Neue Reihe: „Alles klar im Dienst?“ 👮

Wir starten mit einem Thema, das aktuell viele Kolleginnen und Kollegen beschäftigt: der dienstlichen Beurteilung.
Was kannst du tun, wenn du mit deiner Beurteilung nicht einverstanden bist?
Nach der Eröffnung ist eine Erörterung vorgesehen. Dabei kannst du deine Einwände vorbringen und eine Person deines Vertrauens mitnehmen. Eine Beurteilung kann anschließend auch abgeändert werden. Und bist du weiterhin nicht einverstanden, kannst du dich schriftlich dazu äußern.
Im ersten Teil zeigen wir dir, welche Möglichkeiten du zunächst hast.
➡️ Im nächsten Teil: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegen eine dienstliche Beurteilung?
DPolG Sachsen – Kurz. Klar. Für dich.

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