Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 01.12.2020  –  SMEKUL  :  Sachsen regelt Hilfen bei Elementarschäden neu

* 01.12.2020  –  LKA  :  Sachbeschädigungen an Polizeieinrichtung und gefährliche Körperverletzung

* 30.11.2020  –  LKA  :  Schlag gegen internationalen Kraftfahrzeugdiebstahl

* 30.11.2020  –  STADD  :  Schlag gegen internationalen Kraftfahrzeugdiebstahl

* 27.11.2020  –  SMS  :  Schärfere Regeln für Hotspots ab 1. Dezember

* 26.11.2020  –  STAL  :  Haftbefehle gegen fünf „Planenschlitzer“

* 26.11.2020  –  SMS  :  Sächsische Corona-lmpfzentren gehen Mitte Dezember ans Netz

* 26.11.2020  –  LKA  :  Raub und Landfriedensbruch – Soko LinX ermittelt

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Ausführliche Pressemitteilungen

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01.12.2020, 13:13 Uhr — Erstveröffentlichung

Sachsen regelt Hilfen bei Elementarschäden neu

Kabinett verabschiedet Richtlinie zu Hilfen für Land- und Forstwirtschaft

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag (1.12.) die »Förderrichtlinie des SMEKUL zur Gewährung von Hilfen für Schäden infolge von Naturkatastrophen und gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen« (kurz: »Förderrichtlinie Hilfen Land- und Forstwirtschaft«) verabschiedet.

Geregelt wird darin die Unterstützung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur für den Fall von Schäden durch Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Orkane, Erdrutsche) oder vergleichbar widriger Witterungsverhältnisse (z. B. Hagel, starke oder anhaltende Regenfälle, Dürre). Die neue Richtlinie löst die bisherige »Richtlinie Elementarschäden« aus dem Jahr 2011 ab.

Landwirtschaftsminister Günther: »Wir haben es in Sachsen vermehrt mit extremen Witterungsereignissen als Folge des Klimawandels zu tun. Als Freistaat unterstützen wir dort, wo im Fall von Naturkatastrophen oder widriger Witterung Hilfe nötig ist. Allerdings gilt auch, dass sich Land- und Forstwirtschaft aktiv auf den Klimawandel einstellen muss.«

Voraussetzung für Hilfen ist zunächst die Feststellung des Kabinetts, dass ein außer-gewöhnlicher und überörtlich bedeutsamer Notstand infolge eines Elementarschadensereignisses vorliegt und dass finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Das Förderverfahren wird dann von der Sächsischen Aufbaubank durchgeführt.

Im Bereich der Landwirtschaft ist der Umfang der Unterstützung auch davon abhängig, ob das Unternehmen eine entsprechende Elementarschadensversicherung abgeschlossen hat. Die Hilfen werden künftig als Zuschüsse vergeben. Förderfähig sind insbesondere Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Anlagen und Maschinen, aber auch am Tierbestand und an Lagerbeständen. In der Landwirtschaft sowie in der Fischerei und Aquakultur werden auch Einkommensverluste ausgeglichen.

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01.12.2020, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Sachbeschädigungen an Polizeieinrichtung und gefährliche Körperverletzung

Zeugenaufruf

Tatort: Biedermannstraße 9-13 (Wiedebach-Passage), 04277 Leipzig; Ortsteil Connewitz

Sachbeschädigung Nr.1

Tatzeit: 27. November 2020, gegen 22:51 Uhr

Durch mehrere bisher unbekannte Tatverdächtige wurden Steine und Flaschen auf die Außenscheiben eines Polizeipostens des Polizeireviers Leipzig-Südost geworfen. Die Tatverdächtigen entfernten sich danach in unbekannte Richtung.

Zwei Scheiben wurden beschädigt. Die Höhe des Sachschadens ist noch nicht konkret bekannt.

Gefährliche Körperverletzung

Tatzeit: 28. November 2020, gegen 00:23 Uhr

Im Rahmen der Tatortarbeit zu oben beschriebener Sachbeschädigung Nr.1 wurde auf Einsatzkräfte der Polizei ein pyrotechnischer Gegenstand geworfen. Dadurch erlitt ein Polizeibeamter ein Knalltrauma.

Sachbeschädigung Nr.2

Tatzeit: 28. November 2020, gegen 21:02 Uhr

Durch unbekannte Tatverdächtige wurden mehrere Pflastersteine auf die Außenscheiben eines Polizeipostens des Polizeireviers Leipzig-Südost geworfen. Die Tatverdächtigen entfernten sich danach in unbekannte Richtung. Die Scheiben wurden dabei beschädigt. Die Höhe des Sachschadens ist momentan noch nicht bekannt.

Da aufgrund der bisher bekannten Umstände ein politisch motivierter Hintergrund für den Angriff nicht auszuschließen ist, hat die Soko LinX des Landeskriminalamts die Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Es werden Zeugen gesucht, die im Bereich des Tatortes und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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30.11.2020, 10:33 Uhr — Erstveröffentlichung

Schlag gegen internationalen Kraftfahrzeugdiebstahl

“’Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko-Kfz* des

Landeskriminalamtes gehen gemeinsam mit tschechischen Kollegen

gegen internationale Kfz-Bandenkriminalität vor“‘

Fünf Europäische Haftbefehle vollstreckt

Neun Durchsuchungsbeschlüsse realisiert

Fünf entwendete Pkw Skoda sichergestellt

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen ein Ermittlungsverfahren gegen sieben tschechische Beschuldigte (21, 21, 25, 30, 33, 33 und 44 Jahre) wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen.

Den Beschuldigten liegt zur Last, zwischen März 2015 und August 2020 mindestens zwölf Kraftfahrzeuge der Marke Skoda in Dresden, Bautzen, Bischofswerda, Großschönau Kamenz, Kirschau, Neukirch und Sohland entwendet und in die Tschechische Republik überführt zu haben, um sie dort gewinnbringend zu verwerten. Dabei sollen die Beschuldigten bandenmäßig organisiert und arbeitsteilig handelnd vorgegangen sein.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Durchsuchungsbeschlüsse für neun Objekte im Großraum Varnsdorf erwirkt, bei denen davon auszugehen war, dass sie von der Bande als Werkstätten zum Zerlegen in Deutschland entwendeter Pkw Skoda sowie als Lager genutzt wurden. Weiterhin hatte die Staatsanwaltschaft Dresden fünf Europäische Haftbefehle beantragt, die der Ermittlungsrichter antragsgemäß erlassen hatte.

Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 24.11.2020 von der Soko-Kfz des Landeskriminalamtes Sachsen gemeinsam mit tschechischen Polizeibeamten erfolgreich realisiert. Bei den Durchsuchungen konnten fünf entwendete Fahrzeuge sichergestellt, werden, die nunmehr an die Eigentümer zurückgegeben werden können. Zwei der sichergestellten Fahrzeuge waren noch unversehrt, bei drei der sichergestellten Fahrzeuge waren bereits Teile ausgebaut. Weiterhin wurde eine Vielzahl von Autoteilen sichergestellt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus in Deutschland begangenen Diebstahlshandlungen stammen und bereits 17 Pkw-Diebstählen zugeordnet werden konnten.

Darüber hinaus ist es den Ermittlern bei dem Einsatz gelungen, alle fünf Europäischen Haftbefehle zu realisieren. Ein Beschuldigter wurde in Deutschland festgenommen. Vier weitere Beschuldigte wurden in der Tschechischen Republik festgenommen und befinden sich derzeit in Auslieferungshaft.

Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen haben gemeinsam mit den tschechischen Kollegen einen hohen Fahndungsdruck aufgebaut, der sich bereits in einem deutlichen Rückgang der Fallzahlen bei der Entwendung von Kraftfahrzeugen in Sachsen niederschlägt. Der Fahndungsdruck wird auch in der Zukunft konsequent aufrechterhalten werden.

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27.11.2020, 20:50 Uhr

Schärfere Regeln für Hotspots ab 1. Dezember

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Achtung Korrektur: Präzisierung der Regelungen für die Wocheninzidenz 50

Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett heute eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie gilt vom 1. bis einschließlich 28. Dezember 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen u.a. im Landtag und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die Verordnung wurde entsprechend der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst. Die Verordnung sieht weitere Einschränkungen in besonders betroffenen Regionen vor.

Die Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann.

Die derzeit gültigen Vorgaben zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten bleiben bestehen. Musikschulen dürfen wieder für den Einzelunterricht öffnen.

Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmetern.

Neu geregelt wird die Verpflichtung der Landkreise und Kreisfreien Städte, ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen weitere Maßnahmen anzuordnen. Dazu gehören insbesondere:

•             ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums

•             die Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

•             die weitere Beschränkung der Teilnehmerzahl von Versammlungen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlichen Gründen geboten ist

Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind durch die Landkreise oder die Kreisfreien Städte zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen anzuordnen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören:

•             Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt

•             Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen

•             Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt

•             Unterstützung Hilfsbedürftiger

•             Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis

•             Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücken unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

Versammlungen in Landkreisen oder in Kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen fünf Tage lang überschritten wird, sind auf maximal 200 Teilnehmer zu beschränken.

Ein auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums ist anzuordnen.

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26.11.2020, 15:56 Uhr — Erstveröffentlichung

Haftbefehle gegen fünf „Planenschlitzer“

Beschuldigte auf frischer Tat festgestellt und vorläufig festgenommen

In den Morgenstunden des 25.11.2020 wurden fünf polnische Beschuldigte (21, 25, 29, 31, 42) unter dem Tatverdacht vorläufig festgenommen, in der Nacht vom 24.11.2020 auf den 25.11.2020 auf mehreren Autobahnparkplätzen an der Bundesautobahn 14 zwischen Leipzig und Magdeburg die Planen von dort abgestellten Sattelzügen mit Anhängern aufgeschlitzt zu haben, um diese auf stehlenswerte Ladung zu überprüfen und bejahendenfalls die Ladung zu entwenden. Mindestens 63 Fahrzeuge waren betroffen. Gegenstände wurden nicht entwendet. Die Beschuldigten konnten durch Einsatzkräfte der Polizei auf einem Autobahnparkplatz in Sachsen-Anhalt festgestellt und vorläufig festgenommen werden.

Im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen wird den Beschuldigten zur Last gelegt, sich mit weiteren Personen zusammengeschlossen zu haben, um bandenmäßig organisiert in einer unbestimmten Anzahl von Fällen in den Nachtstunden Ladungen von an Autobahnen abgeparkten Lastkraftwagen zu entwenden. Drei der Beschuldigten (29, 31, 42) wird vorgeworfen, sich bereits Anfang Juli mit anderen Personen zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben und im Zeitraum vom 08.07.2020 bis 07.10.2020 unter teilweise wechselnder Beteiligung von Bandenmitgliedern an mindestens acht Tagen auf einer Vielzahl von Parkplätzen an verschiedenen Bundesautobahnen insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg die Planen von Sattelzügen mit Anhängern aufgeschlitzt und teilweise Gegenstände entwendet zu haben. Von den im Zeitraum 08.07.2020 bis 07.10.2020 von dieser Bande mindestens angegriffenen elf Lastkraftwagen wurden nach bisherigem Erkenntnisstand Waren im Gesamtwert von mindestens 50.000,- EUR entwendet. Zudem entstand an den Fahrzeugen jeweils Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Die beiden anderen Beschuldigten (21, 25) sollen sich sodann spätestens am 24.11.2020 der bereits organisierten Bande angeschlossen haben.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen die am 25.11.2020 vorläufig festgenommenen Beschuldigten am gleichen Tag beim Amtsgericht Leipzig jeweils den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Die Beschuldigten wurden noch am 25.11.2020 dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Die Haftbefehle wurden durch den Ermittlungsrichter antragsgemäß wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen – teilweise im Versuch – jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung erlassen und in Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen dauern an.

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26.11.2020, 15:51 Uhr — Erstveröffentlichung

Sächsische Corona-lmpfzentren gehen Mitte Dezember ans Netz

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Vorbereitungen weit fortgeschritten«

In Sachsen laufen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Impfung. Zur Organisation hat das Sozialministerium das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene.

Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein. Die Erkundung und die Auswahl der Liegenschaften soll zeitnah abgeschlossen werden. Danach werden die Zentren für die Betriebsaufnahme vorbereitet. Zunächst sollen in Dresden, Leipzig und Chemnitz Impfzentren aufgebaut werden. Dort sollen die Abläufe erprobt und das Personal geschult werden. Dazu laufen auch Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

Ob später zusätzlich Außenstellen der Impfzentren errichtet werden, hängt von Entfernungen, zu impfenden Gruppen sowie weiteren Faktoren ab. Das mobile Team wird vor Ort dann bestimmte Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime oder an kurzzeitig eingerichteten lokalen Impfstellen zum Einsatz kommen. Weitere Absprachen, auch zum Terminmanagement, laufen derzeit. Ebenso finden Gespräche mit den Unikliniken zur Impfung ihres Personals statt.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Die Impfungen gegen das Coronavirus sind eine logistische Mammutaufgabe. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir sofort mit den Impfungen beginnen können, wenn die ersten Impfdosen da sind. Die Vorbereitungen sind weit fortgeschritten. Mit dem DRK haben wir einen erfahrenen Partner eingebunden, der die Organisation und den Betrieb der Impfzentren übernehmen wird. Ich danke allen beteiligten Partnern für die reibungslose Zusammenarbeit.«

Rüdiger Unger, Vorsitzender des Vorstandes des DRK Sachsen ergänzt: »Wir haben den größten Respekt vor dieser Aufgabe. Die Planungen sind abgeschlossen. Wir setzen auf eigene Erfahrungen und den Austausch mit anderen. Mit einer breiten Unterstützung des Ehrenamtes stellen wir uns der Herausforderung.«

Hintergrund:

Die Beschaffung und Lieferung des Impfstoffes an die Bundesländer verantwortet der Bund. Sachsen hat dem Bund einen zentralen Standort für die Anlieferung gemeldet, der die besonderen Anforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln erfüllt. Die Impfstofflieferung erfolgt in Teil-Chargen. Abhängig davon, wann die Lieferung über den Bund eintrifft, wird die Verteilung der Impfdosen auf die Zentren erfolgen. Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist.

Die Impfzentren werden in einem ortsfesten Objekt errichtet. Zu den Kriterien gehören eine mögliche räumliche Unterteilung für einzelne Stationen (darunter Anmeldung, Wartebereich), gesicherter Lagerraum, ausreichend Parkplätze, gute Anbindung an den ÖPNV, ausreichend sanitäre Anlagen und ausreichend Platz auf den Fluren und in Funktions- und Warteräumen zur Wahrung des Infektionsschutzes.

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26.11.2020, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Raub und Landfriedensbruch – Soko LinX ermittelt

weiterer Zeugenaufruf

Tatort: 04107 Leipzig, Floßplatz

Tatzeit: 21.11.2020, gegen 17:30 Uhr

Am 21. November 2020 fanden im Innenstadtbereich von Leipzig zahlreiche Kundgebungen statt.

Nach Beendigung der Kundgebungen wurde im Bereich des Floßplatzes gegen 17:30 Uhr eine Gruppe von fünf Personen, welche zuvor an der „Querdenken“-Versammlung teilgenommen hatten und nun zu Fuß in stadtauswärtiger Richtung unterwegs waren, durch eine größere Gruppierung von ca. 20 dunkel bekleideten und vermummten Personen angegriffen. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden dabei drei Personen verletzt. Ein Geschädigter (m, 39) wurde durch einen Schlag mit einem mitgeführten Gegenstand nicht unerheblich verletzt. Zudem wurde ihm durch die angreifende Gruppierung mit Gewalt ein Rucksack entwendet. Eine Geschädigte (w, 38) erlitt durch einen Schlag in das Gesicht leichte Verletzungen. Ein weiterer Geschädigter (m, 61) wurde durch einen Sprung in den Rücken ebenfalls leicht verletzt, als dieser vor der Gruppierung fliehen wollte. Durch die Staatsanwaltschaft wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts des Raubes, des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.

Da aufgrund der bisher bekannten Umstände ein politisch motivierter Hintergrund für den Angriff nicht auszuschließen ist, hat die Soko LinX des Landeskriminalamts die Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Es werden Zeugen gesucht, die im Bereich des Tatortes und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge, einschließlich verdächtiger und möglicherweise tatbeteiligter Fahrradfahrer, gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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