Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

03.07.2019 – STADD: Waffenfund am Dresdner Hauptbahnhof

28.06.2019 – SMJus: Zeichen für Europa setzten – Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen

27.06.2019 – STADD: Terrorverdächtiger wegen Beteiligung am Anschlag in   Paris vom 13.11.2015 festgenommen

01.07.2019 – SMI: 25 Jahre Kinderpolizist POLDI

03.07.2019 – STAZ: Schnelles Urteil gegen Handydieb

28.06.2019 – LKA: Gefährliche Körperverletzung in der Mensa der HTWK Leipzig

02.07.2019 – LKA: Ich liebe dich, ob du willst oder nicht!

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        03.07.2019

+ Waffenfund am Dresdner Hauptbahnhof

++ Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden –   Jugendkammer – Waffenfund am Dresdner Hauptbahnhof

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 17-jährigen bosnischen Jugendlichen und einen 29-jährigen bosnischen Mann Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u.a. wegen in Mittäterschaft begangener gewerbs- und bandenmäßiger vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Kriegs-waffen und unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen erhoben.

Den Beschuldigten liegt zur Last, aus Bosnien-Herzegowina kommend, am 18.02.2019 bis zu ihrer gegen 15:00 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Dresden durch die Bundespolizei erfolgten Feststellung vorsätzlich eine Vielzahl von Waffen, Munition und Kriegswaffen (u.a. 95 Handgranaten, 4 vollautomatische Gewehre, 8 halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition verschiedener Kaliber für Kurz- und Langwaffen) über die deutsch-tschechische Grenze in das Bundesgebiet eingeführt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen vom 20.02.2019).

Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Beschuldigten sich durch wiederholten grenzüberschreitenden Transport und gewinnbringenden Weiterverkauf der Waffen Einnahmen verschaffen wollten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Zuge der von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt gemeinsam geführten Ermittlungen haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Waffen zur Vorbereitung eines Terroranschlags eingeführt worden waren.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt das Landgericht Dresden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben.

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          28.06.2019

+ Zeichen für Europa setzten – Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen

In der heutigen Sitzung des Bundesrates in Berlin hat der Freistaat Sachsen einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe zu stellen. Nach geltender Rechtslage sind zwar die Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, nicht aber der Europäischen Union strafrechtlich geschützt.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Europäische Union wird in letzter Zeit immer häufiger durch Angriffe auf ihre Symbole verunglimpft.

Damit werden gleichzeitig unsere europäischen Grundwerte angegriffen und in Frage gestellt. Das dürfen wir nicht zulassen. Den Strafverfolgungsbehörden müssen daher ausreichende Mittel an die Hand gegeben werden, um entschieden und wirksam beispielsweise gegen das Verbrennen der EU-Flagge vorgehen zu können. Denn es ist unsere Aufgabe, die Verwirklichung des vereinten Europas nicht nur zu unterstützen, sondern auch vor derartigen Angriffen zu schützen.“ Der Entwurf hat das Ziel, die Symbole der Europäischen Union den Symbolen und den Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen.

Bereits in der Präambel des Grundgesetzes ist die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zur Einigung Europas verankert. Die Verwirklichung dieses vereinten Europas ist Staatszielbestimmung und ein rechtsverbindlicher Auftrag. Diesem Auftrag wird nachgekommen, wenn die Europäische Union umfassend unterstützt und vor feindseligen Angriffen geschützt wird.

Zum Schutz der Europäischen Union und als klare Botschaft an potentielle Täter sieht die Bundesratsinitiative vor, dass die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der Europäischen Union unter Strafe gestellt wird. Der Strafrahmen sieht hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Auch der Versuch soll strafbar sein.

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        27.06.2019

+ Terrorverdächtiger wegen Beteiligung am Anschlag in Paris vom 13.11.2015 festgenommen

++ Auslieferung nach Belgien wird geprüft

Der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt ist in der Nacht vom 19. zum 20.06.2019 die Festnahme eines 39-jährigen bosnischen Staatsangehörigen gelungen, der im Verdacht steht, in Verbindung mit dem Terroranschlag vom 13.11.2015 in Paris zu stehen. Dieser geriet im Rahmen von weiteren Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Dresden und das Bundeskriminalamt in dem Verfahren gegen zwei bosnische Staatsangehörige wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz geführt haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen vom 20.02.2019) in das Visier der Ermittler.

Gegen den Beschuldigten besteht ein Europäischer Haftbefehl der belgischen Behörden wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Zusammenhang mit den Terroranschlägen u.a. auf die Konzerthalle „Bataclan“ vom 13.11.2015 in Paris.

Im Rahmen der von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt gegen den Beschuldigten geführten umfangreichen Ermittlungen konnte dessen Aufenthalt festgestellt und die Festnahme durch Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes realisiert werden. Kriegswaffen oder sonst verbotene oder erlaubnispflichtige Gegenstände wurden bei dem Beschuldigten nicht aufgefunden, so dass die Staatsanwaltschaft Dresden in ihrem gegen den Beschuldigten geführten Verfahren keinen Haftbefehl beantragen konnte.

Der Beschuldigte wurde am 20.06.2019 aufgrund des bestehenden europäischen Haftbefehls des Untersuchungsgerichts Brüssel dem Ermittlungsrichter vor dem Amtsgericht Merseburg vorgeführt und befindet sich derzeit in vorläufiger Auslieferungshaft.

Die Ermittlungen gegen ihn und die beiden weiteren bosnischen Staatsangehörigen dauern an. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Informationen zum Gesamtsachverhalt gegeben werden.

Für das Auslieferungsverfahren des 39-jährigen bosnischen Staatsangehörigen ist die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt zuständig.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          01.07.2019

+ 25 Jahre Kinderpolizist POLDI

++ Freistaat startet zum Jubiläum umfangreiche Präventionskampagne für mehr Sicherheit von Kindern

Sachsens Kultusminister Christian Piwarz und Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider haben heute in Dresden eine neue Präventionskampagne rund um den beliebten Kinderpolizist POLDI gestartet. Die Aktion richtet sich mit eigens gestalteten Filmen, Hörbüchern und zielgruppenorientierten Arbeitsmaterialien an Kinder, Eltern sowie Pädagogen in Sachsens Vor- und Grundschulen. Der bekannte Polizeidinosaurier POLDI feiert in diesem Jahr sein 25. Dienstjubiläum und vermittelt den Sechs- bis Achtjährigen spielerisch verschiedene Themen, wie beispielsweise das sichere Verhalten im Straßenverkehr.

Innenstaatssekretär Schneider: „Seit 25 Jahren ist POLDI eine Erfolgsgeschichte. Der Kinderpolizist vermag es wie kein anderer, den Nachwuchs mit seiner besonderen Art zu vereinnahmen und für wichtige Präventionsthemen zu sensibilisieren. Mit der Kampagne wollen wir präventive Polizeiarbeit und kindgerechter Bildung vereinen und auf zeitgemäße Weise ein breites Publikum ansprechen.“ Im Rahmen des Kampagnenstarts in Dresden unterzeichneten das Landeskriminalamt und das Landesamt für Schule und Bildung eine Kooperationsvereinbarung. Ziel ist der intensive und regelmäßige Austausch über die Entwicklungen der Jugendkriminalität und eine enge Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung in Präventionsthemen. Sie soll die bisherige Zusammenarbeit beider Behörden im Rahmen der schulischen Prävention verstetigen und weiter ausbauen. Dabei stehen neben einem erweiterten Themenfeld auch die neuen Medien im Fokus.

Kultusminister Christian Piwarz: „Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Polizei hat sich bereits vielfach bewährt. Mit der neuen Vereinbarung schaffen wir weitere Voraussetzungen, um im Vorschulalter und in der Grundschule unsere Präventionsaktivitäten sinnvoll zu bündeln. Das Angebot richtet sich dabei nicht nur an die Kinder selbst, sondern auch an die Eltern.“ Die polizeiliche Präventionsarbeit an Schulen endet allerdings nicht in der Grundschule. Speziell ausgebildete Mitarbeiter des Landeskriminalamtes und der fünf landesweiten Polizeidirektionen beraten auch ältere Kinder und Jugendliche zu Themen, wie Gefährdung durch digitale Medien, Drogen, Jugendgewalt und sexueller Missbrauch. Übergeordnetes Ziel der Kooperation mit Schulen, Kommunen aber auch Eltern ist der Ansatz „Prävention im Team“, kurz PiT.

unter: www.poldi.sachsen.de. Hier stehen alle Filme, Hörbücher und Ausbildungsmaterialien zum kostenlosen Download bereit.

Poldi – http://www.poldi.sachsen.de

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Staatsanwaltschaft Zwickau                                        03.07.2019

+ Schnelles Urteil gegen Handydieb

Zwickau – Das Amtsgericht Zwickau hat heute eine 25jährigen Rumänen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Täter hat gestanden, gestern abend zusammen mit einem Jugendlichen in einem Elektronikmarkt in Zwickau sieben Mobiltelefone im Wert von insgesamt fast 700 Euro gestohlen zu haben. Dabei waren sie durch einen Ladendetektiv beobachtet worden. Die Mobiltelefone konnten den Tätern unbeschädigt abgenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         28.06.2019

+ Gefährliche Körperverletzung in der Mensa der HTWK Leipzig

++ Zeugenaufruf

Datum/Tatzeit:          27.06.2019, ca. 13:00 Uhr

Ereignisort:              Mensa der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig in der Karl-Liebknecht-Straße 145 in 04277 Leipzig

Drei vermummte Täter griffen am 27.Juni 2019, gegen 13:00 Uhr unvermittelt einen 21-Jährigen in der Mensa der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig an. Dabei erhielt der Geschädigte einen Faustschlag ins Gesicht. Er musste in der Folge ambulant behandelt werden.

Das PTAZ des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen.

In diesem Zusammenhang werden Zeugen gesucht, die sich im Tatortbereich aufgehalten und relevante Feststellungen gemacht haben.

Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 46666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Zeugenaufruf HTWK Mensa – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122189

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Landeskriminalamt Sachsen                                         02.07.2019

+ Ich liebe dich, ob du willst oder nicht!

++ Informationen zum Thema Stalking

Der Begriff „Stalking“ ist vom englischen Verb „to stalk“ abgeleitet, das in der Jägersprache „anpirschen/sich anschleichen“ bedeutet. Dahinter verbirgt sich wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

ezIn der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können. Mobbing ähnelt zwar dem Stalking, zählt aber nicht dazu. Manchmal geschehen Sachverhalte, bei denen sich Betroffene gestalkt fühlen, die Grenze zur Strafbarkeit jedoch noch nicht überschritten ist.

Stalking ist ein dynamischer Prozess, der auch durch das Verhalten der Betroffenen mitbestimmt wird. Es kann in Handlungsweisen und Frequenz stabil bleiben, sich mit der Zeit aber auch qualitativ und quantitativ verändern.

In seltenen Einzelfällen eskaliert der Sachverhalt bis hin zu schweren Gewalt- und Tötungsdelikten.

2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und seit 2018 erfolgt die Erfassung dieser Straftat in der Polizeilichen Kriminalstatik Sachsen.

Entwicklung der Fälle seit 2014 in Sachsen

Im Berichtsjahr konnten 971 Fälle aufgeklärt werden. Mit 91,3 Prozent lag die Aufklärungsquote weit über dem Durchschnitt der Straftaten insgesamt.

Eine tabellarische Übersicht zur Entwicklung der Fälle seit 2014 finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.

Insgesamt sind 942 Tatverdächtige, 83 Prozent sind männlich und 17 Prozent sind weiblich, ermittelt worden. Nachstellung (Stalking) erweist sich als eine Domäne der Erwachsenen.

2018 wurden im Freistaat Sachsen 1 139 Opfer registriert, davon 199 männliche und 940 weibliche Personen. Die Opferbelastung der weiblichen Bevölkerung ist etwa fünfmal so hoch wie die der männlichen.

Bei den Opfern handelte es sich zumeist um Partner oder ehemalige Partner der Tatverdächtigen.

Die Polizei registriert nur die Fälle, die tatsächlich angezeigt werden. Von einem entsprechend hohen Dunkelfeld ist auszugehen. Oft schämen sich die Betroffenen oder sie haben Angst vor noch mehr Repressalien. Wir möchten alle Opfer von Stalking ermutigen zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.

Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld, Öffentlichkeit kann Sie schützen.

So handeln Sie richtig, wenn Sie betroffen sind:

•     Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles

Erforderliche tun, um Sie zu schützen.

•     Nehmen Sie die Situation ernst! Häufig haben die Betroffenen von Stalking ein ungutes Gefühl, sind sich jedoch nicht sicher, ob es sich wirklich um Stalking handelt.

•     Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Dies können Sie bei jeder Polizeidienststelle tun. Dabei können Sie sich in der Regel von einer verwandten oder bekannten Person sowie von einem Rechtsbeistand begleiten lassen.

•     Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.

•     Holen Sie sich den Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die weiteren Schritte zu planen.

•     Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen, am besten in Gegenwart von Zeugen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein „letztes klärendes Gespräch“ ein. Bleiben Sie konsequent!

•     Falls Sie von der stalkenden Person verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren! Ein ärztliches  Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein.

Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.

•     Auch wenn es schwer fällt: Dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie Tagebuch, notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt.

Sammeln Sie Fakten und Beweise.

•     Nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben.

•     Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B.

Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).

•     Informieren Sie Ihr Umfeld! Haben Sie keine Angst, Ihrer Familie, Ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Sie werden dann besonders aufmerksam sein und können Sie warnen. Denken Sie daran:

Öffentlichkeit kann schützen!

•     Findet Stalking an ihrem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

•     Schützen Sie sich! Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, z. B. via Smartphone, PC etc. (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten. Mit technischen Maßnahmen, wie z. B. Anrufbeantwortern, können Sie sich zumindest teilweise abgrenzen und Beweise sammeln. Lassen Sie sich eine Geheimnummer geben und ändern Sie ihre E-Mail-Adresse.

Die WEISSE RING Stiftung hat eine NO STALK-App entwickelt. www.nostalk.de Diese wurde erst kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt und soll Stalking-Opfern, helfen, die Stalking-Handlung beweissicher zu dokumentieren. Die APP steht für IOS und Android zur Verfügung.

Nehmen Sie bitte auch die Hilfe von Opferberatungsstellen in Anspruch.

Unter www.polizei-beratung.de finden Sie viele weitere nützliche Tipps, Hinweise und Ansprechpartner. (Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Ich liebe dich, ob du willst oder nicht! – Informationen zum Thema Stalking – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122308

Medienservice Sachsen.http://www.medienservice.sachsen.de/

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