Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 11.05.2021  –  STADD  :  Tätlicher Angriff auf vier Polizeibeamte zu Himmelfahrt

* 07.05.2021  –  PD C  :  Gemeinsame Medieninformation der PD Chemnitz und der Staatsanwaltschaft Chemnitz

* 07.05.2021  –  LKA  :  Nach Ausschreitungen in der Silvesternacht 2019 zu 2020 am Connewitzer Kreuz

* 07.05.2021  –  LfV  :  Landesamt für Verfassungsschutz stuft Pegida zur erwiesenen extremistischen Bestrebung ein

* 06.05.2021  –  STADD  :  Betrug beim Hauskauf

* 04.05.2021  –  LKA  :  Sachbeschädigung an Volksbankfiliale

* 04.05.2021  –  LKA  :  Gefährliche Körperverletzung in Leipzig

* 30.04.2021  –  STADD  :  Betrug beim Online-Verkauf

* 29.04.2021  –  STADD  :  Schnelles Urteil wegen Störung des öffentlichen Friedens

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Ausführliche Pressemitteilungen

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11.05.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Tätlicher Angriff auf vier Polizeibeamte zu Himmelfahrt

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt gegen zehn Beschuldigte Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zehn Deutsche (37, 38, 40, 40, 40, 42, 44, 45, 48 und 48 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – u.a. wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Am 21.05.2020 (Feiertag Christi Himmelfahrt) kam es gegen 20:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz im Ortsteil Pfaffendorf von Königstein mit zunächst vier Polizeibeamten wegen unangemessen lauten Lärms, lautstark skandierter verfassungsfeindlicher Parolen und lautstarken Abspielens rechtsextremer Musik durch eine etwa 30-köpfige Personengruppe im Rahmen deren geselligen Zusammenseins auf einem Grundstück.

Den zehn Beschuldigten – die zu dieser Personengruppe gehörten – wird u.a. vorgeworfen, gegen 20:30 Uhr dieses Tages den spontanen Entschluss gefasst zu haben, mit Bierkrügen, Holzlatten und einem Metallrohr bewaffnet die vier uniformierten Polizeibeamten gemeinsam körperlich anzugreifen, um deren Einsatz zu vereiteln.

In Ausführung dieses Tatplanes sollen die Beschuldigten mit erhobenen Fäusten und den vorgenannten Gegenständen in den Händen in den unmittelbaren Nahbereich der Beamten herangetreten sein und sie mit Beschimpfungen und Drohungen zum Abzug aufgefordert haben. Ein Polizeibeamter versuchte zunächst noch, die angreifenden Beschuldigten durch Worte zu beschwichtigen, wurde aber durch einen der Beschuldigten mit dem Inhalt eines Bierkruges überschüttet.

Die vier Polizeibeamten zogen sich daher hinter das in der Nähe geparkte Einsatzfahrzeug zurück, wurden aber von den Beschuldigten unmittelbar verfolgt und geschubst. Die Polizeibeamten mussten sich zum Eigenschutz daher auch vom Einsatzfahrzeug bis zur Pfaffendorfer Straße zurückziehen. Die Beschuldigten versuchten, die Polizeibeamten weiter zurückzudrängen. Dabei warf ein Beschuldigter den bereits entleerten Bierkrug auf einen Polizeibeamten, traf ihn aber nicht.

Die Polizeibeamten vermochten die Beschuldigten schließlich nur durch den Einsatz von Pfefferspray von weiteren Übergriffen abzuhalten.

Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Beschuldigten mindestens billigend in Kauf nahmen, die vier Polizeibeamten – auch unter Verwendung von Bierkrügen, Zaunlatten und einem Metallrohr – zu verletzen und ihnen Schmerzen zuzufügen. Tatsächlich erlitt ein Polizeibeamter ein Hämatom am linken Oberschenkel.

Der Polizeieinsatz konnte erst gegen 21:15 Uhr erfolgreich abgeschlossen werden, nachdem weitere Polizeikräfte der Bundespolizei zur Unterstützung eingetroffen waren.

Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts drei Anklagen erhoben (zweimal gegen drei und einmal gegen vier Beschuldigte), um dem Amtsgericht Pirna die Durchführung der Hauptverhandlung auch unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen.

Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklagen entscheiden.

Termine zur Hauptverhandlung werden vom Amtsgericht Pirna bestimmt.

Die Ermittlungen gegen die übrigen 20 Teilnehmer dieses Treffens wurden eingestellt, da ihnen eine Tatbeteiligung im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte.

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07.05.2021, 15:27 Uhr — Erstveröffentlichung

Durchsuchung wegen schweren Bandendiebstahls von Erfolg gekrönt: sieben Festnahmen realisiert und hunderte Beweismittel aufgefunden

Zeit: 06.05.2021

Ort: Waldheim, OT Heyda

(1539) Im Kampf gegen die internationale Kfz-Kriminalität führten die Chemnitzer Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Chemnitz gestern eine Durchsuchung auf einem Betriebsgelände an der B 169 durch. Der großangelegten Exekutivmaßnahme liegt ein über einjähriges und komplexes Ermittlungsverfahren zu Diebstählen von hochwertigen BMW-Modellen im gesamten Bundesgebiet zugrunde. Neben den Chemnitzer Ermittlern sind u. a. auch Kriminalisten des Landeskriminalamtes Sachsen sowie des Polizeipräsidiums Oberfranken in das Verfahren involviert.

Im Zuge der sächsischen als auch bayerischen Ermittlungen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass gestohlene Pkw BMW durch eine zunächst unbekannte Tätergruppierung bis unmittelbar vor der Durchsuchung auf das Betriebsgelände im Waldheimer Ortsteil Heyda verbracht wurden. Durch weitere Erkenntnisse bestand überdies der Verdacht, dass diese Täter die gestohlenen BMW professionell zerlegt haben, um die die Autoteile auf dem osteuropäischen Markt zu verkaufen.

Bereits kurz nach Beginn der gestrigen Durchsuchung bewahrheiteten sich alle Annahmen der Ermittler. In mehreren Hallen fanden sich in der Hauptsache ein jüngst in Paderborn (Nordrhein-Westfalen) gestohlener BMW X5 und Unmengen an demontierten BMW-Fahrzeugteilen. Zudem wurden drei Tatverdächtige (27; weißrussischer Staatsbürger, 27; ukrainischer Staatsbürger, 37; litauischer Staatsbürger) auf dem Gelände vorläufig festgenommen. Nahezu zeitgleich zu den Durchsuchungsmaßnahmen stoppten Zivilbeamte auf der B 169 im Döbelner Ortsteil Neudorf den Fahrer (60/deutscher Staatsbürger) eines Pkw Audi und einen Pkw Volvo, in dem sich drei Männer (24, 32, 33; alle weißrussische Staatsbürger) befanden. Auch sie wurden vorläufig festgenommen, da der Tatverdacht besteht, dass sie Teil der auf dem Betriebsgelände systematisch handelnden Gruppe sind.

Im Ergebnis der Sichtung großer Teile der aufgefundenen Fahrzeugteile ließ sich vorläufig feststellen, dass mindestens sieben gestohlene BMW auf dem Betriebsgelände zerlegt worden waren. Die tatsächliche Anzahl der dort demontierten BMW-Modelle könnte jedoch um ein Vielfaches höher sein. Dies aufzuklären, wird Gegenstand der weitergehenden Ermittlungen sein.

Während die Festnahme des 60-Jährigen heute Vormittag aufgehoben wurde, werden die übrigen sechs Tatverdächtigen derzeit am Amtsgericht Chemnitz vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft sieht bei ihnen Untersuchungshaft begründet, worüber aufgrund der vorliegenden Haftanträge nun ein Ermittlungsrichter befinden muss. Ungeachtet dessen, dass sich der deutsche Tatverdächtige auf freiem Fuß befindet, wird auch gegen ihn weiter ermittelt. (Ry)

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07.05.2021, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Nach Ausschreitungen in der Silvesternacht 2019 zu 2020 am Connewitzer Kreuz

PTAZ des Landeskriminalamtes fahndet nach einem Beschuldigten

Tatzeit: 1. Januar 2020, gegen 00:34 Uhr

Tatort: 04277 Leipzig, Connewitzer Kreuz/ Einmündung Wolfgang-Heinze

Straße

Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten 2019/2020 kam es zu massiven Ausschreitungen und Angriffen gegenüber den vor Ort befindlichen Polizeibeamten. Der unbekannte Beschuldigte, welcher sich auf der Wolfgang-Heinze-Straße aufhielt, warf einen pyrotechnischen Gegenstand auf Polizeibeamte, welche nur wenige Meter entfernt standen. Da der pyrotechnische Gegenstand kurz vor den Polizeibeamten auf dem Boden aufprallte und sodann unvorhergesehen von diesen wegsprang, wurde durch die anschließende Explosion keiner der Polizeibeamten verletzt.

Die Soko LinX des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum des Landeskriminalamtes ermittelt im vorliegenden Sachverhalt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Eine politische Motivation kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden, dennoch wird in alle Richtungen ermittelt.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die Hinweise zur Identität des unbekannten Beschuldigten geben können.

Personenbeschreibung: (Lichtbilder im Internet unter www.Polizei Sachsen/Fahndung/Personenfahndung/Unbekannte Personen)

– männlich

– ca. 17 bis 25 Jahre alt

– ca. 175 cm groß

– schlanke Statur

– kein Brillenträger

– relativ große Ohren

– Bekleidung: hellblaue Jeans, schwarze Jacke mit Kapuze – an den

Rumpfseiten grau abgesetzt, weiß graue Turnschuhe (vermutlich »adidas«)

– dunkelblonde Haare, Seiten kurz – oben länger, Scheitel rechts

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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07.05.2021, 10:11 Uhr — 1. Korrektur

Landesamt für Verfassungsschutz stuft Pegida zur erwiesenen extremistischen Bestrebung ein

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen stuft Pegida (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) zur erwiesenen extremistischen Bestrebung ein. Es liegen inzwischen hinreichend gesicherte Erkenntnisse vor, dass sich Pegida im Laufe der Jahre zu einer verfassungsfeindlichen Bewegung entwickelt hat.

Während Pegida in den Anfangsjahren noch eine Gruppierung war, die ein heterogenes Publikum anzog und eher gemäßigte Forderungen und Positionen vertrat, übernahm sie in den Folgejahren in zunehmendem Maße qualitativ und quantitativ radikale und zuletzt extremistische Grundüberzeugungen. Diese Entwicklung ist Ausdruck einer über die Jahre stetig gewachsenen verbalen wie auch ideologischen Radikalisierung und Enthemmung. Beides ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass erwiesene Rechtsextremisten den Verlauf von Pegida-Veranstaltungen als Organisatoren, Redner und Netzwerker ganz wesentlich beeinflusst haben.

Pegida selbst hat sich im Verlauf seines Bestehens eine immer stärkere rechtsextremistische Ausrichtung gegeben. In aller Öffentlichkeit werden unverhohlen Positionen propagiert, die mit dem Wertekanon des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland inkompatibel sind. Dazu gehört, dass der Parlamentarismus permanent verächtlich gemacht und das Rechtsstaatsprinzip abgelehnt werden. Außerdem finden sich in den Redebeiträgen regelmäßig minderheitenfeindliche, muslimfeindliche und antisemitische Äußerungen. Es ist daher nur folgerichtig, dass Pegida inzwischen ein wesentlicher, nicht mehr hinwegzudenkender Bestandteil der rechtsextremistischen Szene geworden ist. Sie verfolgt dabei zielgerichtet die Strategie, immer tiefer in die Mitte der Gesellschaft einzudringen und einen ideologischen Schulterschluss zwischen der rechtsextremistischen Klientel und den politisch indifferenten Teilen der Gesellschaft herzustellen.

Dabei orientieren sich die maßgeblichen Pegida-Akteure nach einem bewährten Verhaltensmuster: Politische Ereignisse mit Empörungspotenzial dienen als Initialzündung für Großveranstaltungen, mit denen vor allem Personen aus der Mitte der Gesellschaft erreicht werden sollen.

LfV-Präsident Dirk-Martin Christian führt hierzu aus: »Indem Pegida bekannten Rechtsextremisten regelmäßig eine öffentliche Agitationsplattform bietet, um verfassungsfeindliche Positionen und Ideologien propagieren zu können, fungiert diese Bewegung wie ein »Scharnier« zwischen Extremisten und Nichtextremisten. Auf diese Weise wird zugleich eine immer weiter fortschreitende Entgrenzung zwischen demokratischen, radikalen und extremistischen Positionen im gesellschaftlichen Diskurs in Sachsen befördert. Das dadurch bedingte, immer tiefere Eindringen rechtsextremistischen Gedankenguts in die Mitte der Gesellschaft ist auf Dauer eine ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung«, so der LfV-Präsident.

In die Beobachtung werden daher – neben dem Pegida-Förderverein – sämtliche Personen und Aktivitäten in die Beobachtung einbezogen, von denen extremistische Bestrebungen ausgehen. »Um es noch einmal klarzustellen: Nicht beobachtet werden dagegen friedliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlungen, die von ihrem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen«, betont der LfV-Präsident.

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06.05.2021, 10:38 Uhr — Erstveröffentlichung

Betrug beim Hauskauf

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 61-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u.a. gewerbsmäßiger Betrug in vier Fällen und versuchter Betrug zur Last.

Der Beschuldigte soll zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt den Entschluss gefasst haben, ein mit einer Wohnimmobile bebautes Grundstück zu erwerben und durch verschiedene Handwerksbetriebe nach seinen Vorstellungen umbauen und einrichten zu lassen. Dabei war dem Beschuldigten bewusst, dass er weder in der Lage war, den Kaufpreis für eine Wohnimmobilie noch das Entgelt für die zu beauftragenden Handwerkerleistungen zu entrichten. Vielmehr ging es ihm darum, die Wohnimmobile und die weiteren Leistungen unentgeltlich entgegenzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 22. Dezember 2020, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

In Umsetzung dieses Tatentschlusses meldete sich der Beschuldigte Anfang August 2020 als Interessent auf ein Inserat in einem Internetportal, in dem von einem Dresdner Maklerbüro ein mit einer Villa bebautes Grundstück in der Wilsdruffer Straße in Meißen zum Verkauf angeboten wurde. Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, zahlte er den nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags geschuldeten Maklerlohn von ca. 48.000,00 EUR nicht an das Maklerbüro.

Nach der erfolgten Vermittlung durch das Maklerbüro schloss die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten sowohl im eigenen Namen als auch als vom Beschuldigten beauftragte Vertreterin im Namen des Beschuldigten am 6. August 2020 vor einem Notar in Großenhain mit dem Eigentümer des Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über das mit einer Villa bebaute Grundstück zum Preis von 830.000,00 EUR. Dabei wusste der Beschuldigte, dass er die Forderung auch nicht teilweise erfüllen können würde. Mit Abschluss des Kaufvertrags wurden die Schlüssel für das Grundstück und die sich darauf befindliche Villa an die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten übergeben, so dass diese und der Beschuldigte das Objekt fortan nutzen konnten. In der Folge wurde am 18. August 2020 eine Auflassungsvormerkung für den Beschuldigten und seine damalige Lebensgefährtin eingetragen.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Juli / August 2020 Elektrikerleistungen im Wert von ca. 8.700,00 EUR und Malerarbeiten im Wert von ca. 14.000,00 EUR für die Sanierung des Kaufobjekts beauftragt haben, die er nach deren ordnungsgemäßer Erbringung entsprechend vorgefasster Ab-sicht nicht bezahlte.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 4. Dezember 2020 mit einer in Hannover ansässigen Autohändlerin einen Kaufvertrag über einen hochwertigen Pkw zum Preis von 100.000,00 Euro geschlossen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte bewusst wahrheitswidrig vorgegeben haben, willens und in der Lage zu sein, den Kaufpreis zu bezahlen. Zu der vereinbarten Übergabe des Pkw an den Beschuldigten, die für den 23. Dezember 2020 geplant war, kam es nicht mehr, da der Beschuldigte in diesem Verfahren bereits am 19. Dezember 2020 festgenommen worden war.

Der Beschuldigte ist vielfach und einschlägig vorbestraft und stand bei Begehung der Taten unter Führungsaufsicht. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft und hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.

Das gegen die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten geführte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da dieser eine Tatbeteiligung im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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04.05.2021, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Sachbeschädigung an Volksbankfiliale

Zeugenaufruf

Tatzeit:                Mittwoch den 28.04.2021 gegen 23:25 Uhr

Tatort:                 04177 Leipzig, Rietschelstraße 2 – Lindenauer Markt

Am Mittwoch, 28. April 2021 wurden gegen 23.25 Uhr durch eine bisher unbekannte Person die Scheiben der Volksbankfiliale in der Rietschelstraße 2/Ecke Lindenauer Markt/Demmeringstraße in Leipzig beschädigt. Durch den Täter wurden mutmaßlich mittels eines bisher unbekannten Gegenstandes insgesamt 13 Fensterscheiben beschädigt.

Im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen soll die Tat durch eine Person begangen worden sein. Bei dem Täter soll es sich laut einem Zeugen um einen Mann gehandelt haben, welcher zur Tatzeit eine helle Hose und dunkelrote Oberbekleidung trug und der sich nach der Tat über die Demmeringstraße in stadteinwärtiger Richtung vom Tatort entfernte.

Da auch im Hinblick auf ein im Internet veröffentlichtes Bekennerschreiben eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wer hat in den Abendstunden des 28. April 2021 gegen 23.25 Uhr die Tat beobachtet oder im Nachgang Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung des Täters helfen können?

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

* PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum

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04.05.2021, 14:10 Uhr — Erstveröffentlichung

Gefährliche Körperverletzung in Leipzig

Zeugenaufruf

Tatzeit: 1. Mai 2021, gegen 13:00 Uhr

Tatort: 04347 Leipzig OT Schönefeld Ost, Volksgartenstraße; Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus Nr. 26

Die Staatsanwaltschaft Leipzig und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen der Tatvorwürfe der gefährlichen Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung.

Am Sonnabend, den 1. Mai 2021, gegen 13 Uhr umstellten ca. 10 Personen einen 41-jährigen Deutschen auf dem Parkplatz in der Volksgartenstraße. Der Mann wurde aus dieser Gruppe heraus zunächst zu Boden gebracht und anschließend von mindestens drei Personen der Gruppe am Boden liegend geschlagen und getreten. Der Rest der Gruppe soll die angreifenden Personen durch verbale Zurufe bestärkt haben. Anschließend soll sich die Gruppe mit Fahrrädern in Richtung Volksgarten / Permoser Eck vom Tatort entfernt haben. Der Geschädigte wurde verletzt und musste medizinisch behandelt werden.

Weiterhin wurde ein vor Ort geparkter PKW, an welchem der Betroffene gestanden hatte, erheblich beschädigt. Ein genauer Sachschaden kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Da aufgrund der bisherigen Ermittlungen eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) die Bearbeitung des oben genannten Sachverhaltes übernommen.

Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wer hat am Mittag des 01.05.2021 gegen 13 Uhr im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftat helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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30.04.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung

Betrug beim Online-Verkauf

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 33-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen Betrugs in 119 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April 2019 und Juli 2019 unter Vortäuschung seiner Lieferfähigkeit und seiner Lieferwilligkeit in 119 Fällen über Internetverkaufsportale unter Verwendung nur kurzfristig bestehender und unter verschiedenen Alias-Namen angelegter Benutzerkonten diverse Waren (insbesondere Videospiele) angeboten zu haben, die zum Sortiment eines Versandhauses gehörten. Nach Abschluss des Kaufvertrags veranlasste der Beschuldigte die Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf diverse von ihm eingerichtete Konten.

Nach Abschluss des Kaufvertrages soll der Beschuldigte die geschuldeten Waren nicht an die Käufer ausgeliefert haben. Vielmehr legte er unter einem veränderten Vornamen des jeweiligen Käufers bei dem Versandhaus ein Benutzerkonto an, um sich dort als Neukunde auszugeben. Durch dieses Vorgehen wurde bei dem Versandhaus der falsche Eindruck erweckt, es handele sich in allen Fällen tatsächlich um einen Neukunden, der berechtigt sei, die Neukundenprovision von jeweils zwischen 15,00 und 25,00 Euro geltend zu machen.

Anschließend bestellte der Beschuldigte die Waren bei dem Versandhaus zur Auslieferung an die jeweiligen Käufer. Diese retournierten die empfangene Ware in der Regel sofort, da sie mit dem Versandhaus keinen Vertrag geschlossen hatten und die Lieferung des Versandhauses keiner von ihnen getätigten Bestellung zuordnen konnten. Der Beschuldigte zahlte in der Regel den Kaufpreis an das Versandhaus unter Abzug des Neukundenrabatts. Den Kaufpreis erhielt der Beschuldigte in der Regel zeitnah vom Versandhaus zurück, nachdem die Käufer die Waren retourniert hatten. Eine Auskehrung des Kaufpreises an die Käufer erfolgte durch den Beschuldigten nicht.

Den Käufern entstand durch die Handlungen des Beschuldigten ein Schaden von ca. 5.000,00 Euro. Dem Versandhaus entstand durch die irrtümliche Verrechnung der Neukundenrabatte an den Beschuldigten ein Schaden von ca. 2.500,00 Euro.

Der Beschuldigte geriet ins Visier der Verfolgungsbehörden, nachdem eine Vielzahl von zunächst einzeln gestellten Anzeigen von den Ermittlern zu einem Sammelverfahren zusammengeführt und anschließend systematische Ermittlungen durchgeführt wurden.

Der nicht vorbestrafte Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorlagen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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29.04.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Schnelles Urteil wegen Störung des öffentlichen Friedens

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein 55-jähriger Deutscher am 29.04.2021 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.

Der Beschuldigte soll in den Nachmittagsstunden des 13.03.2021 an einer Demonstration gegen die durch Bundes- und Landesregierungen verfügten Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf dem Altmarkt in Dresden teilgenommen haben. Die Versammlungsbehörde hatte die Versammlung wegen fehlenden Infektionsschutzes zuvor untersagt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 13.03.2021 gegen 14:47 Uhr durch eine unbekannte Person bei gleichzeitiger Aufzeichnung mittels einer Smartphone-Kamera über seine Beweggründe der Demonstrationsteilnahme interviewt gelassen zu haben. Im Verlaufe des Interviews soll der Beschuldigte mit seiner rechten Hand auf in wenigen Metern entfernt zusammenstehende Polizeibeamte gewiesen und dazu erregt geäußert haben:

„Ich komme mit einer Waffe und wenn ich zwei umschieß!“

Der Beschuldigte soll dabei gewusst haben, dass das mit ihm aufgezeichnete Interview wenige Minuten später über eine Social-Media-Plattform veröffentlicht und daher von einer unüberschaubaren Anzahl von Personen gesehen werden würde. Dabei soll er mindestens billigend in Kauf genommen haben, dass seine Äußerung von einem großen Teil dieses Publikums als die Ankündigung, zwei Polizeibeamte zu erschießen, verstanden werden würde, und dieses Publikum daher verunsichern und einschüchtern würde.

Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen geständig eingelassen.

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.

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