DU HAST VERGLICHEN? DANN LERN UNS KENNEN.
Mit #VergleichUns haben wir euch zuerst eine Frage gestellt:
Was erwartet ihr eigentlich von eurer Gewerkschaft?
Wir haben gezeigt, was für uns dazugehört: zuhören, Interessen vertreten, Klartext reden und die Themen auf den Tisch bringen, die unsere Kolleginnen und Kollegen im täglichen Dienst tatsächlich beschäftigen.
Aber am Ende bringt der beste Social-Media-Beitrag nichts, wenn ihr euch nicht selbst ein Bild machen könnt.
Deshalb lautet unsere Einladung heute ganz einfach:
Sprich mit uns.
Vergleich uns.
Entscheide selbst.
Du bist bereits Mitglied einer anderen Gewerkschaft und fragst dich, ob sie noch zu dir passt?
Dann musst du nicht aufgrund eines Posts entscheiden, ob du deine Gewerkschaft wechselst.
Lern uns erst einmal kennen.
Frag uns, wofür wir stehen. Welche Themen wir verfolgen. Was wir anders machen. Was wir für unsere Mitglieder tun – und auch, wo unsere Möglichkeiten und Grenzen liegen.
Vergleich uns nicht nur anhand unserer Werbung. Vergleich uns anhand unserer Arbeit und unserer Antworten.
Schreib uns eine Nachricht oder sprich einen unserer Ansprechpartner persönlich an.
DPolG Sachsen
Wir hören zu. Wir vertreten. Wir handeln.
Neu bei der sächsischen Polizei?
Dann liegen wahrscheinlich spannende erste Tage hinter euch – und gleichzeitig begegnen euch plötzlich jede Menge Begriffe und Themen:
Pflegepflichtversicherung? Anwartschaft? Diensthaftpflicht? Rechtsschutz?
Was davon ist wichtig? Was braucht ihr wirklich? Und was steckt eigentlich dahinter?
Genau darum geht es in unserer neuen Reihe „Neu bei der Polizei? – DPolG Sachsen erklärt’s“.
Wir wollen euch in den kommenden Wochen kurz und verständlich durch Themen begleiten, die gerade zum Start in den Polizeiberuf wichtig sind.
Und jetzt seid ihr gefragt:
Welches Thema sollen wir erklären? Welche Frage ist bei euch in den ersten Tagen aufgekommen?
Pflegepflichtversicherung trotz Heilfürsorge – brauche ich die wirklich?
Gerade zum Start bei der sächsischen Polizei begegnen einem viele neue Begriffe und Fragen.
Eine davon: Wenn ich Heilfürsorge bekomme, muss ich mich dann überhaupt noch um eine Pflegepflichtversicherung kümmern?
Die kurze Antwort: Ja.
Warum das so ist, erklären wir in der neuen Folge von „DPolG Sachsen erklärt’s“ – kurz und verständlich.
In der nächsten Folge geht es weiter mit der Frage: Was ist eigentlich eine Anwartschaft?
Welche Themen sollen wir noch erklären? Schreibt uns eure Fragen in die Kommentare oder per Nachricht.
Bei Fragen zur persönlichen Absicherung können DPolG-Mitglieder auch die Beratungsmöglichkeiten unseres Kooperationspartners Swiss Life Select nutzen. Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
Kurz. Klar. Für dich.
Anwartschaft? Noch so ein Begriff, der einem zum Start bei der Polizei begegnet.
Aber was steckt eigentlich dahinter?
Wer Heilfürsorge bekommt, sollte sich trotzdem frühzeitig Gedanken darüber machen, was später einmal passiert, wenn sich die eigene Absicherung ändert.
Eine Anwartschaft kann dabei eine wichtige Rolle spielen.
In der neuen Folge von „DPolG Sachsen erklärt’s“ erklären wir kurz und verständlich, was eine Anwartschaft grundsätzlich bedeutet und warum du dich mit dem Thema beschäftigen solltest.
Als Nächstes:
Kleine oder große Anwartschaft – wo liegt der Unterschied?
Ihr habt Fragen zu Ausbildung, Absicherung oder Polizeialltag? Schreibt sie uns in die Kommentare. Wir greifen eure Themen in den nächsten Folgen auf.
Für Fragen zur persönlichen Absicherung können DPolG-Mitglieder auch die Beratungsmöglichkeiten unseres Kooperationspartners Swiss Life Select nutzen. Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
Kurz. Klar. Für dich.
Kleine oder große Anwartschaft – wo liegt eigentlich der Unterschied?
Rechtsschutz?
Den brauchst du doch erst irgendwann im späteren Berufsleben. Oder?
Nein. Auch während der Ausbildung können Situationen entstehen, in denen rechtliche Unterstützung wichtig wird – beispielsweise im Zusammenhang mit einem Einsatz oder Praktikum.
Mitglieder der DPolG Sachsen können bei dienstbezogenen rechtlichen Problemen auf den gewerkschaftlichen Rechtsschutz und – je nach Fall – zusätzlichen Versicherungsschutz zurückgreifen.
Das kann unter anderem bei dienstrechtlichen Streitigkeiten, Straf- und Disziplinarverfahren sowie Schadenersatz- und Regressfragen relevant werden.
Im neuen Teil von „DPolG Sachsen erklärt’s – Neu bei der Polizei?“ zeigen wir, warum du dich mit dem Thema nicht erst nach deiner Ausbildung beschäftigen solltest.
Bei einem rechtlichen Problem im Zusammenhang mit deinem Dienst: frühzeitig bei deiner DPolG melden.
Dienstunfähig während der Polizeiausbildung – was bedeutet das eigentlich?
Wer neu bei der Polizei ist, beschäftigt sich verständlicherweise erst einmal mit Ausbildung, Studium und dem zukünftigen Beruf. Trotzdem gibt es Themen, die man frühzeitig kennen sollte.
Eines davon ist die Polizeidienstunfähigkeit.
Als Anwärter bist du Beamter auf Widerruf. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit wirst du deshalb nicht einfach wie ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt und erhältst automatisch ein Ruhegehalt.
Und auch wenn die Begriffe ähnlich klingen: Berufsunfähigkeit und Polizeidienstunfähigkeit sind nicht dasselbe.
Im Reel erklären wir dir die wichtigsten Grundlagen.
Und im nächsten Teil schauen wir uns an, was das für deine finanzielle Absicherung bedeutet und worauf Polizeianwärter dabei achten sollten.
Kurz. Klar. Für dich — Deine DPolG Sachsen
Versicherung abgeschlossen – Thema erledigt?
Prüfung nicht bestanden – und jetzt? 
Einmal durchgefallen bedeutet in der sächsischen Polizeiausbildung bzw. im Polizeistudium nicht automatisch das Ende.