3. Arbeitsgericht – Rechtsschutz
für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus öffentlich – rechtlichen Arbeitsverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
3. Arbeitsgericht – Rechtsschutz
für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus öffentlich – rechtlichen Arbeitsverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.