Senioren-Fachseminar im dbb Bildungszentrum Königswinter-Thomasberg
Erben – Pflege – Betreuungs- und Vorsorgevollmachten – Patientenverfügung u. a.
Es war ein Volltreffer – so die einhellige Wertung der 20 Teilnehmer des
1. Fachseminars, das die DPolG Bundesseniorenvertretung als Service-Leistung für langjährige Mitglieder vom 20. bis 22. Oktober 2016 im dbb Bildungszentrum Königswinter-Thomasberg bei Bonn in Kooperation mit der dbb akademie durchgeführt hat.
Das Seminar war bereits wenige Tage nach der öffentlichen Ausschreibung im Polizeispiegel Nr. 07/08 2016 und auf unserer Internetseite ausgebucht. Schon da zeichnete sich ab, dass das vom DPolG-Bundesseniorenbeauftragten und Seminarleiter Gerhard Vogler zusammengestellte Programm auf den angesprochenen Personenkreis richtig zugeschnitten war. Dem Ganzen war die Krone mit der Wahl der Kölner Rechtsanwältin Nina Ahrend als Referentin aufgesetzt. Eine Fachanwältin, die durch ihr einschlägiges berufliches Fachwissen, aber auch durch ihre verständliche Rhetorik glänzte und dadurch den an sich „trockenen“ Stoff überzeugend und verständlich an die Frau bzw. an den Mann brachte. Sie verstand es, in der an drei Tagen zur Verfügung stehenden Zeit nicht nur ihre Ausführungen mit visueller Untermalung verständlich zu machen, sondern aus dem Teilnehmerkreis auftauchende Fragen und Problemfälle aus deren ganz persönlichen Lebens- und Familienverhältnissen zu analysieren und juristisch akribisch aufzuarbeiten, was nicht nur für die jeweiligen Fragesteller einer fachanwaltlichen juristischen Beratung gleichkam. Und damit die Vielzahl der in dem Seminar gewonnenen Erkenntnisse aus den Fachgebieten Erben und Vererben mit der gesetzlichen Erbfolge und den Gestaltungsmöglichkeiten individueller Vermächtnisse, dem gesetzlichen Vertretungsrecht mit Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, den Möglichkeiten der Vorsorge einschl. Patientenverfügung sowie aus der Pflegereform 2016/2017 mit den einschneidenden Neuerungen des am 01. Januar 2017 in Kraft tretenden Zweiten Pflegestärkungsgesetzes; damit also all diese Erkenntnisse auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgerufen werden können, gab Frau Ahrend allen Seminarteilnehmern auch noch ein übersichtliches Skriptum ihrer Referate mit auf den Weg.
Weil die Seminarnachfrage so überwältigend und das Seminar selbst so erfolgreich war, wird die DPolG-Bundesseniorenvertretung ein inhaltsgleiches Seminar mit der gleichen Referentin im Dezember 2017 ebenfalls im dbb Bildungszentrum Königswinter-Thomasberg durchführen. Die Ausschreibung wird im PS Nr. 07/08 2017 erfolgen.
Überleitung von bestehenden 3 Pflegestufen in die künftigen 5 Pflegegrad
Und weil im Pflegebreich ab 01. Januar 2017 erhebliche Neuerungen anstehen, sei an dieser Stelle aus dem einschlägigen Skriptum von RA`in Ahrend auf die Überleitung bestehender Pflegefälle hingewiesen:
Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird per Gesetz automatisch in das neue System übergeleitet. Ein neuer Antrag auf Begutachtung muss nicht gestellt werden. Dabei gilt: Alle Empfänger von Pflegeleistungen erhalten diese auch weiterhin zumindest in gleicher Höhe bzw. Umfang. Die allermeisten erhalten sogar mehr.
Konkret gilt die Formel: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Beispiele: Pflegestufe I wird in Pflegegrad 2, Pflegestufe III wird in Pflegegrad 4 übergeleitet.
Menschen mit geistigen Einschränkungen kommen automatisch in den übernächsten Pflegegrad. Beispiel: Pflegestufe 0 wird in Pflegegrad 2, Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird in Pflegrad 4 übergeleitet.
Gerhard Vogler