Straf- und Disziplinar RS

2. Straf– und Disziplinar – Rechtsschutz

für die Verteidigung im Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten – oder Disziplinarrechts. Bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen über 250,00 € sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungs – Verfahren eingeschlossen.