DPolG 05.01.2022 Mit Impfflicht kommt Gewalt: Knallharte Polizei-Prognose zu „Corona-Spaziergängen“ DPolG Bayern 05.01.2022Polizeigewerkschaft sorgt sich wegen Corona-Demos Corona-Proteste in Schweinfurt: Polizeigewerkschafter besorgt wegen Bewaffnung Unterfranken: Aufforderung zur Mitnahme von Messern bei Versammlungen – Deutsche Polizeigewerkschaft Unterfranken befürchtet neue „Eskalationsstufe“ DPolG Berlin 04.01.2022: Polizei darf viele Diensthunde nicht mehr einsetzen DPolG Hamburg, 03.01.2022 Hamburgs Polizeipräsident kündigt Einsparungen an Berliner Morgenpost, 02.01.2022 Polizeigewerkschafter Wendt kritisiert Giffeys Äußerungen zu möglicher Quarantäne-Verkürzung 13.50 Uhr: Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Äußerungen von Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) zu einer möglichen Verkürzung der Quarantäne nach einer Infektion mit dem Coronavirus kritisiert. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt nannte es am Sonntag gegenüber der Berliner Morgenpost „alles andere als sinnvoll, wenn Frau Giffey die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden öffentlich in Frage stellt“. „Pandemiepläne zur Personalsteuerung muss die Polizei nicht erfinden, es gibt sie längst, da braucht es auch keinen parlamentarischen Nachhilfeunterricht. Vor öffentlichen Statements sollte Frau Giffey vielleicht mal die eigenen Fachleute in den Sicherheitsbehörden befragen“, sagte Wendt. Die Polizei habe dem DPolG-Vorsitzenden zufolge intern ein tragfähiges Konzept entwickelt, um den coronabedingten Ausfall von Dienstkräften zu managen. Dazu zählten laut Wendt Regelungen für den Einsatz von Unterstützungskräften für den Fall, dass Einheiten krankheitsbedingt ausfielen oder in größerer Zahl in Quarantäne müssten. „Solche Szenarien sind nicht neu, es hat sie im vergangenen Winter auch gegeben“, erklärte er weiter. Giffey hatte im Deutschlandfunk erklärt, dass sie es trotz der zunehmenden Omikron-Fälle derzeit nicht für nötig halte, die Quarantäne-Zeit zu verkürzen. Erst wenn absehbar sei, dass Polizei, Feuerwehr und andere Institutionen nicht mehr arbeitsfähig seien, müsse eine solche Maßnahme beschlossen werden. Polizeigewerkschafter Wendt sagte weiter, eine Verkürzung von Quarantänezeiten könne nur das Ergebnis wissenschaftlicher medizinischer Erwägungen sein. „Sollte es also neue wissenschaftliche Erkenntnisse darüber geben, dass die Quarantänezeiten allgemein verkürzt werden können, etwa für geboosterte Personen, ist dagegen nichts einzuwenden. Als Mittel zur Personalsteuerung im öffentlichen Dienst taugt es nicht“, so Wendt. DPolG 21.12.2021 Polizeigewerkschaft schlägt Alarm: „Das könnte ein sehr teurer Irrtum werden“ DPolG Bayern 21.12.2021 Kritische Infrastruktur: Bayern rüstet sich für Omikron DPolG NRW 21.12.2021 Nach Gewaltserie in Düsseldorfer Altstadt: Drei Ausgehviertel werden Waffenverbotszonen
Mitgliederversammlung – Briefwahl Liebe Mitglieder*innen des Kreisverbandes, leider mussten wir unsere vorbereitete Mitgliederversammlung und die Wahl des neuen Kreisvorstandes, auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO), im Oktober 2020 absagen. Nunmehr haben wir uns entschieden, die jährliche Mitgliederversammlung auf dem Postweg durchzuführen. Dazu erhaltet Ihr in Kürze einen Brief mit den erforderlichen Informationen. Nach der Entlastung des Vorstandes kann nun die Wahl des neuen Kreisvorstandes erfolgen. Diese wird im Briefwahlverfahren durchgeführt. Auch dazu erhaltet Ihr die Unterlagen per Post. Wir hoffen auf Euer Verständnis und eine rege Beteiligung. Bitte denk daran, der neu gewählte Kreisvorstand arbeitet gewerkschaftlich für Euch. Mit freundlichen Grüßen Jens Lehmann Kreisvorsitzender
DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt Umdenken der Politik Verstärkte Grenzkontrollen auch an den europäischen Binnengrenzen Berlin/Potsdam Medienberichten zu Folge bereitet die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbreitung neuer Virusvarianten und deren Mutationen in Deutschland und Europa vor. Angedacht seien neben konkreten Einreiseverboten aus Risikoländern auch verstärkte Grenzkontrollen an den Land-, Luft- und Seegrenzen.
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 22.12.2021 – STADD : Angriffe auf Polizeibeamte und Sicherheitsbedienstete * 17.12.2021 – STADD : Angriff im Amtsgericht Dresden * 16.12.2021 – LKA : Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten des Landeskriminalamtes Sachsen wegen Verdacht des tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten * 16.12.2021 – STADD : Verdacht des gemeinschaftlichen Mordes ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 22.12.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Angriffe auf Polizeibeamte und Sicherheitsbedienstete Beschuldigter in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Russen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. versuchte gefährliche Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung in sieben Fällen, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln in drei Fällen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last. Der Beschuldigte soll sich am 17.08.2021 gegen 14:00 Uhr in der Altmarktgalerie in Dresden ohne Mund-Nasen-Bedeckung aufgehalten haben. Als ihn zwei Sicherheitsmitarbeiter zum Tragen einer solchen Maske aufforderten, soll der Beschuldigte in Richtung eines Sicherheitsmitarbeiters getreten und geschlagen haben, um ihn zu verletzen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da der Sicherheitsmitarbeiter dem Angriff ausweichen konnte. Am 06.09.2021 gegen 10:30 Uhr soll der Beschuldigte in einer von ihm bewohnten Asylunterkunft in Radebeul ein Steuermodul der Fußbodenheizung aus der Wand gerissen und auf einen Mitbewohner geworfen haben, um diesen zu verletzen, nachdem dieser es abgelehnt hatte, dem Beschuldigten Zigaretten zu geben. Der Geschädigte wurde nur knapp verfehlt und erlitt keine Verletzungen. Es entstand ein Sachschaden von ca. 200 Euro. Zwischen dem 05.08.2021 und dem 29.09.2021 soll der Beschuldigte in der von ihm bewohnten Asylunterkunft ohne erkennbaren Anlass in drei Fällen Brandmeldeanlagen zerstört, eine Toilettentür eingetreten, zwei Wasserhähne verbogen und mehrere Schränke aus dem ihm bewohnten Zimmer geworfen haben. Hierdurch entstanden in der Asylbewerberunterkunft Sachschäden in Höhe von insgesamt etwa 2000 Euro. Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 05.10.2021 gegen 15:45 Uhr die Ausländerbehörde in Meißen trotz Aufforderung des Sicherheitsdienstes nicht verlassen zu haben. Dem Beschuldigten wurde durch herbeigerufene Polizeikräfte ein Platzverweis erteilt. Den Anordnungen der Polizeibeamten zur Durchsetzung des Platzverweises kam der Beschuldigte nicht nach. Vielmehr trat und schlug der Beschuldigte unvermittelt gegen die Polizeibeamten, ohne diese zu treffen. Dabei fiel auch die Brille eines Polizeibeamten zu Boden und ging zu Bruch, wodurch ein Sachschaden von etwa 450 Euro entstand. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 03.11.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Untersuchungshaft ist aktuell als Überhaft notiert, da der Beschuldigte derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. ——————————- 17.12.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Angriff im Amtsgericht Dresden Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 44-jährigen Tunesier wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15.12.2021 gegen 09:30 Uhr in einer nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Dresden – Familiengericht – in der Roßbachstraße die zuständige Richterin massiv beleidigt zu haben. Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, kurze Zeit später im Gerichtssaal seine 30-jährige ehemalige Lebensgefährtin zu Boden gebracht und auf die am Boden liegende Geschädigte mehrfach mit den Fäusten eingeschlagen zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte mit seinem stabilen Wanderschuh die Geschädigte ins Gesicht und gegen ihren Körper getreten haben. Weitere Übergriffe auf die Geschädigte konnten durch das Eingreifen der herbeieilenden Justizwachtmeister unterbunden werden. Durch den Angriff erlitt die Geschädigte Prellungen und starke Schmerzen im Gesicht. Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf geständig eingelassen. Er ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 16.12.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 16.12.2021, 16:55 Uhr — Erstveröffentlichung Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten des Landeskriminalamtes Sachsen wegen Verdacht des tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten Mitteilung zum Sachverhalt Am 13. Dezember 2021 kam es bei einem Einsatz der Polizeidirektion Dresden im Zusammenhang mit Corona-Protesten im Stadtgebiet von Pirna zu einer Auseinandersetzung zwischen Beamten der eingesetzten niedersächsischen Bereitschaftspolizei und einem Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Sachsen, der zu dieser Zeit privat unterwegs war. Nach Angaben der eingesetzten Polizisten vor Ort, soll sich der zunächst nicht erkennbare Beamte den polizeilichen Anweisungen widersetzt haben, was zu einer Eskalation in Form einer körperlichen Auseinandersetzung führte. In der Folge wurde der LKA-Beamte festgenommen und eine Anzeige wegen Verstoß gegen § 114 StGB – tätlicher Angriff auf Polizeibeamte – gefertigt. Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Dresden geführt. Ein entsprechendes Disziplinarverfahren wurde durch das Landeskriminalamt eröffnet, welches bis zum Ende des Strafverfahrens ruht. Sonja Penzel, Präsidentin des LKA Sachsen: »Als ich von diesem Sachverhalt erfuhr, habe ich umgehend disziplinar-rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Sollte sich der Vorwurf gegen den Beamten erhärten, wird das zu erheblichen Konsequenzen führen – z. B. der Entfernung aus dem Dienst. Der Beamte wurde von seinen gegenwärtigen Aufgaben entbunden.« ——————————- 16.12.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Verdacht des gemeinschaftlichen Mordes Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Iraker (30 und 38 Jahre) Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am Morgen des 14.10.2017 ihre zur Tatzeit 22-jährige Schwester – die nicht mit einem Angriff rechnete – in deren Wohnung in Dresden-Johannstadt erstickt zu haben. Nach umfangreichen und komplexen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden – unter Einbindung des Landeskriminalamtes Sachsen – hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden im Juni 2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Europäische Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Der 38-jährige Beschuldigte wurde am 01.07.2021 in Finnland festgenommen und befand sich bis 27.07.2021 in Auslieferungshaft. Seit der erfolgten Auslieferung wird die Untersuchungshaft vollzogen. Der 30-jährige Beschuldigte befindet sich derzeit in Italien in anderer Sache in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft im hier geführten Verfahren ist als Überhaft notiert. Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Beide Beschuldigte haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 03.12.2021 – SMI : Staatsminister Wöller zu sächsischen Themen zur Innenministerkonferenz: »Mindeststrafen für Schleuserkriminalität nachjustieren«, »Gewaltbereitschaft von Linksextremisten besorgniserregend«, »in Nationalem Sicherheitsrat alle sicherheitspolitischen Informationen bündeln« * 03.12.2021 – STADD : Verdacht des erpresserischen Menschraubs ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 03.12.2021, 13:57 Uhr Staatsminister Wöller zu sächsischen Themen zur Innenministerkonferenz: »Mindeststrafen für Schleuserkriminalität nachjustieren«, »Gewaltbereitschaft von Linksextremisten besorgniserregend«, »in Nationalem Sicherheitsrat alle sicherheitspolitischen Informationen bündeln« Die 215. Innenministerkonferenz ist soeben zu Ende gegangen. »Wir haben unsere sächsischen Themen, die auch bundesweit von großer Relevanz sind, erfolgreich angebracht«, zieht Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller Bilanz. Aufgrund der pandemischen Entwicklung fand die Zusammenkunft nicht wie gewöhnlich im persönlichen Austausch, sondern in einem hybriden Format statt – der sächsische Innenminister nahm per Videokonferenz aus dem Sächsischen Staatsministerium teil. Auf die lange Tagesordnung brachte Sachsen – teilweise gemeinsam mit anderen Bundesländern – u. a. folgende Punkte: »Strafverschärfung für Schleuserkriminalität«, »Einschleusung Asylsuchender aus Belarus«, »Einbindung des IMK-Vorsitzes in den Nationalen Sicherheitsrat der Bundesregierung«, »Entwicklung des Linksextremismus in Deutschland am Beispiel der Stadt Leipzig« und »Vorstellung des Assistenzsystems zur Behördenvernetzung im Asylbereich ‚FLORA‘« – Sachsens Innenminister äußert sich zu den Themen wie folgt: Zur Strafverschärfung für Schleuserkriminalität und zur Einschleusung Asylsuchender aus Belarus: »Die gezielte Schleusung von illegalen Migranten an der polnischen Grenze durch den weißrussischen Diktator Lukaschenko ist und bleibt staatlich organisierter Menschenhandel und ist ebenfalls ein Angriff auf die EU. Allein in diesem Jahr wurden an der deutschen Grenze zu Polen 10.000 illegale Grenzübertritte mit Bezug zu Weißrussland verzeichnet. Ich begrüße die Maßnahmen der EU wie Sanktionen gegen die beteiligten Fluggesellschaften und die Aussetzung der Visaerleichterungen mit Weißrussland. Weitere müssen folgen. Ebenso wichtig ist die Bekämpfung von international agierenden und professionellen Schleuserbanden. In Deutschland müssen wir in Bezug auf Mindeststrafen für Schleuserkriminalität nachjustieren – das aktuell geltende Strafmaß ist für so schwerwiegende Straftaten, bei denen es nicht nur um die Schicksale von Menschen geht, sondern auch um ihr Leben, zu gering. Die Forderung an den Bundesgesetzgeber habe ich in der Innenministerkonferenz deutlich gemacht und freue mich, dass wir Innenminister und -senatoren uns hierfür gemeinsam aussprechen. Ziel muss es auch sein, das Leben der Geschleusten zu schützen und dem menschenverachtenden Treiben von organisierten Schleuserbanden entschlossen entgegenzutreten – dazu kann eine Verschärfung der Mindeststrafen für Schleuserkriminalität beitragen. Die neue Bundesregierung muss dies nun zügig umsetzen.“ Die Innenminister und -senatoren der Länder erörterten auch die Einbindung der IMK in einen möglichen Nationalen Sicherheitsrat der Bundesregierung: „Außen- und Innenpolitik lässt sich nicht mehr trennen. Komplexe Bedrohungsszenarien – wie etwa Cyberrisiken, Desinformationskampagnen oder hybride Kriegführung haben unmittelbar Einfluss auf die Innere Sicherheit. Hier müssen wir uns gemeinsam mit dem Bund besser aufstellen. Daher halte ich es für notwendig, einen Nationalen Sicherheitsrat bei der Bundesregierung einzurichten. Ein solches Gremium könnte alle sicherheitspolitischen Informationen bündeln und schnell sowie unter Hinzuziehung aller Beteiligten auf Sachverhalte reagieren. Deutschland muss in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik endlich strategiefähig werden. Dabei müssen auch die Fragen der Inneren Sicherheit und demokratischen Resilienz eine Rolle spielen.“ Zur Entwicklung des Linksextremismus in Deutschland am Beispiel der Stadt Leipzig: »Dass sich Leipzig – neben Hamburg und Berlin – zu einem der bundesweiten Hotspots für linksextremistische Gewalt entwickelt hat, betrachte ich mit großer Sorge. Die zunehmende Enthemmtheit, Gewaltbereitschaft und Entmenschlichung von politischen Gegnern der autonomen Szene ist besorgniserregend. Dieser Entwicklung muss der Rechtsstaat mit allen verfügbaren Mitteln begegnen. Um für das Thema bundesweit weiter zu sensibilisieren und das Ausmaß der wachsenden Gefahren zu verdeutlichen, war es mir wichtig, dass gerade dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Denn es ist absolut notwendig, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Linksextremismus weiter zu verstärken. Nur so ist es möglich, die etablierten, komplexen Strukturen in dem Bereich aufzudecken, zu verstehen und gemeinsam dagegen vorzugehen. Die wachsende Eskalation und Zunahme der Qualität und Quantität der linksextremen Straftaten in Leipzig ist an der Stufe zum Linksterrorismus. Wir brauchen ein gemeinsames und entschlossenes Vorgehen dagegen.« Seit dem Start 2018 wächst die gewinnbringende Zusammenarbeit zur Behördenvernetzung im Asylbereich zwischen dem BAMF und der Landesdirektion Sachsen stetig weiter. »Ziel des Assistenzsystems Förderale Blockchain Infrastruktur Asyl, kurz »FLORA«, ist es, dass – einmal eingetragen – Sachverhalts- und Statusänderungen von allen Beteiligten in Echtzeit gesehen und bearbeitet werden können. Zugriffe werden auf Grundlage einer einheitlichen Datenbasis unter gleichzeitiger Transparenz jeglicher Änderungen getätigt. Durch dieses digitale Notizbuch können Verwaltungsprozesse schneller und datenschutzkonform abgewickelt werden. Dieses Projekt ist ein Schlüsselelement einer erfolgreichen Digitalisierung in Behörden«, so Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. Einen besonderen Dank richtet der Staatsminister an das BAMF und die Landesdirektion Sachsen: »Nur durch Kooperationen dieser Art mit zwei starken und zukunftsorientierten Partnern sind solche Projekte überhaupt möglich.« Auch wurde im Rahmen der Innenministerkonferenz die »Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze« unterzeichnet. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hierzu: »Unsere demokratische Gesellschaft lebt von kontroversen Diskussionen und unterschiedlichen Meinungen. Doch dürfen diese nie von Hass und Hetze geprägt sein – vor allem im anonymen, digitalen Raum kommt beides leider immer häufiger vor. Daher ist es mir wichtig, klar deutlich zu machen, dass entwertende Sprache und hasserfüllte Worte keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Mit dieser Erklärung setzen wir uns vor allem dafür ein, dass Straftäterinnen und Straftäter im Netz eindeutiger zu identifizieren sind und dass Hass und Hetze auch in den Messengerdiensten zu unterbinden sind.« Darüber hinaus stand das Thema »Cybersicherheit« auf der Tagesordnung. Während der vergangenen Monate hat die Länderarbeitsgruppe Cybersicherheit eine Leitlinie zur Entwicklung föderaler Cybersicherheitsstrategien erarbeitet. Der Innenminister hierzu: »Unsere sich immer stärker vernetzende Gesellschaft führt zu einer massiven Verschärfung der Sicherheitslage im Cyberraum. Wir brauchen länderübergreifend ein ganzheitliches Vorgehen und eine gemeinsam abgestimmte Strategie. Die Erarbeitung einer Leitlinie – als Basis für Cybersicherheitsstrategien auf Landesebene – steht exemplarisch für eine gute Zusammenarbeit der Länder in dieser wichtigen Sicherheitsfrage. Auch zeigt sie den Willen, die Zusammenarbeit der einzelnen staatlichen Sicherheitsorganisationen zu intensivieren. Auf Basis dieser Leitlinie beabsichtigt die Sächsische Staatskanzlei, eine Cybersicherheitsstrategie für Sachsen zu entwerfen – unter Beteiligung aller relevanten Akteure und Interessengruppen.« ——————————- 03.12.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Verdacht des erpresserischen Menschraubs Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 20-jährige Deutsche und einen 33-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u. a. wegen erpresserischen Menschenraubs, schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die beiden Beschuldigten sollen vor dem 27.08.2021 den Entschluss gefasst haben, einen 20-jährigen Mann unter einem Vorwand in die Wohnung der 20-jährigen Beschuldigten zu locken, um ihn dort zu fesseln und ihm unter Androhung von Gewalt und Drohungen sowie unter Verwendung von Waffen Wertgegenstände wegzunehmen und ihn zur Überweisung von Geld an die Beschuldigten zu veranlassen. Die 20-jährige Beschuldigte soll über eine Dating-Plattform Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen haben und ihm in Aussicht gestellt haben, sexuelle Handlungen mit ihm durchzuführen. Unter diesem Vorwand traf sich die 20-jährige Beschuldigte am frühen Abend des 27.08.2021 mit dem Geschädigten und lockte ihn in ihre Wohnung in Dresden-Friedrichstadt. Dort wartete bereits der 33-jährige Beschuldigte. Im Laufe des Abends sollen die Beschuldigten den Geschädigten gefesselt und ihn anschließend über mehrere Stunden misshandelt haben. So sollen die Beschuldigten den Geschädigten u. a. mehrfach geschlagen, getreten, mit Reinigungsmitteln besprüht, mit Gegenständen beworfen, mit zwei Messern leicht in die Haut geritzt und ihm für mehrere Sekunden eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt haben. Der Geschädigte hatte große Angst und erlitt Schmerzen sowie mehrere Schnittverletzungen. Die Beschuldigten sollen die aussichtslose Lage des Geschädigten ausgenutzt haben, um ihm sein Handy im Wert von etwa 350 Euro zu entwenden. Zudem sollen die Beschuldigten den Geschädigten gezwungen haben, ihnen etwa 400 Euro zu überweisen. Beide Beschuldigte wurden am 28.08.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 29.08.2021 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die 20-jährige Beschuldigte ist bereits erheblich und teilweise einschlägig vorbestraft. Der 33-jährige Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Beide Beschuldigte haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————-
DPolG 26.11.2021: Polizeigewerkschaft warnt vor illegalem Handel durch Cannabis-Legalisierung Polizeigewerkschaft warnt vor Cannabis-Legalisierung in Deutschland Polizeigewerkschaft verdirbt Kiffern die Laune: DARUM ist legales Cannabis nur etwas für Reiche CSU und Polizeigewerkschaft befürchten Massenflucht durch Asyl-Reform
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 24.11.2021 – STADD : Verdacht des bandenmäßigen Subventionsbetrugs * 23.11.2021 – SMJusDEG : Online-Umfrage zu Lebenslagen von lsbtiq*-Personen in Sachsen startet * 18.11.2021 – LKA : Information zu Sprengstofffund * 18.11.2021 – LKA : Gefährliche Körperverletzung auf Leipziger Südfriedhof * 14.11.2021 – LPP : Ausstellung gibt Einblicke in 30 Jahre Polizei Sachsen * 12.11.2021 – SMI : Polizei Sachsen vereidigt 714 Auszubildende und Studierende * 12.11.2021 – STADD : Bekämpfung des internationalen Kraftfahrzeugdiebstahls ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 24.11.2021, 12:43 Uhr — Erstveröffentlichung Verdacht des bandenmäßigen Subventionsbetrugs Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Dresden Ein Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln derzeit gegen sechs Beschuldigte (vier Deutsche im Alter von 51, 52, 56 und 59 Jahren, einen 32-jährigen Albaner und einen 57-jährigen Moldauer) u. a. wegen des Verdachts des bandenmäßigen Subventionsbetrugs in bis zu 20 Fällen. Der 56-jährigen Hauptbeschuldigten ist Geschäftsführer und faktischer Geschäftsführer von zwei in 01219 Dresden-Strehlen ansässigen Gesellschaften, die sich mit der Vermittlung von Bauleistungen beschäftigen. Ihm wird vorgeworfen, seit April 2020 die für die von ihm geführten Gesellschaften als Arbeitnehmer tätigen rumänischen Arbeitnehmer bewusst wahrheitswidrig als (Schein-) Selbstständige zu deklarieren. Den Arbeitnehmern, die alle in von ihm betriebenen Unterkünften wohnten, soll er unter Drohungen ihre EC-Karten samt PIN abgenommen haben. In der Folge soll der Beschuldigte im Namen der Arbeitnehmer bei der Sächsischen Aufbaubank und bei der Landeshauptstadt Dresden Corona-Subventionen in Höhe von insgesamt 777.935 Euro beantragt haben. Hiervon wurden von der Sächsischen Aufbaubank 602.935 Euro und von der Landeshauptstadt Dresden 17.000 Euro überwiegend auf Konten der vom Beschuldigten zu Unrecht als schein- (selbstständig) deklarierten Arbeitnehmer ausgezahlt, was die Arbeitnehmer nicht wussten. Die eingegangenen Beträge sollen sodann vom Beschuldigten ohne Wissen der Arbeitnehmer von deren Konten zur eigennützigen Verwendung abgehoben worden sein. Den weiteren fünf Beschuldigten wird vorgeworfen, an der Tatausführung des Beschuldigten zumindest teilweise mitgewirkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben am 23.11.2021 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert. Insgesamt wurden 10 Objekte (8 in Dresden, eins in Lünen und eins in Görlitz) durch-sucht. Bei den Maßnahmen wurden eine Vielzahl von Beweismitteln (insbesondere Speichermedien) und Vermögensgegenstände im Gesamtwert von ca. 100.000 Euro (u. a. 50.000 Euro Bargeld, drei Kraftfahrzeuge, sowie Schmuckgegenstände) sichergestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den 56-jährigen Hauptbeschuldigten erlassen. Dieser Beschuldigte wurde am 23.11.2021 festgenommen und der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Dresden vorgeführt, die den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Beschuldigte hat bislang keine Angaben zum Sachverhalt gemacht. An dem Einsatz waren 70 Beamte der Polizeidirektion Dresden beteiligt. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. ————————————————————— 23.11.2021, 13:54 Uhr — Erstveröffentlichung Online-Umfrage zu Lebenslagen von lsbtiq*-Personen in Sachsen startet Heute startet die landesweite Online-Umfrage »Lebenslagen von lsbtiq* Personen in Sachsen«. Darin werden erstmals die vielfältigen Lebensentwürfe von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären und queeren Personen im Freistaat untersucht. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) hat die Studie in Auftrag gegeben. Die Umfrage wird vom sozialwissenschaftlichen Institut Rauh Research Management durchgeführt. Die wissenschaftliche Studie soll helfen, ein differenziertes Bild der Lebenslagen und Wünsche von lsbtiq*-Personen und ihrer Angehörigen in Sachsen zu gewinnen. Auf der Webseite https://www.rauh-research.de/lebenslagen können Teilnehmende berichten, wie sie leben, wie sie leben möchten, und was sie gegebenenfalls daran hindert, ihre Vorstellungen von einem selbstbestimmten Leben umzusetzen. Teilnehmen können alle Menschen in Sachsen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich, nicht-binär oder queer verstehen. Auch Angehörige dieser Menschen, also Familie und Menschen im nahen persönlichen Umfeld, wie Eltern, Geschwister, mit ihnen in einer Beziehung lebende oder freundschaftlich verbundene Personen, sind zur Teilnahme eingeladen. Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Wir möchten wissen, wie lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre und queere Personen ihre Beziehungsmodelle, ihre geschlechtliche Identität und schlicht ihre vielfältigen Lebensentwürfe in Sachsen leben können. In der von uns beauftragten Studie sollen auch Diskriminierungserfahrungen und deren Folgen für die Betroffenen erfragt werden, um zielgenaue politische Maßnahmen ableiten und umsetzen zu können. Dazu sind wir auf die Mithilfe möglichst vieler Teilnehmender angewiesen. Je mehr lsbtiq*-Personen, deren Angehörige, Familien oder mit ihnen eng befreundete Personen an der Online-Umfrage zu queeren Lebenslagen in Sachsen teilnehmen, desto genauer wird das Bild, das wir erhalten.« Die Befragung kann bis Anfang Januar 2022 in den Sprachen Deutsch, Englisch, sowie Deutsch in Einfacher Sprache beantwortet werden. An der Online-Umfrage teilzunehmen dauert rund 25-35 Minuten. ——————————- 18.11.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung Information zu Sprengstofffund Aufklärung zur Auffindesituation Bei Umbauarbeiten in der Chemnitzer Messe fand ein Angestellter einen blockartigen Gegenstand in der Größe von circa zwei Zigarettenschachteln, welchen er als potenziellen Explosivstoff erkannte. Der Mann nahm Verbindung zur Polizei auf, welche den Block in sichere Verwahrung nahm und an die zuständigen Spezialisten des Landeskriminalamtes übergab. Über die auf dem Block erkennbare Beschriftung konnte der Explosivstoff den Übungsbeständen des Landeskriminalamtes zugeordnet werden. Der hier in Rede stehende Block PETN* wurde im Jahr 2020 nachvollziehbar für eine in der Chemnitzer Messe erfolgte Schulung der Sprengstoffsuchhunde der sächsischen Polizei verwendet und war, wahrscheinlich durch die Absuche der Hunde bedingt, hinter ein Regal gefallen. Trotz einer fotografischen Dokumentation der präparierten Verstecke für die Übung, wurde beim Einsammeln des Übungsmaterials der Verlust des Blockes nicht festgestellt. Da es sich bei PETN* um einen äußerst handhabungssicheren Explosivstoff handelt, welcher nur über spezielle Sprengkapseln gezündet werden kann, bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung (siehe Erläuterung zu PETN*)! Der Sachverhalt wird bereits intern aufgearbeitet und hat nachfolgend Konsequenzen bei der Durchführung der regelmäßig notwendigen Unterstützung der Übungen mit den Diensthunden der Polizei. Eine Straftat liegt nicht vor. Für den Umgang mit Explosivstoffen bei Übungen sind ausschließlich die Spezialkräfte des LKA zuständig, welche mit Hilfe von sichergestellten Explosivstoffen die Ausbildung der Hunde unterstützen und zu vernichtendes Material extra für derartige Zwecke zeitweilig zwischenlagern. * PETN: Auch bezeichnet als Nitropenta, Pentrit, Pentaerythrityltetranitrat ist ein besonders in der Industrie und im Bergbau häufig verwendeter Sprengstoff, welcher aber auch als Arzneistoff (Pentalong) in diversen Anwendungen zum Einsatz kommt. Es ist chemisch sehr stabil, unlöslich in Wasser und setzt selbst beim Anbrennen nicht um (explodiert also nicht). ——————————- 18.11.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Gefährliche Körperverletzung auf Leipziger Südfriedhof Zeugenaufruf Tatzeitraum: Sonntag, den 14. November 2021, gegen 15:15 Uhr Tatort: Der Tatort befindet sich auf einer Wiese des Leipziger Südfriedhofs (Prager Straße – am Denkmal für die Bombenopfer der Stadt Leipzig 1943-45), ca. 300 m rechtsseitig vom Ausgang Harnischstraße entfernt Am 14. November 2021 (Volkstrauertag) legten drei Männer (20, 29 und 31 Jahre alt) an einem Soldatendenkmal einen Kranz auf dem Leipziger Südfriedhof ab. Als die drei Männer dann in Richtung des im südlichen Teil des Friedhofs gelegenen Denkmals für die Opfer der Bombardierung Leipzig im zweiten Weltkrieg gingen, wurden sie im Bereich der dortigen Wiese unvermittelt aus einer Gruppierung von mehreren Personen heraus mit Tritten, Schlägen und unter Einsatz von Schlagwerkzeugen angegriffen. Die Täter trugen Mund-Nasen-Schutz, Kopfbedeckungen (Mützen u.ä.), Kapuzenpullover sowie Jeans und waren insgesamt unauffällig gekleidet. Zwei der drei angegriffenen Personen mussten nach dem Angriff wegen Verletzungen am Kopf im Krankenhaus behandelt werden. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die im Tatzeitraum – 14. November 2021, gegen 15:15 Uhr – sowie im Vorfeld der Tat im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien, insbesondere auch im Nachgang der Tat, können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim Landeskriminalamt Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855 2055 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 14.11.2021, 09:05 Uhr — Erstveröffentlichung Ausstellung gibt Einblicke in 30 Jahre Polizei Sachsen Neue Wanderausstellung im Sächsischen Landtag zeigt die Entwicklung und den Wandel bis hin zu aktuellen Herausforderungen Die Polizei Sachsen feiert in diesem Jahr ihr 30-jähriges Bestehen nach der Vollendung der Deutschen Einheit und der Wiedergründung des Freistaates Sachsen. Am Freitag, dem 12. November 2021, wurde im Rahmen eines Festaktes im Sächsischen Landtag auf drei Jahrzehnte sächsischer Polizeiarbeit zurückgeblickt und die Arbeit der Polizeibediensteten gewürdigt. Im Plenarsaal des Sächsischen Landtages hielt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer die Festrede. Er erinnerte unter anderem an die Friedliche Revolution, betonte das große Vertrauen der Menschen in die sächsischen Polizistinnen und Polizisten: »Die Polizei im Freistaat Sachsen war immer zur Stelle, wenn es notwendig war und ihr Einsatz gefordert war.« Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller gratulierte in einer Videobotschaft und drückte den Polizistinnen und Polizisten Dank für ihre Verdienste aus. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar blickte zurück auf den Neubeginn und den Aufbau der sächsischen Polizei, erinnerte an prägende Herausforderungen und polizeiliche Lagen und wie sich die Anforderungen an den Polizeiberuf verändert haben. Weitere Festredner waren die Erste Vizepräsidentin des Sächsischen Landtages, Andrea Dombois, Amtschef im Sächsischen Staatsministerium des Innern, Thomas Rechentin, sowie der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann. Ausstellung im Sächsischen Landtag und auf neuem Onlineportal Im Anschluss wurde die Ausstellung »Im Spannungsfeld Demokratie – 30 Jahre Polizei Sachsen« eröffnet. Ausgehend von der politischen Wende bis hin zu den gegenwärtigen Herausforderungen der Corona-Pandemie wirft die Ausstellung Schlaglichter auf wichtige Entwicklungsschritte der Polizei Sachsen im Spiegel der gesellschaftlichen Veränderungen. Die Jubiläumsausstellung, die vom Projektteam Polizeimuseum konzipiert und realisiert wurde, betrachtet die polizeiliche Arbeit und das Bild der Bürgerinnen und Bürger von ihrer Polizei in vier Themenschwerpunkten: * Wende & Neuanfang * Mensch & Gewalt * Wissenschaft & Technik * Verantwortung & Herausforderung Was wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Polizei? Welche Herausforderungen und Aufgaben werden die Polizeiarbeit der Zukunft prägen? Die Ausstellung möchte nicht nur interessante Einblicke und einen Perspektivwechsel ermöglichen, sondern auch zur Diskussion einladen. »30 Jahre im Dienste der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen« Staatsminister Roland Wöller: »Die Polizei im Freistaat Sachsen setzt sich für das freie und friedliche Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger ein. Sie gewährleistet unsere Sicherheit, setzt das Recht durch und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb haben die Sächsinnen und Sachsen hohes Vertrauen zu ihrer Polizei. Die Zeiten sind rauer geworden und die Herausforderungen groß. Ich bin überzeugt: Mit konsequenter Strafverfolgung und wirksamer Gefahrenabwehr mit rechtsstaatlichen Mitteln können unsere Polizistinnen und Polizisten ihre Aufgaben meistern und das Vertrauen der Menschen rechtfertigen. Am 30-jährigen Jubiläum der sächsischen Polizei besinnen wir uns auf unseren Grundauftrag und blicken zuversichtlich in die Zukunft.« Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar: »Drei Jahrzehnte sächsische Polizei, das sind auch 30 Jahre im Dienste der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen. Die vergangenen 30 Jahre sind auch geprägt durch die Kolleginnen und Kollegen in der sächsischen Polizei, die in dieser Zeit viele Höhen erlebt, aber auch so manches tiefes Tal durchschritten haben. Ich bin allen, die im Dienst unserer Polizei stehen oder standen, für ihr Engagement, ihren Einsatz und ihr Herzblut dankbar. Die Wanderausstellung berichtet über diese Höhen und Tiefen – selbstkritisch, aber auch mit Stolz und Dankbarkeit für das Geleistete. Die Ausstellung ist ein Stück gelebte Demokratiegeschichte unseres Freistaates. Ich wünsche ihr viele fragende Besucherinnen und Besucher, die in ihr Antworten finden, aber auch mit Denkanstößen nach Hause gehen.« Wo Sie die Ausstellung besuchen können Die Ausstellung »Im Spannungsfeld Demokratie – 30 Jahre Polizei Sachsen« kann bis zum 7. Januar 2022 kostenfrei im Bürgerfoyer des Sächsischen Landtags, montags bis freitags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr, besichtigt werden. Danach wandert sie durch die Dienststellen der Polizei Sachsen. Die vier Themenschwerpunkte mit vielen Impressionen aus 30 Jahren gibt es auf einem begleitenden Themenportal: www.30jahrepolizei.sachsen.de. ——————————- 12.11.2021, 14:14 Uhr — Erstveröffentlichung Polizei Sachsen vereidigt 714 Auszubildende und Studierende Am Freitag, den 12. November 2021 hat die Polizei Sachsen 714 Auszubildende und Studierende vereidigt. Den Amtseid legten die Polizeimeister- und -kommissaranwärterinnen und -anwärter unter anderem bei einem zentralen Festakt in Dresden ab. Die Festrede hielt Ministerpräsident Michael Kretschmer. Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Die heutige Vereidigung ist ein ganz besonderer Tag für Sie, die angehenden Polizistinnen und Polizisten. Die Vereidigung macht zugleich deutlich, wie wichtig der Staatsregierung die innere Sicherheit ist. Klar ist: Durch die vielen Neueinstellungen stärken wir die Polizei insgesamt. Zudem haben wir das Polizeirecht novelliert und investieren weiter in moderne Ausstattung. Tatsächlich ist für unser Zusammenleben eine gut gerüstete und auch personell gut ausgestattete Polizei ganz entscheidend. Deshalb bin ich Ihnen auch persönlich sehr dankbar für Ihre Entscheidung, in besonderer Weise Verantwortung im und für den Freistaat Sachsen zu übernehmen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Dies verdient höchsten Respekt und unsere Anerkennung.« Die Vereidigung fand in diesem Jahr an einem speziellen Ort statt: Der Flughafen Dresden bot pandemiekonform das passende und räumlich großzügige Ambiente, um den Nachwuchs der Polizei Sachsen bildlich an Bord »Willkommen« zu heißen. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar nahm den Auszubildenden und Studierenden den Diensteid ab. Dieser ist in Paragraf 63 des Sächsischen Beamtengesetzes normiert: »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.« Die Eidesformel kann mit »So wahr mir Gott helfe« ergänzt werden. Die 714 angehenden Polizistinnen und Polizisten absolvieren seit September bzw. Oktober 2021 eine 30-monatige Ausbildung oder ein dreijähriges polizeiwissenschaftliches Studium in der Polizei Sachsen. 559 von ihnen gehören der Laufbahngruppe 1.2, Fachrichtung Polizei, an und werden an den Polizeifachschulen Schneeberg, Chemnitz und Leipzig unterrichtet. 150 angehende Polizeikommissarinnen und -kommissare der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei, studieren an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg, wobei das Grundstudium am Campus Bautzen am Fortbildungszentrum der Hochschule durchgeführt wird. Fünf Anwärterinnen und Anwärter absolvieren zudem an der Hochschule einen einjährigen Vorbereitungsdienst für den Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD) – sie sollen später als sogenannte »Cybercops« eingesetzt werden. ——————————- 12.11.2021, 10:04 Uhr — Erstveröffentlichung Bekämpfung des internationalen Kraftfahrzeugdiebstahls Gemeinsame Exekutivmaßnahmen der Polizei Usti nad Labem und des Landeskriminalamts Sachsen in der Tschechischen Republik erfolgreich realisiert Festnahme des mit Europäischem Haftbefehl gesuchten mutmaßlichen Chefs einer größeren Bande erfolgt Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gemeinsam mit der Soko-Kfz* des Landeskriminalamts Sachsen ein Ermittlungsverfahren gegen vier tschechische Beschuldigte (40, 41, 45 und 46 Jahre) wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen. Den Beschuldigten liegt zur Last, als Mitglieder einer größeren Bande zwischen Januar 2012 und August 2020 13 Kraftfahrzeuge der Marken VW Golf und Skoda in Chemnitz, Dresden, Kirschau, Leipzig, Löbau und Plauen entwendet und in die Tschechische Republik überführt zu haben, um sie dort gewinnbringend zu verwerten. Dabei sollen alle Diebstähle im Auftrag des 40-jährigen Beschuldigten ausgeführt worden sein. Gegen weitere Bandenmitglieder, die in einem gesonderten Ermittlungsverfahren geführt werden, wurden bereits am 24. November 2020 umfangreiche Maßnahmen in der Tschechischen Republik realisiert (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen vom 30. November 2020, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Am 13. September 2021 kam es zu weiteren umfangreichen, gegen Mitglieder der Bande gerichtete Einsatzmaßnahmen in der Tschechischen Republik. Im Rahmen dieses Einsatzes wurden mehrere Objekte durchsucht und vier Beschuldigte festgenommen. Zwei Beschuldigte, darunter der 40-jährige mutmaßliche Kopf der Bande, konnten den Einsatzkräften zunächst entkommen und waren seitdem auf der Flucht. Einer der Flüchtigen konnte bereits am 16. September 2021 in einem Waldgebiet festgenommen werden. Am 4. November 2021, gegen 13:30 Uhr gelang im Rahmen operativer Maßnahmen sodann die Festnahme des 40-jährigen mutmaßlichen Kopfs der Bande. Die Festnahme erfolgte in der Ortslage Jirikov. Dem vorangegangen waren zunächst eine erneute Flucht dieses Beschuldigten und eine längere Verfolgungsjagd. Dabei kam es auch zum Einsatz einer Schusswaffe durch einen tschechischen Polizeibeamten, bei dem der Beschuldigte am Bein verletzt wurde. Der Beschuldigte kam zur Behandlung in ein Krankenhaus. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. • „Soko-Kfz“: Sonderkommission Kraftfahrzeuge
Schreiben an den Bundesinnenminister DPolG fordert: Corona-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkennen In einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) COVID-19 Erkrankungen bei Polizeibeamtinnen und -beamten als Berufskrankheit anzuerkennen und damit einem Dienstunfall gleichzustellen. Damit wären die Betroffenen und ihre Angehörigen abgesichert, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „In zahlreichen Einsätzen haben unsere Kolleginnen und Kollegen die Einhaltung der durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Corona-Regeln durchgesetzt und dabei nicht selten ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Allein in der Bundespolizei gibt es derzeit insgesamt ca. 400 COVID-19 Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen könnten. Ca. 2.000 Kolleginnen und Kollegen sind an COVID-19 erkrankt oder befinden sich in Quarantäne. Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer COVID-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kolleginnen und Kollegen sehr verunsichert es ist deshalb folgerichtig und höchste Zeit, eine COVID-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen.“ Um dies schnellstmöglich zu realisieren, wäre eine Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung im Beamtenversorgungsgesetz um die Berufsgruppe „Bedienstete im Vollzugsdienst“ sowie den Krankheitserreger SARS COV-2 und dessen Mutationen vorzunehmen. Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit ist in § 31 BeamtVG geregelt und gilt für Bund und Länder gleichermaßen. Wendt: „Es wird höchste Zeit, die Arbeit der Polizei nicht nur anzuerkennen, sondern für die Beschäftigten verlässliche Maßnahmen für ihre soziale Absicherung und die ihrer Familien zu veranlassen. Die Anerkennung als Berufskrankheit wäre ein erster wichtiger Schritt!“
Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt erneut zum Bundesvorsitzenden gewählt Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kam am 19. Januar 2021 zu ihrem 25. Ordentlichen Bundeskongress zusammen – erstmals in digitaler Form. Der ursprünglich für den Mai 2020 geplante Kongress in Berlin musste wegen der Corona-Pandemie erst verschoben werden und fand nun aus einem Berliner Studio online statt. Für die zu vergebenden sechs Ämter in der Bundesleitung der DPolG kandidieren insgesamt zehn Frauen und Männer.
DPolG Sachsen 20.11.2021 Corona-Explosion bei Sachsen Polizei DPolG/BPolG 19.11.21: Corona-Maßnahmen: So geht es jetzt weiter
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- 10.11.2021 – SMF : Modernste Raumschießanlage Sachsens für die Polizeifachschule Schneeberg übergeben * 09.11.2021 – STADD : Angriff auf der Leipziger Straße * 08.11.2021 – GenStA DD : Ermittlungen gegen Lina E. durch Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingestellt. * 08.11.2021 – OLG DD : Medieninformation Nr. 49/2021 Oberlandesgericht Dresden * 05.11.2021 – STADD : Verdacht des versuchten Mordes * 04.11.2021 – OLG DD : Verhandlungstage im Staatsschutzverfahren gegen Lina E. u.a.am 24./25. November und 23. Dezember 2021 entfallen ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 10.11.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Modernste Raumschießanlage Sachsens für die Polizeifachschule Schneeberg übergeben Heute haben Finanzminister Hartmut Vorjohann und Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar die modernste Raumschießanlage der Polizei in Sachsen an die Polizeifachschule Schneeberg übergeben. Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Mit dem Bau der modernsten Raumschießanlage Sachsens sorgen wir für beste Bedingungen bei der polizeilichen Aus- und Fortbildung. Damit und mit den weiteren Baumaßnahmen vor Ort stärken wir den Standort Schneeberg als auch die Polizei insgesamt und leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit im Freistaat«. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar: »Das grundlegende Ziel unserer Polizeiausbildung muss sein, dass jede Polizistin und jeder Polizist in Sachsen den sicheren Umgang mit der Waffe üben und verinnerlichen kann. Daher freue ich mich sehr über die neue Raumschießanlage an der Polizeifachschule Schneeberg. Es ist die Modernste im Freistaat – nirgendwo sonst kann in Sachsen so gut das trainiert werden, was im Ernstfall Leben retten kann. Ich danke allen, die am Bau der Raumschießanlage konstruktiv und engagiert mitgearbeitet haben.« Erstmalig auf einer Schießanlage in Sachsen sind in Schneeberg jetzt Schießübungen mit einem Winkel von 180 Grad möglich. Realisiert wird dies durch die Installation von sechs Beamern und einer 180-Grad-Leinwand. An vier Schützenständen können die Polizisten realistische Einsatzszenarien bis zu einer Schussentfernung von 25 Metern üben. Dies betrifft sowohl stationäres als auch dynamisches Schießen, ganz gleich ob stehend, knieend oder liegend. Für die Übungen können Kurz- als auch Langwaffen zum Einsatz kommen. Die bisher genutzte Schießanlage in Schneeberg sowie die Schießzeiten in anderen Objekten waren für den wachsenden Bedarf der Polizei nicht mehr ausreichend. Die Bauarbeiten nahmen knapp zwei Jahre in Anspruch. Insgesamt investierte der Freistaat Sachsen rund 6,6 Millionen Euro in die Schießanlage. Das Bauvorhaben wurde durch die Niederlassung Zwickau des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilen- und Baumanagement (SIB) realisiert. Für den rund 500 Quadratmeter großen, zweigeschossigen Neubau wurde ein nicht mehr nutzbares Unterkunftsgebäude abgerissen. Im Erdgeschoss befinden sich alle für die Schießbahn erforderlichen Räume. Im Obergeschoss entstand über die gesamte Länge der Schießbahn die Lüftungszentrale, die die beim Schießen entstehenden Gase filtert und ganzjährig für gleiche Temperaturen sorgt. Damit die Schüsse im Außenbereich kaum hörbar werden, sind Wände und Decken aus Stahlbeton. Der Geschoßfang sowie die tragenden Bauteile sind zusätzlich mit 73 Tonnen Spezialstahl verstärkt. Damit ist die Schießanlage kugelsicher. Die Gestaltung der Fassade und der Fenster betont die Nutzung des Gebäudes. Hintergrundinformation Die SIB-Niederlassung Zwickau plant derzeit auf dem Gelände noch eine weitere Raumschießanlage. Zwei andere Baumaßnahmen haben bereits begonnen. Die vorhandene Schwimmhalle wird saniert. Zudem werden Stellplätze und Garagen für Dienstfahrzeuge neu gebaut. Geplant ist die Fertigstellung der Schwimmhalle einschließlich der Außenanlage für Ende 2022. Die Gesamtbaukosten liegen bei rund 6 Millionen Euro. Für die neuen Stellplätze und Garagen investiert der Freistaat Sachsen 3,3 Millionen Euro. Die Fertigstellung der Garagen für die PKW`s und Transporter ist im Sommer 2022 geplant. Die LKW/Bus-Garagen sollen im Herbst 2022 fertig sein. Alle Baumaßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. In der Polizeifachschule Schneeberg werden derzeit 654 Anwärter in der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer) Polizeidienst ausgebildet sowie Fortbildungen durchgeführt. Die im Jahr 2015 eröffnete Polizeifachschule startete zunächst mit vier Lehrgruppen (100 Anwärter). Ab dem Folgejahr wurden hier acht Lehrgruppen (200 Anwärter) eingestellt. Seit 2018 wurden die Kapazitäten auf zehn Lehrgruppen erhöht, um den Altersabgang in der Sächsischen Polizei auszugleichen und auch die hinzugekommenen und künftigen Aufgaben stabil bewältigen zu können. ——————————- 09.11.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung Angriff auf der Leipziger Straße Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Slowaken und einen 25-jährigen Moldauer Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – erhoben. Den Beschuldigten liegt gemeinschaftlicher Raub und gefährliche Körperverletzung zur Last. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 09.09.2021 gegen 10:30 Uhr einen ihnen bereits bekannten 48-jährigen obdachlosen Rumänen auf der Leipziger Straße in Höhe der Hausnummer 50 in 01127 Dresden zur Übergabe von Bargeld aufgefordert zu haben. Als der Geschädigte dies ablehnte, sollen die Beschuldigten mit Fäusten auf ihn eingeschlagen, ihn zu Boden gebracht und auf den am Boden liegenden Geschädigten mit ihren beschuhten Füßen gegen Kopf und Oberkörper getreten haben. Unter Ausnutzung der verübten Gewalt sollen die Beschuldigten dem Geschädigten sodann etwa 10 Euro und ein Feuerzeug entwendet haben. Der Geschädigte erlitt u. a. ein Hämatom am Auge sowie multiple Prellungen im Gesicht und im Rippenbereich. Der 26-jährige Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft. Der 25-jährige Beschuldigte ist geringfügig vorbestraft. Beide haben Angaben zum Sachverhalt gemacht, den Tatvorwurf aber nicht eingeräumt. Die Beschuldigten wurden am 09.09.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 10.09.2021 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. ——————————- 08.11.2021, 17:09 Uhr — Erstveröffentlichung Ermittlungen gegen Lina E. durch Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingestellt. Kein hinreichender Tatverdacht gegen Lina E. bezüglich ihrer Beteiligung an einem Überfall auf die Prokuristin einer Leipziger Immobilienfirma im Herbst 2019 Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am 02. November 2021 die Ermittlungen gegen Lina E. wegen des Verdachts, an dem Überfall auf die Prokuristin einer Leipziger Immobilienfirma im Herbst 2019 beteiligt gewesen zu sein, nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Tatbeteiligung von Lina E. konnte nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden. Die Ermittlungen gegen einen weiteren namentlich bekannten Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Beteiligung an dem Überfall wurden ebenfalls eingestellt. Die geführten Ermittlungen hatten den gegen ihn zunächst bestehenden Anfangsverdacht widerlegt. Im Verfahren gegen die Mitarbeiterin der Universitätsklinik Magdeburg, welche im Verdacht steht, die Meldeadresse der Prokuristin der Leipziger Immobilienfirma unberechtigt abgefragt und weitergegeben zu haben, dauern die Ermittlungen weiter an. ——————————- 08.11.2021, 16:12 Uhr — Erstveröffentlichung Medieninformation Nr. 49/2021 Oberlandesgericht Dresden In dem Staatsschutzverfahren gegen Lina E. u.a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung und anderer Delikte vor dem Oberlandesgericht Dresden wurden die für den 24. und 25. November 2021 sowie den 23. Dezember 2021 und 19. November 2021 angesetzten Verhandlungstermine aufgehoben. Derzeit sind damit folgende Sitzungstage bestimmt: Donnerstag, 18. November 2021 Mittwoch, 1. Dezember 2021 Donnerstag, 2. Dezember 2021 Mittwoch, 8. Dezember 2021 Donnerstag, 9. Dezember 2021 Mittwoch, 15. Dezember 2021 Donnerstag, 16. Dezember 2021 Mittwoch, 22. Dezember 2021 Weitere Termine sind jeweils mittwochs und donnerstags bis vorsorglich Ende März 2022 vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Änderungen möglich sind. Die Sitzungen beginnen jeweils um 9.30 Uhr und finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden, statt. ——————————- 05.11.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung Verdacht des versuchten Mordes Beschuldigter vorläufig festgenommen Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 23-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Mordes. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 04.11.2021 gegen 22:30 Uhr einen 28-jährigen Deutschen auf der Rehefelder Straße in Dresden-Pieschen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Im Vorfeld soll der Geschädigte den Beschuldigten und dessen Begleiter aufgefordert haben, mit dem Zerstechen von Autoreifen aufzuhören. Der Geschädigte wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht und wird dort stationär behandelt. Der Beschuldigte wurde durch die Polizei in der Nähe des Tatortes vorläufig festgenommen und befindet sich im Polizeigewahrsam. Die Staatsanwaltschaft Dresden wird heute beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten stellen. Die Ermittlung des genauen Tathergangs und des Tatmotivs sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Nähere Angaben hierzu sind auch aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht möglich. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
DPolG 8.11.21: Postengeschacher: Habeck traut sich Traditionsressort der Union zu – einige Reaktionen sind abweisend DPolG 7.11.2021 Polizeigewerkschaften wollen örtliche Böllerverbote Polizeigewerkschaften fordern Böllerverbot an Silvester
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 26.10.2021 – LKA : Brandstiftung an mehreren Kraftfahrzeugen * 29.10.2021 – SMI : Polizistinnen und Polizisten treten ihren Dienst für den Freistaat an * 29.10.2021 – OVG : Demonstration auf Autobahn bleibt verboten * 29.10.2021 – SMS : Sächsische Impfkommission empfiehlt Booster-Impfungen für alle ab 18 Jahre * 29.10.2021 – STADD : Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion * 28.10.2021 – LfV : Das LfV Sachsen warnt vor Grenzgängen rechtsextremistischer Akteure an der sächsisch-polnischen Grenze ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 26.10.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Brandstiftung an mehreren Kraftfahrzeugen Zeugenaufruf Tatzeitraum: Nacht vom 23.10. auf den 24.10.2021, kurz nach Mitternacht Tatort: 04277 Leipzig Richard-Lehmann-Straße 120 (Mercedes-Benz) In der Nacht zum vergangenen Sonntag ereignete sich eine Brandstiftung im Bereich der Richard-Lehmann-Straße 120 in 04277 Leipzig – Standort eines Autohauses für Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz. Hierbei wurden im Außenbereich des Autohauses mehrere dort abgestellte Pkw in Brand gesetzt. Auch eine sogenannte E-»Tanksäule«, an welcher sich einer der beschädigten PKW (Elektrofahrzeug) zum Tatzeitpunkt zum Laden befand, wurde beschädigt. Der voraussichtliche Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen insgesamt mindestens 300.000 €. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die im Tatzeitraum Mitternacht zum 24. Oktober, sowie im Vorfeld der Tat im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien, insbesondere auch im Nachgang der Tat, können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 29.10.2021, 14:49 Uhr — Erstveröffentlichung Polizistinnen und Polizisten treten ihren Dienst für den Freistaat an Im Chemnitzer Opernhaus endete für über 100 neue Polizistinnen und Polizisten am heutigen Freitag ihre Ausbildung. Während einer Festveranstaltung feierten sie ihre Ernennung zur Polizeimeisterin bzw. zum und Polizeimeister. Künftig stehen die »frischgebackenen« Polizistinnen und Polizisten im Dienste einer der fünf Polizeidirektionen des Freistaates oder der Bereitschaftspolizei. Ihre Ausbildung haben sie an einer der drei Polizeifachschulen an den Standorten Leipzig, Chemnitz oder Schneeberg absolviert. Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller richtete sich mit einem Videogruß an die Polizeimeisterinnen und -meister. »Als Polizistinnen und Polizisten sind Sie eine Stütze unseres Landes. Sie gewährleisten die Sicherheit, setzen das Recht durch und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie sind Vorbilder – insbesondere für junge Menschen. Der Beruf, den Sie ergreifen, ist mehr als nur ein Job: Er ist eine Berufung, die ein hohes Maß an Einsatz, Menschenkenntnis und Verantwortung mit sich bringt.« Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar: »Das Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in ihre Polizei setzen, ist ein hohes, aber auch zerbrechliches Gut. Wir müssen es hüten und pflegen. Als Polizei sind wir allzu oft dort im Einsatz, wo Unrecht geschieht, Gewalt sich Bahn bricht und sich menschliche Abgründe auftun. Sie werden in Ihrem Berufsleben deshalb auch Zweifel haben. Aber verzweifeln Sie nicht. Geben Sie stattdessen Acht auf Ihren inneren Kompass und aufeinander.« Unter den 113 ernannten Beamtinnen und Beamten sind 74 Männer und 39 Frauen: 35 wechseln zur Bereitschaftspolizei, 26 zur Polizeidirektion Leipzig, 16 zur Polizeidirektion Dresden, 14 zur Polizeidirektion Chemnitz, 12 zur Polizeidirektion Görlitz und 10 zur Polizeidirektion Zwickau. Im Freistaat Sachsen werden jährlich 700 Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeiberuf eingestellt – Auszubildende und Studenten. Die Ausbildung erfolgt an den Polizeifachschulen in Chemnitz, Leipzig und Schneeberg; das Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg. Pro Jahr bewerben sich derzeit rund 5.400 junge Menschen für einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Polizei Sachsen. Weitere Informationen zur Karriere bei der Polizei Sachsen sind unter www.verdächtig-gute-jobs.de abrufbar. ——————————- 29.10.2021, 14:21 Uhr — Erstveröffentlichung Demonstration auf Autobahn bleibt verboten Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Oktober 2021 – 6 L 823/21 – zurückgewiesen. Für die Partei »Freie Sachsen« wurde gegenüber dem Landkreis Görlitz am 18. Oktober 2021 eine Versammlung unter dem Thema „A4 als Schleuserroute stoppen!“ angezeigt. Als Versammlungsort wurde „Auf der Autobahn A4 in Richtung Dresden, direkt auf der Höhe vom Hauptzollamt (An der Autobahn 1 in 02828 Görlitz)“ bezeichnet. Der Landkreis Görlitz untersagte die auf der Autobahn A4 geplante Versammlung. Das Verwaltungsgericht hat den gegen das Versammlungsverbot gerichteten Eilantrag abgelehnt. Zu Recht habe die Versammlungsbehörde eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die beabsichtigte Versammlung angenommen und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung Vorrang vor dem Versammlungsrecht der Antragstellerin eingeräumt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg. Der 6. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist zu der Auffassung gelangt, dass die Autobahn für die geplante Versammlung zumindest in einer Fahrtrichtung vollständig gesperrt werden müsste. Eine aufnahmefähige Ausweichstrecke, die den Umständen am Versammlungstag (erhöhter Pendlerverkehr zum Beginn des Wochenendes, Ende der sächsischen Herbstferien, Feiertag in Polen am Montag, sehr hoher Schwerverkehrsanteil bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 27.700 Fahrzeugen) gerecht werden könnte, sei weder für den betroffenen noch für alternative grenznahe Autobahnabschnitte erkennbar. Eine Verlegung der Versammlung auf einen Parkplatz an der Bundesautobahn komme angesichts der Bedeutung der Parkplätze für die Sicherheit des Fernverkehrs und angesichts der Verkehrssituation an diesem Freitagabend ebenfalls nicht in Betracht. Der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist unanfechtbar. SächsOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2021 – 6 B 399/21 – ——————————- 29.10.2021, 14:11 Uhr — Erstveröffentlichung Sächsische Impfkommission empfiehlt Booster-Impfungen für alle ab 18 Jahre Staatsministerin Köpping: »Impfschutz für den Winter jetzt auffrischen« Nach der neuesten Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zum 1. November 2021 sind Auffrischungsimpfungen ohne Einschränkung für alle Menschen ab 18 Jahre möglich. Frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung kann demnach eine so genannte Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Neueste Daten belegen demnach eine Risikoreduktion eindrucksvoll für alle Altersgruppen. Für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Ältere und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, gibt es bereits seit längerem eine Empfehlung für eine Booster-Impfung. Darüber hinaus hat die SIKO vorsorglich ihre Empfehlung bezüglich des Impfstoffes von Moderna (»Spikevax«) angepasst. Dieser wird nun ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen. Zugelassen ist das Vakzin ab 12 Jahre. Hintergrund sind neueste Studien aus dem Oktober, die auf eine etwas größere Zunahme von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen hindeuten. Solche Nebenwirkungen, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung auftreten können, sind in Sachsen in der Altersklasse bis 30 Jahre bisher nicht bekannt. Zudem sind diese insgesamt sehr selten. Dies trifft auf beide mRNA-Impfstoffe gleichermaßen zu. Bei den Impfaktionen an Sachsens Schulen werden künftig beide mRNA-Impfstoffe angeboten. Gesundheitsministerin Petra Köpping. »Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Wir reagieren hier auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und eine daraus folgende Empfehlung der SIKO. Es bleibt dabei: Eine Impfung schützt zuverlässig vor schweren Covid-19-Verläufen. Dies gilt für jeden der zugelassenen Impfstoffe. Gleichzeitig empfiehlt die Sächsische Impfkommission nun eine Booster-Impfung für alle vollständig geimpften Menschen ab 18 Jahre, nicht nur für Ältere und Personen mit Risikoerkrankungen. Für diese Gruppe bleibt die Booster-Impfung aber besonders wichtig. Frischen Sie Ihren Impfschutz für den Winter jetzt auf. So reduzieren Sie ihr Risiko, ernsthaft zu erkranken. Es ist genügend Impfstoff für alle da. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.« Die neue Empfehlung der SIKO finden Sie hier: ——————————- 29.10.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Ausschreitungen am Rudolf-Harbig-Stadion Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen zwei Beschuldigte Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (22 und 32 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 22-jährigen Beschuldigten liegt u. a. Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen zur Last. Dem 32-jährigen Beschuldigten liegt u. a. Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in 30 Fällen zur Last Am 16.05.2021 waren anlässlich des Fußballspiels SG Dynamo Dresden gegen Türkgücü München zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Rudolf-Harbig-Stadions mehrere tausend Polizeibeamte eingesetzt. In der Zeit von 15:25 Uhr bis 18:30 Uhr kam es in diesem Zusammenhang zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Das Spiel fand ohne Zuschauer statt, weil die an diesem Tag geltenden Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Öffnung von Einrichtungen des Sportbetriebes untersagten, ebenso öffentliche Ansammlungen. Dessen ungeachtet versammelten sich mehrere Tausend Personen im Großen Garten, feierten und missachteten jegliche Infektionsschutzregeln und zündeten gesetzeswidrig Pyrotechnik. Bei den Ausschreitungen gingen die Täter zum Teil als Gruppe geschlossen, aber auch einzeln handelnd gegen die Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge vor. Zudem wurde eine Journalistin verbal bedroht, an den Kopf geschlagen und ihre am Körper befindliche Kamera durch Faustschläge zerstört. Polizeibeamte wurden durch Schläge und Tritte gegen den Körper angegriffen. Insgesamt wurden 186 Polizeibeamte verletzt; 163 davon durch Bewurf mit Gegenständen (u. a. Steine und Glasflaschen) und 3 durch den Einsatz von Pyrotechnik. Die Körperverletzungen führten zu zum Teil erheblichen Verletzungen wie Verbrennungen, offenen Schnittwunden, teilweisem Gehörverlust und bis zu zehntägigem Krankenhausaufenthalt. Daneben wurde eine Vielzahl von Schnittverletzungen und Hämatomen an den Armen und Händen der Polizeibeamten verursacht. Der durch die Ausschreitungen entstandene Sachschaden, unter anderem an 30 Dienstfahrzeugen, beträgt ca. 30.000 EUR. Die Beschuldigten sollen sich etwa zwischen 14:30 Uhr und 18:30 im Bereich Großer Garten in der Gruppe von mindestens 10 randalierenden Personen bewegt und die Angriffe auf die Polizei wahrgenommen haben. Dem 22-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, eigenhändig in mindestens sieben Fällen Gegenstände (u. a. mehrere Glasbierflaschen und einen Ast) gegen Polizeibeamte geworfen zu haben. Dem 32-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, eigenhändig in mindestens 30 Fällen Gegenstände (u. a. mehrere Glasbierflaschen und Holzpfähle) gegen Polizeibeamte geworfen zu haben. Mit ihren Würfen wollten die Beschuldigten Polizeibeamte verletzten und ihnen Schmerzen zufügen. Gegen beide Beschuldigte wurden in dieser Sache am 19.07.2021 durch das Amtsgericht Dresden Haftbefehle erlassen. Der 32-jährige Beschuldigte wurde aufgrund dieses Haftbefehls am 22.07.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 22-jährige Beschuldigte befand sich bereits in anderer Sache in Haft. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde als Überhaft notiert. Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Sie sind bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft und standen bei Begehung der Taten einschlägig unter Bewährung. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 28.10.2021, 14:35 Uhr — Erstveröffentlichung Das LfV Sachsen warnt vor Grenzgängen rechtsextremistischer Akteure an der sächsisch-polnischen Grenze LfV-Präsident Dirk-Martin Christian: »Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und nicht bei Verfassungsfeinden« Rechtsextremistische Akteure wie die Parteien »Der Dritte Weg« und die »Freien Sachsen« rufen gegenwärtig im Internet – insbesondere in den sozialen Medien – offen dazu auf, die deutsch-polnische Grenze vor illegal nach Deutschland einreisenden Migranten zu schützen. So hatte der »Stützpunkt Vogtland« der Partei »Der Dritte Weg« ebenfalls für den ersten sogenannten »Grenzgang«, der am 23. Oktober 2021 im Großraum Guben in Brandenburg stattfand, mobilisiert. Die Rechtsextremisten forderten Teilnehmer ihres unter dem Motto »Werde Grenzgänger – Schütze Deine Heimat vor illegal einreisenden Ausländern!« stehenden Aufrufs unter anderem dazu auf, wetterfeste dunkle Kleidung und Schuhe, Stirnlampen, Taschenlampen und Nachtsichtgeräte mitzubringen. »Dieser noch heute auf der Internetseite der Partei sichtbare Aufruf lässt darauf schließen, dass die Partei ‚Der Dritte Weg‘ als Grenzschützer auftreten, polizeiliche Aufgaben wahrnehmen, sich sogar als Helfer der Polizei darstellen und der Öffentlichkeit mit dieser Aktion mitteilen will, dass sie sich aktiv für den Grenzschutz einsetzt, während nach ihrer Lesart die Regierungsparteien die illegale Einwanderung über die sogenannte Belarus-Route passiv hinnähmen. Das Gewaltmonopol liegt aber beim Staat und nicht bei Verfassungsfeinden! Als Verfassungsschutz ist es unsere Aufgabe, die Öffentlichkeit frühzeitig vor extremistischen Aktivitäten, die sich explizit auch an nicht-extremistische Personenkreise richten und staatliches Handeln delegitimieren, zu warnen«, sagte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Dirk-Martin Christian, heute in Dresden. Aktuell greift die rechtsextremistische Partei »Freie Sachsen« das Thema offensiv auf ihren SocialMedia-Kanälen auf und ruft für morgen Abend zu einer Versammlung unter dem Motto »Sächsischer Grenzschutz: Endstation für Schleuser« auf der Bundesautobahn A 4 auf. Rechtsextremisten sind bestrebt, an die Mitte der Gesellschaft anschlussfähige Themen für die mitunter subtile Verbreitung ihrer verfassungsfeindlichen Zielsetzungen auszunutzen. »Diese Strategie verfolgten Rechtsextremisten bereits während der Asylkrise in den Jahren 2015 und 2016 sowie jüngst im Rahmen der Corona-Proteste. Rechtsextremisten besetzen Themen, welche die Gesellschaft bewegen und stellen die Regierungsparteien auf Bundes- und Länderebene sowie staatliche Behörden in genau diesen Themenfeldern als unfähig und untätig dar. Auf diese Weise vermitteln sie den Eindruck, sich als einziger Akteur um die Sorgen und Ängste der Bevölkerung zu kümmern und das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen«, so Christian. »Das LfV Sachsen kann die Gesellschaft nur davor warnen, dieser rechtsextremistischen ‚Kümmerer-Strategie‘, die aktuell erneut angewendet wird, Glauben zu schenken und sich in diese Aktionen einspannen zu lassen. Die gesellschaftliche Mitte darf derartigen Umarmungsversuchen von Rechtsextremisten nicht nachgeben und damit deren Strategien zum Erfolg verhelfen«.
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