Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 09.03.2021  –  SMJusDEG  :  Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier zur Veröffentlichung der Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen im Jahr 2020

* 09.03.2021  –  SMI  :  Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen 2020

* 05.03.2021  –  SMS  :  Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März

* 05.03.2021  –  STADD  :  Angriff mit dem Einkaufswagen

* 05.03.2021  –  STAL  :  Ermittlungen nach Schussabgabe durch Polizeibeamten auf Fahrzeug vom 21. April 2020 abgeschlossen

* 04.03.2021  –  STADD  :  Brandanschlag auf Kebab Haus in Dresden

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Ausführliche Pressemitteilungen

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09.03.2021, 15:16 Uhr

Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier zur Veröffentlichung der Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen im Jahr 2020

Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Die heute durch das Innenministerium veröffentlichte polizeiliche Kriminalitätsstatistik bestätigt, womit wir die ganze Zeit rechnen mussten: Häusliche Gewalt kommt im Vergleich zu den im Jahr 2019 angezeigten Fällen viel häufiger vor. Die Zunahme der Anzeigen zeigt uns aber auch, dass trotz oder gerade wegen Kontaktverboten sich die Situation für viele verschärft. Und dies sind nur die Fälle, die der Polizei gemeldet werden – von einem erhöhten Dunkelfeld muss gerade im Corona-Jahr ausgegangen werden. Beratungs- und Schutzeinrichtungen sind deswegen für Betroffene von häuslicher Gewalt umso wichtiger. Wir müssen daher dafür Sorge tragen, dass ausreichend Präventions- und Schutzangebote zur Verfügung stehen.«

Beratungseinrichtungen für Betroffene von häuslicher Gewalt haben seit Beginn der Corona-Pandemie darauf hingewiesen, dass die isolierte Situation zu Hause für viele eine enorme Belastung darstelle und eine Anzeigebereitschaft häufig durch Anraten Dritter entstehe. Es ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen von häuslicher Gewalt weitaus höher und hiervon überwiegend Frauen betroffen sind. Das Gleichstellungministerium hat auf diesen erhöhten Bedarf reagiert und übergangsweise mehr Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder eingerichtet.

Die Träger haben seit Beginn der Corona-Pandemie ihre telefonischen oder Onlineangebote für gewaltbetroffene oder -gefährdete Personen ausgeweitet.

»Bitte achten Sie in den nächsten Wochen besonders auf Anzeichen von Gewalt, insbesondere gegenüber ihren Nachbarinnen, Arbeitskolleginnen oder Bekannten. Ihre Aufmerksamkeit kann andere vor Gewalt schützen!«, bittet Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier.

Es stehen folgende kostenfreie Rufnummer zur Verfügung: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016, die Nummer gegen Kummer unter 116 111 sowie das Elterntelefon 0800 111 0 550.

Auch der Bundesverband für Mediation hat eine kostenfreie Hotline täglich von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Nummer 0800 247 36 76 geschaltet. Tipps und Strategien können vermittelt werden, wenn Streit überhandnimmt.

Speziell für Männer bietet die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. das wöchentliche Online-Forum »coma« an, um Gelegenheit zum Austausch zu geben, wenn alles zu viel wird oder Gesprächspartner außerhalb der eigenen Familie erwünscht sind.

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09.03.2021, 13:00 Uhr

Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen 2020

Kriminalität in Sachsen bleibt auf gleichem Niveau

„Die Pandemie hat unser Leben im vergangenen Jahr spürbar verändert. Auch in der Kriminalitätsentwicklung schlägt sich diese besondere Situation nieder. Die veränderten Lebensgewohnheiten haben zu veränderten Tatgelegenheiten in einzelnen Phänomenbereichen geführt. Darauf haben sich Straftäter schnell eingestellt. Auch die Polizei Sachsen wird das bei der Kriminalitätsbekämpfung beachten müssen. Deshalb werden wir auch in den nächsten Jahren weiterhin in den polizeilichen Nachwuchs investieren, keine rechtsfreien Räume dulden und weiter konsequent gegen extremistische Straftäter vorgehen“, erklärt Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller. „Außerdem treiben wir die Digitalisierung der Polizei Sachsen weiter voran und stärken die kommunale Prävention. Die gelebte Partnerschaft von Freistaat, Polizei, Kommunen und Zivilgesellschaft ist dabei Garant für mehr Sicherheit vor Ort.“

Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen: „Die registrierte Kriminalität in Sachsen bleibt 2020 fast auf Vorjahresniveau (+0,3 Prozent). Demgegenüber konnten mehr Fälle aufgeklärt werden, in Zahlen ausgedrückt rund 7.000 Fälle mehr. Ein Erfolg, der auch auf die gute Arbeit der sächsischen Polizei zurückzuführen ist.

Bezogen auf die Kriminalitätsstruktur stellten wir zum Teil erhebliche Verschiebungen innerhalb einzelner Deliktsbereiche fest. Während Diebstahl insgesamt, insbesondere Wohnungseinbruchsdiebstähle, Diebstähle von Kraftwagen, aber auch Fahrraddiebstähle sowie Diebstähle in bzw. aus Handelseinrichtungen abnahmen, stiegen Delikte wie Beförderungserschleichungen, Sachbeschädigungen, Rauschgift- und Betrugsdelikte und nicht zuletzt Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz an. Wir gehen davon aus, dass die festgestellten Verschiebungen vor allem im Kontext mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie entstanden sind.

Zudem haben sich die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit dem Tatmittel Internet sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhöht. Hier gab es 2020 eine erhebliche Zunahme von Fällen der Kinderpornografie.

Regional betrachtet wurden die meisten Straftaten in den Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz begangen.

Dennoch liegt die Kriminalitätsbelastung im dritten Jahr in Folge auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 1990er Jahre. Das ist ein Beleg dafür, dass wir unsere Schwerpunkte bei der Kriminalitätsbekämpfung richtig gesetzt haben und unsere Maßnahmen wirken. Die Sachsen können auch weiterhin auf die Sicherheit im Staat vertrauen.“

Deutlich weniger Wohnungseinbrüche

Die Anzahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle in Sachsen ist im letzten Jahr um 6,9 Prozent zurückgegangen und befindet sich auf dem niedrigsten Niveau seit zehn Jahren. Im vergangenen Jahr sind in Sachsen 2.831 Wohnungseinbruchsdiebstähle registriert worden. 2019 waren es noch 3.040. Der Anteil der versuchten, aber erfolglosen Wohnungseinbrüche lag wie bereits im Vorjahr bei rund 44 Prozent. Diese Quote ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die präventiven Maßnahmen – einschließlich der Förderprogramme von Bund und Freistaat – für mehr Einbruchschutz zunehmend greifen. Die Aufklärungsquote ist 2020 erneut leicht auf 26 Prozent angestiegen.

Kfz-Diebstähle deutlich verringert

Allein im vergangenen Jahr gab es einen Rückgang um 11,7 Prozent auf 1.517 Fälle. Das sind 201 Kfz-Diebstähle weniger als im Jahr 2019. Fast jeder zweite Diebstahl (46,3 Prozent der Fälle) wurde durch die Polizei aufgeklärt. Diese erfreuliche Entwicklung ist nicht zuletzt das Ergebnis der erfolgreichen Arbeit der sächsischen Polizei. Neben der SoKo-Kfz haben auch die Gemeinsamen Fahndungsgruppen mit der Bundespolizei, die Fahndungs- und Kompetenzzentren sowie die Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Polen und Tschechien positiv zu dieser Entwicklung beigetragen.

Zahl der Straftaten durch Zuwanderer* erneut zurückgegangen

Zuwanderer verübten im vergangenen Jahr fünf Prozent weniger Straftaten. Es wurden insgesamt 15.631 Fälle (ohne ausländerrechtliche Delikte) erfasst (2019: 16.439 Fälle). Hierbei bildeten Ladendiebstähle (2.548), Körperverletzungen (2.485) und Beförderungserschleichungen (2.077) den Schwerpunkt. Der Gesamtanteil der Zuwanderer an allen erfassten Tatverdächtigen lag 2020, wie im Jahr 2019, weiter unter zehn Prozent. Rund 43 Prozent aller durch Zuwanderer begangenen Straftaten wurden durch mehrfach/intensiv tatverdächtige Zuwanderer (MITA) verübt. Diese machen allerdings nur einen Anteil von 2,1 Prozent aller Zuwanderer aus. Im vergangenen Jahr haben 1.176 MITA insgesamt 6.703 Straftaten begangen. Besonders häufig wurden Staatsangehörige aus Tunesien, Syrien, Libyen und Georgien als Tatverdächtige ermittelt. Hervorzuheben ist, dass sich aufgrund der täterorientierten Bearbeitung im vergangenen Jahr 400 MITA in Haft befanden bzw. zur Verhaftung ausgeschrieben waren. Trotz der zeitweisen Aussetzung der Abschiebungen konnten im vergangenen Jahr 52 MITA abgeschoben werden.

Prof. Dr. Roland Wöller: „Mit jedem einzelnen MITA, der abgeschoben werden kann, wird ein Beitrag für mehr Sicherheit erbracht, denn der Großteil der Zuwanderer hält sich in unserem Land an Recht und Gesetz. Deshalb konzentrieren wir uns besonders auf die mit Haftbefehl Gesuchten.“

Grenzkriminalität mit leichtem Rückgang

In den Gemeinden entlang der sächsischen Außengrenze zu Tschechien und Polen wurden im vergangenen Jahr 16.632 Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) registriert. Ein Jahr zuvor waren es 16.996 Fälle. Besonders häufig wurden an der Grenze Diebstähle (36 Prozent), Sachbeschädigungen (13 Prozent), Betrugsdelikte (neun Prozent) und Körperverletzungen (neun Prozent) begangen. Entlang der 582 Kilometer Außengrenze gibt es 46 sächsische Gemeinden mit Grenzbezug, davon liegen 39 an der tschechischen Grenze. Hier ging die Kriminalität um zwei Prozent zurück. Sieben Gemeinden liegen an der polnischen Außengrenze. In diesen sank 2020 die Kriminalität um drei Prozent, was unter anderem auf den Einsatz von Videosicherheitstechnik, die Einrichtung der Sonderkommission „Argus“ in der Polizeidirektion Görlitz sowie erhöhte Kontrollaktivitäten und die gute Zusammenarbeit mit den tschechischen und polnischen Behörden zurückzuführen ist.

Anzahl der Rauschgiftdelikte angestiegen

Die Anzahl der Rauschgiftdelikte stieg 2020 um knapp neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2020 wurden 14.149 Delikte registriert (2019: 13.012). Während die Zahlen bei Crystal, welche zuvor seit 2014 stetig rückgängig waren, erstmals wieder stark um 15 Prozent anstiegen, setzte sich die Entwicklung bei Delikten im Zusammenhang mit Cannabisprodukten, wie Marihuana oder Haschisch fort und stieg weiterhin leicht um fünf Prozent an. Die Zunahme der Fallzahlen resultieren aus verstärkten Kontrollen der Polizei Sachsen auch im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen sowie aus mehr Feststellungen der Zollbehörden am Leipziger Flughafen.

Starker Anstieg bei Cybercrime

Die starke Zunahme der Straftaten mit dem Tatmittel Internet um 29,1 Prozent (2020: 10.600 Fälle, 2019: 8.212 Fälle) ist zumindest partiell auf einen verstärkten Onlinehandel zurückzuführen. Bei fast der Hälfte aller Fälle handelte es sich um Straftaten des Waren-/Warenkreditbetruges.

Gewaltkriminalität leicht gesunken

Die Anzahl der Gewaltdelikte ging im Jahr 2020 um ca. ein Prozent leicht auf 7.569 Fälle zurück (2019: 7.649 Fälle). Die Aufklärungsquote lag bei rund 81 Prozent (2019: 79 Prozent) und konnte damit erneut gesteigert werden. Besonders bei den Raubdelikten gingen hier die Fallzahlen (1.483) gegenüber dem Vorjahr (2019: 1.665) deutlich zurück.

Häusliche Gewalt mit leichtem Anstieg

Die Anzahl der Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt sind im Jahr 2020 auf 9.235 Fälle angestiegen. Im Jahr zuvor waren es 8.890 Fälle. Dabei bildeten Fälle im Bereich der Körperverletzungen (5.960) und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (1.985) den Schwerpunkt. Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren ehemalige Partner (2.882), Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften (1.924) und Ehepartner (1.393).

Tatverdächtige insgesamt

Die sächsische Polizei ermittelte im vergangenen Jahr 89.551 Tatverdächtige (ohne ausländerrechtliche Verstöße), das waren knapp drei Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (18.707) lag, wie im Jahr zuvor, bei rund 21 Prozent. 7.734 der nichtdeutschen Tatverdächtigen waren Zuwanderer.

Politisch motivierte Kriminalität leicht rückläufig

Die politisch motivierten Straftaten sind 2020 gegenüber dem Vorjahr leicht auf 4.056 gesunken, nachdem sie im Jahr 2019 mit 4.350 Fällen einen Höchststand erreicht hatten. Jede achte registrierte politisch motivierte Straftat (519 Fälle) stand dabei im Kontext mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Von den politisch motivierten Straftaten entfielen 2.117 Straftaten auf den Phänomenbereich -rechts- und machen somit weiterhin gut die Hälfte der Gesamtfälle aus. 1.169 Straftaten waren dem Phänomenbereich -links- zuzuordnen.

Die Aufklärungsquote der politisch motivierten Straftaten konnte um 10,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr erhöht werden (2020: 42,2 Prozent, 2019: 32 Prozent).

Politisch motivierte Gewaltdelikte sind im vergangenen Jahr um 76 Prozent angestiegen (2020: 366 Fälle, 2019: 208 Fälle). Mehr als die Hälfte dieser Fälle (63 Prozent) entfallen dabei auf den Phänomenbereich der PMK -links-. Hier wurden unter anderem auch zwei versuchte Tötungsdelikte erfasst. Insgesamt konnte in dem Bereich der politisch motivierten Gewaltdelikte mehr als jede zweite Tat aufgeklärt werden.

Kampf gegen Hasskriminalität

Hasskriminalität hat in besonderem Maße negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Menschen. Die Fallzahlen blieben mit insgesamt 578 Fällen auf einem hohen Niveau (2019: 608 Fälle). Der überwiegende Teil ist der PMK -rechts- zuzuordnen. Ein deutlicher Anstieg war 2020 mit 176 Fällen bei politisch motivierten Hasspostings im Internet zu verzeichnen (2019: 115 Fälle). Rund 70 Prozent waren dabei politisch rechts motiviert.

Prof. Dr. Wöller: „Wir haben das Thema ‚Hass im Netz‘ als Schwerpunkt erkannt und gehen mit gezielten Maßnahmen gemeinsam mit der Justiz dagegen vor. So wurde im Sommer letzten Jahres damit begonnen, im Landeskriminalamt eine Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet einzurichten. Sie ging am 20. Januar 2021 in den Wirkbetrieb. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, Hasskommentare im Internet und in den Social Media nicht hinzunehmen, sondern über die Onlinewache der Polizei Sachsen zur Anzeige zu bringen.“

Kriminalität gegen Amts- und Mandatsträger zeitweise hoch

Die Fallzahlen stagnieren in diesem Bereich beim Blick auf das gesamte Jahr 2020 bei 168 Fällen (2019: 171 Fälle). Allerdings war zu beobachten, dass im zweiten (51 Fälle) und vierten (52 Fälle) Quartal 2020 die Zahlen gegenüber dem ersten (37) und dritten Quartal (28 Fälle) deutlich höher waren. Dies könnte mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Zusammenhang stehen.

* Als Zuwanderer im Sinne der kriminalstatistischen Betrachtung werden Asylbewerber, geduldete Ausländer, Kontingentsflüchtlinge, unerlaubt aufhältige Personen, international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte erfasst.

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05.03.2021, 18:39 Uhr

Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März

Freistaat ermöglicht vorsichtige Lockerungen

Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März bis Ablauf des 31. März 2021.

Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundene Auflage, die Unterkunft nur mit triftigem Grund verlassen zu dürfen, werden grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt auch für das Alkoholverbot. Die nächtliche Ausgangssperre fällt ersatzlos weg.

Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich einen Corona-Test vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Arbeitgeber müssen die Tests für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung stellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ab dem 22. März 2021 ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten. Voraussetzung für Anwendung dieser Regelungen ist, dass ausreichend Testungen am Markt vorhanden sein müssen.

Fahrschulen dürfen vollumfänglich öffnen. Bedingung ist eine wöchentliche Testung des Personals, ein Hygienekonzept und ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest des Kunden.

Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte gelten künftig als Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung und dürfen öffnen. Nötig sind hier eine Begrenzung der Kundenzahl und ein Hygienekonzept.

Die im Folgenden aufgeführten, inzidenzbasierten Lockerungen sind nicht zulässig, wenn das festgelegte Maximum von 1.300 durch Covid-19-Erkrankte belegten Krankenhausbetten in Sachsen auf der Normalstation überschritten wird.

Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:

* Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit.

* Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

* Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

* Ab 15. März 2021: Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März 2021 erlauben:

* Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, ist ein negativer, tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest notwendig.

* Die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern, Musik-, Kunst- sowie Tanzschulen. Bedingung ist ein negativer, tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest für Besucher.

* Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Teilnehmer müssen einen negativen, tagesaktuellen Covid19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

* Bibliotheken.

Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:

* Öffnung des Einzel- und Großhandels mit Kundenbeschränkung.

* Kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich.

* Ab dem 15. März 2021: Öffnung von Zoos, botanischen Gärten und Tierparks sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten ohne Terminvereinbarung.

Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März erlauben:

* Öffnung der Außenbereiche der Gastronomie ohne Terminvereinbarung und ohne Testpflicht für Gäste.

* Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten und Musiktheatern ohne Testpflicht für Besucher.

* Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Testpflicht für Teilnehmer.

Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 35

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:

* Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich in der Öffentlichkeit und im privaten Raum bis zu drei Hausstände mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt.

Rückfallregelung / verschärfte Maßnahmen bei erhöhter Inzidenz

* Bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt, gelten im Landkreis oder kreisfreien Stadt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 50 und unter 100:. Der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt muss die darüber hinaus geltenden entsprechenden Lockerungen aufheben.

* Bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt, müssen Landkreise oder kreisfreie Stadt die entsprechenden Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag aufheben. Zeitgleich müssen Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit eingeführt werden. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.

* Sind die maßgeblichen Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot ab dem zweiten darauffolgenden Werktag ebenso wieder außer Kraft wie die strengeren Kontaktbeschränkungen.

* Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen.

Die neue Verordnung wird in Kürze online veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/ (»Amtliche Bekanntmachungen«).

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05.03.2021, 10:04 Uhr

Ermittlungen nach Schussabgabe durch Polizeibeamten auf Fahrzeug vom 21. April 2020 abgeschlossen

– Verfahren gegen Autofahrer und Polizeibeamte eingestellt –

In den Abendstunden des 21. April 2020 soll ein – zum damaligen Zeitpunkt – 27-jähriger Mann in der Lützner Straße in Leipzig eine Polizeiabsperrung missachtet haben und dabei auf zwei Polizeibeamte (1x männlich, 1 x weiblich) zugefahren sein, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Tatverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet. Aufgrund des Fahrverhaltens soll sodann durch einen Polizeibeamten zweimal auf das Fahrzeug geschossen worden sein, wobei ein Projektil die Fahrertür durchschlug und im Fahrersitz stecken blieb. Gegen die Polizeibeamten wurde bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Verfahren wegen des Tatvorwurfs der versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt geführt.

Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat die Ermittlungsverfahren – sowohl gegen den Pkw-Fahrer als auch gegen die Polizeibeamten – eingestellt, da im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen gegen keinen der Beschuldigten ein für die Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 Abs. 2 StPO).

Bezüglich des Pkw-Fahrers ließ sich aufgrund der durchgeführten Ermittlungen nicht sicher nachweisen, ob und in welcher Art und Weise der Beschuldigte tatsächlich vorsätzlich auf die Polizeibeamten zugefahren ist. Mithin war nicht mit der für eine Anklage notwendigen Sicherheit nachweisbar, dass die konkrete Gefahr eines Zusammenstoßes mit den Polizeibeamten bestand bzw. er sich durch ein Zufahren auf die Polizeibeamten der Kontrolle entziehen wollte.

Hinsichtlich der Schussabgabe durch einen Polizeibeamten ergaben die Ermittlungen, dass die beiden Schüsse aus der Waffe der Polizeibeamtin abgegeben wurden. Jedoch hat sich die Beamtin durch die Schussabgabe nicht strafbar gemacht. Zum einen kann ihr nicht nachgewiesen werden, dass sie bei der Schussabgabe in Kauf nahm, den Fahrer zu treffen und zum anderen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Fahrzeug derart auf die Beamtin zubewegte, dass sie in dieser konkreten Situation zur Abwehr einer Gefahr schießen durfte und der Einsatz der Dienstwaffe damit gerechtfertigt war. Soweit die Polizeibeamtin bei der tatsächlichen Einschätzung der Situation und einer angenommenen Gefährdungslage nicht ausschließbar einem Irrtum unterlag führt dies zu keiner Strafbarkeit der Polizeibeamtin.

Die Ermittlungsmöglichkeiten in beiden Verfahren, in denen die Beschuldigten wechselseitig jeweils Beschuldigte und Zeugen sind, sind erschöpft. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts ist nicht möglich. Mit diesem Sachstand waren daher beide Ermittlungsverfahren einzustellen.

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04.03.2021, 10:39 Uhr

Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 130|21

Brandanschlag auf Kebap Haus in Dresden – Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 34-jährigen Polen wegen des Verdachts der versuchten gesundheitsgefährdenden schweren Brandstiftung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 02.03.2021 gegen 14:15 Uhr am Eingang eines Kebab Hauses in der Loschwitzer Straße in Dresden, mittels offener Flamme einen von ihm selbstgebauten Wurfbrandsatz (sogenannter Molotowcocktail) durch die offenstehende Tür in die Verkaufsräume des Lokals geworfen zu haben. Dem Beschuldigten soll es darauf angekommen sein, die Ausbreitung des Feuers auf wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder wenigstens die längerfristige, brandfolgenbedingte Unbenutzbarkeit der Geschäftsräume zu erreichen. Außerdem soll er darauf abgezielt haben, die von ihm wahrgenommenen Mitarbeiter des Kebab Hauses und einen Gast zumindest durch das Einatmen der giftigen Rauchgase zu verletzen.

Entgegen der Erwartung des Beschuldigten zerbrach bzw. explodierte der von ihm zuvor angezündete Wurfbrandsatz jedoch nicht, sodass sich die Flammen nicht weiter ausbreiten konnten. Die aus dem Flaschenhals herausragenden Flammen konnten Mitarbeiter des Kebab Hauses durch den Einsatz von Löschwasser löschen. Es entstand weder ein Sachschaden noch wurden Personen verletzt.

Der nach der Tat flüchtige Beschuldigte konnte am 03.03.2021 durch die Polizei vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 04.03.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Hintergrund und Motiv der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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