Herr Innenminister, bitte denken Sie bei der Öffnung des Einstellungskorridors bis zu Ende! Aktives und passives Wahlrecht für die Jugendauszubildendenvertretungen: Sehr geehrter Herr Innenminister, mit der Anpassung des Eintrittsalters für den Polizeivollzugsdienst auf den Altersbereich von 16 bis 34 Jahre, haben Sie die Ausbildung in der Polizei einem weiten Personenkreis geöffnet. Leider müssen wir feststellen, dass hierbei ein wichtiger Teilaspekt einer solchen Erweiterung völlig ignoriert wurde. Die gesetzlich zugesicherte Vertretung der Auszubildenden in Form der HJAV (Hauptjugendauszubildendenvertretung) der sächsischen Polizei und den JAV (Jugendauszubildendenvertretungen) an den Schulstandorten der sächsischen Polizei. Mit diesem, im sächsischen Personalvertretungsgesetz festgeschriebenen Gremium, soll den besonderen Belangen der Ausbildung in der Personalvertretung Rechnung getragen werden. Mit der aktuellen Regelung des aktiven und passiven Wahlrechts wird dieses auf die Auszubildenden beschränkt, welche das 27. Lebensjahr noch nicht beendet haben.
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