Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 09.02.2021  –  STADD  :  Versuchter Mord und schwere Brandstiftung

* 08.02.2021  –  SSK  :  Wie Lehrer und Schüler den Hackern im Netz auf die Spur kommen

* 05.02.2021  –  STADD  :  Serie von Diebstählen in Dresden aufgeklärt

* 04.02.2021  –  STADD  :  Angriff in Dresdner Obdachlosenunterkunft

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Ausführliche Pressemitteilungen

09.02.2021, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Versuchter Mord und schwere Brandstiftung

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (14 und 16 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 9. September 2020 in einer Wohnung in der Käthe-Kollwitz-Straße in Heidenau, in der der Wohnungsinhaber und eine weitere Person schliefen, ein Feuer gelegt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 11.09.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de). Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass die Beschuldigten zumindest billigend in Kauf nahmen, dass die beiden schlafenden Personen schwere Verletzungen bis zum Tod erleiden würden und sich das Feuer in der Wohnung und in angrenzenden Wohnungen weiter ausbreiten würde.

Entgegen ihrer Vorstellung erwachte ein Geschädigter und weckte den anderen Geschädigten, so dass beide die Wohnung verlassen konnten. Der Brand konnte erst durch die Feuerwehr gelöscht werden.

Die beiden Geschädigten und zwei weitere Bewohner des Hauses erlitten Rauchgasvergiftungen, die ambulant behandelt werden mussten. Die Wohnung brannte komplett aus. Es entstand ein Sachschaden von ca. 80.000,00 Euro.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der 16-jährige Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der 14-jährige Beschuldigte wurde zur Vermeidung der Untersuchungshaft einstweilig in einem Heim der Jugendhilfe untergebracht.

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08.02.2021, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung

Wie Lehrer und Schüler den Hackern im Netz auf die Spur kommen

Staatskanzlei und Sächsisches Kultusministerium bieten zum internationalen Safer Internet Day kostenlose Online-Seminare zur Cybersicherheit an

Dresden (8. Februar 2021) – Corona bedingt verbringen Schüler und Lehrer so viel Zeit in ihrem Schulalltag mit Laptop, Tablet oder Smartphone wie nie zuvor und sind dabei vielen Gefahren in der digitalen Welt ausgesetzt. Rund um den internationalen Aktionstag Safer Internet Day am 9. Februar werden deshalb jeweils zwei einstündige Veranstaltungen für Schüler ab Klassenstufe 8 live über das Videoportal YouTube gestreamt. Unter dem Motto »Digital? Aber sicher! – Die Hacker kommen!« wird in den Online-Seminaren Sicherheit im digitalen Raum zum spannenden Unterrichtsthema.

»Die Kontaktbeschränkungen der letzten Monate zwingen uns zu immer mehr digitaler Interaktion. Hacker haben in diesen Zeiten Hochkonjunktur und attackieren immer häufiger Schutzsysteme und unvorsichtige Nutzer. Der beste Schutz dagegen ist Aufklärung über die Gefahren und die Tricks der Hacker. Mit diesen speziellen Online-Schulungen wollen wir Schüler und Lehrer dabei unterstützen, sich sicherer im digitalen Raum zu bewegen«, sagt Staatssekretär Thomas Popp, der zugleich Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen ist.

Kultusminister Christian Piwarz ergänzt: »Schülerinnen und Schüler müssen die Gefahren des Internets kennen. Sie müssen die Kompetenzen erlernen, sich souverän und sicher im Netz bewegen zu können. Das ist Teil schulischer Medienbildung. Wir wollen Schülerinnen und Schüler mit gezielten Angeboten stärken. Der jährlich wiederholte Safer Internet Day ist ein bestens geeignetes und erfolgreiches Format, das Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen erreicht. Gerade in Zeiten der häuslichen Lernzeit hat diese Veranstaltungsreihe zusätzliche Bedeutung. Der entsprechende Bedarf ist nach unseren Erfahrungen sehr hoch.«

Die Teilnehmer erhalten in den Online-Seminaren wertvolle Hinweise, welche Gefahren beim digitalen Lernen zu Hause lauern können und wie man sie umgeht. Die Computerexperten zeigen, wie man Laptop, Tablet und Smartphone sicher macht. Das Wissen wird dabei praxisnah in anschaulichen Rollenspielen mit einem Hacker und einem sogenannten Opfer vermittelt. An vielen praktischen Beispielen aus dem Alltag wird demonstriert, welche Anhänge in E-Mails besser nicht geöffnet werden, welchen Klick man vermeidet und wo man getrost auf »zustimmen« klicken kann. Die Experten stehen in einem Chat direkt für Fragen und Anliegen mit den Teilnehmern in Kontakt. Auch Lehrkräfte sollen für die Gefahren beim digitalen Lernen im Netz sensibilisiert werden. Sie erfahren in einer eigenen Fortbildung, wie sie ihre Geräte sicher und virenfrei halten.

Hintergrund:

In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) bietet die Sächsische Staatskanzlei rund um den jährlich stattfindenden Safer Internet Day am 9. Februar 2021 sowie am 17. Februar 2021 für Schulen in Sachsen Sensibilisierungsveranstaltungen für Schüler und Lehrer zum Thema Informationssicherheit an.

Unter dem Motto »Digital? Aber sicher!« – »Die Hacker kommen!« organisiert die Sächsische Staatskanzlei bereits seit 2016 Live-Hacking-Veranstaltungen in ganz Sachsen, um die Nutzer von Computern, Tablets und Smartphones über die Gefahren im Netz aufzuklären. Den Anwendern wird dabei Rüstzeug an die Hand gegeben, wie man möglichst sicher im Internet unterwegs ist. An den Veranstaltungen haben bislang gut 6.000 Menschen teilgenommen.

Der Safer Internet (Tag für mehr Internetsicherheit) ist ein internationaler Aktionstag am 9. Februar. Das Ziel des Tages ist eine langfristige Sensibilisierung und Medienkompetenz für die Gefahren im Internet vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu erreichen. Der Aktionstag wird in Deutschland vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien getragen. Mitbegründer ist die Europäische Union, mit dem Ziel, Jugendliche und Kinder als die größte Nutzergruppe für online- bzw. mobile Technologien zu schützen. Mit einer Konferenz wird jedes Jahr ein aktuelles Thema beleuchtet. Im Jahr 2021 findet die Konferenz unter dem Thema „Digitale Plattformen und Gesellschaft – Wie können wir soziale Teilhabe am digitalen Fortschritt und die Debattenkultur im Netz fördern?“ statt..

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05.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Serie von Diebstählen in Dresden aufgeklärt

Beschuldigter in Untersuchungshaft I Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen Diebstahls oder Hehlerei in elf Fällen, Diebstahls in vier Fällen und versuchten Diebstahls in vier Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, zwischen Juni 2018 und September 2020 überwiegend hochwertige Gegenstände (acht Fahrräder im Gesamtwert von ca. 9.000,00 Euro, zwei E-Bikes im Gesamtwert von ca. 2.000,00 Euro und zwei Mopeds im Gesamtwert von ca. 2.000,00 EUR), die im Dresdner Stadtgebiet überwiegend vor Wohnhäusern oder in Kellern von Wohnhäusern angeschlossen abgestellt waren, entwendet oder in Kenntnis, dass diese gestohlen waren, erworben zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In vier Fällen versuchte der Beschuldigte, vor Wohnhäusern oder in Kellern von Wohnhäusern angeschlossen abgestellte Fahrräder zu entwenden, was ihm nicht gelang, da er entdeckt wurde oder seine Entdeckung befürchtete. Die Taten soll der Beschuldigte im Dresdner Stadtgebiet verübt haben, u.a. in der Reckestraße, der Frankenbergstraße, der Dölzschener Straße, der Saalhausener Straße, der Leonhard-Frank-Straße, der Malterstraße, der Oederaner Straße, der Espenstraße, der Reisewitzer Straße, der Saxoniastraße, der Schweizer Straße, der Seminarstraße, der Freiberger Straße, der Klingenberger Straße und der Waldheimer Straße.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.12.2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 30.12.2020 aufgrund des Haftbefehls festgenommen werden. Die Untersuchungshaft ist derzeit als Überhaft notiert, da der Beschuldigte aktuell eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Gegen den Beschuldigten sind weitere Verfahren auch wegen ähnlicher Delikte bereits bei Gericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, diese Verfahren zusammenzuführen und gemeinsam zu verhandeln.

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04.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Angriff in Dresdner Obdachlosenunterkunft

Staatsanwaltschaft Dresden beantragt beim Landgericht Dresden Unterbringung des Beschuldigten im Sicherungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Deutschen einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 26.11.2020 auf einen 60-jährigen Bewohner eines Dresdner Obdachlosenheims mit den Fäusten derart eingeschlagen zu haben, dass dieser lebensgefährliche Verletzungen am Kopf und an der Wirbelsäule erlitt. Der Geschädigte musste im Krankenhaus notoperiert werden und wird aufgrund eines eingetretenen Hirnschadens voraussichtlich dauerhaft erheblich gesundheitlich beeinträchtigt bleiben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bei Begehung der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 27.11.2020 einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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