Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
31.03.2020 – LDS: Corona: Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung können entschädigt werden
31.03.2020 – SMS: Freistaat beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
31.03.2020 – SMWA: Freistaat Sachsen verlängert Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
30.03.2020 – SMEKUL: Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen
29.03.2020 – SSK: Jahresbilanz 2019 der Unabhängigen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei
26.03.2020 – SMS: Sozialministerium und Verbraucherzentrale warnen vor Abzocke und Betrug in der Krise
26.03.2020 – SMI: Kriminalität in Sachsen geht weiter zurück
26.03.2020 – SMJusDEG: Justizvollzug näht Schutzmasken ____________________________________________________________________________
Landesdirektion Sachsen 31.03.2020
+ Corona: Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung können entschädigt werden
Die Landesdirektion Sachsen nimmt ab dem 31. März 2020 Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfall entgegen, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurde. Die Entschädigung wird gewährt, wenn die Sorgeberechtigten ihrer Tätigkeit infolge der Schließung nicht weiter nachgehen konnten und für die Kinder eine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit nicht verfügbar ist.
»Ich freue mich, dass vielen Eltern mit der neuen gesetzlichen Regelung geholfen werden kann. Denn der plötzliche Wegfall des Einkommens aufgrund der pandemiebedingten Schließung von Kita, Schule oder Hort ist für die betroffenen Familien eine enorme Belastung. Auch dass Selbstständige diese Regelung für sich in Anspruch nehmen können, ist eine wichtige Hilfe für diese Unternehmerinnen und Unternehmer in einer ohnehin schwierigen Lage«, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Die Entschädigung wird für die zu betreuenden Kinder gewährt, wenn diese das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Erstattung kann jedoch auch erfolgen, wenn das zu betreuende Kind älter als zwölf Jahre ist, aber behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die Entschädigung ist auf längstens sechs Wochen beschränkt. Sie erfolgt in Höhe von 67 Prozent des Netto-Arbeitsentgeltes. Für einen vollen Monat jedoch wird höchstens ein Betrag von 2.016 Euro gewährt. Im Übrigen kann pro Familie nur ein Antrag gestellt werden.
Vom Beginn der siebenten Woche an wird die Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gewährt.
Die Entschädigung kann u.a. durch Zuverdienste aus Ersatztätigkeiten oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung in ihrer Höhe gemindert werden.
Alle Details zur Antragstellung sowie die erforderlichen Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen im Portal »Inneres, Soziales und Gesundheit«, Bereich Infektionsschutz.
Informationen und Formulare zu Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
+ Freistaat beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
++ Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert
Das Kabinett hat heute eine neue Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und tritt mit Ablauf des 19.April 2020 außer Kraft.
Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet und tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Ziel der neuen Rechtsverordnung Ausgangsbeschränkungen ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.
Sozialministerin Petra Köpping: »Grundsätzlich gilt auch bei uns in Sachsen nach wie vor: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft bleibt ohne triftigen Grund untersagt. Zu den triftigen Gründen zählen weiterhin der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung. Wege zum Einkaufen bleiben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürfen Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen. Ich betone noch mal ausdrücklich, dass wir niemanden mit diesen Ausgangsbeschränkungen gängeln wollen. Wir haben sie erlassen, um unser aller Gesundheit zu schützen.« Angepasst wurde hingegen die Regelung zu Sport und Bewegung an der frischen Luft. »Auch hier gilt, dass die Bewegung draußen vorrangig im Umfeld der häuslichen Umgebung allein, in Begleitung des Lebenspartners oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen soll«, so Köpping. »Im Ausnahmefall ist das aber auch mit einer weiteren, nicht im Hausstand lebenden Person, erlaubt. Diese Ausnahme stellt aber keine Regel da. Gemeint sind vor allem die Begleitung von alleinstehenden Seniorinnen und Senioren, die sonst nicht mehr das Haus verlassen«, erklärt die Sozialministerin.
Erlaubt ist künftig auch der Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet ist.
Weiterhin ist es möglich zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren die Wohnung zu verlassen.
Auch die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, sowie die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschreiten darf.
Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt.
Ausgenommen vom Verbot sind Besuche von engsten Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.
Ebenfalls ausgenommen vom Verbot sind notwendige Besuche von Mitarbeitern des Jugendamtes einschließlich des ASD (Allgemeiner Sozialdienst), des Amtsvormundes und Besuche durch Personensorgeberechtigte bzw. von diesen Bevollmächtigen bei Vorliegen eines dringenden medizinischen Notfalls. Diese Personen haben ihren Besuch im Vorfeld im Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung abzustimmen.
Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält.
Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs-der Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. »Die Polizei und die Ordnungsbehörden kontrollieren mit Augenmaß aber konsequent«, sagte Innenminister Prof. Roland Wöller heute in Dresden.
Im Rahmen der neuen Rechtsverordnung hat sich die Sächsische Staatsregierung deshalb heute auf die Erstellung eines Bußgeldkataloges zu Eindämmung des Corona-Virus in Sachsen geeinigt.
Folgende drei wesentliche, häufige Verstöße und die dazugehörigen Regelsätze bzw. Bußgelder wurden festgelegt.
1. § 2 Abs. 1 VO:
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund.
Bußgeld: 150 Euro
2. § 3 Nr. 1 – 3 VO:
Verstoß gegen Besuchsverbot
Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
3. § 3 Nr. 3 VO
Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen angegebenen Personenzahl Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro – je nach Einrichtungsgröße
Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro ausgesprochen werden.
Innenminister Prof. Wöller: »Bisher haben wir stets an das Verständnis und die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger appelliert und auf die Regelungen im Infektionsschutzgesetz hingewiesen. Nun sind wir in den vergangenen Tagen und Wochen zu der Erkenntnis gekommen, dass das allein nicht mehr reicht.«
Seit dem 16. März wurden in Sachsen insgesamt 1.084 Verstöße (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.
Einen drastischen Anstieg gab es am vergangenen Freitag mit 199 Verstößen, am Tag darauf waren es immer noch 190 und gestern immerhin 158 Verstöße.
Weitere Informationen finden Sie hier. –
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
+ Freistaat Sachsen verlängert Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus und der damit verbundenen Maßnahmen hat das sächsische Verkehrsministerium die Geltungsdauer der befristeten Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis zum 19. April verlängert.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für Fahrzeuge, die Artikel des Trockensortiments (unter anderem haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel) und medizinische Produkte transportieren. Die Ausnahmegenehmigung gilt auch für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den hier genannten Transporten stehen. Von der Ausnahmegenehmigung darf wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonntags- und die Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung und die Umwelt nur bei notwendigen Fahrten Gebrauch gemacht werden. In einem schriftlichen Fahrauftrag sind das amtliche Kennzeichen sowie Transportquelle und -ziel auszuweisen. Die für den betreffenden Transport zu verladenden Güter sind einzeln und genau aufzuführen.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine vorübergehende Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten zugelassen. Die Ausnahme erstreckt sich auf folgende Abweichungen von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr:
– Die tägliche Lenkzeit darf höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden.
– Ein Fahrer kann zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern er in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.
– Wurden zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander eingelegt, ist die nächste Ruhezeit- als Ausgleich für diese zwei reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten – vor der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit einzulegen.
Diese Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten wurde in Sachsen auch auf Fahrzeuge von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet, sofern Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager- und Verkaufsstätten als auch Güter zur medizinischen Versorgung sowie zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie oder Treibstoffe transportiert werden.
Corona-Virus: Häufig gestellte Fragen und Antworten –
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
+ Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen
++ Landwirtschaftsminister Günther: »Perspektive für regionale Produzenten und Direktvermarkter«
Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch (1.4.) in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Mit der Regelung geben wir regionalen Produzenten und Direktvermarktern eine Perspektive. Zudem ist die Regelung ein Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung. Denn wenn regionale Produzenten jetzt verkaufen können, säen und pflanzen sie auch weiter. Das sichert uns Ernten im weiteren Jahresverlauf. An den mobilen Verkaufsständen gilt, was derzeit überall Gebot der Stunde ist: Mindestens zwei Meter Abstand halten und genauestens auf Hygiene achten. Wir haben in den zurückliegenden Tagen und Wochen massive Einschnitte beschlossen. Dazu gehört auch nachzusteuern, wo nötig.«
Unverändert gilt, dass auch selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen dürfen.
____________________________________________________________________________
Sächsische Staatskanzlei 29.03.2020
+ Jahresbilanz 2019 der Unabhängigen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei
Dresden (29. März 2020) – Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei in Sachsen hat ihren Jahresbericht 2019 vorgelegt.
Insgesamt sind im vergangenen Jahr 276 Beschwerden an die Beschwerdestelle gerichtet worden. Dabei handelt es sich um 266 Bürgerbeschwerden und um zehn Beschwerden von Polizeibediensteten. Dies bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. 2018 waren insgesamt 231 Beschwerden registriert worden.
Die Unabhängige zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei wurde 2016 beim Innenministerium eingerichtet, und ist zum 1. Juni 2019 nunmehr als Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei bei der Sächsischen Staatskanzlei angesiedelt. Sie steht Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten als Anlaufstelle für Beschwerden und sonstige Anliegen zur polizeilichen Arbeit zur Verfügung.
Die Beschwerdestelle ist eine wichtige und bewährte Institution, weil sie dazu beiträgt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die sächsische Polizei zu stärken.
»Die im Jahr 2019 eingereichten Beschwerden konnten im Sinne einer bürgerfreundlichen Arbeit zu ca. 65 Prozent nach einem Monat und zu weiteren ca. 29 Prozent innerhalb von zwei Monaten mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden«, sagte Dirk Bölter, Leiter der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei.
Im Ergebnis der Prüfung der Beschwerden erwiesen sich von den 276 Beschwerden 104 als »teilweise begründet« (79) oder »begründet« (25)
Als Kritikpunkte dieser Beschwerden erwiesen sich insbesondere Verhaltensaspekte wie:
• unangemessenes Verhalten von Polizeibediensteten hinsichtlich der Wortwahl und des Auftretens gegenüber den Bürgern;
• In Einzelfällen das Unterlassen des Vorzeigens des Dienstausweises auf Verlangen des Betroffenen;
• einzelnes Fehlverhalten von Polizeibediensteten im Straßenverkehr.
In Einzelfällen betraf Kritik auch die fachliche Arbeit hinsichtlich:
• einzelner Maßnahmen bei Unfallaufnahmen und der Verkehrsüberwachung;
• der polizeilichen Notrufbearbeitung, insbesondere auch der Kommunikation;
• der Art und Weise der polizeilichen Anzeigenaufnahme einschließlich der Rückkopplung zum Stand der Anzeigenbearbeitung;
• einzelner polizeilicher Ermittlungs- und Eingriffsmaßnahmen.
In 10 Fällen wurden im Zuge der Beschwerden strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet und der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt.
In fünf Fällen mussten durch die Dienstvorgesetzten disziplinarische Ermittlungen eingeleitet werden.
Im Jahr 2019 wurden zudem 196 sonstige Anliegen bezüglich der polizeilichen Arbeit herangetragen.
Dazu gehörten insbesondere:
• Bitten um polizeiliche Präsenz in bestimmten örtlichen Bereichen oder vermeintlichen Kriminalitätsschwerpunkten;
• Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in bestimmten örtlichen Bereichen;
• Bitten zum Erhalt polizeilicher Präventionsmaßnahmen;
• Hinweise und Bitten zur Optimierung der Online-Wache der Sächsischen Polizei,
aber auch Lob und Anerkennung für polizeiliche Einsätze und das Handeln einzelner Polizeibediensteter.
Die Zahl der an die Beschwerdestelle gerichteten Beschwerden, ist gemessen auch an den rund 13.000 Polizeibediensteten im Freistaat Sachsen, auf einem niedrigen Niveau. Das spricht für die gute Arbeit der allermeisten Polizeibediensteten.
Erreichbarkeit der Unabhängigen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei:
E-Mail : beschwerdestelle-polizei@sk.sachsen.de
Hinweise für die Berichterstattung:
Weitere Angaben sind im Jahresbericht 2019 nachzulesen, welcher sich im Anhang dieser Medieninformation befindet. Außerdem ist er im Internet veröffentlicht – siehe Link.
Weitere Informationen und Jahresbericht –
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
+ Sachsens Krankenhäuser für Behandlung schwerkranker COVID-19-Patienten gut vorbereitet
Sachsens Krankenhäuser verfügen über eine große Bettenkapazität zur Behandlung von Patienten, die an COVID-10 erkranken. Von den ca. 26.000 Krankenhausbetten im Freistaat Sachsen stehen potentiell 14.471 Betten zur Versorgung mit COVID-19-Patienten zur Verfügung. Momentan sind davon 5.325 Betten frei. Für die Behandlung schwerer klinischer Krankheitsverläufe stehen ca. 1.422 Betten auf Intensivstationen zur Verfügung. Davon sind
1.173 mit Beatmungsgeräten ausgestattet. Aktuell werden in sächsischen Krankenhäusern 222 COVID-19-Patienten behandelt. Davon liegen 32 Patienten auf Intensivstationen. Diese Statistik basiert auf einer Datenerhebung über die drei vom Gesundheitsministerium betrauten Krankenhauskoordinatoren, die drei Maximalversorger im Freistaat – die Uniklinika in Dresden und Leipzig sowie das Klinikum Chemnitz. Das System ist noch im Aufbau. Daher ist es möglich, dass sich bei der potentiellen Gesamtbettenkapazität sowie bei den ITS-Bettenkapazitäten für COVID-19-Patienten Veränderungen ergeben. Wir erwarten hier einen weiteren Aufwuchs.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Sachsen ist mit dieser Bettenkapazität im Bundesvergleich sehr gut aufgestellt. Die Krankenhäuser haben in den letzten Wochen ihre Kapazitäten überprüft und die Planung für die Behandlung schwerkranker Patienten abgeschlossen. Wir wissen nun, was unsere Krankenhäuser zu leisten imstande sein werden.« Sie ergänzt: »Wir halten aber auch deshalb an unseren strengen Ausgangsregelungen fest, um einerseits einen Anstieg der Coronafälle gering zu halten und um andererseits die Zahl der schwerkranken Patienten auf einem niedrigen Niveau zu halten. Wir wollen die Belastung für unsere Krankenhäuser, die Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger möglichst begrenzen. Trotzdem bin ich der Krankenhausgesellschaft dankbar, dass sie einen weiteren Ausbau der Bettenkapazität anstrebt.« Die Ministerin betont: »Ich danke schon jetzt allen Beschäftigten der Kliniken im ganzen Land für ihren großen Einsatz und ihre Bereitschaft zu helfen. Das nehme ich als gutes Zeichen, dass wir gemeinsam diese große Belastung meistern werden.«
Alle Informationen, Zahlen und Hinweise unter www.coronavirus.sachsen.de. – https://www.coronavirus.sachsen.de
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
+ Sozialministerium und Verbraucherzentrale warnen vor Abzocke und Betrug in der Krise
++ Staatsministerin Petra Köpping: »Lassen Sie sich nicht in die Falle locken!«
Gemeinsam informieren und warnen das Sächsische Sozialministerium und die Verbraucherzentrale Sachsen vor Abzocke und Betrug etwa mit Telefonakquise, Phishing-Mails oder falschen Audio-Dateien.
»Neben den Mut machenden Seiten des Zusammenhalts und der notwendigen Vernunft, gibt es leider auch andere Extreme in der Krise: Menschen, die die gegenwärtige Situation ausnutzen,« so Sozialministerin Petra Köpping.
»Lassen Sie sich von den wenigen schwarzen Schafen in keine Falle locken.
Aktuell mischen sich dubiose Online-Angebote und Fake-Shops unter seriöse Webseiten. Angeblich ausverkaufte Waren, vor allem Desinfektionsmittel oder Atemschutzmasken werden zu sehr hohen Preisen angeboten. Davor möchte ich gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen ausdrücklich warnen.« Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen ergänzt: »Es scheint, als solle mit menschlicher Sorge das große Geschäft gemacht werden.
Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Fake-Shop handeln. Die Vorgehensweise ist jedoch ebenso moralisch verwerflich.«
Aktuell an der Tagesordnung ist die sogenannte Telefonakquise. Dabei werden von unseriösen Geschäftemachern am Telefon beispielsweise Sparanlagen oder Kreditkarten angeboten, mit der vorgeschobenen Begründung, Bargeld werde schon bald entwertet. Telefonwerbung jedoch, der man nicht zugestimmt hat, muss nicht hingenommen werden. Dafür gelten strenge Regeln. Betroffenen wird empfohlen, die Nummer des werbenden Anrufers der Bundesnetzagentur zu melden. Diese kann entsprechende Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Verbraucher, die am Telefon zum Abschluss eines Vertrags überredet wurden, können diesen in der Regel 14 Tage lang widerrufen.
Ebenfalls unterwegs sind Phishing-Mails von vermeintlichen Kreditinstituten, in denen dubiose Kredite und Kreditkarten angeboten werden. Ziel unseriöser Anbieter ist es, an die Daten und das Geld der Mailempfänger zu kommen. Auch falsche Audio-Dateien bahnen sich zurzeit den Weg durch die sozialen Netzwerke und Messengerdienste. Bevor sie diese Mails öffnen, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher fragen, ob sie eine entsprechende Information erwartet haben. Der Rat der Verbraucherzentral ist: Öffnen Sie diese Mails und Audio-Dateien nicht, auch wenn die Quelle aus dem Familien- und Freundeskreis kommt oder sie sich offiziell anhören, z.B. angebliche Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Klicken Sie nicht auf eingefügte Links oder Anhänge, antworten Sie dem Absender nicht.
Seriöse Anbieter sind erkennbar an verschiedenen Merkmalen: Sie haben ein korrektes Impressum und die konkrete Möglichkeit, sie zu kontaktieren. Sie verlangen nicht nur oder vorrangig, dass mit Vorkasse bezahlt wird. Sie verschlüsseln die Informationen ihrer Nutzer, was an einem Vorhängeschloss-Symbol in der Adressleiste erkennbar ist. Außerdem kann es helfen, die Erfahrungsberichte anderer Nutzer außerhalb der Webseite zu lesen, um die Seriosität des Anbieters zu beurteilen.
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium des Innern 26.03.2020
+ Kriminalität in Sachsen geht weiter zurück
++ Wöller: »Mehr Sicherheit durch konsequente Polizeiarbeit und Prävention«
Die Zahl der Straftaten im Freistaat Sachsen ist im Jahr 2019 erneut gesunken. Insgesamt wurden 271.796 Fälle registriert; 7.000 weniger als noch im Jahr zuvor. Das ist ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2019 bei 56,2 Prozent. Am deutlichsten sind die Wohnungseinbruchsdiebstähle und der Diebstahl von Kraftwagen zurückgegangen.
Hier wurden im vergangenen Jahr jeweils rund ein Viertel weniger Straftaten erfasst. Auch die Kriminalität durch Zuwanderer ist rückläufig; um über zehn Prozent. Demgegenüber hat sich die Zahl politisch motivierter Straftaten sowie die Fälle des Verbreitens von Kinderpornografie erhöht.
Innenminister Prof. Roland Wöller betont: »Sachsen ist ein sicheres Land.
Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen und Fahrzeugdiebstählen haben sich bewährt. Der positive Trend in der Kriminalitätsentwicklung ist aber kein Grund sich auszuruhen.
Insbesondere bei der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität werden die Sicherheitsbehörden im Freistaat weiterhin einen Schwerpunkt setzen. Außerdem werden wir den vernetzten Ansatz vorantreiben. Mit der Allianz Sichere Sächsische Kommunen bringen wir die Akteure der kommunalen Prävention für mehr Sicherheit vor Ort zusammen. Denn jede verhinderte Straftat, ist besser als eine aufgeklärte Straftat. Damit verbessert sich auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.«
Deutlich weniger Wohnungseinbrüche
Die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle in Sachsen ist im letzten Jahr um 24 Prozent zurückgegangen und befindet sich mittlerweile auf dem niedrigsten Niveau seit zehn Jahren. Im vergangenen Jahr sind in Sachsen 3.040 Wohnungseinbruchsdiebstähle registriert worden. 2018 waren es noch 4.001.
Positiv ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Anteil der versuchten, aber erfolglosen Wohnungseinbrüchen weiter gestiegen ist. Er liegt mittlerweile bei rund 44 Prozent. Diese Quote ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die präventiven Maßnahmen – einschließlich der Förderprogramme in Bund und Ländern – für mehr Einbruchschutz zunehmend greifen. Die Aufklärungsquote steigt seit Jahren wieder an. Im Jahr 2019 wurde jeder vierte Fall aufgeklärt.
Kfz-Diebstähle innerhalb der letzten zehn Jahre mehr als halbiert
Allein im vergangenen Jahr gab es einen Rückgang um rund 26 Prozent auf 1.718 Fälle. Das sind 603 Kfz-Diebstähle weniger als ein Jahr zuvor. Mehr als jeder dritte Diebstahl (36,7 Prozent der Fälle) wurde durch die Polizei aufgeklärt. Diese erfreuliche Entwicklung ist nicht zuletzt Ergebnis der erfolgreichen Arbeit der Polizei. Neben der SoKo Kfz haben auch die gemeinsamen Fahndungsgruppen mit der Bundespolizei, die Fahndungs- und Kompetenzzentren sowie die Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Polen und Tschechien hierzu beigetragen. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag im vergangenen Jahr bei rund 42 Prozent.
Zahl der Straftaten durch Zuwanderer zurückgegangen
Zuwanderer verübten im vergangenen Jahr zwölf Prozent weniger Straftaten. Es wurden insgesamt 16.439 Fälle (ohne ausländerrechtliche Delikte) erfasst.
Ein Jahr zuvor waren es noch 18.695 Fälle. Hierbei bildeten Ladendiebstähle (3.071), Körperverletzungen (2.749) und Beförderungserschleichungen (1.902) den Schwerpunkt. Im Jahr 2019 wurden 8.393 tatverdächtige Zuwanderer ermittelt. Das sind 801 Tatverdächtige weniger als im Jahr zuvor. Der Gesamtanteil der Zuwanderer an allen erfassten Tatverdächtigen (87.150) sank damit auf unter zehn Prozent.
Fast 40 Prozent aller durch Zuwanderer begangenen Straftaten wurden durch MITA (mehrfach/intensiv tatverdächtige Zuwanderer) (2,2 Prozent aller Zuwanderer) verübt. Im vergangenen Jahr haben 1.276 MITA insgesamt 6.179 Straftaten begangen. Besonders häufig wurden Staatsangehörige aus Tunesien, Libyen und Syrien als Tatverdächtige ermittelt. Hervorzuheben ist, dass aufgrund der täterorientierten Bearbeitung im vergangenen Jahr 499 MITA (2018: 427) in Haft genommen bzw. zur Verhaftung ausgeschrieben worden sind. Zudem konnten mit 104 MITA (2018:99) mehr abgeschoben werden.
Grenzkriminalität nach Jahren des Rückgangs unverändert
In den Gemeinden entlang der sächsischen Außengrenze zu Polen und Tschechien wurden 16.996 Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) registriert.
Ein Jahr zuvor waren es 16.945 Fälle. Besonders häufig wurden an der Grenze Diebstähle (34 Prozent), Sachbeschädigungen (zehn Prozent), Betrugsdelikte (sieben Prozent) sowie Körperverletzungen (sieben Prozent) begangen. Entlang der 577 Kilometer Außengrenze gibt es 46 sächsische Gemeinden mit Grenzbezug, davon liegen 39 an der tschechischen und sieben an der polnischen Außengrenze.
Innenminister Prof. Dr. Wöller: »Unsere verstärkten Kontrollen im Bereich der sächsischen Außengrenze, gemeinsam mit Kollegen der Bundespolizei, die Einrichtung der SoKo Argus in der Polizeidirektion Görlitz und die Videoüberwachungsmaßnahmen in der Innenstadt von Görlitz zeigen zunehmend Wirkung. So konnten in den letzten Monaten vermehrt Täter der grenzüberschreitenden Kriminalität ermittelt und in Haft genommen werden.«
Anzahl der Rauschgiftdelikte geht leicht zurück
Die Anzahl der Rauschgiftdelikte ging erstmals seit drei Jahren leicht zurück. Sie sank um rund zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt bewegen sich die Fallzahlen mit 13.012 registrierten Delikten (2018: 13.214) weiterhin auf einem hohen Niveau. Während die Fallzahlen bei Crystal leicht zurückgehen, steigen die Delikte im Zusammenhang mit Cannabisprodukten, wie Marihuana oder Haschisch.
Wahljahr 2019 lässt politisch motivierte Kriminalität ansteigen
Die politisch motivierten Straftaten sind im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr zuvor angestiegen und haben mit 4.350 Fällen (2018: 3.461) einen neuen Höchststand erreicht; davon entfallen 2.256 Straftaten auf den Phänomenbereich »rechts« und 1.385 auf den Phänomenbereich »links«. Ein Drittel aller erfassten Fälle (1.337) steht in Zusammenhang mit den zurückliegenden Wahlen im Freistaat. Dabei handelt es sich vor allem um Sachbeschädigungen an Wahlplakaten (1.083 Fälle).
Die Anzahl der Gewaltdelikte ist im vergangenen Jahr um mehr als 30 Prozent auf 208 Fälle zurückgegangen. In diesem besonders relevanten Bereich konnte nahezu jede zweite Tat aufgeklärt werden.
Kampf gegen Hasskriminalität
Hasskriminalität hat in besonderem Maße negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Menschen. Die Fallzahlen bleiben mit 608 Fällen auf einem hohen Niveau (2018: 645 Fälle). Mit 81 Prozent ist der überwiegende Teil rechts motiviert und geprägt von fremdenfeindlichen (528 Fälle), antisemitischen (144 Fälle) und rassistischen Motiven (66 Fälle).
Im Jahr 2019 wurden 115 politisch motivierte Hasspostings im Internet bekannt (2018: 153 Fälle).
»Hass im Netz darf keinen Platz bekommen. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr im Rahmen der koordinierten Internetaufklärung auch unsere »Streifen im Netz« intensiviert«, so Innenminister Wöller. »Auch Angriffe auf unsere Demokratie, auf Amts- und Mandatsträger verurteile ich auf das Schärfste. Jeder der 171 Fälle im vergangenen Jahr ist ein Fall zu viel.«
Tatverdächtige
Die Polizei ermittelte im vergangenen Jahr 87.150 Tatverdächtige (ohne ausländerrechtliche Verstöße). Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (18.820) lag bei 21,6 Prozent. Knapp die Hälfte der nichtdeutschen Tatverdächtigen (8.393) waren Zuwanderer.
»Durch den weiteren Personalaufbau bei der Polizei, vernetzte Präventionsarbeit, konsequente Strafverfolgung sowie beschleunigte Verfahren werden wir Sachsen noch sicherer machen«, betonte Wöller abschließend.
Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen im Jahr 2019 –
____________________________________________________________________________
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
+ Justizvollzug näht Schutzmasken
Heute hat Justizministerin Katja Meier die Näherei der Justizvollzugsanstalt Chemnitz besucht und allen Bediensteten und Gefangenen ihren Dank für die Herstellung von Schutzmasken ausgesprochen. In den Arbeitsbetrieben der Justizvollzugsanstalten Chemnitz und Torgau werden durch Gefangene unter Anleitung von Bediensteten Schutzmasken für das Deutsche Rote Kreuz, das Polizeiverwaltungsamt und für den eigenen Bedarf der sächsischen Justizvollzugsanstalten genäht.
Justizministerin Katja Meier: »In dieser sehr ernsten Lage ist es erforderlich, dass alle ihren größtmöglichen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten. Ich danke den Gefangenen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der sächsischen Justizvollzugsanstalten für ihren Einsatz. Die von Gefangenen genähten Schutzmasken sorgen auch dafür, dass Hilfsorganisationen weiter einsatzfähig bleiben. Das kann den entscheidenden Unterschied machen und Leben retten. Zugleich ist es ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Wiedergutmachung nach Straftaten nachhaltiger ist, wenn sie, jenseits des bloßen Bestrafens, einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten kann.«
Die Näherei der Justizvollzugsanstalt Chemnitz stellt seit letzter Woche für das Deutsche Rote Kreuz 15.000 Stück Mund-Nase-Schutzmasken aus medizinischem Vlies her und unterstützt damit die Mitarbeiter des DRK-Rettungsdienstes Chemnitz sowie des DRK-Rettungszweckverbandes Chemnitz/Erzgebirge bei der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft. Auch für das Polizeiverwaltungsamt werden 14.000 Schutzmasken genäht.
In der Justizvollzugsanstalt Torgau wurde mit dem medizinischen Dienst ein eigenes Modell mit Wechselvlieseinlage entwickelt, welches jetzt für den Eigenbedarf der Justizvollzugsanstalten hergestellt wird. Die Tagesproduktion liegt bei ca. 2.000 Stück. Der Eigenbedarf der sächsischen Justizvollzugsanstalten beläuft sich derzeit auf rund 15.000 Schutzmasken.
Parallel dazu werden 500 Schutzmasken für das Kreiskrankenhaus Torgau hergestellt.
Gefangene in der Näherei der JVA Torgau –
Staatsministerin Katja Meier in der Näherei der JVA Chemnitz –
—