Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

30.08.2018 – LKA: Beschäftigter verlässt den Polizeidienst

31.08.2018 – SMI: Statement des Landespolizeipräsidenten zu Einsatzgeschehen in Chemnitz

02.09.2018 – SMI: Statement Innenminister Wöller zum gestrigenEinsatzgeschehen in Chemnitz

31.08.2018 – LDS: Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen zum Fall Yousif A.

30.08.2018 – SMJus: Justizvollzugsbediensteter wird mit sofortiger Wirkung suspendiert

05.09.2018 – SMI: Sechs Tatverdächtige wegen Zeigen des „Hitlergrußes“ in Chemnitz  identifiziert _______________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                         30.08.2018

+ Beschäftigter verlässt den Polizeidienst

Im Nachgang zum Demonstrationsgeschehen vom 16. August 2018 hat es nunmehr im Landeskriminalamt ein Gespräch mit dem Tarifbeschäftigten und seinem Anwalt gegeben.

Dem Beschäftigten wurde Gelegenheit gegeben seine Sicht auf den Sachverhalt darzustellen.

Mit seiner Zustimmung wird der Beschäftigte bis auf Weiteres eine andere, adäquate Tätigkeit außerhalb der Polizei Sachsen wahrnehmen. Die Abordnung wird zum 3. September 2018 wirksam.

Weitergehende Informationen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

+++ Medien

Beschäftigter verlässt den Polizeidienst – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118100

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          02.09.2018

+ Statement Innenminister Wöller zum gestrigen Einsatzgeschehen in Chemnitz

++ Wöller: „Recht und Ordnung durchsetzen“

Statement von Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller zum gestrigen Versammlungsgeschehen in Chemnitz:

„Ich dankbar, dass es gestern im Zusammenhang mit den Demonstrationen und Versammlungen in Chemnitz weitgehend friedlich geblieben ist.

Dazu hat auch beigetragen, dass die übergroße Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer friedlich von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Um die Gruppen auseinander zu halten und Zusammenstöße weitestgehend zu verhindern war allerdings ein erhebliches Polizeiaufgebot erforderlich. Denn aus dem ganzen Bundesgebiet waren auch Teilnehmer in unfriedlicher Absicht angereist.

Wir danken in diesem Zusammenhang der Polizei für ihren umsichtigen Einsatz.

Mit Fingerspitzengefühl und zugleich mit konsequentem Handeln in einem schwierigen Einsatz haben die Polizeibeamtinnen und -beamten diese Bilanz möglich gemacht.

Wir danken insbesondere dem Bund und den insgesamt neun Ländern, die uns am gestrigen Tage mit personeller Unterstützung geholfen haben. Es ist deutlich geworden, dass wir rechten Chaoten und gewaltbereiten Extremisten nicht die Straße überlassen sondern Recht und Ordnung durchsetzen.

Wir hoffen, dass sich dauerhaft Besonnenheit und Toleranz in unserem Land, in Sachsen, aber insgesamt in Deutschland durchsetzen. Demokratie lebt davon, dass unterschiedliche Meinungen und natürlich auch lebhafte Kritik frei geäußert werden. Demokratie lebt aber auch davon, sich gegenseitig zuzuhören und andere Meinungen zu achten.“

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Landesdirektion Sachsen                                           31.08.2018

+ Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen zum Fall Yousif A.

Die Landesdirektion Sachsen nimmt zu den derzeit verbreiteten Informationen rund um den Tatverdächtigen irakischer Staatsangehörigkeit des Tötungsdeliktes vom 26. August 2018 in Chemnitz wie folgt Stellung:

Die betroffene Person wurde am 23. Oktober 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen aufgenommen. Am 9. November

2015 stellte diese einen Antrag auf Asyl. Im Laufe des Asylverfahrens wurde bekannt, dass der Asylbewerber bereits in Bulgarien einen Asylantrag gestellt hatte.

Die Republik Bulgarien erklärte sich am 8. Februar 2016 zur Rückübernahme des Asylbewerbers bereit. Die sechsmonatige Überstellungsfrist begann zu laufen. Sie sollte am 8. August 2016 enden.

Zwischenzeitlich war der Asylbewerber gerichtlich gegen seine Rücküberstellung nach Bulgarien vorgegangen. Aufgrund des Gerichtsverfahrens wurde die Überstellungsfrist ausgesetzt. Die Frist begann erst wieder ab dem 13. Mai 2016 zu laufen. An diesem Tag hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz den Antrag des Asylbewerbers zurückgewiesen. Die Frist zur Rücküberstellung endete nunmehr am 13. November 2016.

Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) ging weiter von einem Ablauf der Überstellungsfrist am 8. August 2016 aus. Die Vorbereitungen für die Rücküberstellung liefen an. Trotz aller Bemühungen konnte die Rücküberstellung bis zu diesem Termin nicht realisiert werden.

Wie sich im Rahmen der aktuellen Überprüfung des Falles herausstellte, hätte beim Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen bis zum 13. November 2016 die Möglichkeit einer Rückführung bestanden.

Seit dem 19. Dezember 2016 befindet sich der Asylbewerber im nationalen Asylantragsverfahren in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seit diesem Termin ist er nicht vollziehbar ausreisepflichtig. _______________________________________________________________________

Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          30.08.2018

+ Justizvollzugsbediensteter wird mit sofortiger Wirkung suspendiert

Im Zuge der am gestrigen Tag durch die Staatsanwaltschaft Dresden aufgenommenen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls wurden am gestrigen Abend zahlreiche Objekte durchsucht und weitere Ermittlungsmaßnahmen sind geplant. Diese konzentrieren sich auf die Justizvollzugsanstalt Dresden.

Dabei erhärtete sich der Anfangsverdacht gegen einen Justizvollzugsbeamten derart, dass diesem mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten wird. Über weitere Maßnahmen wird im Verlauf bzw.

nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen entschieden werden.

Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow: „Die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten eines Strafverfahrens ist verantwortungslos und stellt einen schwerwiegenden Vorwurf dar. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat seit gestern umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, sodass ich davon ausgehe, dass der Fahndungsdruck auf den betroffenen Bediensteten derart hoch war, dass er sich jetzt stellte. Die Veröffentlichung des Haftbefehls ist geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren, und steht daher zu Recht unter Strafe. Im schlimmsten Fall ist dadurch der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens gefährdet und die Verfolgung der Täter erschwert, weil beispielsweise Zeugen beeinflusst werden könnten.

Wir können es deshalb in keiner Weise dulden, wenn ein Bediensteter so etwas tut und werden konsequent dagegen vorgehen. Das sind wir auch der übergroßen Zahl der Bediensteten schuldig, die jeden Tag unter aktuell schwierigen Bedingungen loyal und rechtstreu arbeiten.“ Für weitere Informationen zum Ermittlungsverfahren kann die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Dresden (Pressesprecher: Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Tel. 0351 / 446-2600) kontaktiert werden.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          05.09.2018

+ Sechs Tatverdächtige wegen Zeigen des „Hitlergrußes“ in Chemnitz identifiziert

++ Wöller: „Täter schnell überführen und bestrafen“

Durch Beamte der sächsische Bereitschaftspolizei konnten inzwischen sechs

Tatverdächtige identifiziert werden, die im begründeten Verdacht stehen,

während der jüngsten Ereignisse bei verschiedenen Kundgebungen und Aufzügen

in Chemnitz, Straftaten gemäß § 86 a StGB, Verwenden von Kennzeichen

verfassungswidriger Organisationen, insbesondere in Form des Hebens des

rechten Arms zum „Hitlergruß“ begangen zu haben.

Die gewonnenen Erkenntnisse fließen nun in die Ermittlungen des

Landeskriminalamtes ein, das zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft

Sachsen eine schnelle Bearbeitung der Verfahren anstrebt.

Bereits gestern wurde in zwei Fällen durch die Generalstaatsanwaltschaft

Antrag auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht

Chemnitz gestellt, in zwei weiteren Fällen wird die Antragstellung geprüft.

 

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:

 

„Die rasche Identifizierung der Tatverdächtigen durch die Kollegen der

Bereitschaftspolizei verdeutlicht, dass die Ermittlungsarbeit bei der

Sächsischen Polizei konsequent erfolgt. Es ist jetzt wichtig, dass die

beschleunigten Verfahren nun zügig angewendet werden, um die Täter schnell

zu überführen und zu bestrafen. Der Rechtsstaat muss zeigen, dass er

handlungsfähig  ist.“

Medienservice Sachsen.

http://www.medienservice.sachsen.de/

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