Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

25.03.2020 – SSK: Corona: Ab sofort gibt es eine zentrale kostenlose Telefon-Hotline der Staatsregierung

24.03.2020 – SMI: Wegen Corona-Pandemie werden Bürgermeisterwahlen in Sachsen verschoben

24.03.2020 – SMS: Acht Italienische COVID-19-Patienten zur Behandlung in sächsischen Kliniken

24.03.2020 – SSK: Am Flughafen Prag geparkte Autos können noch bis Freitag abgeholt werden

23.03.2020 – LDS: Positiver Test auf Corona in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Sachsen

23.03.2020 – STAL: Staatsanwaltschaft Leipzig trifft Maßnahmen zum Schutz vor Verbreitung des Corona-Virus

23.03.2020 – STADD: Handel mit gestohlener Babynahrung

22.03.2020 – SMS: Staatsregierung beschließt Ausgangsbeschränkungen im Freistaat

20.03.2020 – LPP: Sächsische Polizei leistet ihren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise

20.03.2020 – SMS: Statement von Gesundheitsministerin Petra Köpping zum ersten Todesfall nach Corona-Infektion in Sachsen

20.03.2020 – SMS: Covid-19: Staatsregierung beschließt weitere Regelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime, Jugendhilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung

20.03.2020 – LDS: Corona-Pandemie: Arbeitsfähigkeit der Landesdirektion Sachsen wird sichergestellt

20.03.2020 – STADD: Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

19.03.2020 – SMJusDEG: Zutritt zu Gerichten und Staatsanwaltschaften wird auf absolut notwendiges Minimum beschränkt

19.03.2020 – STADD: Strafverfolgung und Strafvollstreckung auch während der Covid-19-Pandemie jederzeit sichergestellt

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Sächsische Staatskanzlei                                           25.03.2020

+ Corona: Ab sofort gibt es eine zentrale kostenlose Telefon-Hotline der Staatsregierung

++ Aktuelle Informationen stehen auch online zur Verfügung – Mehr als zwei Millionen Seitenaufrufe in wenigen Tagen

Dresden (25. März 2020) – Die Staatsregierung hat ihre verschiedenen telefonischen Beratungsangebote rund um die Coronavirus-Infektionen gebündelt. Ab sofort können telefonische Anfragen unter der einheitlichen kostenlosen Hotline 0800 – 1000 214 gestellt werden.

Die Hotline des Freistaates ist mit fünf Hauptmenüpunkten aufgebaut. Diese Menüs gliedern sich wiederum in weitere Untermenüs. Damit ist ein bedienfreundlicher schneller Einstieg gewährleistet.

Im ersten Bereich werden allgemeine Fragen sowie Fragen zur Allgemeinverfügung und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens beantwortet.

Der zweite Punkt richtet sich an Unternehmer, hier werden Fragen rund um alle Fördermöglichkeiten beantwortet.

Im dritten Bereich sind die Themen Steuern und Justiz untergebracht. Insbesondere steuerliche Fragen werden aktuell auch stark nachgefragt.

Der vierte Menüpunkt beinhaltet die großen Themen Schulen, Kitas und Kinderbetreuung sowie Kultur, Tourismus und wissenschaftliche Einrichtungen.

Der fünfte Bereich ist den Themen Land- und Forstwirtschaft zugeordnet.

Mehrere Dutzend Experten aus verschiedenen Ministerien stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr sowie am Wochenende von 12 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Wegen der Vielzahl an Nachfragen kann es zeitweise zu Wartezeiten kommen. Das Angebot wird deshalb weiter kontinuierlich ausgebaut.

Aktuelle Informationen gibt es daneben natürlich auch auf den offiziellen Seiten von sachsen.de. Alle wichtigen Informationen zu Maßnahmen der Regierung und zur Entwicklung werden dort fortlaufend unter www.coronavirus.sachsen.de zusammen gefasst.

Wer sich verlässlich informieren will, findet dort neben Informationen zur aktuellen Situation außerdem amtliche Bekanntmachungen wie die aktuell gültige Allgemeinverfügung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen. Die Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen ist in mehrere Sprachen übersetzt worden und steht auch in leichter Sprache bereit.

Das Interesse an diesem Informationsangebot der Staatsregierung ist sehr groß. Seit dem Start der Seite coronavirus.sachsen.de am 19. März sind bereits mehr als 2,2 Millionen Seitenzugriffe zu verzeichnen.

Aktuell weist der Freistaat mit einer landesweiten Kampagne in Tageszeitungen, im Rundfunk sowie online auf sein umfassendes Informationsangebot hin. Außerdem sind vielerorts in Sachsen Handzettel verteilt worden. »Zu Hause bleiben schützt!« heißt es darauf. Neben Informationen zum Verhalten beim Auftreten von Infektionen ist dort auch die neue zentrale Corona-Hotline zu finden. Die Handzettel stehen in verschiedenen Sprachen als Download auf www.coronavirus.sachsen.de zur Verfügung.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                           24.03.2020

+ Wegen Corona-Pandemie werden Bürgermeisterwahlen in Sachsen verschoben

++ In Oderwitz und Radeburg finden Briefwahlen statt

Der Freistaat Sachsen hat aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie 28 der 30 bis zu den Sommerferien geplanten Bürgermeisterwahlen auf den Herbst dieses Jahres verschoben.

Lediglich in Oderwitz (LK Görlitz) und Radeburg (LK Meißen) sollen am 29. März 2020 die Bürgermeister per Briefwahl gewählt werden.

Neben dem allgemeinen Infektionsschutz soll diese Entscheidung auch zur Entlastung der Gemeindeverwaltungen von personal- und kostenintensiven Wahlvorbereitungen beitragen. Außerdem können die Kommunen dadurch freigewordene Kapazitäten in die Pandemiebekämpfung umleiten.

Folgende Wahltermine sind von der Verschiebung betroffen:

– Obermeisterwahl in Chemnitz

– im LK Bautzen: Ottendorf-Okrilla, Arnsdorf; Oßling,/ Wóslink; Cunewalde

– im Vogtlandkreis: Heinersdorfergrund; Pöhl

– im LK Görlitz: Neißeaue

– im LK Sächs. Schweiz-Osterzgebirge: Tharandt, Stadt

– im LK Meißen: Stauchlitz; Nossen

– im Erzgebirgskreis: Wolkenstein, Stadt; Thum, Stadt; Jöhstadt, Stadt; Lauter-Bernsbach; Mildenau; Schwarzenberg; Sehmatal; Thalheim, Stadt; Thermalbad-Wiesenbad

– im LK Leipzig: Brandis, Stadt; Parthenstein

– im LK Mittelsachsen: Penig

– im LK Nordsachsen: Wiedemar

– im LK Zwickau: Zwickau; Hartenstein, Stadt; Mülsen; St. Egidien

Weil das Ende der Pandemie-Lage derzeit nicht absehbar ist, werden die Nachwahlen erst nach dem 20. September 2020 stattfinden.

Bis zum Amtsantritt des neugewählten Bürgermeisters führt der bisherige Bürgermeister das Amt fort.

Hintergrund:

Durch die einschneidenden Eingriffe in das öffentliche Leben sind für alle Wahlen bis Mitte Mai für einen erheblichen Teil der unmittelbaren Wahlkampfzeit (nach ständiger Rechtsprechung ca. sechs Wochen vor dem

Wahltag) die Möglichkeiten der Wahlbewerber zum Wahlkampf und damit die Möglichkeiten der Wahlberechtigten, mit den Wahlbewerbern und Wahlvorschlagsträgern ins Gespräch zu kommen und sich zu ihren politischen Zielen zu informieren, faktisch unterbunden.

Wahlkampfveranstaltungen sind seit dem 19. März 2020 untersagt. Durch die seit dem 22. März 2020 angeordneten Ausgangsbeschränkungen ist es den Wahlvorschlagsträgern weder möglich, durch ihre ehrenamtlichen Helfer im Straßenbild zu plakatieren, noch Wahlinfomaterial in die Haushalte zu verteilen. Damit wird es den Wahlberechtigten massiv erschwert, sich sachgerecht zu informieren und eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung zu treffen.

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [Gesundheit | Corona]

+ Acht Italienische COVID-19-Patienten zur Behandlung in sächsischen Kliniken

Insgesamt acht COVID-19-Patienten mit schweren Lungenkrankheiten werden in sächsischen Krankenhäusern behandelt. Der Kontakt wurde auf Anfrage der Deutschen Botschaft in Rom und des Auswärtige Amts über die sächsische Staatsregierung zu den Experten in Leipzig hergestellt. Von dort ging die Vermittlung in sächsische Kliniken weiter.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Es ist für uns selbstverständlich, dass wir in einer solch bedrohlichen Situation helfen und Patienten aus Italien aufnehmen. Die Situation dort ist dramatisch.

Unsere Krankenhäuser und Kliniken haben dafür die Kapazitäten und die medizinische Expertise. Auch wenn die Grenzen gerade geschlossen sind und jedes Land für sich kämpft, um die Krise zu bewältigen, denken wir weiter europäisch und helfen, wo wir können.«

In der Nacht landete bereits eine Militärmaschine auf dem Flughafen Leipzig/Halle und brachte zwei schwerstkranke Patienten aus Bergamo. Die beiden 57-jährigen Männer kamen aus dem Krankenhaus »Papa Giovanni XXIII« in Bergamo und wurden ans Uniklinikum Leipzig verlegt. Die Behandlung der Patienten erfolgt in enger Abstimmung mit den ärztlichen Kollegen in Bergamo. Prof. Sebastian Stehr, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie am UKL: »Die beiden Patienten sind kritisch krank. Sie leiden an typischen Symptomen der COVID-19-Erkrankung, also einer ausgeprägten Lungenfunktionsstörung. Sie werden am Universitätsklinikum Leipzig intensivmedizinisch betreut.« Prof. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des UKL, erklärt: »Wir sehen das als unsere Pflicht an und setzen bewusst ein Zeichen europäischer Solidarität und Humanität. Das Gebot der Stunde ist es, zu helfen, wo Hilfe möglich ist.«

Zwei weitere beatmungspflichtige Patienten mit COVID-19 aus Italien werden das Herzzentrum und Helios Park-Klinikum Leipzig aufnehmen. Die Kliniken sind gut auf die pflegerische und medizinische Betreuung der Patienten vorbereitet. Das Fachpersonal ist geschult und nach einem Hygieneplan auf Grundlage der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts eingewiesen. »Mit der Versorgung der italienischen Patienten mit unseren Intensivkapazitäten kommen wir einem Hilfeersuchen der Sächsischen Staatsregierung nach. Für uns ist das in der derzeitigen Lage selbstverständlich und europäische Bürgerpflicht«, betont Prof. Dr. Gerhard Hindricks, Ärztlicher Direktor des Herzzentrums Leipzig. Die Behandlung der italienischen Patienten werde als Akt der humanitären Hilfe durchgeführt.

Der Helios Klinikstandort Leipzig verfügt aktuell über 61 Intensivbetten und maximal 109 Beatmungsplätze. Darüber hinaus werden Verfahren zur temporären mechanischen Unterstützung von Herz und Lunge, sogenannte ECMO-Systeme, vorgehalten. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Halm, Ärztlicher Direktor des Helios Park-Klinikums Leipzig: »Wir haben eigens Intensivkapazitäten zur Versorgung von COVID-positiven Patienten ausgewiesen und sind nach aktuellem Stand auch personell in der Lage, Spitzen bei der Versorgung von Corona-Patienten zu bewältigen.«

Darüber hinaus werden je zwei weitere schwerstkranke Patienten aus Bergamo im Universitätsklinikum Dresden sowie im Fachkrankenhaus Lungenzentrum Coswig erwartet.

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Sächsische Staatskanzlei                                           24.03.2020

+ Am Flughafen Prag geparkte Autos können noch bis Freitag abgeholt werden

Dresden (24. März 2020) – Deutsche Staatsbürger können ihre am Flughafen Prag derzeit noch geparkten Autos bis zum Freitag dieser Woche (27. März) abholen.

Das Innenministerium in Prag erteilte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Danach ist es erlaubt, mit maximal einer Begleitperson auf direktem Weg zum Flughafen zu fahren, um das Auto abzuholen.

Benötigt werden für die Abholung eine eidesstattliche Erklärung über die Durchreise durch die Tschechische Republik sowie der Parkschein oder das ursprüngliche Flugticket über den Abflug in Prag. Die Zeitspanne des Aufenthalts in der Tschechischen Republik ist so kurz wie möglich zu halten, ein Zwischenhalt nur bei dringender Erforderlichkeit erlaubt.

Dies ergibt sich aus der Ausnahmeregelung des Innenministers der Tschechischen Republik Nr. 203 (CZ/EN) – Punkt 14.

Außerdem muss man glaubhaft machen können, Besitzer des Fahrzeugs zu sein.

Das kann beispielsweise anhand der Fahrzeugpapiere erfolgen.

Das Muster der eidesstaatlichen Erklärung ist hier zu finden:

Die Regelung gilt insbesondere für Personen, die vom Flughafen Prag abgeflogen sind, aber angesichts der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus und in der Folge gestrichener Flüge auf anderen Wegen als ursprünglich geplant nach Deutschland zurückgekehrt sind.

Eidesstattliche Erklärung als pdf-Datei –

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Landesdirektion Sachsen                                            23.03.2020

+ Positiver Test auf Corona in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Sachsen

++ Gesundheitsamt verfügt Aufnahme-, Transfer- und Verlegestopp für Aufnahmeeinrichtung in der Leipziger Max-Liebermann-Straße

Seit Samstag, den 21. März 2020, liegt für zwei Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Max-Liebermann-Straße 19 ein positiver COVID19-Testbefund vor. Dabei handelt sich um zwei junge Männer, die wie alle neu angekommenen Asylbewerber in Sachsen obligatorisch auf COVID19 getestet wurden.

Beide jungen Männer befanden sich als Neuankömmlinge bereits im Isolationsbereich der Aufnahmeeinrichtung, um das Risiko einer Übertragung der Infektion von Beginn des Aufenthaltes an – und damit bereits vor einer gegebenenfalls positiven Testung – zu minimieren. So wird in allen Aufnahmeeinrichtungen Sachsens mit allen neu ankommenden Asylbewerbern verfahren.

Das Gesundheitsamt in Leipzig hat darüber hinaus aus gegebenem Anlass folgende Festlegungen für die Einrichtung getroffen:

Das betreffende Gebäude wurde nach Bekanntwerden der Testergebnisse geschlossen und vollständig unter Quarantäne gestellt. Weitere Bewohner des Gebäudes, die mit den beiden positiv getesteten Personen in direktem Kontakt waren, wurden dort ebenfalls isoliert und in Quarantäne genommen. Für alle weiteren Bewohner des Isolationsbereiches, die mit den Infizierten in Kontakt gekommen sind, hat das Gesundheitsamt Gesundheitsbeobachtung und die Reduktion sozialer Kontakte angeordnet.

Für die Mitarbeiter des Betreibers, die Kontakt mit den Infizierten hatten, ist häusliche Quarantäne angeordnet.

Der Isolationsbereich darf nicht verlassen werden, der Zugang ist nur noch mit persönlicher Schutzausrüstung gestattet. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 3. April 2020 aufrechtzuerhalten.

Gleichzeitig ist für die gesamte Aufnahmeeinrichtung Max- Liebermann- Straße Leipzig ein Aufnahme-, Transfer- und Verlegestopp ausgesprochen worden.

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Staatsanwaltschaft Leipzig                                         23.03.2020

+ Staatsanwaltschaft Leipzig trifft Maßnahmen zum Schutz vor Verbreitung des Corona-Virus

++ -Arbeitsfähigkeit und Erreichbarkeit der Staatsanwaltschaft gewährleistet-

Die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft Leipzig in Leipzig sowie in den Zweigstellen Grimma und Torgau werden ab Montag, 23.03.2020 bis auf Weiteres für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Dies dient dem Schutz der Bürger und der Mitarbeiter der Behörde vor einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus.

Für Anliegen jeder Art ist die Staatsanwaltschaft Leipzig bis auf weiteres nur noch schriftlich, per E-Mail, Telefax oder telefonisch erreichbar.

Keinem Bürger entstehen Nachteile, wenn er in der aktuellen Situation nicht persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorspricht. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sind bestrebt, auch weiterhin alle an sie herangetragenen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Kontaktdaten sind über die Internetseite der Staatsanwaltschaft Leipzig zu erfahren. Dort sind auch Informationen und Hinweise zu wichtigen allgemeinen Fragen zum Ermittlungs-,

Straf- und Vollstreckungsverfahren, Gesetzestexte und Formulare sowie Links zu Polizeibehörden, Opferschutzorganisationen und Strafverteidigerlisten jederzeit abrufbar.

Einlass in die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie in den Zweigstellen in Grimma und Torgau  ist nur noch in dringenden Fällen und auch dann grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Dies gilt auch für Rechtsanwälte.

In der aktuellen Situation steht der Schutz jedes Einzelnen und damit auch der Allgemeinheit im Vordergrund. Alle Bürger werden gebeten, den erlassenen Allgemeinverfügungen zum Kontaktverbot und zu den Ausgangsbeschränkungen Folge zu leisten, möglichst zu Hause zu bleiben und weder sich noch andere zu gefährden.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig wird ihren gesetzlichen Auftrag als Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde auch weiterhin uneingeschränkt erfüllen und ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung leisten. Dazu sind die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft für alle Bürger im Dienst – auch jetzt.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         23.03.2020

Handel mit gestohlener Babynahrung

Staatsanwaltschaft Dresden klagt drei Beteiligte wegen Bandenhehlerei zur Wirtschaftsstrafkammer an

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Vietnamesinnen (44, 54, 54 Jahre) Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Der 44-jährigen und einer 54-jährigen Beschuldigten liegen u. a. gewerbsmäßige Bandenhehlerei in 18 Fällen zur Last. Einer weiteren 54-jährigen Beschuldigten liegt u. a. gewerbsmäßige Bandenhehlerei in 6 Fällen zur Last.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Betreiberinnen von Ladengeschäften in Dresden zwischen März und Dezember 2016 in bis zu 18 Fällen große Mengen an Babynahrung (über 2.000 Packungen), Kaffee (über 300 Päckchen), Zigaretten (über 500 Schachteln) und weitere Artikel angekauft zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern. Dabei haben die Beschuldigten gewusst, dass die angekauften Gegenstände zuvor von mindestens 18 gesondert verfolgten und mittlerweile bereits rechtskräftig verurteilten Tätern aus

Lebensmittel- und Drogeriemärkten u. a. in Berlin, Chemnitz, Coswig, Cottbus, Dresden, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Lübben, Meerane, Reichenbach (Vogtland), Schmölln, Weinböhla und Zwickau gestohlen worden waren.

Die Beschuldigten handelten in der Absicht, sich durch den regelmäßigen Ankauf von Hehlerwaren eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

Die 44-jährige und eine 54-jährige Beschuldigte befanden sich vom 19.01.2017 bis 12.07.2017 in Untersuchungshaft. Die weitere 54-jährige Beschuldigte befand sich vom 19.01.2017 bis 06.04.2017 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Handel mit gestohlener Babynahrung –

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [Familie | Gesundheit | Soziales | Sicherheit & Inneres | Corona]

+ Staatsregierung beschließt Ausgangsbeschränkungen im Freistaat

++ Verlassen des Hauses nur noch mit triftigen Gründen erlaubt

Die Staatsregierung trifft weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen. Der gemeinsame Krisenstab von Innen- und Sozialministerium hat heute in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden eine weitere Allgemeinverfügung beschlossen.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Epidemie werden zur Umsetzung eines Kontaktverbotes Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung in Kraft gesetzt. Dadurch soll der physische soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

So ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des Hauses nur noch mit triftigen Gründen möglich. Dazu zählen unter anderem der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung. Wege zum Einkaufen bleiben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürfen Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts in Gruppen von nicht mehr als fünf Personen erlaubt. Auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren darf die Wohnung verlassen werden.

Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt.

Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. Die Polizei und die Ordnungsbehörden kontrollieren mit Augenmaß aber konsequent.

Auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 5. April 2020, 24 Uhr.

Weitere Informationen und die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de. – https://www.coronavirus.sachsen.de

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Landespolizeipräsidium                                            20.03.2020

+ Sächsische Polizei leistet ihren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise

++ Landespolizeipräsident: „Menschen im Freistaat Sachsen können sich auf die Polizei verlassen“

Die sächsische Polizei ist gut vorbereitet, um ihren Anteil zur Bewältigung der Corona-Krise im Freistaat Sachsen zu leisten. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar hat zum Vollzug der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Verbot von Veranstaltungen entsprechende Hinweise an die Dienststellen der sächsischen Polizei erlassen.

Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar: „Die Menschen im Freistaat Sachsen können sich darauf verlassen, dass die sächsische Polizei ihnen auch in Zeiten von Corona als Freund und Helfer zur Seite steht. Wir sind jederzeit einsatzbereit – rund um die Uhr und im gesamten Freistaat. Auch wenn es zu krankheitsbedingten Ausfällen kommt, haben wir dafür Sorge getragen, dass die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der sächsischen Polizei sichergestellt ist.“

Die polizeiliche Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise trägt wesentlich zur Wirksamkeit des Infektionsschutzes und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Zusammenlebens bei.

Erforderliche polizeiliche Maßnahmen gegenüber Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich im vertrauensvollen Dialog geführt. Die Beamtinnen und Beamten werden entsprechend sensibel und verständnisvoll vorgehen. Bei Feststellungen von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung werden zunächst polizeiliche Maßnahmen angedroht, es sei denn, es handelt sich um Straftaten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, werden die Polizeibeamtinnen und -beamte erforderliche Schritte ergreifen. Die Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung ist dabei das letzte geeignete Mittel, wird dann aber auch entschlossen angewandt.

Für alle Fragen rund um den Umgang mit dem Corona-Virus hat die Sächsische Staatsregierung unter www.coronavirus.sachsen.de ein zentrales Informationsportal und mehrere Bürgertelefone eingerichtet. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, sich dort über neue Regeln, Tipps, Maßnahmen und Verfügungen der Sächsischen Staatsregierung zu informieren.

Ein wichtiger Hinweis: Die sächsische Polizei bittet dringend, die Notrufnummer 110 für Notfälle freizuhalten, in denen ein schnelles Handeln der Polizei erforderlich ist. In allen anderen Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden. Deren Erreichbarkeiten sind auf www.polizei.sachsen.de zu finden, ebenso die Möglichkeit der Anzeigenerstattung über die Onlinewache der sächsischen Polizei. In allen Notfällen ist immer die Notrufnummer 110 anzurufen. Die sächsische Polizei wird auch auf ihren Social-Media-Kanälen Facebook, Twitter und Instagram über die polizeiliche Lage im Freistaat Sachsen informieren.

Jederzeit einsatzbereit: Beamtinnen und Beamte der Polizei Sachsen –

Onlinewache der Polizei Sachsen –

Twitter-Kanal der Polizei Sachsen –

Facebook-Seite der Polizei Sachsen –

Instagram-Kanal der Polizei Sachsen –

Informationsportal zum Coronavirus des Freistaates Sachsen –

Internetauftritt der Polizei Sachsen –

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [Gesundheit | Corona]

+ Statement von Gesundheitsministerin Petra Köpping zum ersten Todesfall nach Corona-Infektion in Sachsen

In Sachsen gibt es einen ersten Todesfall nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping:

„Der erste Todesfall aufgrund einer Coronainfektion ist ein sehr trauriges Ereignis. Ich spreche den Hinterbliebenen mein tief empfundenes Beileid aus.

Mein Mitgefühl ist bei den Angehörigen. Angesichts dieses traurigen Ereignisses gilt umso mein Appell noch einmal an die Bevölkerung: Wir verzeichnen in Sachsen eine angespannte Lage. Deshalb haben wir zum Schutz der Bevölkerung heute weitere Verordnungen mit Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens beschlossen. Diese verschärften Maßnahmen werden aber nur wirken, wenn sich alle daran halten. Deshalb appelliere ich erneut an die Verantwortung aller für sich selbst und für die Mitmenschen. Meiden Sie den Kontakt untereinander. Das schützt unser aller Gesundheit und kann Leben retten.“

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Landesdirektion Sachsen                                            20.03.2020

+ Corona-Pandemie: Arbeitsfähigkeit der Landesdirektion Sachsen wird sichergestellt

Ab Montag, den 23.3.2020, werden wesentliche Veränderungen in der Arbeitsorganisation der Landesdirektion Sachsen (LDS) mit einer Pandemie-Planung für die eigene Geschäftstätigkeit in Kraft gesetzt. »Wir haben zwei zentrale Ziele: Einerseits müssen wir die Beschäftigten unseres Hauses vor der Corona-Erkrankung schützen. Genauso wichtig ist es uns, die Arbeitsfähigkeit der Behörde so weit wie möglich aufrechterhalten«, teilt Regina Kraushaar, Präsidentin der LDS, mit. »Von kommender Woche an wird deshalb die Pandemie-Planung des Hauses wirksam. Die große Mehrheit der Bediensteten der Behörde ist angewiesen, ihre Arbeit von zu Hause aus durchzuführen.«

Die LDS bleibt damit dienstfähig. Posteingänge werden bearbeitet.

Bedienstete, die ab Montag der kommenden Woche im Homeoffice tätig sind, sind telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. Allerdings ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und Vorgängen zu rechnen.

An den Dienststellen LDS wird der Besucherverkehr wie folgt eingeschränkt:

•     Bürgerinnen und Bürger sollen sich telefonisch, schriftlich oder per

E-Mail an die Landesdirektion Sachsen (LDS) zu wenden. Die Bediensteten der LDS sind auf diesen Wegen weiterhin zu erreichen. Kontaktdaten konkreter Ansprechpartner und Bearbeiter können der Internetseite der LDS sowie dem Schriftverkehr entnommen werden.

•     Besucher, die Unterlagen persönlich in der LDS abgeben wollen, werden gebeten diese per Post an die LDS zu übersenden oder direkt in den Briefkasten der jeweiligen Dienststelle zu werfen. Vordrucke, Anträge und auch weitere Informationen stehen auf der Internetseite der LDS zum Herunterladen bereit. Außerdem können diese schriftlich, per E- Mail oder telefonisch bei der LDS angefordert werden.

•     Bei dringenden unaufschiebbaren Angelegenheiten besteht für Bürgerinnen

und Bürger die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung und Bestätigung durch den zuständigen Bearbeiter der LDS die jeweilige Dienststelle aufzusuchen.

Bei telefonischer Abstimmung informiert der zuständige Bearbeiter den entsprechenden Einlass- und Kontrolldienst. Bei schriftlicher Anmeldung ist die entsprechende Bestätigung vorzulegen.

Der Zutritt wird unter der Maßgabe gewährt, dass der Besucher beim Einlass- und Kontrolldienst eine Selbstauskunft erteilt. Das Formular wird durch den

Einlass- und Kontrolldienst ausgegeben und wieder entgegengenommen.

Die Pandemie-Planung der LDS ist vorerst bis zum 19.4.2020 wirksam.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         20.03.2020

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 19. März 2020 einen Haftbefehl gegen einen 36-jährigen Deutschen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt u. a. schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in 97 Fällen zum Nachteil eines zu Beginn der Taten noch 12-jährigen Mädchens zur Last, mit dem der Beschuldigte eine Beziehung geführt hatte.

Die Taten sollen im Zeitraum August 2019 bis Mitte März 2020 begangen worden sein.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes –

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung [Gesundheit | Justiz]

+ Zutritt zu Gerichten und Staatsanwaltschaften wird auf absolut notwendiges Minimum beschränkt

Die dynamische Entwicklung der Verbreitung des Coronavirus macht es notwendig, den Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Personen sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften grundsätzlich nur noch zur Wahrnehmung von Terminen betreten, zu denen sie geladen wurden. Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat Handlungsempfehlungen für die weitere Organisation des Dienstbetriebs an den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften erstellt. Bei der Erarbeitung der Empfehlungen wurden die Präsidentinnen und Präsidenten der sächsischen Obergerichte und der Generalstaatsanwalt einbezogen.

Justizministerin Katja Meier: »Durch die Einhaltung der Handlungsempfehlungen soll der Zugang zum Rechtsschutz und auch die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in den nächsten Wochen sichergestellt werden. Damit soll aber auch der Infektionsschutz für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte genau so wie für die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch für die Besucherinnen und Besucher der Justizdienststellen erhöht werden. Wir alle müssen durch solidarisches Handeln unseren Beitrag dazu leisten, die Verbreitung des Virus soweit wie möglich einzudämmen. Auf diese Weise können wir es schaffen, die Gesundheit der Menschen zu schützen und trotz Einschränkungen die Funktionsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften aufrechtzuerhalten.«

Die Empfehlungen sehen auch vor, dass Besuchern der Zugang zum Gericht untersagt wird, soweit sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Besuch des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut aufgehalten haben. Das gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatten, bei dem der Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung besteht. Von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Anliegen sollen vielmehr schriftlich vorgetragen oder verschoben werden, wenn dies möglich ist. Die Gerichte oder Staatsanwaltschaften sind nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten, möglichst erst nach telefonischer Kontaktaufnahme, aufzusuchen.

Die Richterinnen und Richter entscheiden aufgrund ihrer richterlichen Unabhängigkeit über die Terminierung ihrer Verfahren. Justizministerin Katja Meier würde es allerdings begrüßen, wenn neben dem Interesse an der Durchführung eines Termins auch die Risiken einer möglichen Verbreitung des Virus abgewägt würden.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         19.03.2020

Strafverfolgung und Strafvollstreckung auch während der Covid-19- Endemie jederzeit sichergestellt

Staatsanwaltschaft Dresden implementiert umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter und zur Sicherstellung des Dienstbetriebs während der Covid-19-Pandemie getroffen.

Sowohl Außenkontakte als auch Binnenkontakte werden bis auf weiteres auf das unabweisbar Notwendige zurückgeführt. Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeiten wurden in hohem Maße flexibilisiert. Die Arbeit kann nunmehr grundsätzlich von jedem Mitarbeiter zu jeder Tages- und Nachtzeit erbracht werden. In weiten Teilen der Behörde wird den Mitarbeitern Home-Office ermöglicht. Eine Mindestbesetzung ist tagsüber zu den üblichen Öffnungszeiten jederzeit gewährleistet.

Alle Bürger werden um Verständnis gebeten, dass persönliche Vorsprachen bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgrund der aktuellen Situation derzeit nur im Ausnahmefall möglich sind. Im Regelfall können Anliegen bis auf weiteres nur per E-Mail, schriftlich oder telefonisch bearbeitet werden. Die Bürger werden gebeten, gleichwohl vorhandene Besprechungsanliegen vorab unbedingt telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.

Die Außenstelle Gutenbergstraße (Vollstreckungsabteilung und Führungs-aufsichtsstelle) ist bereits seit 17.03.2020 für den Besucherverkehr gesperrt. Anfragen von Bürgern können derzeit ausschließlich schriftlich,  telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Eine zeitnahe Bearbeitung ist sichergestellt.

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