Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

10.04.2020, 13:09 Uhr — Festnahme nach Gewaltverbrechen im Leipziger Auwald

10.04.2020, 15:20 Uhr — Opfer des Gewaltverbrechens vom Leipziger Auwald verstorben

08.04.2020 – STADD: Serie von Sexualstraftaten in Dresden und Umgebung

07.04.2020 – LDS: Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Leipziger Max-Liebermann-Straße wieder voll funktionsfähig

07.04.2020 – STADD: Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs

06.04.2020 – LKA: Ermittlungen des PTAZ* wegen des Verdachts der Brandstiftung

06.04.2020 – STADD: Wohnungseinbruch in Dresden

03.04.2020 – SMWA: Um europäischen Lieferverkehr zu sichern: Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis 31. Mai aufgehoben

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10.04.2020, 15:20 Uhr — Opfer des Gewaltverbrechens vom Leipziger Auwald verstorben

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach Veröffentlichung der Medieninformation über die Festnahme eines dringend tatverdächtigen Beschuldigten zu dem Gewaltverbrechen vom 8. April 2020 im Leipziger Auwald an einer 37-jährigen Frau nunmehr durch das behandelnde Krankenhaus die Mitteilung erhalten, dass die durch die Tat schwer am Kopf verletzte Frau am heutigen Tag, 10. April 2020, trotz der noch am Tattag eingeleiteten intensivmedizinischen Behandlung im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen ist.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen den 30-jährigen Beschuldigten und mutmaßlichen Täter werden nunmehr wegen des dringenden Tatverdachts des (vollendeten) Mordes fortgeführt. Wie bereits im bestehenden Haftbefehl durch das Amtsgericht ausgeführt, gehen die Ermittlungsbehörden vorbehaltlich weiterer Ermittlungen davon aus, das der mutmaßliche Täter mit der Tat zumindest das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hat.

Weitere Auskünfte zu dem mutmaßlichen Tathergang sowie zu möglichen Hintergründen der Tat können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht gegeben werden.

Staatsanwaltschaft Leipzig

* Justiz

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10.04.2020, 13:09 Uhr — Festnahme nach Gewaltverbrechen im Leipziger Auwald

-Richter ordnet Untersuchungshaft gegen Beschuldigten an-

Im Ergebnis intensiver Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei konnte am späten Donnerstagnachmittag, 9. April 2020 ein 30-jähriger Mann auf der Grundlage eines durch die Staatsanwaltschaft Leipzig bereits zuvor wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erwirkten Haftbefehls durch Polizeibeamte in Leipzig festgenommen worden.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, am Mittwochvormittag, 8. April 2020, seiner früheren Lebensgefährtin (37) im Rahmen eines gewaltsamen Angriffs im Bereich der „Neuen Linie“ im Leipziger Auwald schwerste Kopfverletzungen zugefügt zu haben, wobei er bei seiner Tat den Tod seines Opfers zumindestens billigend in Kauf genommen haben soll.

Der zuständige Bereitschaftrichter am Amtsgericht Leipzig hat noch am Donnerstagabend dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und gegen den Beschuldigten den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Beschuldigte ist in Afghanistan geboren und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bei dem Opfer handelt es sich um eine deutsche Staatsangehörige.

Weitere Auskünfte insbesondere zum mutmaßlichen Tatablauf und zu möglichen Hintergründen für die Tat sind mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht möglich.

Angaben zum Zustand des Opfers werden derzeit nicht gemacht. Im Hinblick auf die insoweit vorrangigen schutzwürdigen Interessen der Angehörigen wird um Verständnis gebeten. Eine Mitteilung hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Staatsanwaltschaft Dresden                                       

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08.04.2020

Serie von Sexualstraftaten in Dresden und Umgebung

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt weitere Anklage gegen den Beschuldigten während laufender Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 6. April 2020 gegen einen 38-jährigen Deutschen während der laufenden Hauptverhandlung eine weitere Anklage (sogenannte Nachtragsanklage) zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung erhoben. Dem Beschuldigten liegt zur Last, am Nachmittag des 8. Juni 2018 eine Jugendliche auf einem Waldweg in Bad Gottleuba zu Boden gerissen und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Der sich heftig wehrenden Jugendlichen gelang es, sich zu befreien und so die vom Beschuldigten beabsichtigte Vergewaltigung zu vereiteln. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte gegen den Beschuldigten bereits im November

2019 und im Januar 2020 Anklagen u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben (siehe Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden vom 25. November 2019 und vom 17. Januar 2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

Die nunmehr angeklagte Tat konnte durch weitere Spurenauswertungen von Staatsanwaltschaft und Polizei aufgeklärt werden.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.

Der Beschuldigte befindet sich in dem bereits im November 2019 angeklagten Verfahren weiterhin in Untersuchungshaft. Die derzeit laufende Hauptverhandlung wird fortgeführt.

www.medienservice.sachsen.dehttps://www.medienservice.sachsen.de

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Landesdirektion Sachsen                                           07.04.2020

+ Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Leipziger

  Max-Liebermann-Straße wieder voll funktionsfähig

Vor ca. zwei Wochen war in der Leipziger Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber der Landesdirektion Sachsen in der Max-Liebermann-Straße bei zwei neu eingetroffenen Flüchtlingen das Corona-Virus festgestellt worden.

Deshalb hatte das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig am 21. März 2020 eine Absonderung der Erkrankten sowie einen Aufnahme- und Transferstopp für die gesamte Einrichtung angeordnet.

Nachdem die Erkrankten inzwischen genesen und keine weiteren Neuerkrankungsfälle aufgetreten sind, konnte das Gesundheitsamt die Maßnahmen am Wochenende wieder aufheben. Für die isolierten Asylbewerber kann nunmehr die förmliche Registrierung und die anschließende Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beginnen.

Die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen sagte dazu: »Ich begrüße es sehr, dass diese Einrichtung nun wieder in vollem Umfang für die Aufnahme von Flüchtlingen zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung für das gezeigte Engagement bei der Umsetzung der Maßnahmen, die das Gesundheitsamt Leipzig verhängen musste, danken. Und nicht zuletzt danke ich den Bewohnerinnen und Bewohnern, die durch die disziplinierte Befolgung der Anordnungen dazu beigetragen haben, dass keine Folgeansteckungen zu verzeichnen waren.

Erfreulicherweise greifen darüber hinaus die großen Anstrengungen in allen unseren Aufnahmeeinrichtungen: Bisher ist es bisher bei diese beiden – überstandenen – Corona-Erkrankungen geblieben.« ____________________________________________________________________________

Staatsanwaltschaft Dresden                                        07.04.2020

Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 50-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 32 Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 28 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten liegt zur Last, unter Ausnutzung seiner Tätigkeit als Trainer in einem Dresdner Kampfsportverein zwischen Oktober 2012 und Februar 2019 mehrfach sexuelle Handlungen an zehn Kindern und Jugendlichen vorgenommen zu haben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 22.11.2019, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de). Bei den Opfern handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen ausschließlich um Jungen.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         06.04.2020

+ Ermittlungen des PTAZ* wegen des Verdachts der Brandstiftung

++ Brand eines Baggers in Leipzig Connewitz

Tatort:      04277 Leipzig, Bornaische Straße

Tatzeit:    5. April 2020, zwischen 04:30 und 05:00 Uhr

Unbekannte Täter setzten in den frühen Morgenstunden des 05. April 2020 auf bislang ungeklärte Weise einen auf der Baustelle Bornaische Straße in 04277 Leipzig Connewitz abgestellten Kettenbagger in Brand. Der Bagger brannte in der Folge vollständig aus.

Die ersten Maßnahmen der Tatortsicherung und Tatortarbeit wurden durch die Kollegen der Polizeidirektion Leipzig getroffen.

Gegenwärtig wird in alle Richtungen ermittelt. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen bereits in den Vormittagsstunden des 5. April die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden insbesondere Zeugen gesucht, die in den frühen Morgenstunden des 5. April am Tatort direkt und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Ebenso werden Zeugen gesucht, die zeitlich vor oder nach der Tat sonstige Feststellungen getroffen haben, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten und möglicherweise Hinweise auf die Identität und den Aufenthaltsort der bisher unbekannten Täter liefern können. Auch Feststellungen aus dem Internet allgemein oder den Sozialen Medien können hier von Bedeutung sein.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

*PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen

Brand eines Baggers in Leipzig Connewitz –

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        06.04.2020

Wohnungseinbruch in Dresden

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 05. April 2020 einen Haftbefehl gegen einen 22-jährigen Tunesier erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt Wohnungseinbruchsdiebstahl zur Last. Er ist  dringend verdächtig, in der Zeit vom 1. April 2020 und den Morgenstunden des 2. April 2020 durch Aufhebeln der Wohnungstür in eine Privatwohnung in der Michelangelostraße in 01217 Dresden eingedrungen zu sein und u. a. Computertechnik, ein Handy sowie Kleidungsstücke entwendet zu haben, um diese für sich zu verwenden. Eine Vielzahl der entwendeten Gegenstände konnte bei der erfolgten Durchsuchung der vom Beschuldigten genutzten Wohnung aufgefunden werden.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft. Er steht unter Bewährung und Führungsaufsicht.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr  03.04.2020

+ Um europäischen Lieferverkehr zu sichern: Sonn- und

+ Feiertagsfahrverbot

  bis 31. Mai aufgehoben

Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig hat heute angeordnet, das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen im Freistaat Sachsen generell und ohne Ausnahmen bis zum 31. Mai 2020 aufzuheben.

Martin Dulig: »Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Corona-Pandemie in Europa ist es wichtig, dass der Waren- und Güterverkehr reibungslos funktioniert. Wir handeln daher schnell und unbürokratisch, helfen so der Logistikbranche, ihrer wichtigen Aufgabe unter verschärften Bedingungen nachzukommen. Mit den international bedeutenden Transitautobahnen A4 nach Polen und A17 nach Prag sichern wir durch die Freigabe an Sonn- und Feiertagen einen zuverlässigen Transport durch Sachsen ab.«

Darüber hinaus bleibt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassene vorübergehende Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten bestehen.

Corona-Virus: Häufig gestellte Fragen und Antworten –

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