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Kritische Bewertung der Strukturanpassungspläne der Staatsregierung aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 20. Januar 2026 hat die Staatsregierung umfangreiche Prüfaufträge zur Strukturanpassung der sächsischen Verwaltung beschlossen. Was offiziell als Effizienzsteigerung und Verwaltungsmodernisierung verkauft wird, wirft aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen (DPolG) erhebliche Fragen auf – insbesondere dort, wo es um die innere Sicherheit, die Polizei und die sicherheitsrelevanten Sonderbehörden des Freistaates geht

Die Polizei darf dabei nicht erneut zum Steinbruch für Spar- und Zentralisierungsfantasien werden.

Polizei ist keine normale Verwaltungsbehörde

Mehrere der geplanten Prüfaufträge betreffen unmittelbar den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) und damit die Polizei. Besonders problematisch sind:

  • der geplante Ausbau zentraler Beschaffungs- und Verwaltungsstrukturen,
  • die weitere Zentralisierung von Personal- und IT-Prozessen,
  • sowie eine insgesamt restriktivere Personal- und Beamtenpolitik.

Die Polizei ist jedoch kein beliebig steuerbarer Verwaltungsapparat. Einsatzfähigkeit, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erfordern schnelle Entscheidungen, unmittelbare Verfügbarkeit von Einsatzmitteln und funktionierende, praxistaugliche Strukturen. Bereits heute erleben Kolleginnen und Kollegen massive Verzögerungen bei Beschaffung, Technik und Personalverwaltung.

  • Mehr Zentralisierung bedeutet in der Praxis oft mehr Bürokratie – und weniger operative Stärke.

Personalpolitik: Attraktivität wird weiter geschwächt

Besonders kritisch bewertet die DPolG die Prüfaufträge zur Überarbeitung der Verbeamtungsgrundsätze und zum längeren Verbleib von Beamten im Dienst. Diese Überlegungen ignorieren die Realität des Polizeiberufs:

  • zunehmende körperliche und psychische Belastungen
  • steigende Gewalt gegen Einsatzkräfte
  • wachsende Nachwuchsprobleme

Anstatt den Polizeiberuf attraktiver zu machen, droht eine Politik der reinen Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Beschäftigten.

  • Innere Sicherheit braucht Motivation, Perspektiven und Fürsorge – keine Sparlogik.

 Hochschule der sächs. Polizei: Sparmodell statt Qualitätsanspruch?

Mit besonderer Sorge sieht die DPolG den Prüfauftrag zur Zusammenführung von Ausbildung, Studium und Fortbildung, welche von Einrichtungen des Freistaates Sachsen organisiert werden, in eine (Hochschul-)Einrichtung zu überführen. Eine solche Zentralisierung birgt erhebliche Risiken:

  • Die polizeispezifische Ausbildung droht verwässert zu werden
  • Praxisnähe und Einsatzorientierung könnten zugunsten administrativer Vereinheitlichung leiden
  • Reduzierung der polizeilichen Fachaufsicht

Die Hochschule der sächsischen Polizei ist kein gewöhnlicher Bildungsbetrieb, sondern ein zentrales Element der Einsatz- und Führungsfähigkeit der Polizei. Sie darf kein Experimentierfeld für Sparmodelle werden!

Polizeiliche Bildung ist keine Massenverwaltung. Sie erfordert eigene Strukturen, eigene Standards und vor allem klare polizeiliche Fachaufsicht.

  • Eine Zentralisierung darf nicht zur Entkernung der polizeilichen Ausbildung führen.

Hochproblematisch: Überführung des Verfassungsschutzes ins SMI

Besonders sensibel – und sicherheitspolitisch hoch brisant – ist der Prüfauftrag zur möglichen Überführung des Landesamtes für Verfassungsschutz als Abteilung in das SMI.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist bewusst als eigenständige Behörde organisiert. Diese Struktur ist kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Bestandteil der demokratischen Sicherheitsarchitektur. Eine Eingliederung als bloße Abteilung im Sächsisches Staatsministerium des Innern wirft gravierende Fragen auf:

  • Wie wird die fachliche und operative Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes gewährleistet?
  • Wie bleibt eine wirksame parlamentarische Kontrolle erhalten?
  • Wird das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten faktisch aufgeweicht?

Effizienz- und Synergieargumente greifen hier deutlich zu kurz. Der Verfassungsschutz ist keine Massenverwaltung, sondern eine hoch spezialisierte Sicherheitsbehörde, deren Wirksamkeit von klaren Zuständigkeiten, Vertrauen und Unabhängigkeit lebt.

  • Sicherheitsbehörden dürfen nicht nach betriebswirtschaftlichen Kriterien umgebaut werden.

Reformen ohne Beteiligung: Ein bekanntes Muster

Wie bereits bei früheren Strukturreformen fehlt auch hier eine erkennbare frühzeitige Einbindung der Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. Reformen, die ohne die Expertise der Praxis entwickelt werden, führen regelmäßig zu Mehrbelastung, Reibungsverlusten und ineffizienten Parallelstrukturen.

  • Wer Sicherheit reformieren will, muss die Menschen einbeziehen, die sie täglich gewährleisten.

Klare Konsequenzen und Forderungen der DPolG Sachsen

Aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen ergeben sich unmissverständliche Konsequenzen:

  1. Keine Zentralisierung um jeden Preis – Polizeiliche Besonderheiten sind zwingend zu berücksichtigen.
  2. Stärkung statt Schwächung der Hochschule der Polizei – keine Absenkung von Ausbildungsstandards.
  3. Attraktive Personalpolitik statt Sparmaßnahmen – Verbeamtung, Nachwuchsgewinnung und Entlastung sichern.
  4. Erhalt der Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes – keine Aushöhlung des Trennungsgebots.
  5. Verbindliche Beteiligung der Gewerkschaften bei allen sicherheitsrelevanten Strukturentscheidungen.

Fazit

Strukturreformen können sinnvoll sein – wenn sie die Realität der inneren Sicherheit ernst nehmen. Die vorliegenden Prüfaufträge lassen jedoch befürchten, dass erneut finanzielle und organisatorische Erwägungen über die Erfordernisse von Polizei und Verfassungsschutz gestellt werden.

Innere Sicherheit ist keine Variable im Haushaltsplan.
Die DPolG Sachsen wird diesen Prozess kritisch, wachsam und mit klarer Haltung begleiten.

 Maik Ebersbach

stellv. Landesvorsitzender DPolG Sachsen e. V.

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