Rechtsschutz

Rechtsschutz durch die DPolG Sachsen

Die Mitglieder der DPolG im dbb, Landesverband Sachsen e.V. haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft Anspruch auf Rechtsschutzleistungen.
Diese Leistungen werden auf der Grundlage eines Rahmenvertrages mit einer Versicherung gewährt.
Kostenschutz wird für Versicherungsfälle geboten, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit eintreten.

Prinzipiell freie Anwaltswahl und ohne Selbstbeteiligung

Versicherungssumme

50.000,00 € je Versicherungsfall, davon
25.000,00 € Darlehensweise als Strafkaution im Ausland.
Wichtig: Rechtsschutz besteht auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Beachte: Wird dem Mitglied ein Vergehen zur Last gelegt, das nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht nur dann kein Versicherungsschutz, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
Voraussetzung für Leistungen ist eine schriftliche Schadensmeldung an die DPolG als Versicherungsnehmer.
Bitte vor dem Stellen eines RES-Antrag unbedingt die Unterschrift des jeweiligen Kreisverbandsvorsitzenden einholen !!!

Recht bekommen kann teuer werden.
Wird z.B. auf Grund eines verschuldeten Verkehrsunfalls ein Strafverfahren eingeleitet, so stellt in der Regel der Rechtsanwalt rund 500, 00 Euro für die Verteidigung in Rechnung.
Muss eine Verhandlung vertagt werden, weil ein weiterer Zeuge gehört werden soll, so erhöht sich dieser Betrag auf rund 750,00 Euro.

An Mitgliedsbeiträgen mag man uns übertreffen – aber an Leistungen nie!!!


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Grundlage ist das Ausfüllen des entsprechenden Antrages.
Dazu muss der Sachverhalt klar sein. Ist das nicht der Fall, wäre es ratsam, sich mit Unterzeichner vorher in Verbindung zu setzen. Dazu sollte die Mailadresse rechtsschutz@dpolg-sachsen.de genutzt werden.
Ein Rückruf erfolgt dann von mir, wenn nötig.
Der Landesvorstand hat nun beschlossen, die Anträge jetzt wieder zu trennen.
Es gibt nun wieder einen Antrag für Rechtsschutz- und Versicherungsfälle.
Diese können aus dem Internet herunter geladen und direkt in dem Formular ausgefüllt werden. Das hat den Vorteil der besseren Lesbarkeit.
Der Antrag muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden.

Jetzt erfolgt die Sachverhaltsangabe, also um was geht es überhaupt.
Hier ist eine Sachverhaltsschilderung des Antragsstellers erforderlich. Bloße Ablichtungen von Formularen reichen nicht aus. Das hat nur wieder Zeit kostende Nachfragen der Versicherungen zur Folge.
Bitte schildern was war und was notwendig ist. Dabei muss im Stile polizeilicher Sachverhaltsbearbeitung vorgegangen werden (7 W-Fragen).
Ablichtungen von Schreiben oder Formularen können dann beigelegt werden.
Wichtig ist weiterhin die Angabe eines Anwaltes, der den Antragsteller vertreten soll. Dabei ist die genaue Anschrift anzugeben!
Die Versicherung muss sich mit ihm in Verbindung setzten können.
Eine andere Möglichkeit und das ist sicherlich die beste, ist die Vermittlung eines Anwaltes durch die Versicherung.
Hier wird in jedem Fall ein guter Anwalt empfohlen. Der Versicherung liegen Erfolgsanalysen dazu vor.
Nun wird der ganze Vorgang zur Geschäftsstelle nach Dresden gesandt.
Der Kreisvorsitzende wird nun informiert und setzt sich gegebenenfalls auch mit dem Antragsteller in Verbindung.
Der Landesvorstand beschließt nun die Gewährung des Rechtsschutzes gemäß Rechtsschutzordnung der DPolG Sachsen und über Unterzeichner wird alles der Versicherung oder dem Dienstleistungszentrum Ost des Deutschen Beamtenbundes übergeben.
Von dort aus werden Verbindungsaufnahmen mit dem Antragsteller und dessen Anwalt hergestellt.

Rechtsschutz über das DLZ Ost beinhaltet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt oder kurze Rechtsgutachten erstellt werden.
Im Verfahrensrechtsschutz vertritt das DLZ Ost unsere Mitglieder rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Rechtsschutzgewährung des DLZ Ost keine freie Anwaltswahl besteht.
Darüber hinaus bietet das DLZ Ost auch mündliche Rechtsberatung an.
Nach der derzeitigen Regelung findet diese jeden ersten Mittwoch im Monat von
09:00 bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle des beamtenbund und tarifunion sachsen (SBB), in 01097 Dresden, Theresienstr. 15, statt.
Ein vorheriger Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Eine Terminabsprache mit der Geschäftsstelle des SBB ist aber dringend zu empfehlen.
( 0351 – 4716824 )
Nach Abschluss des Verfahrens ist Unterzeichner vom Ausgang zu informieren. Er benötigt das für seine Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzpartnern.
Wichtig wäre noch auf § 4 Rechtsschutzkosten unserer Rechtsschutzordnung hinzuweisen.

Hier lautet Absatz 3:

Mitglieder, denen Verfahrensrechtsschutz gewährt wurde und deren Mitgliedschaft in der DPolG vor Ablauf von zwei Jahren nach Stellung des Rechtsschutzantrages durch Austritt oder Ausschluss endet, haben alle auf Grund dieses Antrages übernommenen oder erstatteten finanziellen Leistungen an die ausreichende Stelle zurückzuzahlen.

Reinhard Gärtner
Landesrechtsschutzbeauftragter