Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

27.04.2020 – LKA: Kein Shutdown bei Fahrraddiebstählen

24.04.2020 – STADD: Serie von Einbrüchen in Keller Dresdner Wohnhäuser

24.04.2020 – SMWA: Verkehrsministerium sagt Sächsischen Verkehrssicherheitstag 2020 ab – Minister Martin Dulig: »Absage schmerzt, ist aber leider unumgänglich.«

23.04.2020 – SMEKUL: Waldbrandgefahrenstufe in weiteren Gebieten Sachsens auf höchste Stufe heraufgesetzt

23.04.2020 – SMI: Sachsen verzeichnet Kriminalitätsrückgang seit Beginn der Corona-Schutzmaßnahmen

23.04.2020 – BPP: Einsatzboot der Wasserschutzpolizei besprüht

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Landeskriminalamt Sachsen                                          27.04.2020

+ Kein Shutdown bei Fahrraddiebstählen

Die Anzahl der Fahrraddiebstähle in Sachsen stieg von 18 988 Fällen im Jahr 2018 auf 21 021 im Jahr 2019. Damit waren im vergangenen Jahr Fahrraddiebstähle die häufigste Straftat im Freistaat Sachsen.

Wenn die Möglichkeit, den Diebstahl aufzuklären unterstützt werden soll, ist es für die Polizei von besonderer Bedeutung, dass es zum gestohlenen Rad möglichst konkrete Angaben gibt. Ein vollständiger Fahrradpass mit Beschreibung der Ausstattung und konkreter Benennung des Typs, der Rahmennummer und der verbauten Teile, helfen den Ermittlern bei der Fahndung und Recherche. Besonders hochwertige Räder oder Individualaufbauten, sollten möglichst auch fotografisch dokumentiert werden. Wenn Sie ein Smartphone besitzen, wird die Nutzung der digitalen und kostenlosen FAHRRADPASS-App der Polizei empfohlen. Sie können Sie die Daten gleich mehrerer Fahrräder in der FAHRRADPASS-App speichern und diese, falls nötig, ausdrucken oder per E-Mail verschicken, zum Beispiel im Fall eines Diebstahls an die Polizei oder Ihre Versicherung.

»Insbesondere hochwertige Fahrräder sollten ausreichend geschützt werden.

Als Faustregel gilt, ca. 10 % des Neuwertes des Rades in den Kauf des Schlosses zu investieren. Stabile Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser sorgen für größere Sicherheit als einfache Spiral- oder Rahmenschlösser.«, rät der Leiter der Zentralstelle für Prävention, Ralf Richter, vom Landeskriminalamt Sachsen. »Es ist vergleichsweise einfach, Fahrräder vor Dieben zu schützen:

Ein stabiles und ausreichend großes Schloss, mit dem das Rad zum Beispiel an einem Fahrradständer fest angeschlossen werden kann, wäre eine mögliche Variante.«

Neben einem hochwertigen Schloss ist auch das richtige Anschließen des Fahrrades wichtig. Nur mit dem Schloss das Vorder- oder Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz nicht aus.

Ralf Richter: »Diebe können blockierte Räder mühelos wegtragen oder verladen. Empfohlen wird die Nutzung der sogenannten »Anlehnbügel«, welche immer häufiger zu finden sind. Erschwerend für Diebe ist auch, wenn Fahrräder in sich geschlossen und an Anlehnbügel angeschlossen werden.

Dunkle Ecken, einsame Plätze oder andere schlecht einsehbare Örtlichkeiten sind eher ungeeignet. Öffentlichkeit schützt vor Diebstahl!«

Anschließen sollte man Fahrräder auch zu Hause im Keller oder im Fahrradabstellraum. Auch hier sorgt das Anschließen an feste Gegenstände für höhere Sicherheit.

Nützliche Links:

Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store unter:

App Store:

Google Play Store:

Kein Shutdown bei Fahrraddiebstählen –

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         24.04.2020

+ Serie von Einbrüchen in Keller Dresdner Wohnhäuser

++ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 31-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u.a. wegen Diebstahls in zehn Fällen und versuchten Diebstahls in fünf Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zwischen dem 04.05.2019 und dem 22.03.2020 in zehn Fällen gewaltsam Zutritt zu den Kellerräumen von Wohnhäusern im Dresdner Stadtgebiet verschafft und dabei hochwertige Gegenstände entwendet zu haben, um diese für sich zu behalten oder gewinnbringend zu veräußern. In fünf weiteren Fällen versuchte der Beschuldigte, gewaltsam in Kellerräume Dresdner Wohnhäuser einzudringen, um wertvolle Güter  zu entwenden, was ihm jedoch nicht gelang. Die Taten verübte der Beschuldigte im gesamten Dresdner Stadtgebiet, u.a. in der Wölfnitzstraße, der Feigengasse, der Grünen Straße, der Schützengasse, der Jahnstraße, dem Käthe-Kollwitz-Ufer, der Rähnitzgasse, An der Frauenkirche, der Cunewalder Straße und am Plauenschen Ring. Dabei entwendete der Beschuldigte u.a. neun Fahrräder im Gesamtwert von ca. 11.000,00 Euro, vier E-Bikes im Gesamtwert von ca. 9.000,00 Euro sowie Maschinen und Werkzeug im Gesamtwert von ca. 3.000,00 Euro.

Der Beschuldigte wurde am 22.03.2020 gegen 06:00 Uhr unmittelbar nach einem Kellereinbruch in einem Wohnhaus in der Cunewalder Straße vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Gegen den Beschuldigten sind weitere Verfahren auch wegen ähnlicher Delikte bereits bei Gericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, diese Verfahren zusammenzuführen und gemeinsam vor dem Landgericht Dresden zu verhandeln.

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr  24.04.2020

+ Verkehrsministerium sagt Sächsischen Verkehrssicherheitstag 2020 ab – Minister Martin Dulig: »Absage schmerzt, ist aber leider unumgänglich.«

Aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung und dem damit einhergehenden Verbot von Großveranstaltungen bis 31. August 2020 sieht sich das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gezwungen, den diesjährigen Sächsischen Verkehrssicherheitstag auf dem Sachsenring abzusagen.

»Die Absage schmerzt, aber sie ist unumgänglich. Es geht nach wie vor darum, erneut einen sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern.

Abstand und Rücksichtnahme sollten unser aller Handeln auch weiterhin bestimmen. Daher haben wir uns in dieser Woche mit dem Landkreis Zwickau auf eine Absage der Veranstaltung am 23. August 2020 verständigt. Ich freue mich aber schon heute auf den Verkehrssicherheitstag 2021.«

»Ich bedauere die Absage dieser erfolgreichen gemeinsamen Veranstaltung, kann die Grundlage für diese Entscheidung des Wirtschaftsministeriums aber sehr gut nachvollziehen«, so Dr. Christoph Scheurer, Landrat des Landkreises Zwickau.

Der Sächsische Verkehrssicherheitstag wird seit 22 Jahren vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium und dem Lenkungsausschuss »Verkehrssicherheit im Freistaat Sachsen« in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Zwickau durchgeführt.

Unter dem Motto »Gemeinsam statt gegeneinander« findet er einmal jährlich auf dem Gelände des Sachsenrings statt. Das Motto unterstreicht das Ziel der gegenseitigen Rücksichtnahme auf Straßen, Rad- und Fußwegen. Ein abwechslungsreiches und interessantes Programm bietet der ganzen Familie die Möglichkeit, sich dem Thema Verkehrssicherheit zu nähern. Jährlich informieren sich rund etwa 10.000 Besucher zum Thema Verkehrssicherheit.

Pressekontakt:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Pressesprecher Jens Jungmann Tel. 0351 564-80600

Landkreis Zwickau, Landratsamt

Pressestelle

Ilona Schilk

Tel: 0375 4402 21040

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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

+ Waldbrandgefahrenstufe in weiteren Gebieten Sachsens auf höchste Stufe heraufgesetzt

++ Forstminister Günther appelliert an Verantwortung der Waldbesucherinnen und Waldbesucher

Die erneute und anhaltende Trockenheit in Sachsen lässt die Waldbrandgefahr weiter wachsen. Inzwischen wurde die Waldbrandgefahrenstufe in weiteren Gebieten des Freistaates auf die Stufe 5 (»sehr hohe Gefahr«) und somit die höchste Stufe heraufgesetzt. Dies betrifft nun einen breiten Streifen entlang der Landesgrenzen nach Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Sachsens Forstminister Wolfram Günther bittet in dem Zusammenhang alle Besucherinnen und Besucher, sich an die Regeln zu halten und somit Waldbrände zu verhüten. Günther: »Wir erleben in den Wäldern derzeit für alle spürbar den Klimawandel und seine Folgen. Seit Wochen fehlen Niederschläge. Hinzu kommt, dass die Bäume austreiben und somit mehr Wasser brauchen. Und auf den viel zu trockenen Böden sammeln sich abgestorbene, trockene Blätter, Äste und Zweige – auch im Ergebnis der Waldschäden der vergangenen zwei Jahre. Hier reichen kleine Funken, um große Brände auszulösen. Deshalb meine dringende Bitte, sich verantwortungsvoll zu verhalten, im Wald nicht zu rauchen, kein Feuer zu machen und nur auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken.«

Der Minister weist zudem darauf hin, dass die Landkreise bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 Einschränkungen für das Betreten des Waldes verfügen können. Zurzeit trifft das zum Beispiel auf den Landkreis Nordsachsen zu.

Neben einem umsichtigen Verhalten der Waldbesucherinnen und Waldbesucher beugen Forstbehörden und Waldbesitzer Waldbränden durch verschiedene Maßnahmen vor.

Im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wird der Gefahr von Bränden unter anderem entgegengewirkt, indem vor allem in den kieferreichen Wäldern Nordsachsens verstärkt Laubbäume gepflanzt werden. Der Waldumbau ist hier also auch ein Beitrag zur Waldbrandverhütung. Ebenfalls der Vorbeugung dient die Anlage und Unterhaltung von Waldbrandriegeln bzw. -schutzstreifen und von Wundstreifen. Diese unterbrechen insbesondere die Ausbreitung von Bodenfeuern.

Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr in Sachsen sowie zum richtigen Verhalten im Wald finden Sie auch im Internet unter www.sachsenforst.de. Für unterwegs und für zusätzliche Informationen und Funktionen kann die mobile App »Waldbrandgefahr Sachsen« kostenfrei in allen gut sortierten App-Stores heruntergeladen werden.

Hintergrund

Waldbrände werden meist durch fahrlässiges Verhalten verursacht. Im vergangenen Jahr konnten fast drei Viertel der insgesamt 153 Waldbrände darauf zurückgeführt werden. Dies unterstreicht, wie wichtig achtsames Verhalten im und in der Nähe von Wald ist. Rauchen ist im Wald ganzjährig verboten. Der Umgang mit offenem Feuer im Wald oder in einer Nähe von 100 Metern – wie beim Gillen, bei Lagerfeuern oder beim Verbrennen von Gartenabfällen – ist grundsätzlich zum Schutz des Waldes untersagt. Auch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation können Waldbrände auslösen.

Infoseiten zu Waldbrandgefahren –

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                           23.04.2020

+ Sachsen verzeichnet Kriminalitätsrückgang seit Beginn der Corona-Schutzmaßnahmen

++ Wöller: »Eine zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfreuliche Botschaft in Zeiten der Corona-Pandemie«

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute in Dresden Tendenzen im Hinblick auf die Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen seit Beginn der Corona-Schutzmaßnahmen am 16. März 2020 vorgestellt. Das Landeskriminalamt Sachsen hat hierfür die entscheidenden Deliktsbereiche ausgewertet.

»Eine erfreuliche Botschaft ist, dass die Kriminalität in Zeiten der Corona-pandemie, die uns Menschen vieles abverlangt, zurückgegangen ist«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.  Er verwies aber auch darauf, dass der Beobachtungszeitraum für belastbare Trendaussagen noch zu kurz sei.

Wöller appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, wachsam zu sein, um sich insbesondere vor Betrügereien in Bezug auf die Corona-Maßnahmen zu schützen:

1.    Amtspersonen – also beispielsweise Polizisten und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes –  können sich immer ausweisen; Bürger sollten einen Ausweis verlangen!

2.    Amtliche Bescheide mit Zahlungsaufforderungen kommen stets mit der Post, nicht per E-Mail.

3.    Wenn Bürger berechtigte Zweifel an der Echtheit eines Dokumentes haben, sollten sie die ausstellende Behörde unter den öffentlich bekannten Nummern anrufen.

4.    Bürger sollten möglichst keine Links nutzen, um auf die Internetseiten der SAB oder anderer Institutionen zu gelangen. Stattdessen sollten sie die Seiten direkt und nicht über eine Suchmaschine anwählen.

5.    Bürger sollten grundsätzlich niemanden in ihre Wohnung lassen, den sie nicht kennen.

6.    Ältere, Hilfsbedürftige und Kinder verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit.

Mit Stand vom 20. April 2020 lassen sich folgende Grundaussagen treffen:

•     Die Anzahl der Straftaten geht seit Einführung der Schutzmaßnahmen in der 12. Kalenderwoche zurück; und zwar um ca. ein Viertel gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres, wenn man die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz unberücksichtigt lässt.

•     Der Rückgang der Kriminalität betrifft fast alle Phänomenbereiche, wenn auch in unterschiedlichem Maße.

•     Intensiver hat sich das Landeskriminalamt jene Deliktsbereiche angeschaut, bei denen zu erwarten war, dass es angesichts der mit den Schutzmaßnahmen verbundenen Beschränkungen zu relevanten Veränderungen kommt.

•     So haben Diebstahlsdelikte seit Einführung der Schutzmaßnahmen kontinuierlich abgenommen – insgesamt um mehr als ein Drittel. Insbesondere Wohnungseinbrüche und Diebstähle von Kraftwagen sind rückläufig.

Dafür sind zwei Ursachen zu nennen:

1.    Die Menschen halten sich mehr als sonst üblich in ihren Wohnungen bzw. in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld auf.

2.    Es ist derzeit schwer, Diebesgut zu verbringen – im Land aber auch außer Landes.

•     Auch Diebstähle aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen werden derzeit weniger häufig angezeigt.

•     Ebenfalls zurückgegangen sind Körperverletzungsdelikte, wenn auch weniger deutlich; seit Beginn der Beschränkungen um ca. 17 Prozent.

•     Entgegen der im öffentlichen Raum vielfach geäußerten Annahme, wonach es aufgrund der verordneten Kontakt- bzw. Ausgangssperren zu mehr häuslicher Gewalt kommen wird, nehmen die Zahlen auch in diesem Bereich bisher ab (um rund 40 Prozent).

ABER:

Häusliche Gewalt wird oft nicht durch die Opfer, sondern durch Dritte, wie Freunde, Kollegen, Lehrer, angezeigt. Der Zugang zu solchen wichtigen Bezugspersonen ist derzeit eingeschränkt, so dass von einem erhöhten Dunkelfeld auszugehen ist. Dies gilt es, bei der Bewertung der Zahlen zur häuslichen Gewalt zu beachten. Nicht eingeschränkt sind hingegen die vielen anderen Hilfsangebote, z.B. der sächsischen Polizei, des Weißen Rings, der Frauenhäuser oder der Seelsorge.

•     Entgegen des allgemeinen Trends eines Kriminalitätsrückgangs haben wir bei den Betrugsdelikten jedoch einen Anstieg um rund zehn Prozent zu verzeichnen. Das hat aber weniger mit der Corona-Krise zu tun, sondern geht vielmehr auf eine statistische Anpassung zurück. So werden ab dem 1. Januar 2020 auch Auslandsstraftaten sowie Delikte mit unbekanntem Tatort erfasst, sofern der strafrechtliche Erfolg der Tat in Deutschland eintritt.

•     Straftaten mit angeblichen Amtspersonen, wie beispielsweise falschen Polizeibeamten oder falschen Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, wurden bisher nur in wenigen Einzelfällen bekannt.

•     Dabei verschafften sich die Täter unter Bezugnahme auf das Thema »Corona« entweder Zugang zu Wohnungen, um dort Geld bzw. Wertgegenstände zu entwenden oder sie kontrollierten Ausweise, um Bußgelder zu kassieren oder Personen des Ortes zu verweisen.

•     Straftaten mit dem Tatmittel Internet sind seit Einführung der Schutzmaßnahmen auch zurückgegangen – und zwar um fast ein Drittel.

•     Die Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz sind infolge der Schutzmaßnahmen zunächst angestiegen. Seit Ende März 2020 gehen sie wieder zurück.

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Präsidium der Bereitschaftspolizei                                 23.04.2020

+ Einsatzboot der Wasserschutzpolizei besprüht

++ Zeugenaufruf

In der Zeit vom 17.04.2020, 16:00 Uhr bis 18.04.2020, 6:30 Uhr begaben sich unbekannte Täter auf das umfriedete Gelände des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts in der Moritzburger Straße in Dresden und besprühten ein an der Slip-Anlage abgestelltes Einsatzboot der Wasserschutzpolizei.

Dabei sprühten die oder der Täter mit schwarzer und silberner Farbe auf den Bootskörper sowie auf die Front- und Seitenscheiben unter anderem »ACAB«, »Bullen aufn Acker! Spargel für alle«, »Hate Cops«, sowie die Zahlenkombination »1312«.

Am Boot entstand Sachschaden in bislang unbekannter Höhe.

Die Wasserschutzpolizei ermittelt wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

•     Wer hat im Tatzeitraum Personen auf dem Gelände des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Dresden gesehen und kann Angaben zu diesen machen?

•     Wer kann Hinweise zu den Tätern oder dem Täter geben?

Hinweise nimmt das Präsidium der Bereitschaftspolizei, Fachdienst Wasserschutzpolizei, jederzeit unter der Telefonnummer 0351/866 3525 entgegen.

Besprühtes Boot WSP Sachsen_1 –

Besprühtes Boot WSP Sachsen_2 –

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