Informationen für Beamtinnen und Beamte

Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern – erneute Antragstellung für das Jahr 2019

Bereits in den letzten Jahren haben wie sie informiert, dass die Frage der Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern Gegenstand von Gerichtsverfahren ist. So liegen beim Bundesverfassungsgericht mehrere Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln zur Entscheidung vor (2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17). Die Entscheidung bleibt abzuwarten.
Beamten,
• die im letzten Jahr noch keinen Antrag gestellt haben,
• bei denen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Familienzuschlags für drei Kinder im Jahr 2019 neu eingetreten sind oder
• bei denen der Dienstherr sich nicht darauf eingelassen hat, dass es keines jährlichen Antrags bedarf
wird empfohlen, einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation noch 2019 zu stellen.
Ein Musterantrag zur Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern wird anbei zur Verfügung gestellt.
Soweit der Dienstherr der Freistaat Sachsen ist, ist bekannt, dass entsprechende Anträge ruhend gestellt wurden. Eines erneuten Antrags bedarf es in diesen Fällen nicht.

gez. Karen Siwonia
Stellv. Landesvorsitzende und
Vorsitzende der Grundsatzkommission Beamtenrecht

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