Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

29.05.2020 – LKA: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz

29.05.2020 – STADD: Illegale Hausbesetzung in Dresden

29.05.2020 – PolFH: Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) schreitet beim digitalen Lernen voran

28.05.2020 – STADD: Verfahren gegen zwei Mongolen wegen Schmuggels von 70 kg Heroin

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Landeskriminalamt Sachsen                                          29.05.2020

Staatsanwaltschaft Chemnitz

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit Sachbeschädigung zum Nachteil des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlau Exekutivmaßnahmen des LKA Sachsen am 28. Mai 2020

Durch zunächst unbekannte Täter wurde das Wohnhaus des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlau mittels einer unbekannten Schusswaffe am 25. April 2020 gegen 22:00 Uhr beschossen.

Am Wintergarten des Wohnhauses wurden drei Geschossaufschläge auf der Verglasung und deren Rahmen festgestellt. Vor Ort konnten mehrere Stahlkugeln als verschossene Projektile sichergestellt werden.

Im Rahmen von Zeugenvernehmungen wurde bekannt, dass am Abend des Tatzeitraums in der Nähe des angegriffenen Objektes eine Feierlichkeit stattfand.

Während der durchgeführten Anwohnerbefragungen konnten Hinweise erlangt werden, dass mehrere Knallgeräusche zu hören waren. Im Verlauf der Ermittlungen wurde ein Teilnehmer der Feierlichkeit bekannt gemacht und Hinweise auf den potentiellen Täter erlangt.

Am 28. Mai 2020 wurden die Wohnungen des Beschuldigten (deutsch, männlich, 22 Jahre) sowie von zwei Zeugen durchsucht. Hierbei wurden sieben luftdruckbetriebene Lang- und Kurzwaffen, 43 Luftdruckkartuschen sowie mehr als 1.000 Stück Stahlkugelmunition sichergestellt.

Eine Zeugin (26 Jahre) gelangte während ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung aufgrund unstimmiger Angaben in den Beschuldigtenstatus. In der Folge räumte sie ihre eigene Tatbeteiligung an der gemeinsamen Tathandlung mit dem oben benannten Beschuldigten ein.

Eine politische Motivation spielte nach derzeitigen Erkenntnissen bei der Tatausübung keine Rolle. Gegen die Beschuldigten liegen diesbezüglich auch keine Erkenntnisse vor.

Das Ermittlungsverfahren gelangt zur weiteren Entscheidung zur Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Exekutivmaßnahmen des LKA Sachsen am 28. Mai 2020 –

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Staatsanwaltschaft Dresden                                         29.05.2020

+ Illegale Hausbesetzung in Dresden

++ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter–  gegen 12 Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen 12 deutsche Beschuldigte (acht Frauen im Alter von 22, 23, 3 x 24, 27, 30 und 35 Jahren sowie 4 Männer im Alter von 2 x 26, 27 und 33 Jahren) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung erhoben. Den Beschuldigten liegt zur Last, am späten Nachmittag des 24.08.2019 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken zur Umsetzung eines zuvor gefassten Tatplans in das ordnungsgemäß verschlossene, unbewohnte und vollständig mit einem Zaun umfriedete Haus am Basteiplatz 3 in Dresden eingedrungen zu sein. Dabei sollen die Beschuldigten das verschlossene Einfahrtstor zum Grundstück aufgedrückt, die Eingangstür zum Gebäude aufgebrochen und im gesamten Treppenhaus Barrikaden aus Sperrholz mit dem Ziel errichtet haben, eine von ihnen erwartete Räumung durch Polizeikräfte zumindest zu erschweren. Nach längeren Gesprächen mit der Polizeiführung verließen die Beschuldigten das Gebäude, ohne dass unmittelbarer Zwang angewendet werden musste.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden verursachten die Beschuldigten während der illegalen Hausbesetzung vorsätzlich einen Schaden von ca. 20.000,00 EUR. Der Verletzte hat form- und fristgerecht Strafantrag gestellt und verfolgt seine Schadensersatzansprüche gegen die Beschuldigten direkt im Strafverfahren mit einem bereits gestellten Adhäsionsantrag.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklagen entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da aus Sicht der Staatsanwaltschaft Dresden im vorliegenden Fall keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorlagen.

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Hochschule der Sächsischen Polizei                                 29.05.2020

+ Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) schreitet beim digitalen Lernen voran

Rothenburg/O.L., Friedensstraße

29.05.2020, 09:00 Uhr

In den vergangenen Wochen hat sich an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Sachen eLearning einiges getan.

Mit dem Ziel, allen rund 600 Studierenden trotz pandemiebedingter Einschränkungen Lehrinhalte und -materialen in einem weitestgehend onlinebasierten Studium vermitteln zu können, haben mehrere Akteure der Hochschule sowie des Polizeiverwaltungsamtes binnen weniger Wochen Lösungen im Bereich des digitalen Lernens geschaffen.

Um die Kommunikation in Bild und Ton sowohl zwischen den Lehrenden untereinander als auch mit den Studierenden zu realisieren, wurden in einem ersten Schritt Besprechungen, Konsultationen sowie Vorlesungen via Internet durchgeführt.

Dazu führt Rektor Carsten Kaempf (51) aus:

»An vielen anderen Hochschulen in Deutschland ist die Kommunikation via Internet heute beinah selbstverständlich. Wir waren jedoch bisher gewohnt, Vorlesungen, Prüfungskonsultationen oder Seminare als Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Es war eine technische wie auch didaktische Herausforderung, den Studienbetrieb weitestgehend ins Internet zu verlagern.«

Im Fokus steht eine ganzheitliche Lösung, die sich momentan in der Testphase befindet und ab dem 1. Juni 2020 an den beiden Standorten der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg und Bautzen etabliert werden soll.

Die Rede ist von »Moodle« – einer Lernplattform, die mit ihrem umfassenden Funktionsspektrum zukünftig als Managementsystem für das Bachelor- und Masterstudium sowie für die Ausbildung und zentrale Fortbildung der sächsischen Polizei fungieren kann.

In den vergangenen Wochen wurde an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) intensiv daran gearbeitet, die einzelnen Module der Studiengänge im System der Lernplattform Moodle abzubilden. So wurde eine solide Grundlage für die zukünftige Nutzung erreicht. Gleichermaßen galt es, die Lehrkräfte im Umgang mit dem für die sächsische Polizei neuen System zu schulen.

Im nächsten Schritt gilt es, die virtuelle Lernumgebung weiter mit Inhalt zu füllen, um auch im Falle erneuter pandemiebedingter Einschränkungen den Studienbetrieb an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) sicherstellen zu können. Das beinhaltet auch die Implementierung eines Videokonferenzsystems.

Rektor Carsten Kaempf erklärt dazu:

»Wir brauchen für die Sicherstellung des Studienbetriebs an unserer Hochschule eine Vorgehensweise, die stabil und unabhängig von pandemiebedingten Einschränkungen oder deren Lockerungen funktioniert. Die Curricula des Bachelor- und Masterstudienganges sowie der eng getaktete Ablauf im Vorbereitungsdienst des Computer- und Internetkriminalitätsdienstes (CuIKD) lassen nur wenig Spielraum zu. Darum wird voraussichtlich noch bis Ende September 2020 die onlinebasierte Vermittlung von Wissen für uns unverzichtbar sein.«

Die Vision lautet, Moodle als festen Bestandteil für Blended Learning an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zu verankern. Ziel ist es, ein ganzheitliches Lernsystem aufzubauen, welches Präsenzvorlesungen und digitales Lernen vereint.

»Auftrag der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist es, unsere Studierenden bestmöglich auf ihre spätere Verwendung in der sächsischen Polizei vorzubereiten. Die Entwicklungen im Bereich des digitalen Lernens eröffnen unserer Hochschule neue Chancen für die Ausgestaltung des Studienbetriebes. Diese werden wir nutzen. Zudem streben wir an, das Lernmanagementsystem auch in der zentralen Fortbildung sowie in der Ausbildung an den drei Polizeifachschulen im Freistaat einzuführen.« bekräftigt Rektor Carsten Kaempf.

Hintergrundinformation – Was ist Moodle?

Moodle ist eine onlinebasierte Lernumgebung, die das Verwalten von Nutzern, Kursen, Inhalten, Aktivitäten sowie die Dokumentation von Ergebnissen ermöglicht. In dem Lernmanagementsystem sind der Austausch von Lehrmaterialen, die Kommunikation untereinander sowie die Lernerfolgskontrolle umsetzbar. Es handelt sich dabei um eine stabile open source Plattform, die stetig weiterentwickelt wird. Sie kommt weltweit bereits in über 100.000 Bildungseinrichtungen zum Einsatz. Rund 200 Millionen Nutzer lernen oder vielmehr »moodeln« bereits mit der onlinebasierten Lernumgebung. (tk)

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) schreitet beim digitalen Lernen voran –

Bild 1 – Einweisung Moodle –

Bild 2 – Screenshot Videokonferenz –

Bild 3 – Grafik blended learning –

Medieninformation der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) vom 29. Mai 2020 –

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        28.05.2020

[Justiz]

+ Verfahren gegen zwei Mongolen wegen Schmuggels von 70 kg Heroin

++ Staatsanwaltschaft fordert 11 Jahre Haft für beide Angeklagte

In dem derzeit vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden laufenden Strafverfahren gegen zwei mongolische Staatsangehörige wegen Schmuggels von 70 Kilogramm Heroin mit einem Straßenverkaufswert von mindestens drei Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 27.05.2020 ihr Plädoyer gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, beide Angeklagte wegen gemeinschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren zu verurteilen.

Zum Sachverhalt und zu Hintergründen des Falles wird ergänzend auf die gemeinsame Medieninformation der Staatsanwalt-schaft Dresden und des Zollfahndungsamtes Dresden vom 05.06.2019 sowie auf die Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 12.08.2019 (beide abrufbar unter (www.medienservice.sachsen.de) verwiesen.

Das Verfahren soll am 11.06.2020, 12:00 Uhr vor dem Landgericht Dresden mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt werden. Die Urteilsverkündung soll voraussichtlich noch am gleichen Tag erfolgen.

Medienservice Sachsen.

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