Wie heute, Montag, den 08.05.2017 seitens des SMF bekannt wurde, erfolgt die Nachzahlung der Tarifanpassung zum 01.01.2017 mit dem Juli-Gehalt. Sollte bis dahin das Gesetz noch nicht den Landtag passiert haben, wird wie üblich unter dem Vorbehalt der Rückzahlung die Überweisung vorgenommen.
Die Einmalzahlung der 100,-Euro bis zu einem Grundgehalt von 3.200 Euro, wie unten schon publiziert, erfolgt dann termingerecht mit dem Dezembergehalt.
Mitgliederinfo vom 14.04.2017
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Endlich ist auch dies geschafft. Vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen Landtages endeten die Verhandlungen zur Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes auf die Beamten am späten Montagnachmittag mit der Unterzeichnung einer Präambel.
Die DPolG wurde durch den Dachverband den Sächsischen Beamtenbund( SBB) unter der Leitung Nannette Seidler vertreten. Der Sächsische Beamtenbund gründete zu diesen Verhandlung in altbewährter Weise eine Verhandlungsgruppe, welche Frau Nannette Seidler, unterstützten. Diese Verhandlungsgruppe, war bei allen Terminen im Finanzministerium anwesend. Aus eigener Erfahrung kann Cathleen Martin, Landesvorsitzende der DPolG Sachsen und Stellvertreterin der SBB, sagen, dass sowohl die unmittelbaren Verhandlungen und auch die Arbeit der Verhandlungsgruppe, viel Kraft, Zeit und viele Nerven bedurften. Das ständige Rechnen mit Zahlen und das Kämpfen um jeden einzelnen Cent, bis hin zu manchen völlig unrealistischen Vorschälgen, welche durch das Finanzministerium mitunter vorgelegt wurden, machten die Arbeit nicht einfach. Aber Dank Fachkompetenz und Hartnäckigkeit, wurde ein faire, saubere und zukunftsträchtige Lösung für unsere Beamten gefunden.
So sieht diese aus:
Auszug aus der Praämbel
Das sächsische Kabinett hat nach Abschluss der diesjährigen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder unmittelbar angeregt, dass die linearen Erhöhungen von 2,0 Prozent ab 1. Januar 2017 und weitere 2,35 Prozent ab 1. Januar 2018 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger ebenso übertragen werden sollen wie die Erhöhung der Anwärter- und Referendarbezüge sowie der Bezüge für Beamte auf Widerruf um jeweils 35 Euro in beiden Jahren. Hinsichtlich der weiteren Elemente des Tarifergebnisses, der Anhebung um mindestens 75 Euro der Tabellenentgelte ausgewählter Entgeltgruppen und die Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9, sollte die Umsetzung unter Berücksichtigung vor allem der verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum sächsischen Besoldungsrecht geprägt worden sind, geprüft werden.
II. Einigung
Um eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 17. Februar 2017 und damit die Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu gewährleisten, werden verschiedene Maßnahmen vereinbart, die zusammen die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in seinen Entscheidungen vom 5. Mai 2015 und 17. November 2015 berücksichtigen. Bei der Übertragung des Elementes der neuen Stufe 6 ist berücksichtigt worden, dass aufgrund der Einheit von Besoldung und Versorgung die Versorgungsempfänger einzubeziehen waren. Es hat daher einen Abschlag in Höhe von 28 Prozent von 3 Prozent für die Erhöhung der neuen Stufe 6 gegeben.
• Für das Jahr 2017 erhalten Beamte bis zu einem Grundgehalt von 3.200 € nach der Erhöhung von 2 Prozent in 2017 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, die am 1. Dezember 2017 im Dienst eines Dienstherren im Freistaat Sachsen stehen. Bei Teilzeitbeschäftigung oder unterjähriger Beschäftigung wird die Einmalzahlung anteilig verringert. Die entsprechenden Versorgungsempfänger erhalten die Einmalzahlung nach den jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätzen. Die Besoldung und Versorgung werden anteilig berücksichtigt. Anwärter, Referendare und Beamte auf Widerruf werden nicht berücksichtigt.
• Ab 1. Januar 2018 wird die Endstufe für alle Beamten und Richter zusätzlich um 1,12 Prozent angehoben. Die Versorgungsbezüge werden entsprechend angehoben, wenn die Versorgungsempfänger zuvor die Endstufe erreicht hatten.
• Ab 1. Oktober 2018 erhalten Beamte der Besoldungsordnung A ab BesGr. A 9, Richter der BesGr. R 1 und R 2 und Professoren der BesO C nach fünfjähriger Wartezeit in der Endstufe einen ruhegehaltfähigen Zuschlag in Höhe von 1,03 Prozent. Für Beamte der Besoldungsordnung B beträgt die Wartezeit für die Gewährung dieses Zuschlags 10 Jahre. Bisher verbrachte Wartezeiten werden angerechnet. Versorgungsempfänger, deren Versorgungsfall vor dem 1. Oktober 2018 eingetreten ist und die zu diesem Zeitpunkt die Endstufe erreicht hatten, erhalten den Zuschlag ab 1. Januar 2020 zu ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen.
Wir hoffen, dass ihr damit zu Frieden seid.
Cathleen Martin
Landesvorsitzende DPolG Sachsen