Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen
Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Sachsen
Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Sachsen
An den
Sächsischen Staatsminister des Innern
Herrn Armin Schuster
Geplante Neuordnung der Hochschul-, Aus- und Fortbildungsstrukturen
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
die geplante Zusammenführung der Hochschul-, Aus- und Fortbildungseinrichtungen ist ein weitreichender Eingriff in gewachsene und leistungsfähige Strukturen. Sie betrifft unmittelbar die Beschäftigten sowie die Qualität von Ausbildung, Studium und Fortbildung der sächsischen Polizei.
GdP, DPolG und BDK sehen die bisherige Entwicklung mit großer Sorge. Insbesondere kritisieren wir, dass die Polizeigewerkschaften trotz der erheblichen Auswirkungen auf Beschäftigte und Polizei bislang nicht frühzeitig und strukturiert in die konzeptionellen
Überlegungen einbezogen. Bei einer Reform dieser Größenordnung reicht es nicht aus, erst dann das Gespräch zu suchen, wenn wesentliche Entscheidungen bereits vorbereitet sind.
Eine Reform dieser Größenordnung darf nicht über die Köpfe der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften hinweg organisiert werden.
Die angekündigte Gesprächsbereitschaft begrüßen wir. Der Austausch muss jedoch zeitnah, gemeinsam mit allen drei Berufsvertretungen und vor der vorgesehenen Kabinettsbefassung stattfinden. Unsere Argumente müssen noch tatsächlichen Einfluss auf die künftige Organisationsstruktur und die gesetzliche Ausgestaltung nehmen können.
Die am 4. September 2026 vorgestellten und uns offiziell zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse der Projektgruppe zeigen, dass wesentliche Fragen weiterhin offen sind.
Für den Studienbereich wird aktuell kein strukturelles Einsparpotenzial gesehen. Für den Ausbildungsbereich wird ausdrücklich festgestellt, dass kein finanzielles Sparpotenzial besteht.
Bei der Zentralisierung der Anwärterverwaltung werden zusätzliche Kosten erwartet.
Zugleich benennt die Projektgruppe einen grundlegenden Konflikt zwischen einer einheitlichen Verwaltung und dem besonderen Status der Polizei. Dieser Konflikt berührt nach Einschätzung der Projektgruppe die Funktionsfähigkeit der Polizei in Krisen und Einsatzlagen. Er muss deshalb vor einer gesetzlichen Regelung abschließend geklärt werden.
Eine Fusion ist kein Selbstzweck – wer bewährte Strukturen aufgibt, muss nachweisen, was dadurch tatsächlich besser wird.
Umso kritischer sehen wir die vorgesehene Reihenfolge des weiteren Verfahrens. Nach der vorgelegten Planung sollen zunächst die Gesamtstruktur entschieden und der Gesetzentwurf fertiggestellt werden. Erst danach ist die Einbindung der Personalvertretungen und Gremien vorgesehen. Eine echte Beteiligung muss vor den maßgeblichen Strukturentscheidungen stattfinden und darf nicht auf eine nachträgliche Anhörung reduziert werden.
Bis heute ist nicht überzeugend dargelegt, welchen konkreten fachlichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Mehrwert die Zusammenführung schaffen soll. Allgemeine Aussagen zu Synergien, Vernetzung und Digitalisierung ersetzen keinen belastbaren Nachweis. Wer funktionierende Strukturen grundlegend verändert, muss nachvollziehbar darlegen, was dadurch besser wird, welche Kosten entstehen und welche Risiken damit verbunden sind.
Für uns ist die besondere Stellung der Polizei entscheidend. Polizeiliche Ausbildung, Studium und Fortbildung sind Teil der Sicherheitsarchitektur des Freistaates. Sie müssen dauerhaft eng mit der polizeilichen Praxis und den Führungsstrukturen der sächsischen Polizei verbunden bleiben.
Die besonderen Anforderungen an Personalführung, Auswahl und Einstellung, Dienst- und Fachaufsicht, IT, Informationssicherheit sowie die Einsatz- und Krisenfähigkeit müssen verbindlich abgesichert werden. Der für die Polizei zuständige Teil der Hochschulleitung muss über klar geregelte eigene Fach-, Führungs- und Entscheidungskompetenzen verfügen. Die unmittelbare Steuerungsfähigkeit der Polizeiführung darf nicht geschwächt werden.
Die Polizei darf in einer allgemeinen Hochschulstruktur weder organisatorisch noch fachlich ihre notwendige Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit verlieren.
In der derzeit bekannten Ausgestaltung können wir die geplante Zusammenführung nicht mittragen.
Dies ist keine Absage an Veränderungen, Kooperationen oder eine sinnvolle Modernisierung der Bildungslandschaft. Wir sind bereit, gemeinsam über tragfähige Lösungen zu sprechen. Voraussetzung ist jedoch, dass die unterschiedlichen Modelle anhand nachvollziehbarer fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Kriterien miteinander verglichen werden. Dabei muss auch geprüft werden, ob die bewährten Strukturen bei einer stärkeren Zusammenarbeit der Einrichtungen erhalten bleiben können.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Polizeigewerkschaften jetzt unmittelbar in den weiteren Prozess einzubeziehen und die offenen Fragen zu klären, bevor unumkehrbare Strukturentscheidungen getroffen werden. Eine Reform dieser Größenordnung muss daran gemessen werden, ob sie dauerhaft funktioniert, die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt und die Leistungsfähigkeit der sächsischen Polizei stärkt.
Wir erwarten deshalb kurzfristig einen gemeinsamen Gesprächstermin mit GdP, DPolG und BDK. Die vollständigen Ergebnisse der Strukturprüfung und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen vorgelegt und die offenen Fragen geklärt werden, bevor die Gesamtstruktur abschließend festgelegt und der Gesetzentwurf dem Kabinett zugeleitet wird.
Wir sind gesprächsbereit – aber Gesprächsbereitschaft ist keine Zustimmung und Beteiligung darf keine Formalie sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gewerkschaft der Polizei Deutsche Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesbezirk Sachsen Landesverband Sachsen Landesverband Sachsen