Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pressemitteilung Nr. 56 vom 7. Juli 2017 verkündet, dass mit Beschluss vom 23. Mai 2017 die Verfassungsbeschwerde gegen die verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts erfolgreich war.
Die Information dazu könnt Ihr hier nachlesen.