Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 05.01.2021  –  STADD  :  Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

* 01.01.2021  –  LKA  :  Brand von mehreren Fahrzeugen der Bundeswehr in der Silvesternacht

* 23.12.2020  –  LKA  :  Zwei Angriffe auf CDU-Büro in Wurzen

* 22.12.2020  –  LKA  :  Sachbeschädigung durch Graffiti und Farbe an dem Büro der Landtagsabgeordneten Melcher und Dr. Gerber in Leipzig

* 22.12.2020  –  STADD  :  Betrug beim Hauskauf

* 22.12.2020  –  SMF  :  Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2021

* 21.12.2020  –  STADD  :  Schwere Brandstiftung in Dresden

* 18.12.2020  –  LKA  :  Erfolgreicher Einsatz der Soko Rex* des Landeskriminalamtes Sachsen

* 18.12.2020  –  STADD  :  Messerstiche bei illegaler Technoparty

* 16.12.2020  –  LKA  :  Versuchter Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe

* 15.12.2020  –  STADD  :  Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

* 10.12.2020  –  SMS  :  So klein wie ein Autoschlüssel – Corona-Warn-Buzzer wird in Augustusburg getestet

Ausführliche Pressemitteilungen

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05.01.2021, 10:40 Uhr — Erstveröffentlichung

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

             weitere Wohnung in Berlin durchsucht

             Handys und Dokumente sichergestellt

             Fahndung nach Abdul Majed Remmo dauert an

Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe und der Fahndung nach einem 21-jährigen Tatverdächtigen führten die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden erneut Exekutivmaßnahmen in Berlin durch.

Vier Ermittler der Soko Epaulette durchsuchten heute Vormittag mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften eine Wohnung in Berlin-Rudow. Sie stellten zwei Handys sowie mehrere Dokumente sicher, die in der Folge ausgewertet werden.

Der gesuchte Abdul Majed Remmo wurde nicht in der Wohnung angetroffen. Nach ihm wird weiterhin mit Hochdruck und auch öffentlich gefahndet. (tg)

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01.01.2021, 13:54 Uhr — Erstveröffentlichung

Brand von mehreren Fahrzeugen der Bundeswehr in der Silvesternacht

Zeugenaufruf

Tatzeit:                Donnerstag, den 31.12.2020; 21.30-22.00 Uhr

Tatort:                 Leipzig, Torgauer Straße 333, Mercedes-Benz Niederlassung

Durch unbekannte Täter wurden die am Ort abgestellten zwölf Bundeswehr-fahrzeuge, auf bisher unbekannte Art und Weise in Brand gesetzt. Es handelt sich dabei um bereits genutzte Geländewagen bzw. Anhänger, welche zur Instandsetzung in der Werkstatt waren.

Zum Sachschaden können gegenwärtig noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Mehr als die Hälfte der angegriffenen Fahrzeuge wurden durch den Brand vollständig zerstört. Ein am heutigen Vormittag veröffentlichtes Bekennerschreiben liegt vor und gibt Hinweise auf eine mögliche politische Motivation.

Die »Task Force Gewalt« des PTAZ* hat noch in der Nacht die Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Es werden Zeugen gesucht, die zum benannten Zeitraum im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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23.12.2020, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Zwei Angriffe auf CDU-Büro in Wurzen

Zeugenaufruf

Datum/ Tatzeit: 16.12.2020 14:45 Uhr – 17.12.2020 08.30 Uhr  und

19.12.2020 gegen 00.05 Uhr

Ereignisort:                       Büro des CDU Kreisverband Leipziger Land

Schuhgasse 1 in 04808 Wurzen

Am Büro des CDU Kreisverbandes Leipziger Land in Wurzen kam es mutmaßlich in den Abend- und Nachtstunden zwischen dem 16. und 17. Dezember 2020 und in der Nacht des 19. Dezember 2020 zu Sachbeschädigungen.

Der oder die unbekannten Tatverdächtigen beschmierten zu einer nicht genau bekannten Zeit zwischen dem Nachmittag des 16. Dezember und den frühen Morgenstunden des 17. Dezember 2020 mutmaßlich mittels schwarzer Sprühfarbe die Fenster des CDU Büros mit Zeichen und einem Text. Am 19. Dezember 2020 wurde kurz nach Mitternacht mittels Bewurfs der Glasscheibe des Büros mit einem Gegenstand und Pyrotechnik das Fenster beschädigt. Eine Angabe zur Schadenshöhe ist noch nicht möglich.

Eine politische Motivation kann aufgrund der im ersten Fall verwendeten Zeichen und des Inhalts des aufgebrachten Textes sowie aufgrund des in beiden Fällen angegriffenen gleichen Objekts nicht ausgeschlossen werden. Daher hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die Ermittlungen in beiden Fällen übernommen. Gegenwärtig wird in alle Richtungen ermittelt. Im Rahmen der Ermittlungen wird auch geprüft, ob beide Straftaten im Zusammenhang stehen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftaten auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die in den oben benannten Zeiträumen im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

* PTAZ … Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum

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22.12.2020, 15:57 Uhr — Erstveröffentlichung

Sachbeschädigung durch Graffiti und Farbe an dem Büro der Landtagsabgeordneten Melcher und Dr. Gerber in Leipzig

Zeugenaufruf

Datum/ Tatzeit: 20. – 21. Dezember 2020; 21:00 bis 03:40 Uhr

Ereignisort:                       Heinrichstraße 9, 04317 Leipzig

Unbekannte Täter brachten in der Nacht vom 20. zum 21. Dezember 2020 an der Glasfront des Büros der beiden Landtagsabgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Leipzig mutmaßlich mit Sprühflaschen mehrere Schriftzüge auf und warfen Behältnisse mit Farbe gegen die Fassade und den Eingangsbereich des Büros. Zum entstandenen Sachschaden liegen noch keine Angaben vor.

Die Soko LinX des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen aufgenommen, da aufgrund des Inhalts der aufgebrachten Parolen und eines im Internet veröffentlichen Bekennerschreibens von einer politischen Motivation für diese Tat auszugehen ist.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht vom 20. Dezember 2020 auf den 21. Dezember 2020 insbesondere zwischen 21.00 Uhr und 03.40 Uhr im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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22.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Betrug beim Hauskauf

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalaußenstelle Meißen ermitteln gegen einen 61-jährigen Deutschen u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen.

Der Beschuldigte soll zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt den Entschluss gefasst haben, ein mit einer Wohnimmobile bebautes Grundstück zu erwerben und durch verschiedene Handwerksbetriebe nach seinen Vorstellungen umbauen und einrichten zu lassen. Dabei war dem Beschuldigten bewusst, dass er weder in der Lage war, den Kaufpreis für eine Wohnimmobilie noch das Entgelt für die zu beauftragenden Handwerkerleistungen zu entrichten. Vielmehr ging es ihm darum, die Wohnimmobile und die weiteren Leistungen unentgeltlich entgegenzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

In Umsetzung dieses Tatentschlusses meldete sich der Beschuldigte Anfang August 2020 als Interessent auf ein Inserat in einem Internetportal, in dem von einem Dresdner Maklerbüro ein mit einer Villa bebautes Grundstück in der Wilsdruffer Straße in Meißen zum Verkauf angeboten wurde. Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, zahlte er den nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags geschuldeten Maklerlohn von ca. 48.000,00 EUR nicht an das Maklerbüro.

Nach der erfolgten Vermittlung durch das Maklerbüro schloss die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten sowohl im eigenen Namen als auch als vom Beschuldigten beauftragte Vertreterin im Namen des Beschuldigten am 6. August 2020 vor einem Notar in Großenhain mit dem Eigentümer des Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über das mit einer Villa bebaute Grundstück zum Preis von 830.000,00 EUR. Dabei wusste der Beschuldigte, dass er die Forderung auch nicht teilweise erfüllen können würde. Mit Abschluss des Kaufvertrags wurden die Schlüssel für das Grundstück und die sich darauf befindliche Villa an die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten übergeben, so dass diese und der Beschuldigte das Objekt fortan nutzen konnten. In der Folge wurde am 18. August 2020 eine Auflassungsvormerkung für den Beschuldigten und seine damalige Lebensgefährtin eingetragen.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Juli / August 2020 Elektrikerleistungen im Wert von ca. 8.700,00 EUR und Malerarbeiten im Wert von ca. 14.000,00 EUR für die Sanierung des Kaufobjekts beauftragt haben, die er nach deren ordnungsgemäßer Erbringung entsprechend vorgefasster Absicht nicht bezahlte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der zwischenzeitlich untergetauchte Beschuldigte konnte am 19. Dezember 2020 in Malchin festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Gegen die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten wurde kein Haftbefehl beantragt, da gegen diese derzeit kein dringender Tatverdacht besteht.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Dresden und Kriminalaußenstelle Meißen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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22.12.2020, 09:35 Uhr — Erstveröffentlichung

Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2021

Zum Jahreswechsel treten wieder verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft. So entfällt ab 2021 für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Außerdem steigen unter anderem der Grund- und der Kinderfreibetrag.

Das Wichtigste im Überblick:

Der Grundfreibetrag für Bürgerinnen und Bürger steigt von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.744 Euro verfügt. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 19.488 Euro.

Eltern erhalten ab Januar 2021 für jedes Kind 15 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Gleichzeitig steigen die Freibeträge für Kinder für das Jahr 2021 von derzeit 7.812 Euro auf 8.388 Euro. Der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich – wie der Grundfreibetrag – auf 9.744 Euro.

Für die meisten Steuerzahler entfällt ab dem kommenden Jahr der Solidaritätszuschlag. Dieser wurde bisher erhoben, wenn die zu zahlende Einkommensteuer einen bestimmten Betrag (Freigrenze) überstiegen hat. Die Freigrenze wird ab 2021 bei Alleinstehenden von 972 Euro auf 16.956 Euro und bei Eheleuten von 1.944 Euro auf 33.912 Euro angehoben.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind darüber hinaus insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:

Künftig werden diejenigen zusätzlich unterstützt, die durch lange Wege zur Arbeit besonders von der ab 2021 greifenden CO²-Bepreisung betroffen sind. Hierfür wird die Pendlerpauschale ab 2021 ab dem 21. Kilometer von derzeit 30 auf 35 Cent angehoben.

Für Fahrten zur Arbeit können Geringverdiener von 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer eine Mobilitätsprämie beanspruchen. Sie sorgt dafür, dass auch diejenigen Pendler unterstützt werden, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Die Mobilitätsprämie kann erstmalig nach Ablauf des Kalenderjahres 2021 beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Tagespauschale von fünf Euro je Arbeitstag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, als Werbungskosten geltend machen. Die sogenannte »Homeoffice-Pauschale« ist auf 600 Euro im Kalenderjahr begrenzt und wird mit weiteren Werbungskosten zusammengerechnet. Mit einer Steuerersparnis ist zu rechnen, wenn diese Kosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.

Hinweis:

Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, bleiben die sächsischen Finanzämter bis voraussichtlich 10. Januar 2021 für den Besucherverkehr geschlossen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Finanzamt zu richten. Darüber hinaus steht der Service des Online-Portals »Mein ELSTER« (www.elster.de) zur Verfügung.

Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

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21.12.2020, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Schwere Brandstiftung in Dresden

Unterbringung des Beschuldigten angeordnet

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 57-jährigen Deutschen u.a. wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 18. Dezember 2020, gegen 00:15 Uhr in seiner Wohnung in der Sanddornstraße 4, 01169 Dresden auf noch unbekannte Art und Weise ein Feuer entzündet zu haben. Die Wohnung stand seiner Absicht entsprechend bereits nach kurzer Zeit vollständig in Flammen und ist derzeit unbewohnbar. Das Feuer breitete sich bei Ankunft der Feuerwehr bereits auf das erste Obergeschoss aus. Das gesamte Gebäude, in dem 25 Personen wohnen, musste evakuiert werden. Der Beschuldigte hatte die Tat selbst über den Notruf bei der Polizei gemeldet.

Zehn Personen, darunter auch drei Kinder, wurden wegen Einatmung von Rauchgas von Rettungskräften behandelt und in umliegende Krankenhäuser gebracht. Alle Geschädigten konnten das Krankenhaus spätestens am Samstag, 19. Dezember 2020 wieder verlassen. Alle zu dem Hauseingang gehörenden Wohnungen sind derzeit unbewohnbar. Die Mieter sind bei Bekannten oder in Hotels untergekommen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange die Sanierung der Wohnungen dauern wird.

Der Sachschaden beträgt nach einer ersten Schätzung etwa 500.000,00 EUR.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18. Dezember 2020 einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte hat sich vor dem Ermittlungsrichter nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht derzeit davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bei Begehung der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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18.12.2020, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Erfolgreicher Einsatz der Soko Rex* des Landeskriminalamtes Sachsen

Exekutivmaßnahmen in der Stadt und dem Landkreis Leipzig wegen des Verdachts der Volksverhetzung führen zu umfangreichen Sicherstellungen

Mit Beschlüssen des Amtsgerichtes Leipzig durchsuchten Beamte der Soko Rex* im PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig am 17. Dezember 2020 mehrere Objekte in der Stadt und im Landkreis Leipzig. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung.

Der Beschuldigte, ein 38-jähriger Leipziger, soll sich maßgeblich an der Lagerung und am Versand strafrechtlich relevanter und indizierter Bücher eines zuletzt in Leipzig ansässig gewesenen Verlags beteiligt haben. Der gesondert verfolgte mutmaßliche Inhaber dieses Verlages, soll sich gegenwärtig in Osteuropa aufhalten.

Bei den Durchsuchungen von mehreren Geschäfts- und Lagerräumen sowie zwei Wohnungen konnte umfangreiches Beweismaterial, unter anderem versandfertige Bücher und elektronische Speichermedien, sichergestellt werden. In einer Lagerhalle im Landkreis Leipzig wurden auf ca. 80 Euro-Paletten in einer Vielzahl von Paketen mehrere tausend Bücher mit strafrechtlich relevanten, bzw. indizierten Publikationen aus dem Verlagsprogramm beschlagnahmt. Unter diesen befanden sich auch zahlreiche unkommentierte Nachdrucke des Buchs »Mein Kampf« von Adolf Hitler. Aufgrund des Umfangs der Sicherstellungen dauert die Erfassung der Gesamtzahl der Bücher und die Ermittlung von deren Verkaufswert noch an.

Den Durchsuchungen vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt.

Am Einsatz waren mehr als 60 Beamte des Landeskriminalamtes und der Bereitschaftspolizei Sachsen beteiligt. Beamte der Justiz Sachsen unterstützen die Durchsuchungen mit einem Spürhund.

* PTAZ: Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum

* Soko Rex:        Sonderkommission Rechtsextremismus im PTAZ

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18.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Messerstiche bei illegaler Technoparty

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 16-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u.a. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 30.08.2020 gegen 03:00 Uhr in der Dresdner Heide (Nähe Kannenhenkelweg) am Rande einer illegalen Technoparty mit einem Messer völlig unvermittelt einem 21-jährigen Deutschen in den linken Rückenbereich und einer 21-jährigen Deutschen in die Körpermitte gestochen zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 31.08.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

Die beiden Geschädigten erlitten schwere innere Verletzungen im Bauchraum, an denen sie ohne sofortige intensivmedizinische Intervention mit hoher Wahrscheinlichkeit verstorben wären. Die beiden Geschädigten werden voraussichtlich lebenslang gesundheitlich beeinträchtigt sein.

Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Tat aus Frust über die eigene, als unbefriedigend empfundene Lebenssituation begangen hat. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Tat aus Freude an der Vernichtung von Menschenleben oder völlig grundlos begangen wurde.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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16.12.2020, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Versuchter Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe

Durchsuchungen in Freiberg und Meißen realisiert

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition. Die Ermittlungen wurden u.a. aufgrund eines Hinweises der Australian Federal Police eingeleitet.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, versucht zu haben, im Darknet eine halbautomatische Kurzwaffe der Marke GLOCK nebst 100 Schuss Munition zum Preis von 1.250,00 EUR zu erwerben. Der Beschuldigte soll am 30. November 2020 vereinbarungsgemäß bereits eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 120,00 EUR an den unbekannten Verkäufer geleistet haben. Zu einer Übergabe der bestellten Gegenstände an den Beschuldigten und zu einer weiteren Zahlung des Kaufpreises an den unbekannten Verkäufer ist es nicht gekommen.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Durchsuchungsbeschlüsse für zwei vom Beschuldigten genutzte Wohnobjekte im Landkreis Meißen und in Freiberg erwirkt, die vom Landeskriminalamt Sachsen am 15. Dezember 2020 realisiert wurden.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Kommunikationstechnik, Computertechnik, Speichermedien und handschriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Die sichergestellten Gegenstände werden ausgewertet.

Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 746|20

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe – Festnahme eines flüchtigen Tatverdächtigen erfolgt

Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ist ein weiterer Tatverdächtiger festgenommen worden.

Die Festnahme des 21-jährigen Mohammed R. konnte gestern Abend, 19.21 Uhr von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit Kräften des Landeskriminalamtes Berlin an einem Auto in der Jahnstraße in

Berlin-Neukölln realisiert werden.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Beschuldigten schweren

Bandendiebstahl und Brandstiftung vor. Nach ihm wurde seit 17. November 2020 öffentlich gefahndet (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 684/20 vom 17. November 2020).

Im Verlauf des heutigen Tages soll der Beschuldigte nach Dresden gebracht und dort einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Bei Exekutivmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Dresden und der

Polizeidirektion Dresden konnten am 17. November 2020 in Berlin bereits drei Tatverdächtige festgenommen werden.

Weiterhin dringend tatverdächtig und flüchtig ist der 21-jährige Abdul Majed Remmo. Hierbei handelt es sich um den Zwillingsbruder des gestern vorläufig festgenommenen Beschuldigten. Nach ihm wird weiterhin mit Hochdruck und auch öffentlich gefahndet. (ml)

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10.12.2020, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung

So klein wie ein Autoschlüssel – Corona-Warn-Buzzer wird in Augustusburg getestet

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Rasche Kontaktnachverfolgung für weiteren Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie unerläßlich«

Mit der »Corona-Warn-App« hat die Bundesregierung ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem Corona-Virus-Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Eine Reihe von Personengruppen, insbesondere Senioren und Kinder, verfügen allerdings nicht immer über ein Smartphone und sind daher nicht ins Nachverfolgungssystem eingebunden. Der Anteil der Menschen ohne Smartphone in der Altersgruppe der über 70jährigen beträgt rund 40 Prozent. Um diese Lücke zu schließen wurde ein »Corona-Warn-Buzzer« entwickelt, der im Prinzip als App ohne Smartphone funktioniert.

Im sächsischen Augustusburg wird während der Entwicklungsphase eine größere Anzahl von Prototypen der Corona-Warn-Buzzer unter realen Bedingungen mit maximal 2.500 Teilnehmern getestet. Gesundheitsministerin Petra Köpping stellte heute gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern das Projekt vor.

Petra Köpping: »Die dramatische Entwicklung der letzten Monate, die von einer zunehmenden Überlastung der Gesundheitsämter gekennzeichnet war, hat deutlich gezeigt, dass eine möglichst vollständige und rasche Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Instrumente der digitalen Kontaktnachverfolgung für den weiteren Erfolg bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie unerlässlich sein werden. Nur so können die Fallzahlen wieder beherrschbar werden und neue Infektionsketten – vor allem unter den vulnerablen Gruppen – frühzeitig unterbrochen werden.«

Der Buzzer zeichnet seine Kontakte auf, ohne den Ort der Kontakte festzustellen oder gar die Kontakte zu personalisieren. Das System registriert nur, welche mit der Tracing – App ausgerüsteten Mobiltelefone oder welche anderen Corona – Warn – Buzzer ihm für eine bestimmte Dauer kritisch nahe waren (sogenanntes Tracing). Das Gerät kann via Bluetooth Kontakte mit anderen Menschen erkennen und speichern, die die Corona-Warn-App über ihr Smartphone oder ebenfalls einen Corona-Warn-Buzzer nutzen. Die gespeicherten Daten werden nach 14 Tagen wieder gelöscht. Meldet ein App- oder Buzzer-Nutzer zwischenzeitlich eine Infektion, werden alle Nah-Kontakte unverzüglich elektronisch oder über das Gesundheitsamt ermittelt und schnellstmöglich informiert.

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat das Projekt von Anfang an begleitet. Insbesondere wurden ihm die zugrundeliegenden Prozesse und Schnittstellen detailliert erläutert. Er hat das Projekt danach grundsätzlich für mit den Europäischen Datenschutzbestimmungen vereinbar erklärt, aber auch auf die Notwendigkeit einer detaillierten Datenschutz-Folgeabschätzung verwiesen. Das Entwicklerkonsortium hatte eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung ohnehin in Auftrag gegeben, da es sich bei den durch den Corona-Warn-Buzzer gesammelten Informationen um schutzwürdige Gesundheitsdaten handelt. Die Datenschutzfolgeabschätzung soll in wenigen Tagen vorliegen und dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis gegeben worden. Die beauftragte Firma hat angekündigt, dass sie von einem geringen Datenschutz-Risiko ausgeht.

Die verwendete Mobilfunkverbindung wird mit einer SIM-Karte realisiert, die allenfalls einen Rückschluss auf den Betreiber des »Backends« des Warn-Buzzers erlaubt, aber nicht auf die Nutzer. Für alle Daten, die für die Risikokontaktermittlung nötig sind, wird das »Backend« der Corona-Warn-App verwendet, für das umfangreiche Datenschutzmaßnahmen getroffen wurden.

Für die Entwicklung des Corona-Warn-Buzzers hat sich ein rein sächsisches Konsortium zusammengefunden. Dieses Konsortium besteht aus:

* dem Barkhausen-Institut der Technischen Universität Dresden (Leiter: Professor Dr. Gerhard Fettweis),

* der Exelonix GmbH mit Sitz in Dresden (Geschäftsführer: Dr. Matthias Stege und Dr. Frank Schäfer),

* der Digades GmbH mit Sitz in Zittau (Geschäftsführer: Dr. Sascha Berger) und

* der FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH & Co KG mit Sitz in Pirna (Vorsitzender der Geschäftsführung: Peter Weber).

Der Freistaat Sachsen fördert das Projekt mit einer Zuwendung in Höhe von 2 Millionen Euro.

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