Hiermit möchten wir Euch mitteilen, dass der Freistaat Sachsen rückwirkend zum 01.Februar 2019 die Beihilfeverordnung geändert hat. U.a. geht es dabei zm die Vergütung von ambulanten Reha-Maßnahmen sowie der Physiotherapie. Nunmehr übernimmt der Freistaat Sachsen die Kosten wie bereits vom Bund längere Zeit praktiziert.

Die entsprechenden Anlagen könnt hier nachlesen.

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