10.12.2020 – DPolG Bund

Innenministerkonferenz

DPolG: Streckenradar dient der Verkehrssicherheit

Wenn es um Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr geht, ist die Abschnittskontrolle ein wirksames Mittel, um Temposünder zu stellen. Die heute stattfindende Innenministerkonferenz bilanziert das Thema, nicht zuletzt, weil das Streckenradar nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun rechtmäßig im Einsatz ist.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir brauchen für eine effiziente Verkehrsüberwachung, die Möglichkeit den Streckenradar an neuralgischen Punkten auszubauen. Damit kann die Verkehrssicherheit in den überwachten Gefahrenbereichen, zum Beispiel an Unfallhäufungsstrecken, in Tunnelanlagen oder Baustellenbereichen nachweislich wirksam erhöht werden.“

Nachdem in Niedersachsen über Jahre die Abschnittskontrolle als erfolgreiches Pilotprojekt lief, ist nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft nun der Zeitpunkt für eine bundesweite Einführung gekommen. Mit dem verkehrspolitischen Ziel vor Augen, die Zahl der Verkehrstoten und –verletzten signifikant zu senken, sollten sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt mit Nachdruck für die Einführung dieser innovativen Verkehrsüberwachungstechnik einsetzen.

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