Werte Mitglieder,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
nunmehr ist mit dem Januargehalt auch die Nachzahlung der 2,61% seit Juli 2016 entsprechend
des Bundesverfassungsgerichtsurteiles erfolgt. Sicherlich ist für den ein oder anderen Kollegen
die Summe nicht so berauschend, aber man muss auch ehrlich sagen, dass diese 2,61% somit einerseits
in das Grundgehalt fliessen und somit auch penionsfähig sind und am Ende allen zu Gute kommen
und somit auch bei den bevorstehenden Tarifverhandlungen mit aufs Gehalt wirken.
Peter Krebs
Landesbeauftragter Neue Medien