Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

* 01.02.2022  –  SMI  :  Gemeinsame Erklärung der Innenminister von Sachsen und Thüringen zum Umgang mit demokratiefeindlichen Corona-Protesten

* 30.01.2022  –  SMKT  :  Gastfreundlichkeit im Blick: Reiseland Sachsen bundesweit auf Platz 1

* 27.01.2022  –  STADD  :  Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

* 25.01.2022  –  LKA  :  Brand von mehreren Fahrzeugen des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig

* 21.01.2022  –  SMS  :  Sozialministerium verwahrt sich gegen Fälschung eines Flyers

* 21.01.2022  –  LKA  :  Bagger in Dresden in Brand gesetzt

* 21.01.2022  –  STAL  :  Ermittlungen im Mordverfahren von 2013 am Bahnhof Leipzig-Leutzsch abgeschlossen

* 20.01.2022  –  SSK  :  »Tag der Sachsen« 2022 in Frankenberg/Sa. abgesagt

* 20.01.2022  –  STADD  :  Bekämpfung der Kinderpornographie

* 19.01.2022  –  LDS  :  Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien

* 17.01.2022  –  STADD  :  Straftaten bei Demonstrationen in Pirna

* 17.01.2022  –  AG DW  :  Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters von Altenberg

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Ausführliche Pressemitteilungen

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01.02.2022, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung

Gemeinsame Erklärung der Innenminister von Sachsen und Thüringen zum Umgang mit demokratiefeindlichen Corona-Protesten

Bei einem gemeinsamen Treffen von Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller und Innenminister Georg Maier gestern Abend in Erfurt war auch die Lage in Sachsen und Thüringen Thema. In beiden Bundesländern werden steigende Teilnehmerzahlen bei Protesten gegen Corona-Schutzmaßnahmen und der Einführung einer möglichen Impfpflicht verzeichnet. Und die Mobilisierung dafür macht auch an Landesgrenzen nicht halt, wie in der Region Plauen-Greiz immer wieder erkennbar ist. Teilweise herrscht bei diesen Protesten ein hohes Aggressionspotenzial, dass sich auch in Angriffen auf Polizeikräfte entlädt.

Das Versammlungsrecht ist ein hohes, verfassungsrechtlich garantiertes Gut. Es ist legitim, auch in Zeiten der Pandemie Protest zu äußern. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Aufrufen von rechtsextremistischen Initiatoren anschließen und damit für deren verfassungsfeindliche Ziele instrumentalisiert werden. Beide Minister appellieren an alle friedlich Demonstrierenden, sich nicht vor den Karren bspw. der AfD oder der »Freien Sachsen« spannen zu lassen.

Wöller/Maier: »Machen Sie sich nicht mit denen gemein, die nicht für ihr Anliegen stehen, sondern die Pandemielage nutzen, um Verschwörungstheorien und Umsturzphantasien zu formulieren und unsere Demokratie abschaffen wollen. Die nicht einmal halt an Krankenhauseinfahrten machen und die in Form von persönlichen oder über das Internet verbreiteten Tiraden Politikerinnen und Politiker bedrohen, bis hin zum Mord.

Wir begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz und danken der neuen Bundesinnenministerin, Nancy Faeser, hierfür.«

Sachsen und Thüringen werden gemeinsam durch engmaschigeren Informationsaustausch und abgestimmtes Internet-Monitoring von Polizei und Verfassungsschutz noch fokussierter das Protestgeschehen beobachten und die dahinterstehenden extremistischen Strukturen aufhellen.

Wöller/Maier: »Telegram und die anderen Sozialen Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Hass und Hetze dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Entschlossen und konsequent schreiten wir hier gegen strafrechtliche Verstöße ein und tauschen diesbezüglich eng unsere Erkenntnisse im Rahmen der Ermittlungen aus.«

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30.01.2022, 09:22 Uhr — Erstveröffentlichung

Gastfreundlichkeit im Blick: Reiseland Sachsen bundesweit auf Platz 1

Buchungsportal Booking.com kürt Sachsen als gastfreundlichste Reiseregion in Deutschland

Sachsen erreicht bundesweit Platz 1 bei den so genannten Traveller Review Awards der international bekannten Buchungsplattform Booking.com. Diese Auszeichnung wird jährlich auf Basis von Bewertungen von Millionen von Reisenden vergeben. Der Freistaat hat dabei den höchsten Anteil an besonders gut bewerteten Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland erhalten. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Rheinland-Pfalz und Thüringen. Zwei sächsische Städte wurden zudem unter die TOP 10 der gastfreundlichsten Orte Deutschlands gewählt. Dabei belegte Oberwiesenthal den 2. Platz. Platz 5 in diesem Ranking ging an Bautzen.

Sachsens Tourismusministerin Barbara Klepsch: »Ich freue mich sehr über diese Auszeichnung. Das zeigt, dass die sächsischen Hotels und Ferienwohnungsanbieter das Thema Gastfreundschaft täglich leben. Unsere Tourismusbetriebe mit ihren engagierten Mitarbeitern sind wichtige Botschafter für das Reiseland Sachsen. Nur mit hoher Qualität, gutem Service und interessanten Angeboten können wir auch nach der Corona-Pandemie wieder voll durchstarten. Ich danke den Beherbergungsbetrieben mit ihren Mitarbeitern für ihren Einsatz, denn bei vielen Reiseentscheidungen ist die Meinung der Gäste auf den Onlineportalen ein wichtiges Kriterium für die Buchung.«

Zu den guten Bewertungen der gastfreundlichsten Orte sagte Ministerin Klepsch: »Mit der Prämierung von Oberwiesenthal, der höchstgelegenen Stadt Deutschlands, wird auch ein Urlaubsort ausgezeichnet, der in der letzten Zeit sehr unter den Schließungen von Hotels und Skiliften durch die Corona-Pandemie gelitten hat. Und auch über die Auszeichnung von Bautzen freue ich mich sehr, denn die Spreestadt stand in der Vergangenheit mitunter negativ in der Berichterstattung.«

Hintergrund:

Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen erhalten von der Plattform Booking.com den Traveller Review Award 2022. Dazu muss am 1. Dezember 2021 ein durchschnittliches Bewertungsergebnis zwischen 8 und 10 und mindestens drei Bewertungen von Booking.com-Reisenden vorliegen. Das Ergebnis berechnet sich aus allen Gästebewertungen in den letzten 3 Jahren (vom 01.12.2018 bis 30.11.2021). Onlinebewertungen sind mittlerweile eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen bei der Buchung einer Unterkunft. Laut Landestourismusverband Sachen e.V. (LTV) ließen sich zu über 2.800 sächsischen Beherbergungsbetrieben im letzten Jahr bereits Onlinebewertungen im Internet finden. Rund 60 Prozent aller Onlinebewertungen in Sachsen werden über das Buchungsportal Booking.com registriert.

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27.01.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

Beginn der Hauptverhandlung am 28.01.2022

Staatsanwaltschaft Dresden durch drei Staatsanwälte in der Hauptverhandlung vertreten

Auslobungen im Gesamtwert von 1,5 Mio. Euro weiterhin in Kraft

Voraussichtlich am 28.01.2022 beginnt die Hauptverhandlung im Fall zum Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden. Die Anklage wird in der Hauptverhandlung durch die drei ermittlungsführenden Staatsanwälte vertreten. Für den Prozess, der im Sicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden am Hammerweg stattfinden wird, hat die Jugendkammer bislang Hauptverhandlungstermine bis Ende Oktober 2022 bestimmt. Presseanfragen zum laufenden Strafverfahren sind zuständigkeitshalber an den Pressesprecher des Landgerichts Dresden zu richten.

Im Übrigen dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Soko Epaulette zum Gesamtkomplex, insbesondere auch zum Verbleib der Schmuckstücke, an. Die Auslobung der Polizei in Höhe von 500.000 Euro (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 28.11.2019, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) ist weiterhin gültig.

Zusätzlich hat eine Initiative von Privatleuten einen Betrag von 1 Mio. Euro für Hinweise ausgelobt, die zum Auffinden der entwendeten Schmuckstücke führen. Diese Auslobung wurde vorerst bis zum 31. März 2022 verlängert. Entsprechende Hinweise können an Herrn Rechtsanwalt Robert Unger, Fasanenstraße 72, 10719 Berlin (Telefon 030 / 88 77 80 300, E-Mail: kanzlei@unger.legal) oder an die Polizeidirektion Dresden gerichtet werden.

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25.01.2022, 12:32 Uhr — Erstveröffentlichung

Brand von mehreren Fahrzeugen des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig

Ermittlungen wegen möglicher Brandstiftung – Zeugenaufruf

Tatzeitraum:      25. Januar 2022, gegen 02:45 Uhr

Tatort: Ossietzkystrasse 37, 04347 Leipzig, Stadtteil Schönefeld-Abtnaundorf

Aus bisher unbekannter Ursache brannten auf einem umfriedeten Parkplatz am Rathaus Schönefeld insgesamt vier Personenkraftwagen (Elektroautos) der Stadt Leipzig. Ein weiteres Fahrzeug der Stadt Leipzig wurde infolge der Hitzeeinwirkung beschädigt. Ein Übergreifen auf das Rathaus konnte durch die vor Ort eingesetzte Feuerwehr verhindert werden.

Da eine Brandstiftung und deren politische Motivation gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden können, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Es werden Zeugen gesucht, die am 25. Januar 2022, gegen 02:45 Uhr, im weiteren Bereich um den Brandort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien, insbesondere auch im Nachgang der Tat, können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim Landeskriminalamt Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855 2055 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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21.01.2022, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung

Sozialministerium verwahrt sich gegen Fälschung eines Flyers

In verschiedenen Orten Sachsens wurde ein gefälschter Flyer mit Logo und Erscheinungsbild des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verbreitet. Unter dem Titel »Sachsen muss wieder in Deutschland integriert werden« wurde ein Infoblatt über Hausbriefkästen zugestellt. Dabei handelt es sich um eine Fälschung. Offensichtlich wurde ein bestehender Flyer des Sozialministeriums grafisch geändert und mit einem frei erfundenen Text versehen und in Umlauf gebracht. Das Ministerium distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieses Flyers und behält sich rechtliche Schritte vor.

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21.01.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Bagger in Dresden in Brand gesetzt

Zeugenaufruf

Tatzeitpunkt:    20. Januar 2022, gegen. 19:45 Uhr

Tatort:                  01097 Dresden, Leipziger Straße,

Höhe Haltestelle Alter Schlachthof, stadtauswärtige Richtung

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung.

Bisher unbekannte Täter setzten am 20. Januar 2022 gegen 19:45 Uhr in Dresden, auf der Leipziger Straße in Höhe der Haltestelle Alter Schlachthof (stadtauswärtige Richtung) einen auf der Baustelle abgestellten Bagger in Brand. Nach ersten Schätzungen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 50.000 Euro. Der Brandort befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Baustelle Dresdner »Hafencity«.

Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein Brandursachenermittler wurde hinzugezogen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kann ein technischer Fehler oder ein Defekt als Brandursache wahrscheinlich ausgeschlossen werden.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wer hat in den Abendstunden des 20. Januar 2022 im Bereich der Leipziger Straße / Höhe Haltestelle Alter Schlachthof / Baustelle Hafencity in Dresden und der näheren Umgebung im Vorfeld bzw. im Nachgang der Tat Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können?

Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim LKA Sachsen, Neuländer Straße 60, 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

* PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum

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21.01.2022, 11:28 Uhr — Erstveröffentlichung

Ermittlungen im Mordverfahren von 2013 am Bahnhof Leipzig-Leutzsch abgeschlossen

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren nach intensiven und langjährigen Ermittlungen ein – Identität des Täters konnte nicht ermittelt werden.

In den Abendstunden des 19. Mai 2013 wurde ein 23-Jähriger luxemburgischer Staatsangehöriger auf dem Gelände des Bahnhofs in Leipzig-Leutzsch erschossen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Tatvorwurfs des Mordes eingeleitet.

Trotz langjähriger intensiver und umfassender Ermittlungen konnte letztendlich nicht geklärt werden, wer am Abend des 19. Mai 2013 den 23-Jährigen erschossen hat. Es wurden zahlreiche Spuren am Tatort gesichert und ausgewertet, Telefonverbindungsdaten überprüft und gesichtet, sichergestellte Dokumente und weitere Beweismittel des Verstorbenen durchgesehen sowie eine Vielzahl von Zeugen – zum Teil mehrfach – vernommen. Dennoch ergaben sich daraus – und trotz einer Auslobung in Höhe von 10.000 EUR aus dem Jahr 2013 – keine Hinweise auf die Identität des Schützen.

Nachdem die Ermittlungsmöglichkeiten nunmehr vollständig ausgeschöpft sind, wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Leipzig eingestellt. Sollten sich neue Hinweise ergeben, welche zur Identität des Schützen führen könnten, wird das Verfahren wiederaufgenommen und die Ermittlungen werden fortgesetzt. Das Verbrechen des Mordes verjährt nicht.

Weitere Angaben zum Sachverhalt, insbesondere, warum sich der Verstorbene am Tatort aufhielt, können aufgrund des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen – welches auch über den Tod hinaus bestehen bleibt – nicht erfolgen.

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20.01.2022, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung

»Tag der Sachsen« 2022 in Frankenberg/Sa. abgesagt

Dresden/Frankenberg/Sa. (20. Januar 2022) – Sachsens größtes Vereins- und Verbandsfest wird auch im Jahr 2022 nicht stattfinden.

Dies hat der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. In einem Schreiben an den Präsidenten des Kuratoriums »Tag der Sachsen«, Dr. Matthias Rößler, begründete Frankenbergs Bürgermeister Thomas Firmenich die Entscheidung des Stadtrates: »Auch nach mehreren Beratungen sah der Stadtrat vor allem die Gefahr, dass die Durchführung des Volksfestes deutlich höhere Ausgaben bedeuten würde als bisher geplant.« Bürgermeister Firmenich bedankte sich für die umfassende Unterstützung und Begleitung des Festes. Er und seine Mitarbeiter seien beeindruckt von der Wertschätzung und dem Vertrauen, welches Frankenberg entgegengebracht worden sei.

Der Präsident des Kuratoriums, Dr. Matthias Rößler, bedauert die Entscheidung des Stadtrates sehr. »Für die Mitglieder des Kuratoriums, für alle an der Vorbereitung Beteiligten und vor allem jedoch für die Vereine und Verbände in Sachsen, die unser Fest jährlich ausgestalten, ist dies eine sehr traurige Nachricht. Die Vorbereitungsarbeiten für den »Tag der Sachsen« in Frankenberg/Sa. waren hervorragend angelaufen. Ein engagiertes Team hat viel Herzblut und Arbeit in das Fest investiert und konnte viele Mitwirkende für ihre Planungen und Ideen begeistern. Nun kann der »Tag der Sachsen« zum dritten Mal in Folge nicht stattfinden. Das Fest war für viele Vereine, aber auch für Händler, Künstler und Schausteller ein Lichtblick im Jahr 2022 gewesen. Auch mit unseren Medienpartnern waren wir auf einem erfolgversprechenden Weg, um für die Frankenberger und deren Gäste bekannte und beliebte Künstler mit zum »Tag der Sachsen« zu bringen. Wir hoffen sehr, dass uns unsere langjährigen Partner treu bleiben und wir im nächsten Jahr gemeinsam aus diesem Tal herausfinden. Allen, die sich für den »Tag der Sachsen« in Frankenberg/Sa. engagiert haben, danke ich sehr herzlich.«

Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert es ebenfalls sehr, dass der »Tag der Sachsen« dieses Jahr erneut nicht stattfindet. »Der Freistaat Sachsen hat sich sehr um das Fest bemüht und der Stadt Frankenberg/Sa. die größtmögliche Unterstützung zugesagt. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass die Frankenberger einen großartigen »Tag der Sachsen« auf die Beine gestellt hätten. Die Entscheidung des Stadtrates akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es sehr bedauere. Der »Tag der Sachsen« 2022 wäre für viele Menschen in Sachsen ein starkes Signal für Aufbruch, Miteinander und Wiedererstarken des öffentlichen Lebens gewesen.«

Wie geht es weiter?

Das Projektbüro des »Tages der Sachsen« 2022 wird in den kommenden Tagen alle Akteure informieren und sich mit den betreffenden Partnern und Dienstleistern in Verbindung setzen. Zu einer Nachholung des Festes in Frankenberg/Sa. in einem späteren Jahr hat sich der Stadtrat nicht positioniert.

Der nächste »Tag der Sachsen« ist vom 1. bis 3. September 2023 im erzgebirgischen Aue-Bad Schlema geplant und steht unter dem Motto »Herzlich willkommen im Schacht«.

Hintergrund

Der »Tag der Sachsen« ist Sachsens größtes Vereins- und Verbandsfest. Es wird seit 1992 jedes Jahr von einer anderen Stadt ausgerichtet. Der ideelle Träger des Festes ist das Kuratorium »Tag der Sachsen«. Es konstituierte sich am 22. Februar 1992 in Dresden und begleitete seither jährlich Sachsens größtes Volks- und Heimatfest. Zum Kuratorium gehören Vertreter/innen von 81 überwiegend landesweit tätigen Vereinen und Verbänden sowie der Freistaat Sachsen. Dr. Matthias Rößler, der Präsident des Sächsischen Landtages, ist Präsident des Kuratoriums.

Weitere Informationen:

http://www.tds.sachsen.de

Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger und alle Beteiligten an das Projektbüro des »Tages der Sachsen« in Frankenberg/Sa. wenden:

Projektbüro »Tag der Sachsen 2022«

Markt 15

09669 Frankenberg/Sa.

Tel.: 037206 / 64 – 1700

E-Mail: info@tds-frankenberg.de

Fax: +49 37206 / 64-1109

Pressestelle der Stadt Frankenberg/Sa.

Anja Sparmann

Telefon + 49 37206 64 1113

E-Mail: presse@frankenberg-sachsen.de

Hinweise zu allgemeinen Fragen, die sich nun für viele Mitwirkende wegen der Verschiebung ergeben, werden in Kürze auf der Internetseite https://www.tagdersachsen2022.de zur Verfügung gestellt und fortlaufend ergänzt.

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20.01.2022, 15:07 Uhr — Erstveröffentlichung

Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 44|22

Bekämpfung der Kinderpornographie

Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben am 20. Januar 2022 im Rahmen einer »Gemeinsamen Einsatzmaßnahme Kinderpornographie« erneut umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert. Ähnliche Einsätze hatte es bereits am 28. April 2021, am 14. Juli 2021 und am 9. Dezember 2021 gegeben (siehe gemeinsame Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden Nr. 253/21 vom 28. April 2021, Nr. 436/21 vom 14. Juli 2021 und Nr. 773/21 vom 9. Dezember 2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Dabei wurden heute in 20 von der Staatsanwaltschaft Dresden gegen insgesamt 20 Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren 20 Wohnungen in der Landeshauptstadt Dresden durchsucht.

Bei den Maßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel, insbesondere 53 Handys, 48 Computer und etwa 700 andere digitale Speichermedien sichergestellt. Darüber hinaus konnten geringe Mengen Betäubungsmittel, diverse Pyrotechnik und ein Schlagring sichergestellt werden.

An dem Einsatz waren 26 Kriminalisten der Polizeidirektion Dresden sowie etwa 100 Beamte der Sächsischen Bereitschaftspolizei beteiligt. Mit der heute erfolgten konzertierten Aktion soll der signifikanten Zunahme von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpornographie effektiv begegnet werden.

Die Ermittlungen in den einzelnen Verfahren dauern an und werden insbesondere aufgrund der nunmehr erforderlichen aufwändigen Auswertung der sichergestellten Speichertechnik noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

(lr)

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19.01.2022, 17:26 Uhr — Erstveröffentlichung

Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien

Mit einer heute vom Flughafen Leipzig-Halle gestarteten Sammelrückführung wurden 13 abgelehnte Asylbewerber aus dem Freistaat Sachsen nach Tunesien zurückgeführt.

Die Ausreisepflichtigen waren sämtlich volljährig und zuvor in den Landkreisen Leipzig, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Landeshauptstadt Dresden sowie in Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht. Bei den Zu-rückgeführten handelt es sich in sieben Fällen um verurteilte Straftäter.

Zusätzlich zu den genannten Personen wurden noch vier Ausreisepflichtige aus anderen Bundesländern zurückgeführt.

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17.01.2022, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Straftaten bei Demonstrationen in Pirna

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Pirna beantragt, gegen einen 34-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten liegt tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung zur Last.

Ihm wird vorgeworfen, sich am 03.01.2022 gegen 19:15 Uhr in einem nicht genehmigten, ca. 300 Personen umfassenden Aufzug in der Schandauer Straße in Pirna befunden zu haben, um gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Um den Aufzug zu stoppen, zogen die vor Ort eingesetzten Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Dresden im Kreuzungsbereich der Schandauer Straße mit der Clara-Zetkin-Straße eine Fahrzeugsperre und Polizeikette auf.

Der Beschuldigte soll gegen 19:30 Uhr mit einem Kinderwagen auf eine in der Polizeikette stehende Polizeibeamtin zugelaufen sein und diese angeschrien haben, ihn mit seinem Kind im Kinderwagen durch die Sperre zu lassen. Noch bevor die Beamtin die Forderung des Beschuldigten zurückweisen konnte, soll der Beschuldigte der Beamtin den Kinderwagen kurz hintereinander mindestens fünfmal mit Kraft in den Unterleib gestoßen haben, wodurch die Beamtin nicht unerhebliche Schmerzen erlitt.

Weiterhin soll sich der Beschuldigte am Abend des 10.01.2022 auf der Klosterstraße in Pirna an einer unerlaubten Demonstration gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beteiligt haben. Nachdem Polizeikräfte die aus ca. 300 Personen bestehende Gruppierung eingeschlossen hatten, soll der Beschuldigte – seinen zehn Monate alten Sohn auf dem Arm tragend – unvermittelt an einen Polizeibeamten bis zum Körperkontakt herangetreten sein, um zu erreichen, dass der Beamte aus Sorge um das Wohlergehen des Kleinkindes den Weg freigäbe. Dies gelang dem Beschuldigten entgegen seiner Vorstellung nicht.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zum Sachverhalt teilweise geständig eingelassen.

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17.01.2022, 10:57 Uhr — Erstveröffentlichung

Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters von Altenberg

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Antragsgericht Dippoldiswalde am 29.12.2021 einen Antrag im beschleunigten Verfahren gegen einen 29-jährigen Deutschen gestellt. Dem Angeklagten liegt Bedrohung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, am 12.12.2021 gegen 15:00 Uhr über WhatsApp für seine WhatsApp-Kontakte 24 Stunden einsehbar den Screenshot eines auf Facebook veröffentlichten Kommentars des Bürgermeisters von 01778 Altenberg vom 03.12.2021 mit den Worten kommentiert zu haben, dass dieser erschossen gehöre. Laut Anklage wurde diese Ankündigung eines Tötungsdelikts von einem mit dem Angeklagten in Kontakt stehenden WhatsApp-Nutzer am 12.12.2021 zur Kenntnis genommen und an den Bürgermeister von Altenberg zur Kenntnisnahme weitergeleitet, der die Bedrohung ernst nahm. Dies sei vom Angeklagten zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen worden. Der Beschuldigte bestreitet die Tat. Er ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Der zunächst vom Gericht für den 06.01.2022 anberaumte Hauptverhandlungstermin wurde aufgehoben, nachdem sich kurzfristig eine Strafverteidigerin für den Angeklagten angezeigt und Akteneinsicht beantragt hatte. Die Hauptverhandlung ist nun für den 24.01.2022 anberaumt.

Für den Straftatbestand der Bedrohung sieht § 241 StGB als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

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