Gestern Nachmittag wurden Gespräche zwischen SBB Beamtenbund, Tarifunion Sachsen und weiterer Gewerkschaften mit dem Sächsischen Staatsminister der Finanzen ergebnislos abgebrochen.

Das Ziel der seit Frühjahr 2021 laufenden Gespräche, die Besoldung der sächsischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger gemeinsam gemäß den Grundsätzen der letzten Beschlüsse des BVerfG zu gestalten, wurde damit nicht erreicht.

In den Beratungen wurden durch Finanzminister Vorjohann die Handlungsbedarfe aufgezeigt sowie verschiedene Lösungsansätze präsentiert. Im Kern sollten Elemente der Beihilfe, der Absicherung in einer Krankenversicherung und die Erhöhung familienbezogener Besoldungsanteile angepasst werden.

Im Rahmen einer ersten Stellungnahme geht der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis jedoch davon aus, dass mit der von Vorjohann angestrebten Lösung die Vorgaben des BVerfG nicht erfüllt sind.
Der SBB hatte Battis um Begutachtung gebeten.

Auch über diese rechtlichen Hürden hinaus, sah sich der SBB nicht in der Lage, eine Vereinbarung mit Vorjohann abzuschließen. Forderte dieser doch ein, dass die Gewerkschaften ihren Mitgliedern weder Rechtsmittel empfehlen, noch eventuelle Verfahren unterstützen dürften.

„Auf derart grundsätzliche Rechte unserer Mitglieder zu verzichten widerspricht ganz klar unserem gewerkschaftlichen Verständnis,“ so Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB. „Verfassungsgemäße Zustände in der Besoldung herzustellen, darf nicht durch die Einschränkung demokratischer Grundrechte erkauft werden.“

Quelle: Originalbeitrag des Sächsischen Beamtenbundes

Pressemitteilung

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