Seit dem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass Sachsens Beamte unteralimentiert sind und die Streichung der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) verfassungswidrig war, ist einiges passiert.
Der SBB Beamtenbund und Tarifunion hat von Anfang an klar gemacht, dass es aus seiner Sicht nur einen richtigen Weg gibt, auf das Urteil zu reagieren: Die Sonderzahlung auf dem Stand von 2010 muss wieder eingeführt werden und eine weiter führende Regelung wie bei den Tarifbeschäftigten muss auf den Tisch! Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte machten diese Forderung deutlich, sei es durch einen Brief an Sachsens Finanzminister Prof. Georg Unland oder im Rahmen der Podiumsdiskussion mit Vertretern des Sächsischen Landtages am 2.Februar 2016 in Dresden.
Der Landesvorsitzende des SBB Gerhard Pöschmann hat gemeinsam mit dem Stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Fachvorstand für Beamtenpolitik des dbb beamtenbund und tarifunion Hans-Ulrich Benra in den vergangenen Wochen Gespräche im SMF geführt, im Rahmen derer, das Urteil bewertet wurde und über gangbare Wege einer Neuregelung diskutiert wurde.
Diese Gespräche wurden nunmehr mit folgendem Ergebnis beendet:
Der SBB wird, unter Leitung seines Vorsitzenden Gerhard Pöschmann, im SMF mit Finanzminister Prof. Georg Unland an Verhandlungen teilnehmen, an deren Ende Eckpunkte einer Neuregelung der Sonderzahlung für Sachsens Beamte stehen sollen. Diese Eckpunkte sollen die Grundlage für ein erforderliches Gesetzgebungsverfahren sein.
Der SBB wird eine Verhandlungskommission berufen, die diese Gespräche und Verhandlungen begleitet.
Auf unserer Homepage werden wir aktuell zum Stand der Verhandlungen berichten.
Wir bleiben dabei: An der Wiedereinführung der Sonderzahlung führt kein Weg vorbei!
(Quelle SBB-Sachsen )