Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 30.09.2021 – STADD : Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion * 24.09.2021 – STADD : Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion * 16.09.2021 – LKA : Versuchter Brandanschlag auf Impfzentrum ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 24.09.2021, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – gegen 20-jährigen Beschuldigten Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 20-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 182 Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in 12 Fällen zur Last. Am 16.05.2021 waren anlässlich des Fußballspiels SG Dynamo Dresden gegen Türkgücü München zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Rudolf-Harbig-Stadions mehrere tausend Polizeibeamte eingesetzt. In der Zeit von 15:25 Uhr bis 18:30 Uhr kam es in diesem Zusammenhang zu gewalttätigen Auseinandersetzungen Das Spiel fand ohne Zuschauer statt, weil die an diesem Tag geltenden Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Öffnung von Einrichtungen des Sportbetriebes untersagten, ebenso öffentliche Ansammlungen. Dessen ungeachtet versammelten sich mehrere Tausend Personen im Großen Garten, feierten und missachteten jegliche Infektionsschutzregeln und zündeten gesetzeswidrig Pyrotechnik. Bei den Ausschreitungen gingen die Täter zum Teil als Gruppe geschlossen, aber auch einzeln handelnd gegen die Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge vor. Zudem wurde eine Journalistin verbal bedroht, an den Kopf geschlagen und ihre am Körper befindliche Kamera durch Faustschläge zerstört. Polizeibeamte wurden durch Schläge und Tritte gegen den Körper angegriffen. Insgesamt wurden 182 Polizeibeamte verletzt; 163 davon durch Bewurf mit Gegenständen (u. a. Steine und Glasflaschen) und 3 durch den Einsatz von Pyrotechnik. Die Körperverletzungen führten zu zum Teil erheblichen Verletzungen wie Verbrennungen, offenen Schnittwunden, teilweisem Gehörverlust und bis zu zehntägigem Krankenhausaufenthalt. Daneben wurde eine Vielzahl von Schnittverletzungen und Hämatomen an den Armen und Händen der Polizeibeamten verursacht. Der durch die Ausschreitungen entstandene Sachschaden, unter anderem an 30 Dienstfahrzeugen, beträgt ca. 30.000 EUR. Der Beschuldigte soll sich seit 14:25 Uhr im Bereich Großer Garten in der Gruppe von mindestens 10 randalierenden Personen bewegt und die Angriffe auf die Polizei wahrgenommen haben. Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, eigenhändig in 13 Fällen Gegenstände gegen Polizeibeamte geworfen zu haben (u. a. Glasflaschen, Holzbalken und eine Holzpalette). Mit seinen Würfen wollte der Beschuldigte Polizeibeamte verletzten und ihnen Schmerzen zufügen. Der Beschuldigte wurde in dieser Sache aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Dresdens vom 19.07.2021 am 22.07.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er hat sich zum Tatvorwurf geständig eingelassen. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand bei Begehung der Taten einschlägig unter Bewährung. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. ——————————- 24.09.2021, 13:44 Uhr — Erstveröffentlichung Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 594|21 Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion – Weiterer Tatverdächtiger identifiziert Landeshauptstadt Dresden Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion – Öffentlichkeitsfahndung Weiterer Tatverdächtiger identifiziert Im Zusammenhang mit der vierten Öffentlichkeitsfahndung nach den Ausschreitungen im Mai 2021 ist ein weiterer Tatverdächtiger bekannt gemacht worden (siehe Medieninformation Nr. 568/21 vom 13. September 2021). Der 20-Jährige mit türkischer und deutscher Staatsbürgerschaft meldete sich bei der Polizei und wurde eindeutig identifiziert. Es handelt sich um den Mann auf dem Bild 74. Alle Medien werden gebeten dieses Bild nicht mehr zu veröffentlichen und entsprechende Internet-Publikationen zu löschen. Damit sind bislang neun der abgebildeten Tatverdächtigen identifiziert. Hinweise zu den verbliebenen Personen nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Telefonnummer (0351) 483 22 33 und der E-Mail-Adresse hinweisaufnahme.pd-dresden@polizei.sachsen.de entgegen. (ml) ——————————- 16.09.2021, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung Versuchter Brandanschlag auf Impfzentrum Zeit: 14.09.2021, gegen 22:00 Uhr Ort: Treuen, OT Eich Unbekannte werfen Bierflaschen mit brennbarem Inhalt. Am Dienstagabend informierten Security-Mitarbeiter die Polizei, dass soeben mindestens zwei unbekannte Personen durch den Zaun des Impfzentrums auf das Gelände eingedrungen sind und drei Bierflaschen, gefüllt mit einer brennbaren Flüssigkeit, in Richtung des Gebäudes geworfen haben. Anschließend flüchteten die Unbekannten in einem roten Pkw, der an der Seite sehr stark verschmutzt gewesen sei. Bei den sofort eingeleiteten Umfeldermittlungen, bei denen auch ein Hubschrauber zum Einsatz kam, konnten die Tatverdächtigen nicht ausfindig gemacht werden. Derzeit befinden sich Kriminaltechniker vor Ort, um Spuren zu sichern und den Tatort zu begutachten. Nach derzeitigem Stand wurde das Impfzentrum nicht nennenswert beschädigt und es kam auch nicht zu einem Brand. Personen wurden ebenfalls nicht verletzt. Aufgrund dieser Geschehnisse werden die Sicherheitsmaßnahmen an Impfzentren und an Schulen, in denen Impfangebote unterbreitet werden, durch die Polizei intensiviert. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, in Zwickau, Tel. 0375 4284880 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: * 23.08.2021 – PD L : Tötungsdelikt im Leipziger Zentrum – Erlass eines Haftbefehls * 19.08.2021 – STADD : Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe * 13.08.2021 – OVG : Verpflichtung zur Rückholung einer georgischen Familie nach Sachsen * 11.08.2021 – OLG DD : Beginn der Hauptverhandlung gegen Lina E. u.a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung und anderer Delikte am 8. September 2021 sowie Eingang einer weiteren Anklage * 30.07.2021 – STADD : Brandstiftung in Klipphausen * 28.07.2021 – STADD : Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 19.08.2021, 12:57 Uhr — Erstveröffentlichung Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe – sechster Tatverdächtiger festgenommen Festnahme eines sechsten dringend Tatverdächtigen erfolgt Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ist heute eine sechste dringend tatverdächtige Person festgenommen worden. Der 23-jährige Ahmed R. konnte heute Morgen gegen 9 Uhr von Kräften der Dresdner Polizei in einer Wohnung in Berlin-Treptow festgenommen werden. An dem Einsatz waren 24 Beamte der Dresdner Polizei beteiligt. Im Rahmen der erfolgten Durchsuchung der Wohnung wurde ein Mobiltelefon sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Beschuldigten unter anderem schweren Bandendiebstahl und Brandstiftung vor. Der Beschuldigte soll noch heute dem Ermittlungsrichter in Dresden vorgeführt werden. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen konnten bereits am 17. November 2020 in Berlin drei dringend Tatverdächtige festgenommen werden. Ein vierter dringend Tatverdächtiger wurde am 14. Dezember 2020 in Berlin (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 15. Dezember 2020), ein fünfter dringend Tatverdächtiger konnte am 17. Mai 2021 ebenfalls in Berlin festgenommen werden (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 18. Mai 2021). Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass damit alle sechs Personen, die unmittelbar an dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe beteiligt waren, ermittelt sind. Im Übrigen dauern die Ermittlungen – auch zum Verbleib der entwendeten Kunstschätze – an. Sie werden aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Sachverhalts noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 23.08.2021, 16:58 Uhr — Erstveröffentlichung Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig Tötungsdelikt im Leipziger Zentrum – Erlass eines Haftbefehls Erstellerin: Therese Leverenz Tötungsdelikt im Leipziger Zentrum – Erlass eines Haftbefehls Ort: Leipzig (Zentrum-Nord), Willy-Brandt-Platz/Bürgermeister-Müller-Park Zeit: 21.08.2021, gegen 23:30 Uhr Gestern berichtete die Polizeidirektion Leipzig mit der Medieninformation 419|21 über ein Tötungsdelikt im Leipziger Zentrum. Bezüglich der Auseinandersetzung mit tödlichem Ausgang im Bürgermeister-Müller-Park am späten Abend des 21. August 2021 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig heute gegen einen 28-jährigen Mann (somalisch) den Erlass eines Haftbefehls beim Amtsgericht Leipzig – Ermittlungsrichter – beantragt. Der Beschuldigte wurde noch heute dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ den Haftbefehl antragsgemäß wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. ——————————- 13.08.2021, 12:26 Uhr — Erstveröffentlichung Verpflichtung zur Rückholung einer georgischen Familie nach Sachsen Medieninformation 19/2021 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute in einem Eilverfahren entschieden, dass die Abschiebung einer georgischen Familie rechtswidrig war. Den Antragstellern sei eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland seitens des Freistaates Sachsen zu ermöglichen sowie eine Duldung vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache zu erteilen. Die Antragsteller reisten mit ihren ältesten Kindern (Antragsteller zu 3 und 4) 2013 nach Deutschland ein und beantragten Asyl. Ihre Asylanträge wurden zuletzt im Oktober 2020 rechtskräftig abgelehnt. Sie stellten danach Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis deren Ablehnung der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wegen eines entgegenstehenden Ausweisungsinteresses im Hinblick auf den Antragsteller zu 1 im Rahmen der Anhörung ankündigte. Die Abschiebung der Antragsteller erfolgte am 10. Juni 2021. Der am selben Tag beim Verwaltungsgericht gestellte Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes hatte keinen Erfolg. Ein Anordnungsanspruch, der in der Kürze der Zeit hätte überprüft werden können, sei nicht glaubhaft gemacht worden. Die Antragsteller seien ausreisepflichtig. Dass zumindest für einen Teil der Antragsteller ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG bestehe, lasse sich den vorgelegten Unterlagen nicht entnehmen. Der dagegen eingelegten Beschwerde mit dem geltend gemachten Folgenbeseitigungsanspruch hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht stattgegeben. Den elf und zehn Jahre alten Antragstellern zu 3 und 4 habe im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung ein Anspruch auf Erteilung einer verfahrensbezogenen Duldung und darauf zugestanden, die rechtskräftige Entscheidung über ihre Anträge auf Gewährung eines Aufenthaltstitels im Inland abwarten zu dürfen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hauptsacheverfahren sei für sie nicht offensichtlich zu verneinen, da sie seit vier Jahren erfolgreich das Gymnasium bzw. die Grundschule besuchten. Es handle sich bei ihnen damit um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen angenommen werden könne, dass sie gut integriert seien. Für diesen Personenkreis sehe § 25a Abs. 1 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor. Den Eltern der Antragsteller zu 3 und 4 und deren Geschwistern habe aufgrund des Bestehens einer familiären Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt der Abschiebung ebenfalls ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zugestanden (vgl. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG). Der Beschluss ist unanfechtbar. Er kann unter dem angegebenen Aktenzeichen in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Internet im Volltext abgerufen werden. SächsOVG, Beschluss v. 13. August 2021 – 3 B 277/21 – ——————————- 11.08.2021, 16:15 Uhr Beginn der Hauptverhandlung gegen Lina E. u.a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung und anderer Delikte am 8. September 2021 sowie Eingang einer weiteren Anklage I. Der 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 2. August 2021 (4 St 2/21) das Hauptverfahren gegen die deutschen Staatsangehörigen Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung ab dem 8. September 2021 bestimmt. Im Hinblick auf Lina. E. hat er zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Der Generalbundesanwalt legt den Angeklagten in der mit einigen Modifikationen zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie die damit verbundene Begehung mehrerer gefährlicher Körperverletzungen und einiger begleitenden anderen Straftaten zur Last. Die Angeklagte Lina E. habe sich spätestens im August 2018 einer in Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen, die darauf gerichtet gewesen sei, der rechtsextremen Szene zugeordnete Personen zu überfallen und erheblich zu verletzten. Die übrigen Angeklagten seien spätestens im September 2019 bzw. Dezember 2019 Mitglieder dieser Vereinigung geworden. In unterschiedlichen Beteiligungen hätten die Angeklagten als Mitglieder der kriminellen Vereinigung in der Zeit von Oktober 2018 bis Juni 2020 an Überfällen auf Personen mitgewirkt, die sie der rechten Szene zuordneten (vgl. die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts Nr. 25 vom 28.05.2021). Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, den 8. September 2021, 10.00 Uhr, im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden. Folgende Fortsetzungstermine (Beginn jeweils 9.30 Uhr) sind vorgesehen: Donnerstag, 9. September 2021 Montag, 13. September 2021 Dienstag, 14. September 2021 Dienstag, 21. September 2021 Mittwoch, 22. September 2021 Mittwoch, 29. September 2021 Donnerstag, 30. September 2021 Donnerstag, 7. Oktober 2021 Freitag, 8. Oktober 2021 Donnerstag, 14. Oktober 2021 Freitag, 15. Oktober 2021 Mittwoch, 3. November 2021 Donnerstag, 4. November 2021 Mittwoch, 10. November 2021 Donnerstag, 11. November 2021 Donnerstag, 18. November 2021 Freitag, 19. November 2021 Mittwoch, 24. November 2021 Donnerstag, 25. November 2021 Mittwoch, 1. Dezember 2021 Donnerstag, 2. Dezember 2021 Mittwoch, 8. Dezember 2021 Donnerstag, 9. Dezember 2021 Mittwoch, 15. Dezember 2021 Donnerstag, 16. Dezember 2021 Mittwoch, 22. Dezember 2021 Donnerstag, 23. Dezember 2021 Weitere Termine sind jeweils mittwochs und donnerstags bis vorsorglich Ende März 2022 bestimmt. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats hat für dieses Verfahren sitzungspolizeiliche Anordnungen getroffen. Die vollständige sitzungspolizeiliche Anordnung vom 11. August 2021 – einschließlich ihrer Begründung – kann über die Pressestelle des Oberlandesgerichts Dresden eingesehen werden. Es gelten besondere sicherheits- und pandemiebedingte Vorkehrungen. Nachfolgend wird unter Ziffer III auf einzelne Anordnungen gesondert hingewiesen. II. Der Generalbundesanwalt hat gegen Lina E. eine weitere Anklage erhoben (4 St 3/21), welche den Vorwurf einer weiteren als Mitglied der kriminellen Vereinigung begangenen gefährlichen Körperverletzung betrifft. Dabei geht es um einen Überfall auf eine der rechten Szene zuzuordnende Person in Leipzig-Gohlis am 2. Oktober 2018 (vgl. die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts Nr. 39 vom 9. August 2021). Über die Zulassung dieser weiteren Anklage wird der Staatsschutzsenat nach Gewährung rechtlichen Gehörs eine gesonderte Entscheidung treffen. III. Im Hinblick auf das eröffnete Verfahren 4 St 2/21 gelten u.a. folgende Anordnungen: 1. Akkreditierungsverfahren Für die Zulassung von Medienvertretern/Journalisten wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Nach der sitzungspolizeilichen Anordnung stehen 25 Sitzplätze für Medienvertreter/Journalisten zur Verfügung, für die Platzkarten vergeben werden. Jeder Medienvertreter/Journalist kann sich nur einmal akkreditieren. Es werden folgende Mediengruppen gebildet, für die die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen aus diesem Sitzplatzkontingent reserviert wird: Gruppe 1: Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland: 5 Plätze Gruppe 2: öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit Sitz im Inland: 2 Plätze Gruppe 3: öffentlich-rechtliche Hörfunksender mit Sitz im Inland: 2 Plätze Gruppe 4: private Fernsehsender mit Sitz im Inland: 2 Plätze Gruppe 5: private Hörfunksender mit Sitz im Inland: 2 Plätze Gruppe 6: Tageszeitungen mit einer ständigen Redaktion oder Verlagshauptsitz in Sachsen: 6 Plätze Gruppe 7: sonstige Printmedien mit Sitz im Inland: 3 Plätze Gruppe 8: sonstige Medien: 3 Plätze Innerhalb der Mediengruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Im Fall sekundengleich eingehender Akkreditierungen entscheidet – soweit erforderlich – die Pressesprecherin durch Los. Wird die Anzahl der reservierten Sitzplätze innerhalb einer Mediengruppe durch gültige Akkreditierungen nicht erreicht, werden die nicht vergebenen Sitzplätze wieder den übrigen Sitzplätzen für die Presse, die nicht dem betreffenden Sitzplatzkontingent unterfallen, zugeschlagen. Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten, die keinen Sitzplatz innerhalb der genannten Mediengruppe erhalten haben, nehmen an der Vergabe etwa verbliebener Presseplätze teil. Diese werden in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche vergeben. Im Fall sekundengleich eingehender Akkreditierungen entscheidet – soweit erforderlich – die Pressesprecherin durch Los. Jedes rechtlich selbständige Medienorgan kann sich mit einer beliebigen Anzahl von Vertretern am Akkreditierungsverfahren beteiligen. Jeder Vertreter muss sich jedoch einzeln akkreditieren. Sammelakkreditierungen einzelner Medienorgane sind nicht zulässig. Auch im Fall von Mehrfachmeldungen besteht nur Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz. Es ist dem Medienorgan freigestellt, zu entscheiden, welcher seiner akkreditierten Mitarbeiter den Sitzplatz einnimmt. Die Akkreditierungsfrist beginnt am Mittwoch, den 18. August 2021 um 12.00 Uhr, und endet am Montag, den 23. August 2021 um 12.00 Uhr. Akkreditierungsgesuche sind unter dem Betreff »Lina E.« ausschließlich zu richten an die E-Mail-Adresse: Akkreditierung@olg.justiz.sachsen.de Akkreditierungsgesuche, die außerhalb der genannten Fristen oder auf anderem Wege eingehen, können nicht berücksichtigt werden. In dem Akkreditierungsgesuch ist die Mediengruppe und ggfs. das Medienorgan anzugeben. Dem Akkreditierungsgesuch ist eine elektronische Kopie des Presseausweises oder ein sonstiger Nachweis journalistischer Tätigkeit beizufügen. Zudem ist anzugeben, ob Interesse an einem reservierten Sitzplatz besteht. 2. Bildberichterstattung und Poolbildung Von den akkreditierten Fernsehvertretern werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender), bestehend aus einem Kameramann, einem Techniker und einem Redakteur, mit jeweils einer Kamera für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Sendern zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung). Von den akkreditierten Medienvertretern/Journalisten werden vier Fotografen (zwei Agenturvertreter und zwei freie Fotografen bzw. Mitarbeiter eines Printmediums) für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial anderen Agenturen bzw. Printmedien zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung). Soweit bis spätestens Mittwoch, den 1. September 2021, 12.00 Uhr, der Pressestelle bei dem Oberlandesgericht Dresden keine verbindlichen einvernehmlichen Pool-Lösungen mitgeteilt sind, trifft die Pressesprecherin die Auswahl durch Los. Für Ton-, Film- und Bildaufnahmen gelten zeitliche und räumliche Beschränkungen. Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sind zu wahren. Insbesondere Bildaufnahmen der Angeklagten sowie von Nebenklägern und Zeugen sind mit geeigneten Mitteln zu anonymisieren, es sei denn, die Betroffenen erklären ihre Zustimmung. Die Poolführer haben vor der Weitergabe des gefertigten Bildmaterials dieses in geeigneter Weise zu anonymisieren oder sonst sicherzustellen, dass die Anonymisierungsvorschrift von den Empfängern beachtet wird. Verstöße werden gemäß den Vorgaben der sitzungspolizeilichen Anordnung sanktioniert. 3. Sicherheitsanordnungen Zugang zum Prozessgebäude Es finden umfangreiche Sicherheitskontrollen statt. Es ist daher beabsichtigt, mit den Einlasskontrollen am ersten Verhandlungstag, dem 8. September 2021, um 8.30 Uhr zu beginnen, um einen rechtzeitigen Zugang zu ermöglichen. An den anderen Verhandlungstagen wird das Prozessgebäude spätestens 45 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Besucher sollten ausreichend Zeit vor dem Sitzungsbeginn einplanen, weil die Sicherheitskontrollen zeitaufwändig sind und zu nicht unerheblichen Verzögerungen führen können. Sicherheitskontrollen Der durchzuführenden Einlasskontrolle haben sich alle Zuhörer einschließlich der Medienvertreter und die übrigen Verfahrensbeteiligten zu unterziehen. Bei der Einlasskontrolle müssen sich alle Personen mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass bzw. mit einem Ausweis der Rechtsanwaltskammer ausweisen, ausländische Staatsangehörige mit einem entsprechenden gültigen Ausweispapier. Medienvertreter haben sich zusätzlich durch einen gültigen Presseausweis und ggf. durch einen Akkreditierungsnachweis zu legitimieren. Nähere Einzelheiten regelt die sitzungspolizeiliche Anordnung. Aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung ist allen Personen das Mitführen von Waffen und Gegenständen untersagt, die geeignet sind 1. andere körperlich zu verletzen, 2. zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden, 3. die Identifizierung möglicher Störer zu vereiteln oder zu erschweren, 4. die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs durch das Zeigen oder Tragen (auch als Kleidungsbestandteil) von Symbolen oder bildlichen bzw. textlichen Darstellung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Bekenntnisse oder durch Aussagen mit Bezügen zum Gegenstand des Verfahrens oder seinen Beteiligten zu beeinträchtigen. Es ist nicht gestattet, Taschen und andere Behältnisse, Funkgeräte, Mobiltelefone (Handys), mobile Computer (Laptops, Tablets), Foto- und Filmapparate sowie Geräte, die der Ton- und Bildaufnahme bzw. Wiedergabe dienen, in den Sitzungssaal mitzunehmen. Ausnahmen hiervon bestehen für akkreditierte Medienvertreter/Journalisten sowie die Vertreter der Bundesanwaltschaft und für die Verfahrensbeteiligten. Im Hinblick auf die umfangreichen sitzungspolizeilichen Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal wird angeraten – auch um eine zügige Einlasskontrolle zu ermöglichen – nicht zugelassene Gegenstände (scharfe oder spitze Gegenstände: z.B. Messer, Schere, Zirkel, Nagelfeile, Werkzeuge; Glas: z.B. Getränkeflaschen, Parfüm; Dosen: z.B. Getränke, Haarspray, Feuerzeuge, pyrotechnische Erzeugnisse) einschließlich Taschen sowie Handys etc. nicht mit zum Prozessgebäude zu bringen. Personen, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen oder sich etwa weigern, beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben oder sich abtasten zu lassen, wird der Zutritt versagt werden. Besondere Regelungen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie Personen, die an COVID-19 erkrankt sind oder aus anderen Gründen unter Quarantäne stehen, ist der Einlass zu versagen. Neben den sitzungspolizeilichen Anordnungen gelten jeweils die aktuellen durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie getroffenen Regeln. Dass bedeutet derzeit, dass Zuhörer und Verfahrensbeteiligte entsprechend der für das Oberlandesgericht Dresden allgemein geltenden Zugangsregelung eine Erklärung darüber abzugeben haben (Besucherkarte), dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind, keine Krankheitssymptome aufweisen und nicht wegen des Kontakts zu einer infizierten Person bzw. einer Person, bei der ein entsprechender Verdacht besteht, oder des Aufenthalts in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Gebiets in den letzten 14 Tagen vor dem Verhandlungstermin unter Quarantäne stehen. Sonstige gesetzliche Beschränkungen im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie bleiben unberührt. Im gesamten Gebäude einschließlich der Toiletten ist entsprechend der aktuell gültigen Hausordnung ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Gerichtssaal ist es den Verfahrensbeteiligten einschließlich der Zeugen und Sachverständigen gestattet, diese nach Einnahme ihres Sitzplatzes abzunehmen. Sitzungssaal Im Sitzungssaal des Prozessgebäudes stehen für das Verfahren im Zuhörerbereich insgesamt 39 Sitzplätze zur Verfügung. Hiervon sind 25 Sitzplätze für Medienvertreter/Journalisten reserviert. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Aufgrund der gegenwärtigen Infektionsgefahr durch das COVID-19-Virus dürfen nur diejenigen Sitzplätze eingenommen werden, die nicht durch eine entsprechende Kennzeichnung gesperrt sind. Die Zuschauer haben im Übrigen einen Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Es dürfen nur so viele Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Ein nach Sitzungsbeginn frei werdender Sitzplatz wird nachrückend neu belegt. Reservierungen sind nicht statthaft. Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten dürfen ihre Mobiltelefone nur im ausgeschalteten Zustand mit in den Sitzungssaal bringen. Ihre Nutzung ist dort untersagt. Mobile Computer dürfen hier nur offline betrieben werden. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind mit diesen Geräten nicht erlaubt. Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets ist im Sitzungssaal nicht gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein reservierter Sitzplatz, der nicht spätestens fünf Minuten vor Sitzungsbeginn eingenommen ist, anderweitig vergeben wird. Medienarbeitsraum Unter den in der sitzungspolizeilichen Anordnung bestimmten Voraussetzungen steht Medienvertretern/Journalisten ein Medienarbeitsraum zur Verfügung, in dem nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung bei besonderem Bedarf eine Tonübertragung der Verhandlung ermöglicht werden soll. ——————————- Brandstiftung in Klipphausen Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 29-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt vorsätzliche Brandstiftung, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit Unterstützung eines gesondert verfolgten 41-jährigen Deutschen, am 16.08.2020 zwischen 05:00 Uhr und 06:10 Uhr eine Lagerhalle in der Miltitzer Straße 5 in 01665 Klipphausen mittels brandfördernder Mittel in Brand gesetzt und hierdurch einen Schaden von etwa 440.000 EUR verursacht zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 21.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, von einem 28-jährigen gesondert verfolgten Georgier (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 02.07.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) am 02.04.2020 im Raum Dresden/Meißen/Coswig zwei Kilogramm Crystal zum Preis von 80.000 Euro, am 20.04.2020 in Meißen ein Kilogramm Crystal zum Preis von 20.000 Euro und am 11.05.2020 in Coswig ein Kilogramm Crystal zum Preis von 40.000 Euro angekauft zu haben, um die Drogen gewinnbringend weiterzuverkaufen. Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am Tag seiner Festnahme am 18.01.2021 in seinem Zimmer in der elterlichen Wohnung in Coswig fünf Cliptüten mit insgesamt 16 Gramm Crystal zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. In unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel soll der Beschuldigte zudem griffbereit einen Teleskopschlagstock deponiert haben. Die Erkenntnisse zu den in diesem Verfahren verfolgten Betäubungsmitteldelikten beruhen teilweise aus der Auswertung von Kommunikation, die über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EncroChat“ erfolgt ist. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben zum Teil Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte verbüßt derzeit Strafhaft in anderer Sache. Die Untersuchungshaft ist als Überhaft notiert. Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung. Er hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht eingelassen. Die Ermittlungen gegen den 41-Jährigen im Hinblick auf die vorsätzliche Brandstiftung Mitbeschuldigten werden in einem gesonderten Verfahren weitergeführt. Dieser Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 28.07.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 8 Fällen, davon in einem Fall unter Mitsichführen einer Schusswaffe, und vorsätzlicher unerlaubter Besitz einer Schusswaffe zur Last (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen vom 26.02.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Juli 2020 und Januar 2021 mindestens monatlich, also in sieben Fällen, von einer bislang unbekannten Person jeweils mindestens 400 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft zu haben. Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, am 25.02.2021 in der Küche seiner Wohnung in der Leipziger Straße in Dresden rund 330 Gramm Marihuana, 3 Gramm Kokaingemisch und 16 LSD-Trips aufbewahrt zu haben, um die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterzuverkaufen. Daneben soll der Beschuldigte in seiner Küche zugriffsbereit eine Schreckschusspistole aufbewahrt haben, um die Betäubungsmittel zu sichern. Weiterhin soll der Beschuldigte am 25.02.2021 in einem in Coswig-Neusörnewitz abgestellten Seecontainer, über den er den Zugriff hatte, ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine mit Patronenmunition geladene scharfe Pistole ausgeübt haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 26.02.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist bislang nur geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 16.07.2021 – STADD : Bewaffneter Drogenhandel in Meißen * 15.07.2021 – STADD : Schwere Brandstiftung in Großenhain * 12.07.2021 – LKA : Brandlegung an Fahrzeug von Immobilienunternehmen * 12.07.2021 – LKA : Brandlegung an Fahrzeugen der Deutsche Post AG * 08.07.2021 – LKA : Durchsuchungen bei Tatverdächtigen zum Brandanschlag auf das Lokal »Mangal« * 08.07.2021 – STADD : Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe * 07.07.2021 – OLG DD : Haftprüfung – Weiterer Tatverdächtiger des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe bleibt in Untersuchungshaft * 07.07.2021 – STADD : Drogenhandel in Sebnitz * 02.07.2021 – STADD : Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 16.07.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Bewaffneter Drogenhandel in Meißen Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 44-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen und des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben. Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen Dezember 2020 und März 2021 in 13 Fällen überwiegend im Stadtgebiet von Berlin insgesamt ca. 1,8 Kilogramm Crystal erworben zu haben, um es insbesondere im Stadtgebiet von Meißen gewinnbringend weiterzuverkaufen. Bei einer Polizeikontrolle am Nachmittag des 25.03.2021 wurden im Rucksack des Beschuldigten ca. 200 Gramm Crystal gefunden und sichergestellt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung wurden weitere ca. 21 Gramm Crystal, diverse griffbereite Waffen, u. a. ein Baseballschläger und eine Armbrust, sowie ein niedriger vierstelliger Bargeldbetrag gefunden und sichergestellt. Weiterhin wurde ein Pkw im Wert von ca. 10.000 Euro zur Durchführung vermögensabschöpfender Maßnahmen sichergestellt (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 29.03.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Er ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten einschlägig unter Bewährung sowie unter Führungsaufsicht. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 15.07.2021, 14:44 Uhr — Erstveröffentlichung Schwere Brandstiftung in Großenhain – Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 51-jährigen Rumänen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung. Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 14.07.2021 gegen 14:50 Uhr auf noch nicht geklärte Weise ein Feuer in dem von ihm und weiteren Personen als Unterkunft genutzten Zimmer in einem Firmengebäude in Großenhain, OT Görzig gelegt zu haben. Der Absicht des Beschuldigten entsprechend gerieten die in dem Zimmer befindlichen Gegenstände in Brand. Das Feuer breitete sich anschließend in dem Zimmer aus, wodurch dieses – wie vom Beschuldigten gewollt – erheblich beschädigt wurde. Das gesamte Gebäude wurde durch den Brand unbewohnbar. Dem Eigentümer entstand ein erheblicher Schaden in noch nicht bekannter Höhe. Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Er ist bereits mehrfach vorbestraft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.07.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 12.07.2021, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung Brandlegung an Fahrzeug von Immobilienunternehmen Ermittlungen wegen Brandstiftung – Zeugenaufruf Tatzeit: Sonntag, den 11. Juli 2021 gegen 03:21 Uhr Tatort: 04299 Leipzig, Vaclav-Neumann-Straße/ Ecke Gletschersteinstraße In den Morgenstunden des Sonntag wurde durch Augenzeugen gemeldet, dass ein abgeparktes Fahrzeug im Bereich des Motorraumes brennen würde. Beim Eintreffen der Feuerwehr befand sich das Fahrzeug bereits im Vollbrand. Bei dem Auto handelt es sich um einen Opel Vivaro eines bundesweit tätigen Immobilienunternehmens. Angaben zur Höhe des Sachschadens sind noch nicht möglich. Erste Erkenntnisse lassen auf eine Brandlegung schließen. Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat in den Morgenstunden des 11. Juli 2021 gegen 03:21 Uhr die Tat beobachtet oder im Nachgang Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können? Wer hat entsprechende Personenbewegungen im Vorfeld der Tat im Bereich Vaclav- Neumann-Straße/ Ecke Gletschersteinstraße gesehen? Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. * PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum ——————————- 12.07.2021, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung Brandlegung an Fahrzeugen der Deutsche Post AG Ermittlungen wegen Brandstiftung – Zeugenaufruf Tatzeit: Sonntag, den 11. Juli 2021 gegen 01:29 Uhr Tatort: 04315 Leipzig, Lilienstraße 3 In den frühen Morgenstunden des Sonntag wurde polizeilich bekannt, dass mehrere Fahrzeuge auf einem Gelände der Post brennen sollen. Nach ersten Erkenntnissen hatten unbekannte Täter dort Fahrzeuge der Deutschen Post auf dem umfriedeten Grundstück in Brand gesetzt. Die sofort eingesetzten Kräfte der Polizeidirektion Leipzig konnten weitere im unmittelbaren Nahbereich geparkte Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich schieben, so dass ein Brandübergriff verhindert werden konnte. Durch die Sekundärhitze der bereits brennenden Fahrzeuge wurde noch ein weiteres Fahrzeug beschädigt. Angaben zur Höhe des Sachschadens können noch nicht gemacht werden. Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat in den Morgenstunden des 11. Juli 2021 gegen 01:29 Uhr die Tat beobachtet oder im Nachgang Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können? Wer hat entsprechende Personenbewegungen im Vorfeld der Tat im Bereich der Lilienstraße 3 gesehen? Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. * PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum ——————————- 08.07.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Durchsuchungen bei Tatverdächtigen zum Brandanschlag auf das Lokal »Mangal« Ermittlungen führten zum Betreiber und einem Mittäter Seit der Brandstiftung im kurdischen Restaurant »Mangal« in der Chemnitzer Innenstadt am 18. Oktober 2018 ermittelte das PTAZ des Landeskriminalamt Sachsen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Verbindung mit besonders schwerer Brandstiftung. Durch das Feuer bestand Lebensgefahr für die fünfzehn Bewohner des Mehrfamilienhauses, in dessen Erdgeschoß sich das Restaurant befand. Nur durch schnelle Evakuierungen und das professionelle Handeln der eingesetzten Feuerwehr wurde niemand dauerhaft verletzt. Es entstand ein Sachschaden in sechsstelliger Höhe. Zu dem angesprochenen Sachverhalt informierte das Landeskriminalamt mit den Medieninformationen vom 7. November 2018 und 28. Oktober 2020. Das Polizeiliches Terrorismus-und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen hatte den Fall übernommen, da eine politische Motivation für die Tat nicht auszuschließen war. Die Ermittlungen wurden zunächst in alle Richtungen geführt. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich keine Anhaltspunkte für eine ausländerfeindliche Tatmotivation. Vielmehr erhärtete sich im Ergebnis der intensiven und langwierigen kriminaltechnischen Untersuchungen des Landeskriminalamtes der Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung gegen den damaligen Inhaber des Restaurants »Mangal«. Nach aktuellem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass das Motiv für die Tat die Auszahlung der Versicherungssumme war, es sich mithin um einen Versicherungsbetrug gehandelt hat. Die Durchsuchungsmaßnahmen am 7. Juli richten sich nun gegen den ehemaligen kurdischen Restaurantbetreiber und vorgeblich Geschädigten sowie einen Mittäter. Die Wohn- und Geschäftsräume der beiden Beschuldigten sowie einer Zeugin wurden am heutigen Tag durchsucht. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen in Chemnitz und Frankenberg wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das jetzt ausgewertet werden muss. Die beiden Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen. Eine Haftrichtervorführung ist für den heutigen Donnerstag geplant. ——————————- 08.07.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe Öffentlichkeitsfahndung nach vier weiteren Tatverdächtigen erfolgreich realisiert Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ermitteln die Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko Epaulette gegen vier weitere Tatverdächtige wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl. Den vier Beschuldigten wird vorgeworfen, die eigentliche Tat vorbereitet zu haben, indem sie den Tatort im Historischen Grünen Gewölbe am 24.11.2019 zwischen 12:57 Uhr und 13:10 Uhr ausgespäht und ihre dabei gewonnenen Erkenntnisse den an der unmittelbaren Tatausführung beteiligten Beschuldigten zur Verfügung gestellt haben. Zur Identifizierung der seinerzeit unbekannten Beschuldigten wurde eine Öffentlichkeitsfahndung durchgeführt (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 11.03.2021). Die Öffentlichkeitsfahndung nach den vier Beschuldigten ist nunmehr einzustellen, da die vier Beschuldigten mittlerweile eindeutig identifiziert sind. Es handelt sich um zwei Deutsche (28 und 35 Jahre), einen Polen (37 Jahre) und einen 24-jährigen mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit. Alle Medienvertreter werden gebeten, die mit Medieninformation vom 11.03.2021 veröffentlichten Bilder nicht mehr zu Fahndungszwecken zu veröffentlichen und eventuell erfolgte Einstellungen dieser Bilder in Internet-Publikationen zu löschen. Gegen die vier Beschuldigten besteht weiterhin nur ein Anfangsverdacht der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl, aber kein dringender Tatverdacht. Nicht bestätigt hat sich die seinerzeit mitgeteilte Annahme, es handele sich bei einem der vier Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Verwandten eines der Hauptbeschuldigten, die am 17.11.2020 festgenommen worden sind und sich seitdem in Untersuchungshaft befinden. Die Ermittlungen zur konkreten Tathandlung der vier Beschuldigten und zu möglicherweise bestehenden Verbindungen zu den fünf dringend tatverdächtigen Hauptbeschuldigten dauern an. ——————————- 07.07.2021, 15:41 Uhr — Erstveröffentlichung Haftprüfung – Weiterer Tatverdächtiger des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe bleibt in Untersuchungshaft Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat im Rahmen der nach sechsmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen weiteren der inhaftierten Verdächtigen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe in Dresden am 25. November 2019 angeordnet. Der Senat bestätigt damit auch für diesen, zur Tatzeit zwanzigjährigen Beschuldigten das Vorliegen des dringenden Tatverdachts wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung. Der Senat hat angesichts der hohen Freiheitsstrafe oder, wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte, der hohen Jugendstrafe, die dem heranwachsenden Beschuldigten bei einer Verurteilung droht, den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen. Zudem ist aus Sicht des Senats eine Verdunkelungsgefahr gegeben. Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts der äußerst komplexen Ermittlungen gewahrt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung hat in 3 Monaten zu erfolgen. Der Senat hatte mit Beschluss vom 23. Juni 2021 bereits die Haftfortdauer für zwei andere inhaftierten Verdächtige angeordnet (Vgl. Medieninformation Nr. 36/2021 vom 28. Juni 2021: https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2499.htm#article2543). OLG Dresden, Beschluss vom 02. Juli 2021, Az: 3 Ws 47/21 ——————————- 07.07.2021, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung Drogenhandel in Sebnitz Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 42-jährigen Pakistani wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen und gegen eine 26-jährige Afghanin wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht erhoben. Dem 42-jährigen Beschuldigten wurde zunächst vorgeworfen, am 23.02.2021 in der Wohnung seiner Freundin, der 26-jährigen Mitbeschuldigten, in Sebnitz 1.600 Gramm Marihuana und 240 Gramm Crystal aufbewahrt zu haben, um durch einen späteren Verkauf der Betäubungsmittel Gewinn zu erzielen (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 25.02.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der 26-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 42-jährigen ihre Wohnung in Kenntnis aller Tatumstände zur Lagerung der Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt zu haben. Im Zuge der durchgeführten Ermittlungen wurden weitere Tatvorwürfe gegen den 42-jährigen Pakistani bekannt. So soll er im September 2020 an einem unbekannten Ort in den Niederlanden einem gesondert Verfolgten 20.000,00 Euro übergeben haben, damit dieser in seinem Auftrag Betäubungsmittel erwerbe. Hierzu kam es entgegen der Vorstellung des Beschuldigten nicht. Weiterhin soll der Beschuldigte in den Niederlanden im Dezember 2020 mindestens 2 Kilogramm Marihuana zum Preis von 14.500,00 Euro und im Februar 2020 750 Gramm Marihuana zum Preis von 3.375,00 Euro zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat u.a. die Einziehung des Mobiltelefons des Beschuldigten und von ca. 23.000 Euro Bargeld, das beim Beschuldigten sichergestellt wurde, beantragt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 23.02.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Der 42-jährige Beschuldige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der gegen die 26-jährige Beschuldigte erlassene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt. ——————————- 02.07.2021, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Georgier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 24 Fällen zur Last. So soll der Beschuldigte von April 2017 bis Dezember 2019 in 17 Fällen jeweils mindestens drei Kilogramm Crystal zum Preis von 60.000,00 Euro, insgesamt mindestens 51 Kilogramm Crystal zum Preis von über einer Million Euro von einem gesondert verfolgten Beschuldigten angekauft und anschließend gewinnbringend u.a. im Bereich Dresden und Meißen weiterverkauft haben. Weiterhin soll der Beschuldigte Anfang 2020 20 Kilogramm Marihuana an einen gesondert verfolgten Beschuldigten zum Preis von 94.500,00 Euro verkauft haben. Ferner soll der Beschuldigte im April 2020 in sechs weiteren Fällen insgesamt mindestens weitere acht Kilogramm Crystal an gesondert verfolgte Beschuldigte, aber auch an unbekannte Abnehmer zum Preis von etwa 250.000,00 Euro verkauft haben. Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
30. »Tag der Sachsen« 2021 in Freital wird verschoben Dresden/Freital (7. Dezember 2020) – Sachsens größtes Vereins- undVerbandsfest wird wegen der Corona-Pandemie im Jahr 2021 nicht stattfinden können. Dies haben der Präsident des Kuratoriums »Tag der Sachsen«, Dr. MatthiasRößler und der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Freital, Uwe Rumberg, heute bekanntgegeben. Das Volksfest wird in einem späteren Jahr in Freital nachgeholt. Dem Wunsch der Stadt Freital, das Fest zu verschieben, wurde durch die Mitglieder des Kuratoriums »Tag der Sachsen« mit einem Beschluss entsprochen.
“ Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. (SBB) hat bereits in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zu erwarten sind und Musterschreiben zur Geltendmachung von Ansprüchen zur Verfügung gestellt.