thum (TU Dresden, Leiter des ifo Institutes für Wirtschaftsforschung Dresden), Prof. Dr. Tom Thieme (Hochschule der Sächsischen Polizei) und Erik Berger (Vorsitzender des Polizei-Hauptpersonalrates).
Die Expertengruppe ist auf Beschluss des sächsischen Kabinetts im Jahr 2018 einberufen worden. Zuvor hatte eine Fachkommission im Jahr 2015 die Polizei Sachsen bereits im Hinblick auf Personal- und Sachausstattung sowie Struktur untersucht. Im Ergebnis dessen wurden unter anderem bereits 1.000 neue Stellen bei der sächsischen Polizei geschaffen.
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Staatsanwaltschaft Dresden 28.01.2020
Schnelles Urteil gegen Schleuser
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein 28-jähriger Tscheche am 27.01.2020 durch das Amtsgericht Pirna im beschleunigten Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten mit Bewährung verurteilt.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 25.01.2020 gegen 17:00 Uhr in einem Waldstück in der Slowakischen Republik vier syrische Staatsangehörige in den von ihm geführten PKW aufgenommen zu haben. Im Anschluss verbrachte der Beschuldigte die Flüchtlinge über die BAB 17 im Bereich der Ortschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel über die deutsch-tschechische Grenze bis zum Parkplatz „Am Heideholz“ an der BAB 17. Dort wurde der Beschuldigte am 26.01.2020 gegen 01:30 Uhr einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde er vorläufig festgenommen. Für die Fahrt hat der Beschuldigte 2.000,00 Euro erhalten oder sich zumindest versprechen lassen. Bei der Fahrt war der Beschuldigte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schnelles Urteil gegen Schleuser –
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Staatsanwaltschaft Dresden 27.01.2020
Schnelles Urteil nach unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurden ein 52-jähriger Serbe am 24.01.2020 durch das Amtsgericht Pirna im beschleunigten Verfahren wegen unerlaubter Einreise nach Abschiebung und unerlaubten Aufenthalts zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 24.01.2020 gegen 03:30 Uhr außerhalb einer Grenzübergangsstelle im Bereich von Bad Gottleuba-Berggießhübel in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und sich bis zu seiner Festnahme unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten zu haben.
Er wurde kurz nach seiner Einreise auf dem Parkplatz „Am Heideholz“ an der BAB 17 in Bad Gottleuba-Berggießhübel festgenommen. Der Beschuldigte wusste, dass er am 22.10.2019 aus dem Bundesgebiet abgeschoben worden war und eine Einreisesperre bis 21.10.2022 gegen ihn bestand.
Der Beschuldigte war in der Vergangenheit bereits wiederholt und teilweise einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.
Schnelles Urteil nach unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet –
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Staatsanwaltschaft Chemnitz 24.01.2020
+ Versuchtes Tötungsdelikt in Aue am 24.12.2019
++ Weiterer Tatverdächtiger festgenommen
Das Amtsgericht Chemnitz hat heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen weiteren Haftbefehl erlassen.
Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den 17-jährigen Sohn des bereits inhaftierten Syrers.
Der Beschuldigte ist aufgrund der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, an Heilig Abend im Gemeindehaus in Aue auf einen Mitarbeiter der Kirche mit einem Messer eingestochen und diesen dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.
Der Geschädigte hatte zuvor versucht, schlichtend auf eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und anderen ausländischen Gästen einzuwirken.
Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Ferner wurden zwei weitere Beteiligte der tätlichen Auseinandersetzung identifiziert, gegen die nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird.
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Staatsanwaltschaft Dresden 24.01.2020
Überfall auf Sparkasse in Großenhain aufgeklärt
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen einen 46-jährigen tschechischen Staatsange-hörigen wegen versuchter räuberischer Erpressung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am späten Vormittag des 17. Juni 2015 gemeinsam mit zwei anderweitig verfolgten Mittätern die Filiale der Sparkasse Meißen in Großenhain, Ortsteil Zabeltitz, überfallen zu haben, um Bargeld zu erbeuten. Nach Betreten des Beratungsbüros der Sparkassenfiliale zielte ein anderweitig verfolgter maskierter Mittäter mit einer Pistole auf eine Mitarbeiterin der Sparkasse und drohte, sie zu erschießen, wenn sie kein Bargeld herausgebe. Die Mitarbeiterin wies den Mittäter darauf hin, dass sie kein Bargeld habe. Daraufhin durchsuchte der Mittäter die sich im Büro befindlichen Schränke und Schubladen, ohne Bargeld zu finden. Der angeklagte Beschuldigte sicherte derweilen die Tür eines neben der Sparkassenfiliale liegenden Friseursalons und verhinderte durch Einsatz einer täuschend echt aussehenden Pistole, dass die dort tätigen Mitarbeiter Hilfe holten. Nachdem der anderweitig erfolgte Mittäter erkannt hatte, dass kein Bargeld vorhanden war, verließ er ohne Beute mit dem angeklagten Beschuldigten die Sparkas-senfiliale und stieg in den bereitstehenden PKW, der vom dritten Mittäter geführt wurde.
Die Identität des angeklagten Beschuldigten war lange Zeit unbekannt und konnte im Zuge weiterer Ermittlungen geklärt werden.
Die Verfahren gegen die beiden Mittäter wurden in den Jahren 2017 und 2018 an die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz abgegeben.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Überfall auf Sparkasse in Großenhain aufgeklärt –
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Sächsisches Staatsministerium des Innern 23.01.2020
+ Sachsens Innenminister begrüßt Verbot von »Combat 18 Deutschland«
Zum heutigen Verbot von »Combat 18 Deutschland« sagt Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:
»Ich begrüße das Verbot von `Combat 18 Deutschland´ durch das Bundesinnenministerium ausdrücklich! `Combat 18 Deutschland´ ist rassistisch und antisemitisch ausgerichtet und arbeitet dem Zweck nach gegen das Grundgesetz. Auch in Sachsen sind Vereinsverbote wie bei `Skinhead Sächsische Schweiz´ oder `Nationale Sozialisten Chemnitz´ ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung extremistischer Bestrebungen. Sie unterbinden notwendige Strukturen zur Rekrutierung von personellen und materiellen Ressourcen. Wir prüfen deshalb in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz fortlaufend die Erfordernis von Vereinsverboten im Freistaat.«
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Landeskriminalamt Sachsen 23.01.2020
+ Sachbeschädigung an Außenstelle des Leipziger Polizeireviers Südwest
++ Soko LinX des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen übernommen
Zeitpunkt: 23.01.2020, 01:30 Uhr
Örtlichkeit: Weißenfelser Straße 7, 04229 Leipzig
Unbekannte Täter beschädigten in der Nacht vom 22.01.2020 zum 23.01.2020 insgesamt sechs zur Straßenseite hin gelegene Fensterscheiben an der Außenstelle des Polizeireviers Leipzig-Südwest in der Weißenfelser Straße in Leipzig-Plagwitz. Zum entstandenen Sachschaden liegen noch keine Angaben vor.
Das LKA Sachsen hat mit der Soko LinX die weitere Bearbeitung des Sachverhaltes übernommen. Die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung werden in alle Richtungen geführt. Eine politische Motivation kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden.
Zeugenaufruf:
Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht des 23. Januar 2020 am Tatort auf der Weißenfelser Straße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen!
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Soko LinX des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen übernommen –
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