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* 03.12.2021  –  SMI  :  Staatsminister Wöller zu sächsischen Themen zur Innenministerkonferenz: »Mindeststrafen für Schleuserkriminalität nachjustieren«, »Gewaltbereitschaft von Linksextremisten besorgniserregend«, »in Nationalem Sicherheitsrat alle sicherheitspolitischen Informationen bündeln«

* 03.12.2021  –  STADD  :  Verdacht des erpresserischen Menschraubs

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Ausführliche Pressemitteilungen

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03.12.2021, 13:57 Uhr

Staatsminister Wöller zu sächsischen Themen zur Innenministerkonferenz: »Mindeststrafen für Schleuserkriminalität nachjustieren«, »Gewaltbereitschaft von Linksextremisten besorgniserregend«, »in Nationalem Sicherheitsrat alle sicherheitspolitischen Informationen bündeln«

Die 215. Innenministerkonferenz ist soeben zu Ende gegangen. »Wir haben unsere sächsischen Themen, die auch bundesweit von großer Relevanz sind, erfolgreich angebracht«, zieht Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller Bilanz. Aufgrund der pandemischen Entwicklung fand die Zusammenkunft nicht wie gewöhnlich im persönlichen Austausch, sondern in einem hybriden Format statt – der sächsische Innenminister nahm per Videokonferenz aus dem Sächsischen Staatsministerium teil.

Auf die lange Tagesordnung brachte Sachsen – teilweise gemeinsam mit anderen Bundesländern – u. a. folgende Punkte: »Strafverschärfung für Schleuserkriminalität«, »Einschleusung Asylsuchender aus Belarus«, »Einbindung des IMK-Vorsitzes in den Nationalen Sicherheitsrat der Bundesregierung«, »Entwicklung des Linksextremismus in Deutschland am Beispiel der Stadt Leipzig« und »Vorstellung des Assistenzsystems zur Behördenvernetzung im Asylbereich ‚FLORA‘« – Sachsens Innenminister äußert sich zu den Themen wie folgt:

Zur Strafverschärfung für Schleuserkriminalität und zur Einschleusung Asylsuchender aus Belarus: »Die gezielte Schleusung von illegalen Migranten an der polnischen Grenze durch den weißrussischen Diktator Lukaschenko ist und bleibt staatlich organisierter Menschenhandel und ist ebenfalls ein Angriff auf die EU. Allein in diesem Jahr wurden an der deutschen Grenze zu Polen 10.000 illegale Grenzübertritte mit Bezug zu Weißrussland verzeichnet. Ich begrüße die Maßnahmen der EU wie Sanktionen gegen die beteiligten Fluggesellschaften und die Aussetzung der Visaerleichterungen mit Weißrussland. Weitere müssen folgen. Ebenso wichtig ist die Bekämpfung von international agierenden und professionellen Schleuserbanden. In Deutschland müssen wir in Bezug auf Mindeststrafen für Schleuserkriminalität nachjustieren – das aktuell geltende Strafmaß ist für so schwerwiegende Straftaten, bei denen es nicht nur um die Schicksale von Menschen geht, sondern auch um ihr Leben, zu gering. Die Forderung an den Bundesgesetzgeber habe ich in der Innenministerkonferenz deutlich gemacht und freue mich, dass wir Innenminister und -senatoren uns hierfür gemeinsam aussprechen. Ziel muss es auch sein, das Leben der Geschleusten zu schützen und dem menschenverachtenden Treiben von organisierten Schleuserbanden entschlossen entgegenzutreten – dazu kann eine Verschärfung der Mindeststrafen für Schleuserkriminalität beitragen. Die neue Bundesregierung muss dies nun zügig umsetzen.“

Die Innenminister und -senatoren der Länder erörterten auch die Einbindung der IMK in einen möglichen Nationalen Sicherheitsrat der Bundesregierung: „Außen- und Innenpolitik lässt sich nicht mehr trennen. Komplexe Bedrohungsszenarien – wie etwa Cyberrisiken, Desinformationskampagnen oder hybride Kriegführung haben unmittelbar Einfluss auf die Innere Sicherheit. Hier müssen wir uns gemeinsam mit dem Bund besser aufstellen. Daher halte ich es für notwendig, einen Nationalen Sicherheitsrat bei der Bundesregierung einzurichten. Ein solches Gremium könnte alle sicherheitspolitischen Informationen bündeln und schnell sowie unter Hinzuziehung aller Beteiligten auf Sachverhalte reagieren. Deutschland muss in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik endlich strategiefähig werden. Dabei müssen auch die Fragen der Inneren Sicherheit und demokratischen Resilienz eine Rolle spielen.“

Zur Entwicklung des Linksextremismus in Deutschland am Beispiel der Stadt Leipzig: »Dass sich Leipzig – neben Hamburg und Berlin – zu einem der bundesweiten Hotspots für linksextremistische Gewalt entwickelt hat, betrachte ich mit großer Sorge. Die zunehmende Enthemmtheit, Gewaltbereitschaft und Entmenschlichung von politischen Gegnern der autonomen Szene ist besorgniserregend. Dieser Entwicklung muss der Rechtsstaat mit allen verfügbaren Mitteln begegnen. Um für das Thema bundesweit weiter zu sensibilisieren und das Ausmaß der wachsenden Gefahren zu verdeutlichen, war es mir wichtig, dass gerade dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Denn es ist absolut notwendig, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Linksextremismus weiter zu verstärken. Nur so ist es möglich, die etablierten, komplexen Strukturen in dem Bereich aufzudecken, zu verstehen und gemeinsam dagegen vorzugehen. Die wachsende Eskalation und Zunahme der Qualität und Quantität der linksextremen Straftaten in Leipzig ist an der Stufe zum Linksterrorismus. Wir brauchen ein gemeinsames und entschlossenes Vorgehen dagegen.«

Seit dem Start 2018 wächst die gewinnbringende Zusammenarbeit zur Behördenvernetzung im Asylbereich zwischen dem BAMF und der Landesdirektion Sachsen stetig weiter. »Ziel des Assistenzsystems Förderale Blockchain Infrastruktur Asyl, kurz »FLORA«, ist es, dass – einmal eingetragen – Sachverhalts- und Statusänderungen von allen Beteiligten in Echtzeit gesehen und bearbeitet werden können. Zugriffe werden auf Grundlage einer einheitlichen Datenbasis unter gleichzeitiger Transparenz jeglicher Änderungen getätigt. Durch dieses digitale Notizbuch können Verwaltungsprozesse schneller und datenschutzkonform abgewickelt werden. Dieses Projekt ist ein Schlüsselelement einer erfolgreichen Digitalisierung in Behörden«, so Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. Einen besonderen Dank richtet der Staatsminister an das BAMF und die Landesdirektion Sachsen: »Nur durch Kooperationen dieser Art mit zwei starken und zukunftsorientierten Partnern sind solche Projekte überhaupt möglich.«

Auch wurde im Rahmen der Innenministerkonferenz die »Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze« unterzeichnet. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hierzu: »Unsere demokratische Gesellschaft lebt von kontroversen Diskussionen und unterschiedlichen Meinungen. Doch dürfen diese nie von Hass und Hetze geprägt sein – vor allem im anonymen, digitalen Raum kommt beides leider immer häufiger vor. Daher ist es mir wichtig, klar deutlich zu machen, dass entwertende Sprache und hasserfüllte Worte keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Mit dieser Erklärung setzen wir uns vor allem dafür ein, dass Straftäterinnen und Straftäter im Netz eindeutiger zu identifizieren sind und dass Hass und Hetze auch in den Messengerdiensten zu unterbinden sind.«

Darüber hinaus stand das Thema »Cybersicherheit« auf der Tagesordnung. Während der vergangenen Monate hat die Länderarbeitsgruppe Cybersicherheit eine Leitlinie zur Entwicklung föderaler Cybersicherheitsstrategien erarbeitet. Der Innenminister hierzu: »Unsere sich immer stärker vernetzende Gesellschaft führt zu einer massiven Verschärfung der Sicherheitslage im Cyberraum. Wir brauchen länderübergreifend ein ganzheitliches Vorgehen und eine gemeinsam abgestimmte Strategie. Die Erarbeitung einer Leitlinie – als Basis für Cybersicherheitsstrategien auf Landesebene – steht exemplarisch für eine gute Zusammenarbeit der Länder in dieser wichtigen Sicherheitsfrage. Auch zeigt sie den Willen, die Zusammenarbeit der einzelnen staatlichen Sicherheitsorganisationen zu intensivieren. Auf Basis dieser Leitlinie beabsichtigt die Sächsische Staatskanzlei, eine Cybersicherheitsstrategie für Sachsen zu entwerfen – unter Beteiligung aller relevanten Akteure und Interessengruppen.«

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03.12.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Verdacht des erpresserischen Menschraubs

Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 20-jährige Deutsche und einen 33-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u. a. wegen erpresserischen Menschenraubs, schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Die beiden Beschuldigten sollen vor dem 27.08.2021 den Entschluss gefasst haben, einen 20-jährigen Mann unter einem Vorwand in die Wohnung der 20-jährigen Beschuldigten zu locken, um ihn dort zu fesseln und ihm unter Androhung von Gewalt und Drohungen sowie unter Verwendung von Waffen Wertgegenstände wegzunehmen und ihn zur Überweisung von Geld an die Beschuldigten zu veranlassen.

Die 20-jährige Beschuldigte soll über eine Dating-Plattform Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen haben und ihm in Aussicht gestellt haben, sexuelle Handlungen mit ihm durchzuführen. Unter diesem Vorwand traf sich die 20-jährige Beschuldigte am frühen Abend des 27.08.2021 mit dem Geschädigten und lockte ihn in ihre Wohnung in Dresden-Friedrichstadt. Dort wartete bereits der 33-jährige Beschuldigte. Im Laufe des Abends sollen die Beschuldigten den Geschädigten gefesselt und ihn anschließend über mehrere Stunden misshandelt haben. So sollen die Beschuldigten den Geschädigten u. a. mehrfach geschlagen, getreten, mit Reinigungsmitteln besprüht, mit Gegenständen beworfen, mit zwei Messern leicht in die Haut geritzt und ihm für mehrere Sekunden eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt haben. Der Geschädigte hatte große Angst und erlitt Schmerzen sowie mehrere Schnittverletzungen.

Die Beschuldigten sollen die aussichtslose Lage des Geschädigten ausgenutzt haben, um ihm sein Handy im Wert von etwa 350 Euro zu entwenden. Zudem sollen die Beschuldigten den Geschädigten gezwungen haben, ihnen etwa 400 Euro zu überweisen.

Beide Beschuldigte wurden am 28.08.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 29.08.2021 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die 20-jährige Beschuldigte ist bereits erheblich und teilweise einschlägig vorbestraft. Der 33-jährige Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Beide Beschuldigte haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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