Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 28.10.2020  –  SMJusDEG  :  Geschafft! Chemnitz ist Kulturhauptstadt Europas 2025

* 28.10.2020  –  LKA  :  Brandstiftung im Lokal »Mangal« in Chemnitzer Innenstadt

* 27.10.2020  –  STADD  :  Versuchter Totschlag vor dem Kraftwerk Mitte

* 23.10.2020  –  STADD  :  Angriff auf Busfahrer in Dresden

* 22.10.2020  –  SMS  :  Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab dem 24. Oktober

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Ausführliche Pressemitteilungen

28.10.2020, 14:27 Uhr — Erstveröffentlichung

Geschafft! Chemnitz ist Kulturhauptstadt Europas 2025

Europaministerin Katja Meier gratuliert Chemnitz zur heutigen Ernennung als Kulturhauptstadt Europas 2025.

»Vier Jahre intensive Vorbereitung haben gefruchtet. Die Leitmotive der Bewerbung haben nicht nur in Deutschland, sondern auch die europäische Jury überzeugt. Es ist in Chemnitz und im Umland gelungen, Bürgerinnen und Bürger für das Projekt »europäische Kulturhauptstadt 2025« zu begeistern. Als Stadt der Macherinnen und Macher will Chemnitz in die gesamte Region wirken. Im gemeinsamen Machen geht eine europäische Gesellschaft einen Schritt aufeinander zu. Chemnitz will den konstruktiven Austausch in Diskussionen fördern, will, dass sich die Menschen wieder einmischen. Dazu brauchen Chemnitz und die Region aktive Europäerinnen und Europäer«, so Europaministerin Katja Meier, die selbst aus Zwickau stammt. Zwickau, Freiberg und Zschopau nehmen als assoziierte Städte am Projekt teil.

Hintergrund:

Chemnitz ist die vierte deutsche Kulturhauptstadt nach Westberlin (1988), Weimar (1999) und Essen, gemeinsam mit dem Ruhrgebiet (2010). Ziel der Initiative der europäischen Kommission ist es, den Reichtum der kulturellen Vielfalt hervorzuheben und das Bewusstsein zu wecken, in einem gemeinsamen Kulturraum zu leben. Zugleich soll der Beitrag der Kultur zur Entwicklung von Städten und Regionen unterstützt werden. Chemnitz und die Region haben jetzt vier Jahre Zeit, die Bewerbung umzusetzen. Die Region setzt auch auf den Titel als Kulturhauptstadt, um Jobs in der Region zu schaffen und die Menschen in Sachsen zu halten.

Neben Chemnitz wird auch eine slowenische Stadt den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 erhalten. Slowenien wird den Titelträger allerdings erst im Dezember 2020 bekanntgeben.

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28.10.2020, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Brandstiftung im Lokal »Mangal« in Chemnitzer Innenstadt

Das LKA lobt 10.000 € Belohnung* für Hinweise aus

Am 18. Oktober 2018 gegen 02:20 Uhr drangen mehrere Unbekannte in ein türkisches Lokal in der Chemnitzer Innenstadt ein und legten Feuer im Gastraum. Das Restaurant befindet sich im Erdgeschoß eines Mehrfamilienhauses. 15 Bewohner konnten in Sicherheit gebracht werden. Es wurde niemand verletzt. Durch den Brand entstand ein Schaden in sechststelliger Höhe.

Ort: Str. der Nationen 120 in 09111 Chemnitz

Zeit: 18. Oktober 2018, gegen 02:20 Uhr

Das Polizeiliches Terrorismus-und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen ermittelt nach der Tat wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Verbindung mit besonders schwerer Brandstiftung. Eine politische Motivation der Tat kann nicht ausgeschlossen werden.

Zu dem angesprochenen Sachverhalt informierte das Landeskriminalamt mit einer Medieninformation am 7. November 2018.

Da die bisherigen Ermittlungen nicht zum gewünschten Erfolg führten, bittet die Polizei die Bevölkerung erneut um Unterstützung. Für tatrelevante Hinweise wird eine Belohnung von 10.000 € ausgesetzt.

Wer kann weitere Hinweise zur dieser Tat geben?

Wer hat zu der Tatzeit im näheren oder weiteren Bereich des genannten Tatortes verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht?

Auch Hinweise aus den Sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Bitte wenden Sie sich an das Landeskriminalamt Sachsen, Telefon 0800 855-2055 oder jede andere Polizeidienststelle.

* Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der jeweilige Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.

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27.10.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Versuchter Totschlag vor dem Kraftwerk Mitte

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Dresden gegen einen 20-jährigen Iraker wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung und gegen einen 19-jährigen Iraker wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Dem 20-jährigen Beschuldigten liegt zunächst zur Last, am 16. Februar 2020 gegen 03:30 Uhr vor dem Kraftwerk Mitte in Dresden mit seinem Gürtel mehrfach auf Kopfhöhe in Richtung von zwei Geschädigten geschlagen zu haben und einen der Geschädigten so getroffen zu haben, dass dieser ein Hämatom an der linken Schulter erlitt.

Dem 19-jährigen Beschuldigten liegt zur Last, im Anschluss einem Geschädigten am 16. Februar 2020 gegen 03:30 Uhr vor dem Kraftwerk Mitte in Dresden mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt, in den linken Unterarm gebissen und mit seinem Gürtel auf den Geschädigten eingeschlagen zu haben. Hierdurch erlitt der Geschädigte u.a. eine Schädelprellung und eine Bisswunde im Bereich des linken Unterarms.

In der Folge versuchte ein Geschädigter, den 19-jährigen Beschuldigten und die von diesem angegriffene Person auseinanderzuziehen. Dabei soll der 20-jährige Beschuldigte dem Geschädigten, der die Auseinandersetzung befrieden wollte, mit der rechten Faust einen derart heftigen Schlag gegen die Schläfe versetzt haben, dass dieser das Bewusstsein verlor und zu Boden fiel. Anschließend soll der 20-jährige Beschuldigte mit seinem beschuhten Fuß mit Wucht gegen den Kopf des am Boden liegenden Geschädigten getreten und dabei billigend in Kauf genommen haben, dass der Tritt zum Tod des Geschädigten führen könne. Der Geschädigte erlitt u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades, Platzwunden, Schürfwunden und Schwellungen.

Bei den beiden Geschädigten handelt es sich um Berliner Polizeibeamte, die am Tattag nicht im Dienst und in ziviler Kleidung unterwegs waren.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der 20-jährige Beschuldigte wurde in dieser Sache am 27. Juni 2020 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der 19-jährige Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

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23.10.2020, 10:30 Uhr

Angriff auf Busfahrer in Dresden

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 21. Oktober 2020 Haftbefehl gegen einen 18-jährigen Deutschen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt vorsätzliche Körperverletzung zur Last.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21. Oktober 2020, gegen 01:00 Uhr an der Haltestelle Flügelweg einen Busfahrer der Dresdner Verkehrsbetriebe AG nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung mit voller Wucht mit der Faust in das Gesicht geschlagen zu haben. Hierdurch erlitt der Geschädigte u.a. eine Schwellung am linken Auge.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten. Gegen ihn sind weitere Verfahren beim Amtsgericht Dresden anhängig, u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Diebstahls und Betrugs.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

22.10.2020, 12:33 Uhr — Erstveröffentlichung

Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab dem 24. Oktober

Zweistufiges System zur Festlegung von Maßnahmen eingeführt

Die Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen hat in den vergangenen Tagen an Dynamik zugenommen. Darauf reagiert die sächsische Staatsregierung, indem sie die geplante Änderung der Corona-Schutz-Verordnung vorzieht. Die neue Verordnung, die heute durch Gesundheitsministerin Petra Köpping in Dresden vorgestellt wurde, gilt vom 24. Oktober bis zum 25. Januar 2021.

Neu in die Corona-Schutz-Verordnung aufgenommen wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen. Außerdem gibt es eine Neuerung in Bezug auf Hygienekonzepte. Erstmals ist ein Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung des Konzeptes, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu benennen.

Eine wesentliche Neuerung gegenüber der aktuell geltenden Verordnung ist die Neufassung der Vorgaben für Gebiete mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es gibt nun ein zweistufiges System, welches für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht. Diese sind durch die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erlassen und ortsüblich bekannt zu geben.

Bei einer Inzidenz von 35 muss:

* die Kontaktverfolgung insbesondere in der Gastronomie, in Hotels, Pensionen sowie Bildungseinrichtungen stattfinden (ausgenommen davon sind Geschäfte, Läden und Verkaufsstände)

* das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet werden und zwar für die Orte im öffentlichen Raum, an denen Menschen dichter und enger zusammenkommen (konkrete Festlegungen treffen die Landkreise und Kreisfreien Städte)

* der Teilnehmerkreis bei Feiern im öffentlichen und privaten Raum ausschließlich auf den Familien- und Freundeskreis eingeschränkt werden, es sind maximal 25 Teilnehmer erlaubt

* die Personenanzahl bei Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 Personen, im Innenbereich auf 150 Personen begrenzt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein erneutes mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes und genehmigtes Hygienekonzept vorliegt

* die Schließung von Schank- und Speisewirtschaften von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages erfolgen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol in dieser Zeit untersagt

Zudem soll in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, jedoch nicht im Unterricht, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Ab einer Inzidenz von 50 müssen die Maßnahmen verschärft werden:

* Feiern im öffentlichen und privaten Raum werden ausschließlich mit Familien und Freunden und nur noch mit bis zu 10 Personen erlaubt

* Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr durch Landkreise und Kreisfreien Städte angeordnet werden

* Schank- und Speisewirtschaften müssen bereits ab 22 Uhr schließen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol ab dieser Zeit untersagt

* Prostitutionsstätten werden geschlossen

* Veranstaltungen dürfen nur noch mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden, Ausnahmen kann das Gesundheitsamt zulassen

Sollte der Inzidenzwert nicht binnen zehn Tagen unter 50 fallen:

* dann sind zusätzlich Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder 5 Personen begrenzt

Die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen soll dann durchgeführt werden, wenn die maßgebliche Schwelle von 35 oder 50 während mehr als sieben Tagen unterschritten wird, dann können die Landkreise und Kreisfreien Städte die Bestimmungen lockern.

Für die Weihnachtsmärkte gilt weiterhin, dass ab einer Inzidenz von 20 der Veranstalter verpflichtet ist, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, welches dann weitere Maßnahmen anordnen kann. Die zuständige Kommune verantwortet die Durchführung des Marktes.

Weitere wichtige Bestimmungen wie das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern und weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung wie Kontaktbeschränkung oder Hygiene behalten ihre Gültigkeit.

Mehr Informationen unter www.coronavirus.sachsen.de.

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Informationen

Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Binstitution_ids%5D%5B%5D=10286)

Themen

* Gesundheit (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10482) ,

* Corona (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10807)

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