Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
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* 14.04.2021 – LKA : Brand an Bahngelände
* 14.04.2021 – OLG DD : Berufungsrücknahme im Verfahren über die Sperrung eines YouTube-Kanals
* 13.04.2021 – SMI : Personelle Änderungen in der sächsischen Polizei
* 13.04.2021 – STADD : Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes I Beschuldigter in Untersuchungshaft
* 09.04.2021 – LKA : Nach Ausschreitungen in der Silvesternacht 2019 zu 2020 am Connewitzer Kreuz
* 09.04.2021 – Sächsische Opferbeauftragte : Prozessauftakt gegen Abdullah A. wegen des Messerattentats in Dresden im Oktober 2020
* 07.04.2021 – SMI : Personeller Neustart im LKA Sachsen
* 07.04.2021 – STADD : Sexueller Missbrauch von Kindern in Pirna
* 01.04.2021 – LKA : Brandstiftung an PKW in Dresden
* 01.04.2021 – LKA : Exekutivmaßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
* 01.04.2021 – STADD : Schwere Körperverletzung in Dresden
* 31.03.2021 – STADD : Drogenhandel in Dresden I Beschuldigter in Untersuchungshaft
* 31.03.2021 – SMF : Sächsische Steuerfahndung deckte im Jahr 2020 Steuerschaden von 117 Millionen Euro auf
* 30.03.2021 – LKA : Verdacht des Munitionsdiebstahls im MEK Dresden
* 30.03.2021 – GenStA DD : Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen sächsische Polizeibeamte des MEK im Zusammenhang mit der Nutzung einer Schießanlage in Güstrow
* 30.03.2021 – SMS : Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet
* 29.03.2021 – LKA : Brandlegung an Fahrzeugen in Stötteritz
* 29.03.2021 – LKA : Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge in Dresden
* 29.03.2021 – STADD : Bewaffneter Drogenhandel in Meißen
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Ausführliche Pressemitteilungen
14.04.2021, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung
Brand an Bahngelände
Zeugenaufruf
Tatort: 04177 Leipzig, Demmeringstraße 95, S-Bahn Haltepunkt Leipzig-Lindenau/Gleis 1
Tatzeit: 13. April 2021, gegen 18:45 Uhr
Am 13. April 2021, gegen 18:45 Uhr, wurde bekannt, dass durch unbekannte Täter mehrere Kabel an einer technischen Anlage mittels unbekannten Brandbeschleuniger angezündet worden sind. Durch den Brand kam es zu erheblichen technischen Störungen der Funktechnik. Die Signalanlage der Deutschen Bahn AG wurde gestört und es kam zeitweise zur Sperrung der Bahnstrecke für den Güter- und Nahverkehr. Die Höhe des Schadens kann noch nicht abschließend beziffert werden.
Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung des Falles übernommen.
Es werden Zeugen gesucht, die am 13. April 2021 gegen 18.45 Uhr am Tatort S-Bahnhaltepunkt Leipzig-Lindenau und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Im Ergebnis erster Ermittlungen werden insbesondere Hinweise zu zwei bisher unbekannten Personen erbeten, die sich im Tatzeitraum im Bereich S-Bahnhaltestelle aufgehalten und sich dann nach der Tat in Richtung Demmeringstraße entfernt haben sollen. Ebenfalls werden Zeugen gesucht, die im Vorfeld aber auch nach der Tat Feststellungen getroffen haben, die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Tat stehen.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der vorliegenden erheblichen Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen!
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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14.04.2021, 13:51 Uhr — Erstveröffentlichung
Berufungsrücknahme im Verfahren über die Sperrung eines YouTube-Kanals
Der für äußerungsrechtliche Ansprüche zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat heute über die Frage verhandelt, ob der Kläger der Beklagten, die eine Internetplattform unterhält, verbieten kann, seinen YouTube-Kanal zu löschen oder zu sperren (Vgl. Medieninformation Nr. 20/2021 vom 8. April 2021; https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2499.htm#article2527 ). Nach den rechtlichen Erörterungen im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat die Beklagte ihre Berufung zurückgenommen.
Zum Hintergund:
Der Kläger betrieb mehrere YouTube-Kanäle bei der Beklagten. Die Nutzung eines dieser Kanäle wurde ihm von der Beklagten im Herbst 2017 gekündigt. Die Beklagte kündigte zudem im März 2020 die Nutzung des hier streitgegenständlichen Kanals mit der Begründung, dass ein Nutzer, dessen Kanal gekündigt worden ist, nach ihren Richtlinien keine weiteren Kanäle bei ihr betreiben dürfe. Hiergegen richtete sich der Kläger im Wege der einstweiligen Verfügung.
Das Landgericht Dresden hat der Klage in dem angefochtenen Urteil stattgegeben und der Beklagten verboten, den Kanal durch Löschung oder Sperrung zu beeinträchtigen, soweit die Inhalte mit den Nutzungsbedingungen der Beklagten im Einklang stehen. Es hat angenommen, dass die im März 2020 ausgesprochene Kündigung unwirksam sei, weil die Beklagte ihr Kündigungsrecht verwirkt habe. Die Beklagte habe es über einen langen Zeitraum unterlassen, ihr Kündigungsrecht auszuüben. Der Kläger habe daher darauf vertrauen dürfen, dass die Beklagte ihr Recht nicht mehr geltend machen werde. Die Beklagte hat das Urteil zunächst mit der Berufung angefochten.
Mit der nunmehr erfolgten Berufungsrücknahme durch die Beklagte ist das angefochtene Urteil des Landgerichts Dresden rechtskräftig.
Az: 4 U 2135/20
M.H. ./. Google Ireland Limited
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13.04.2021, 19:17 Uhr — Erstveröffentlichung
Personelle Änderungen in der sächsischen Polizei
Vor dem Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen 17 Polizeibeamte des Mobilen Einsatzkommandos Dresden, die sich wegen Diebstahls bzw. Beihilfe zum Diebstahl, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bestechlichkeit verantworten müssen, wurden in der vergangenen Woche der Leiter des Landeskriminalamtes Sachsen, Petric Kleine (58) und der für die Spezialkräfte/Spezialeinheiten zuständige Abteilungsleiter (Abt. 4) Sven Mewes (60) ihrer Funktionen entbunden.
Petric Kleine wird eine Leitungsfunktion innerhalb des Landespolizeipräsidiums wahrnehmen. Sven Mewes wird als Leiter Führungsstab in der Polizeidirektion Görlitz eingesetzt werden.
Mit Wirkung zum 1. Mai 2021 wird die bisherige Präsidentin der Polizeidirektion Chemnitz, Sonja Penzel (48), die Leitung des Landeskriminalamtes Sachsen übernehmen.
Die Leitung der Polizeidirektion Chemnitz soll mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Carsten Kaempf (52) übernehmen. Die Leitung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wird ausgeschrieben werden.
Kurzviten:
Carsten Kaempf (52), seit 1. Juli 2019 zunächst kommissarisch und ab 20. September 2019 Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/Oberlausitz, war zuvor seit 2013 zunächst Referent, Stellvertreter und später Leiter des Referates „Organisation, Planung, Controlling und Strategie der Polizei“ im Sächsischen Staatsministerium des Innern und zwischen 2010 und 2012 Leiter des Referates „Organisation, Allgemeine polizeiliche Aufgaben, Aus- und Fortbildung“ in der Polizeidirektion Dresden.
Sonja Penzel (48), Polizeipräsidentin, seit August 2018 Leiterin der Polizeidirektion Chemnitz, zuvor seit September 2015 Referatsleiterin im Referat »Technik der Polizei“ im Sächsischen Staatsministerium des Innern, davor unter anderem Abteilungsleiterin im Landeskriminalamt, Leiterin der Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Leipzig und Dezernatsleiterin in der Polizeidirektion Dresden.
Petric Kleine (58), Polizeipräsident, von Mai 2017 bis Anfang April Leiter des LKA Sachsen, zuvor rund vier Jahre Leiter der Kriminalpolizeiinspektion bei der Polizeidirektion Leipzig. Davor leitete er das Referat »Kriminalitätsbekämpfung« bei der Polizeidirektion Leipzig und er war Abteilungsleiter des Bereiches »Ermittlungsunterstützung« beim Landeskriminalamt.
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13.04.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes I Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht –
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 32-jährigen Eritreer Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht – u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes erhoben.
Der Beschuldigte soll am 20. Dezember 2020 ein 12-jähriges Mädchen auf einem Spielplatz in Dresden-Gorbitz angesprochen und aufgefordert haben, mit ihm in eine nahe gelegene Wohnung zu gehen. Das Mädchen folgte dem Beschuldigten daraufhin in die Wohnung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Wohnung gewaltsam sexuelle Handlungen an dem Mädchen ausgeführt zu haben. Das Mädchen konnte anschließend die Wohnung verlassen.
Der Beschuldigte wurde am 21. Dezember 2020 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 22. Dezember 2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der nicht vorbestrafte Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
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09.04.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Nach Ausschreitungen in der Silvesternacht 2019 zu 2020 am Connewitzer Kreuz
PTAZ des Landeskriminalamtes fahndet nach einem Beschuldigten
Tatzeit: 1. Januar 2020, gegen 00:20 Uhr
Tatort: 04277 Leipzig, Bornaische Straße / Ecke Biedermannstraße (Connewitzer Kreuz)
Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten 2019/2020 trat der unbekannte männliche Beschuldigte einen zur Absicherung eingesetzten Polizeibeamten in den Rücken.
Die Soko LinX des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum des Landeskriminalamtes ermittelt im vorliegenden Sachverhalt wegen des tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten Eine politische Motivation kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden, dennoch wird in alle Richtungen ermittelt.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die Hinweise zur Identität des unbekannten Beschuldigten geben können.
Personenbeschreibung: (Lichtbilder im Internet unter www.Polizei Sachsen/Fahndung/Personenfahndung/Unbekannte Personen)
– männlich
– 30 – 45 Jahre
– 175 – 185 cm groß
– schlank
– Brillenträger
– große ‚Ohrtunnel‘ ohne Ohrring
– graue Wintermütze
mit Aufschrift ‚A‘
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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09.04.2021, 08:55 Uhr — Erstveröffentlichung
Prozessauftakt gegen Abdullah A. wegen des Messerattentats in Dresden im Oktober 2020
Pressemitteilung der Opferbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung
Am kommenden Montag, am 12. April 2021, beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden die Hauptverhandlung gegen Abdullah A. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 4. Oktober in Dresden aus einer radikal-islamistischen Gesinnung zwei Männer im Alter von 55 und 53 Jahren mit einem Messer attackiert zu haben. Ein Opfer erlitt tödliche Verletzungen, das zweite Tatopfer wurde schwer verletzt.
Die sächsische Opferbeauftragte Iris Kloppich begrüßt den Prozess ausdrücklich: »Es ist von grundlegender Bedeutung, dass diese verabscheuungswürdige Tat strafrechtlich aufgearbeitet wird. Das ist absolut unverzichtbar für die Opfer und deren Angehörige, für alle betroffenen Zeugen und Ersthelfer und für unsere Gesellschaft insgesamt«.
Radikal-islamistische Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie, auf unser friedliches Miteinander. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist ein wichtiger Schritt, um Unrecht zu sühnen und Gerechtigkeit wiederherzustellen.
Iris Kloppich steht – gemeinsam mit vielen anderen – hinter den Opfern und allen Betroffenen. »Uns ist bewusst, dass sich das geschehene Leid durch einen Prozess nicht aus der Welt schaffen lässt. Es bleiben tiefe Wunden.«, so die Opferbeauftragte. Gerade deshalb ist es wichtig, Opfer und Betroffene auch zukünftig mit allen Kräften zu unterstützen und für unsere Demokratie einzustehen.
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07.04.2021, 12:52 Uhr — Erstveröffentlichung
Personeller Neustart im LKA Sachsen
Mit sofortiger Wirkung wurden heute der Präsident des Landeskriminalamts, Petric Kleine (58) und der für die Spezialkräfte/Spezialeinheiten zuständige Abteilungsleiter (Abt. 4) Sven Mewes (60) von ihren Funktionen entbunden.
Die Nachfolge in der Leitung des LKA wird die bisherige Präsidentin der Polizeidirektion Chemnitz, Sonja Penzel (48), übernehmen. Die erfahrene Polizistin und Juristin bringt durch frühere Leitungsfunktionen im LKA sowie bei der Kriminalpolizeiinspektion Leipzig beste Voraussetzungen mit in das Amt.
Hintergrund sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen 17 Polizeibeamte des Mobilen Einsatzkommandos Dresden, die sich wegen Diebstahls bzw. Beihilfe zum Diebstahl, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bestechlichkeit verantworten müssen. Vier Beamte stehen dabei unter Verdacht, 7.000 Schuss Munition aus ihnen zugänglichen Beständen der sächsischen Polizei im November 2018 entwendet zu haben. Diese sollen sie als Bezahlung für ein Schießtraining auf einer privaten Schießanlage in Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow verwendet haben.
Dazu erklärte Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:
„Nach den jüngsten Vorgängen um den Munitionsdiebstahl durch Mitglieder des MEK Dresden bedarf es eines personellen Neustarts in der Führung des LKA sowie der Spezialeinheiten. Dieser ist notwendig, um das Vertrauen in die für die Kriminalitätsbekämpfung in ganz Sachsen zentrale Behörde und ihre Führung wiederherzustellen.
Neben dem personellen Neustart kommt es entscheidend auf eine umfassende Aufklärung der Vorgänge an, die jetzt unter neuer Führung vorangetrieben wird. Dabei wird es auch externe Unterstützung durch unabhängige Experten geben.
Im Fokus der Untersuchungen stehen die Spezialeinheiten im Hinblick auf Organisation, Führung und Dienstaufsicht. Dabei darf es aber nicht zu einem Generalverdacht gegen die Polizei und die vielen tausend Beamtinnen und Beamten kommen, die gute und professionelle Arbeit leisten. Daher braucht es maximale Transparenz und Offenheit bei der Aufklärung der Vergehen Einzelner.“
Hintergrundinformationen:
Die Polizeidirektion Chemnitz ist mit rund 2.000 Bediensteten die zahlenmäßig dritt größte Polizeidienststelle in Sachsen. Zu ihrem Einzugsgebiet gehören die Stadt Chemnitz, der Landkreis Mittelsachsen und der Erzgebirgskreis.
Im LKA sind mehr als 1.100 Bedienstete beschäftigt. Dem LKA obliegt die Fachaufsicht über die kriminalpolizeiliche Tätigkeit der sächsischen Polizeidienststellen. Entsprechend der Sächsischen Polizeiorganisationsverordnung ist das Landeskriminalamt die Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben und für die vollzugspolizeiliche Prävention im Freistaat Sachsen zuständig. Es nimmt neben einsatz- und ermittlungsunterstützenden Serviceaufgaben ebenso bestimmte Ermittlungszuständigkeiten wahr.
Kurzviten:
Sonja Penzel (48), Polizeipräsidentin, seit August 2018 Leiterin der Polizeidirektion Chemnitz, zuvor seit September 2015 Referatsleiterin im Referat „Technik der Polizei“ im Sächsischen Staatsministerium des Innern, davor unter anderem Abteilungsleiterin im Landeskriminalamt, Leiterin der Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Leipzig und Dezernatsleiterin in der Polizeidirektion Dresden
Petric Kleine (58), Polizeipräsident, von Mai 2017 bis Anfang April Leiter des LKA Sachsen, zuvor rund vier Jahre Leiter der Kriminalpolizeiinspektion bei der Polizeidirektion Leipzig. Davor leitete er das Referat „Kriminalitätsbekämpfung“ bei der Polizeidirektion Leipzig und er war Abteilungsleiter des Bereiches „Ermittlungsunterstützung“ beim Landeskriminalamt
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07.04.2021, 10:39 Uhr — Erstveröffentlichung
Sexueller Missbrauch von Kindern in Pirna – Beschuldigter in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalaußenstelle Pirna ermitteln gegen einen 52-jährigen Deutschen u.a. wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen.
Der Beschuldigte soll im Laufe des Jahres 2020 den Entschluss gefasst haben, bei sich bietenden Gelegenheiten im Stadtgebiet von Pirna, vornehmlich in Copitz, Kinder und Jugendliche anzusprechen und vor bzw. mit diesen sexuelle Handlungen auszuführen.
In Ausführung dieses Vorhabens soll der Beschuldigte u.a. mit zwei Jungen (11 und 13 Jahre) in Kontakt gekommen sein, mit ihnen gesprochen und an sie regelmäßig Zigaretten, Zigarillos und Bargeld verteilt haben.
Nachdem es ihm gelungen war, die Kinder auf diese Art und Weise für sich zu gewinnen, soll er im Zeitraum vom 18. Dezember 2020 bis Ende Februar 2021 mindestens einmal wöchentlich und damit in mindestens zehn Fällen mit den beiden Jungen in Pirna in sein Fahrzeug eingestiegen sein und mit ihnen pornographische Videodateien angeschaut haben. Dabei soll der Beschuldigte stets sexuelle Handlungen an sich und in einem Fall auch an dem 11-jährigen Jungen ausgeführt haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 30.03.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Zeugen, die Hinweise zu diesen oder weiteren Vorfällen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 2233 entgegen.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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01.04.2021, 15:03 Uhr — Erstveröffentlichung
Brandstiftung an PKW in Dresden
Zeugenaufruf
Tatort: 01097 Dresden, Bischofsplatz
Tatzeit: 01. April 2021 gegen 01:45 Uhr
In der Nacht des 01. April 2021, gegen 01:45 Uhr wurde durch einen Zeugen bekannt, dass ein PKW des Typ VW Sharan mit Dresdner Kennzeichen am Dresdner Bischofsplatz brennt.
Bisher unbekannte Täter setzten nach ersten Erkenntnissen den im öffentlichen Verkehrsraum parkenden PKW VW Sharan in Brand. Die alarmierte Feuerwehr konnte das Abbrennen des Fahrzeuges verhindern.
Ein Zeuge konnte dabei noch zwei Personen erkennen, welche sich vom Fahrzeug weg in Richtung der naheliegenden Straßenbahnhaltestelle entfernten.
Bei dem Halter des Fahrzeuges handelt es sich um einen Deutschen im Alter von 67 Jahren. Die genaue Höhe des Sachschadens kann noch nicht eingeschätzt werden.
Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Wer hat im benannten Zeitraum im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und / oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt?
Wer kann Angaben zu den beiden Personen machen, welche sich von dem bereits brennenden Fahrzeug entfernt haben und mit der Brandlegung im Zusammenhang stehen könnten?
Auch Hinweise aus den Sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für die Polizei und die Staatsanwaltschaft von Bedeutung.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich an das LKA Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
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01.04.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Exekutivmaßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Handfeuerwaffe sichergestellt
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt seit Sommer 2020 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen in einem größeren Verfahrenskomplex wegen des Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen. Im Verlauf der Ermittlungen konnten mehrere Tatverdächtige bekannt gemacht und Strukturen auf dem Gebiet Rauschgiftkriminalität aufgedeckt werden.
Am Morgen des 31.03.21 erfolgten erneut Exekutivmaßnahmen in Dresden. Kräfte der Bereitschaftspolizei, der Polizeidirektionen Leipzig und der Polizeidirektion Chemnitz leisteten Unterstützung bei der Durchsuchung von drei Wohnungen im Stadtgebiet. Durchführung und Einsatzführung oblag dem Landeskriminalamt Sachsen.
Die Maßnahmen richteten sich gegen zwei Betroffene im Alter von 21 und 38 Jahren, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen zwei bereits inhaftierte Tatverdächtigen stehen. Bei den Betroffenen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige.
Bei den Durchsuchungen wurden eine Pistole, Typ CZ 75 mit gefülltem Magazin, für Betäubungsmittel typische Utensilien, weiße kristalline Substanzen (Crystal), szenetypisches Verpackungsmaterial sowie elektronische Beweismittel sichergestellt.
Die Ermittlungen und die Auswertung der sichergestellten Beweismittel sind derzeit noch nicht abgeschlossen und dauern an.
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01.04.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Schwere Körperverletzung in Dresden
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Tunesier Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung erhoben.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 14.11.2020 gegen 00:30 Uhr seine ehemalige 20-jährige Lebensgefährtin in deren Wohnung in der Beilstraße in Dresden verletzt und einen 24-jährigen Mann mit einem Klappmesser in das Gesicht gestochen und schwer verletzt zu haben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 12.02.2021, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).
Bei seiner am 10.02.2021 in einer Wohnung in der Budapester Straße erfolgten Festnahme verletzte sich der Beschuldigte bei der Flucht über den Balkon. Nach erfolgter Behandlung im Krankenhaus ist der Beschuldigte mittlerweile haftfähig und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
Beim Amtsgericht Dresden sind bereits fünf weitere Anklagen gegen den Beschuldigten anhängig, u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, Hehlerei und verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Im Verfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 07.07.2020 gegen 11:00 Uhr im Stadtgebiet von Dresden mit einem Pkw von der Schlüterstraße bis zur Glashütter Straße mit einer Geschwindigkeit von teilweise mindestens 100 km/h gefahren zu sein, um sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Dabei soll der Beschuldigte zum Teil auch auf der Gegenfahrbahn und auf dem Fußweg gefahren sein. Der Pkw des Beschuldigten im Wert von ca. 3.000,00 Euro wurde als Tatmittel beschlagnahmt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden sollen alle beim Amtsgericht Dresden gegen den Beschuldigten geführten Verfahren zusammen verhandelt werden. Zugleich hat die Staatsanwaltschaft Dresden den Erlass eines erweiterten Haftbefehls gegen den Beschuldigten beantragt.
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31.03.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung
Drogenhandel in Dresden I Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Beschuldigten mit deutscher und russischer Staatsbürgerschaft Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen, davon in einem Fall bewaffnet, erhoben.
Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, in seiner Wohnung in Dresden-Gorbitz an zwei verschiedenen Tagen im Juli 2019 jeweils 100 Gramm Crystal und im Oktober 2019 330 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben.
Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 16. Oktober 2020 in seiner Wohnung sowie in deren Kellerabteil u.a. ca. 500 Gramm Crystal und 80 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. In der Wohnung des Beschuldigten wurden ferner griffbereit fünf Messer, darunter ein Springmesser, eine Taschenlampe mit Elektroschockfunktion, eine Taschenlampe mit Schlagstockfunktion sowie im Flur an der Wand zwei Baseballschläger gefunden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 17. Oktober 2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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31.03.2021, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Sächsische Steuerfahndung deckte im Jahr 2020 Steuerschaden von 117 Millionen Euro auf
Im vergangenen Jahr haben die rund 104 sächsischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder für den Fiskus insgesamt knapp 117 Millionen Euro (2019: rund 95 Millionen Euro) aufgedeckt.
Die Hälfte dieses Mehrergebnisses lässt sich auf Strafverfahren im Bereich des Umsatzsteuer-Karussellbetrugs zurückführen. Insgesamt beträgt das von der sächsischen Steuerfahndung festgestellte Mehrergebnis bei der Umsatzsteuer knapp 72 Millionen Euro. Circa 21 Millionen Euro sind der Einkommensteuer zuzurechnen. Die festgestellten Mehrergebnisse im Bereich der Körperschaftsteuer betragen in etwa eine Million Euro, bei der Gewerbesteuer circa 5,4 Millionen Euro und bei der Lohnsteuer rund drei Millionen Euro. Schließlich schlagen noch sonstige Steuern (beispielsweise Erbschaft- und Schenkungsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Bauabzugsteuer, Grunderwerbsteuer) und Zinsen mit über 14 Millionen Euro zu Buche.
Die drei sächsischen Steuerfahndungsstellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig führten insgesamt über 1.000 Ermittlungsverfahren durch. Daneben ermittelten sie in über 600 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden.
Im Anschluss an die Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2020 insgesamt knapp 300 Strafverfahren eingeleitet. Die Strafverfahren werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bzw. von den Staatsanwaltschaften weitergeführt.
In den von der sächsischen Steuerfahndung ermittelten Fällen verhängten die Gerichte im Jahr 2020 Freiheitsstrafen von insgesamt knapp 38 Jahren und setzten Geldstrafen sowie Geldauflagen von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro rechtskräftig fest.
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30.03.2021, 14:10 Uhr — Erstveröffentlichung
Verdacht des Munitionsdiebstahls im MEK Dresden
Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen aufgenommen
Am 30. März 2021 fanden in den Diensträumen des LKA und teilweise auch an den Privatadressen von insgesamt 17 beschuldigten Bediensteten des LKA Sachsen Exekutivmaßnahmen statt. Diesen Maßnahmen liegen Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen/INES wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Diebstahls, des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Verdachts der Bestechlichkeit zugrunde.
Die vier Hauptbeschuldigten sollen im November 2018 aus ihnen dienstlich zugänglichen Beständen der sächsischen Polizei 7 000 Schuss Munition entwendet haben. Die Munition sollen sie nachfolgend am Rande einer polizeilichen Ausbildungswoche auf eine private Schießanlage in Güstrow gebracht und als Gegenleistung an Stelle einer Bezahlung an die Firma »Baltic Shooters« für ein nicht-dienstliches Schießtraining übergeben haben.
Gegen die weiteren 13 Bediensteten, welche mutmaßlich am Schießtraining teilgenommen haben, wird wegen der Beihilfe zum gemeinschaftlichen Diebstahl sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um Angehörige eines Mobilen Einsatzkommandos der sächsischen Polizei.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurde das o. g. Schießtraining beantragt, jedoch durch den entscheidungsbefugten Vorgesetzten untersagt. Darüber setzten sich die Bediensteten bewusst hinweg.
Auf Grund dieser schwerwiegenden Vorwürfe wurde durch den Präsidenten des Landeskriminalamtes im Anschluss an die Exekutivmaßnahmen gegen vier Bedienstete das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Darüber hinaus erfolgte gegen alle Beschuldigten die Erteilung des Verbotes zum Betreten der Diensträume. Zudem wurden alle mutmaßlich Beteiligten mit sofortiger Wirkung aus dem Mobilen Einsatzkommando in andere Bereiche umgesetzt. Gegen alle Betroffenen wurden Disziplinarermittlungen eingeleitet.
Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen:
»Die Vorwürfe gegen die Bediensteten des Mobilen Einsatzkommandos wiegen schwer. Sie fühlen sich wie ein Schlag ins Gesicht meiner Behörde an. Ich bin wütend und enttäuscht darüber, dass sich ein ganzes Kommando bewusst nicht nur über dienstliche Weisungen hinweggesetzt hat, sondern Einzelne unter ihnen das bestehende Vertrauensverhältnis für kriminelle Aktivitäten missbraucht haben. Durch ihr inakzeptables und verantwortungsloses Handeln haben sie es geschafft, die tagtäglich geleistete gute Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quasi mit Füßen zu treten. Der angerichtete Schaden für das Image und die Reputation meines Hauses und der sächsischen Polizei ist riesengroß. Jetzt gilt es die Vorgänge zügig, lückenlos, nachhaltig und mit aller Konsequenz aufzuklären, auszuwerten und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.«
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30.03.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen sächsische Polizeibeamte des MEK im Zusammenhang mit der Nutzung einer Schießanlage in Güstrow
Durchsuchungen von Privatwohnungen und Arbeitsplätzen
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, INES – Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen, ermittelt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen, INES, gegen insgesamt 17 Polizeibeamte des Landeskriminalamts Sachsen, Mobiles Einsatzkommando (MEK), wegen Diebstahls bzw. Beihilfe zum Diebstahl, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bestechlichkeit. Am heutigen Tag wurden im Großraum Dresden die Personen, die Privatwohnungen von vier Hauptbeschuldigten und die dienstlichen Arbeitsplätze aller Beschuldigten durchsucht. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 40 Beamte des Landeskriminalamts Sachsen beteiligt.
Den vier 32 bis 49 Jahre alten Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatentschlusses im November 2018 aus ihnen dienstlich zugänglichen Beständen der sächsischen Polizei mindestens 7.000 Schuss Munition entwendet und die-se am Rande einer polizeilichen Ausbildungswoche als Bezahlung für ein von der Firma »Baltic Shooters« organisiertes, privates Schießtraining auf einer Schießanlage in Güstrow verbracht zu haben. Es wird wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bestechlichkeit ermittelt. An dem nicht genehmigten Schießtraining nahmen weitere 13 Polizeibeamte im Alter von 30 bis 54 Jahren teil, bei denen der Verdacht der Beihilfe zum Diebstahl und des Verstoßes gegen das Waffengesetz besteht.
Das Ermittlungsverfahren beruht auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen den gesondert Verfolgten Frank T., den damaligen Inhaber der Firma »Baltic Shooters«. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in der Folge das Ermittlungsverfahren gegen vier sächsische Polizeibeamte von der Staatsanwaltschaft Schwerin am 22. März 2021 wegen der herausgehobenen Bedeutung des Verfahrens übernommen.
Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere müssen die im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände ausgewertet werden. Auch wird es Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein, etwaige Verbindungen zu der Gruppe »Nordkreuz« zu überprüfen. Bis-lang liegen hierzu keine Anhaltspunkte vor.
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30.03.2021, 10:06 Uhr
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März hat das Kabinett die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021.
Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand.
Private Zusammenkünfte bleiben auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel ist überall dort eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wo sich Menschen begegnen, insbesondere aber von 6 bis 24 Uhr in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsstände. Unter anderem für Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Beherbergungsbetrieben sowie vor und in gastronomischen Einrichtungen bei Lieferung und Abholung gilt nun die erweiterte Pflicht mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske oder vergleichbarer Standard zu nutzen.
Die Bedeutung von Schnell- und Selbsttests erfährt eine deutliche Stärkung in verschiedenen Bereichen. Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ansonsten bleiben die Arbeitgeber weiterhin verpflichtend, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten.
Betriebsinhaber und Beschäftigte u.a. in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test. Dies gilt ebenfalls für Kunden von Friseuren und medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen.
Soweit der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genügt, ist dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung ist zu finden unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-ueber-das-Vorliegen-eines-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests-zum-Nachweis-des-SARS-CoV-2-Virus.pdf
Erweitert wurde die Anzahl der Teilnehmer bei Eheschließungen und Beerdigungen in enger Abhängigkeit von Testungen. Es können jetzt bis zu 20 Personen mit Test teilnehmen.
Grundsätzlich wird an dem stufenbasierten System der Öffnungsschritte und der Rückfallregelung festgehalten.
Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten jedoch ab dem 6. April 2021 die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist. Damit verbindet sich zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen die Auflage, dass Kunden und Besucher zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen. Die entsprechenden Angebote sind zugleich nicht mehr Bestandteil der Rückfallregelung. Im Rückfallmechanismus entfällt die verschärfte Kontaktbeschränkung: es gilt auch bei entsprechender mehrtägiger Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 weiterhin, dass max. zwei Hausstände und höchstens fünf Personen zusammenkommen dürfen, wobei Kinder unter 15 nicht gezählt werden.
Die Liste der Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung wird um Babyfachmärkte ergänzt: diese können inzidenzunabhängig öffnen. Fitnessstudios werden mit Innensportanlagen gleichgesetzt und sind damit Bestandteil der Öffnungsstrategie, können bei einer länger konstanten 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder den Betrieb aufnehmen.
Modellprojekte bedürfen zwingend einer wissenschaftlichen Begleitung. Die Genehmigung eines solchen landesbedeutsamen Vorhabens obliegt dem jeweiligen Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt, welche jedoch zuvor das Einvernehmen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, dem Staatsministerium für Kultur und Tourismus und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt herzustellen hat. Modellprojekte sind nicht zulässig, wenn die maximale Bettenkapazität überschritten ist.
Die neue Verordnung wird in Kürze online veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/ (»Amtliche Bekanntmachungen«).
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29.03.2021, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung
Brandlegung an Fahrzeugen in Stötteritz
Zeugenaufruf
Tatzeit: Sonnabend, den 27.03.2021; gegen 02:00 Uhr
Tatort: Leipzig (Stötteritz), Lichtenbergweg 5
In der Nacht vom 26. März 2021 auf den 27. März 2021 informierte ein Anrufer die Leipziger Polizei über mehrere brennende Fahrzeuge auf einem Firmengelände einer Wohnungsbaugesellschaft in Leipzig-Stötteritz. Durch Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten die brennenden Fahrzeuge, drei Transporter und zwei Pkws, gelöscht werden. Die Außenfassade eines angrenzenden, mehrstöckigen Firmengebäudes wurde durch die Hitzeeinwirkung und durch Verrußungen beschädigt. Personen wurden nicht verletzt. Die entstandene Schadenshöhe lässt sich noch nicht abschließend beziffern. Die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen hat die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Brandstiftung übernommen.
Ein im Internet veröffentlichtes Bekennerschreiben fließt in die Ermittlung mit ein und gibt Hinweise auf eine mögliche politische Motivation.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Es werden Zeugen gesucht, die zum benannten Zeitraum sowie im Vorfeld der Tat im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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29.03.2021, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung
Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge in Dresden
Zeugenaufruf
Tatzeit: 26.03.2021, 14:30 Uhr bis 27.03.2021, 12:00 Uhr
Tatort:
Dohnaer Straße 1, 01219 Dresden
Pestitzer Weg 14, 01217 Dresden
Dinglinger Straße 4, 01307 Dresden
Henzestraße 4, 01309 Dresden
Comeniusstraße 36, 01309 Dresden
Beethovenstraße 2, 01219 Dresden
Bünaustraße / Ecke Clara-Zetkin-Straße, 01159 Dresden
Königsbrücker Str. 6b, 01099 Dresden
Pillnitzer Landstraße 104, 01326 Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen Sachbeschädigung in neun Fällen.
Im Tatzeitraum 26.03.2021 nachmittags bis in die Morgenstunden des 27.03.2021 kam es im Stadtgebiet Dresden zu Sachbeschädigungen an neun Fahrzeugen der Firma Vonovia. Dabei wurden unter anderem die Fahrzeuge mit Farbe besprüht, der Schriftzug »Enteignen« aufgebracht sowie teilweise komplett die Reifen der Fahrzeuge zerstochen. Die Höhe der Sachschäden kann derzeit nicht beziffert werden.
In den Internetmedien konnte eine Bekennung zu den Tathandlungen festgestellt werden. Inhaltlich soll die Aktion in Dresden solidarisch in Bezug zu staatlichen Aktivitäten zum Berliner Szeneobjekt Liebigstraße 34 stehen.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Wer hat zum benannten Zeitraum im weiteren Bereich um die Tatorte verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich an das LKA Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
Fahrzeuge der Firma Vonovia wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach angegriffen. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) die Bearbeitung der oben genannten Sachverhalte übernommen. Zusammenhänge zwischen den neun Vorfällen werden geprüft, können aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden. Auch weitere Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge aus der jüngeren Vergangenheit werden bei der Bearbeitung der Sachverhalte mit berücksichtigt.
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29.03.2021, 13:03 Uhr — Erstveröffentlichung
Bewaffneter Drogenhandel in Meißen
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 44-jährigen Deutschen u.a. wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen und des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen Dezember 2020 und März 2021 in sechs Fällen überwiegend im Stadtgebiet von Meißen insgesamt ca. 750 Gramm Crystal gewinnbringend veräußert oder zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben. Bei einer Polizeikontrolle am Nachmittag des 25.03.2021 wurden im Rucksack des Beschuldigten ca. 200 Gramm Crystal gefunden und sichergestellt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung in Meißen wurden weitere ca. 21 Gramm Crystal, diverse griffbereite Waffen, u.a. ein Baseballschläger und eine Armbrust, sowie ein niedriger vierstelliger Bargeldbetrag gefunden und sichergestellt. Weiterhin wurde ein Pkw zur Durchführung vermögensabschöpfender Maßnahmen sichergestellt. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 26.03.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldige befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.