Der lange Weg zurück Sonderzahlung für sächsische Beamte erneut Thema im Sächsischen Landtag

Heute (28.09.2016) soll es endlich beschlossen werden, das „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung“ steht unter TOP 6 der Tagesordnung der Landtagssitzung. Ende 2010 hatte der Sächsische Landtag seine letzte große Entscheidung zum Thema Weihnachtsgeld getroffen. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/12 hatte der Gesetzgeber die Sonderzahlung für Sachsens Staatsdiener ersatzlos gestrichen. 25. Zahlreiche Gespräche und Aktionen der Gewerkschaften verhallten ungehört; ebenso 000 Widersprüche der Beamtinnen und Beamten. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes war nötig um allen Beteiligten deutlich zu machen, dass die Beamtenbesoldung in Sachsen – insbesondere durch die Streichung der Sonderzuwendung – nicht mehr amtsangemessen und damit nicht mehr verfassungsgemäß war. Umso erstaunlicher, wer sich heute alles auf die Schulter klopft, um die gesetzliche Neuregelung als Erfolg zu verkaufen und zu betonen, man schätze die Arbeit der sächsischen Beamten. „Wer bereits in 2010 Regierungsverantwortung hatte und sich in all der Zeit vehement gegen eine Wiedereinführung der Sonderzuwendung gewehrt hat, wem selbst die Nennung des Wortes „Weihnachtsgeld“ schon übel aufstieß, der sollte sich jetzt in Zurückhaltung üben“, so Nannette Seidler, stellv. Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen. „Wenn eine Regierung vom Bundesverfassungsgericht zu einer Korrektur ihrer Beschlüsse gezwungen wird, kann man das schwerlich als Erfolg und Wertschätzung für seine Staatsdiener verkaufen.“ Die jetzt erreichte Gesetzesänderung ist allein der Hartnäckigkeit und dem Engagement der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und ihrer Mitglieder und Unterstützer zu verdanken. Für die Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen der sächsischen öffentlichen Verwaltung wird es in der Zukunft noch viele Gelegenheiten geben. Der SBB und seine Mitglieder sind gespannt.

Dresden, den 28.09.2016

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