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Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

07.06.2019 – SMJus: Kein Strafrabatt für Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – erneute Bundesratsinitiative von Sachsen

06.06.2019 – SMJus: Justizministerinnen und Justizminister wollen das Ehrenamt stärken

06.06.2019 – LKA: Verdacht der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und  Störung der Religionsausübung

12.06.2019 – STADD: Schnelles Urteil wegen Angriffs auf Dresdner Moschee

06.06.2019 – SMF: Spatenstich für den Neubau des Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts des Landeskriminalamtes Sachsen

07.06.2019 – SMI: Bundestag beschließt umfangreiches „Migrationspaket“

07.06.2019 – LKA: Schnelle Erfolge bei Fahndungsmaßnahmen der Soko-Kfz

12.06.2019 – SMI: Europaweite Verkehrskontrollen der Polizei: In Sachsen stand etwa jeder 40. überprüfte Kraftfahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          07.06.2019

+ Kein Strafrabatt für Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

+ erneute Bundesratsinitiative von Sachsen

In der heutigen Sitzung des Bundesrates in Berlin hat der Freistaat Sachsen einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, Straftaten unter Alkohol und Drogeneinfluss konsequenter zu ahnden. Sachsen setzt sich bereits seit über einem Jahr dafür ein, bei im Rausch begangenen Taten eine gerechtere Bestrafung zu ermöglichen. Der neue Entwurf verfolgt im Bereich des Vollrauschtatbestandes nach § 323a des Strafgesetzbuches jetzt einen anderen Ansatz. Der Paragraph soll um einen Qualifikationstatbestand ergänzt werden, der künftig bei besonders schweren Delikten statt bis zu fünf Jahren auch eine Verurteilung von Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren zulässt. Außerdem sollen Strafmilderungen wegen eines Rauschzustandes regelmäßig ausgeschlossen sein, wenn der Rausch selbst verschuldet war.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Es darf keinen Strafrabatt für Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geben.

Immer noch werden jedes Jahr viele Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen. Ich kämpfe weiter dafür, dass Täter im Rauschzustand in der Regel nicht mehr mit einer Strafmilderung rechnen können. Deswegen hat Sachsen heute einen erneuten Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Ich hoffe, dass der veränderte Entwurf jetzt auf eine breite Zustimmung stoßen wird. Eine tragfähige Lösung zu finden, sind wir den Opfern schuldig, die unter den oftmals schwerwiegenden Folgen dieser Rauschtaten erheblich leiden.“ Die derzeitige Rechtslage ist weiterhin insgesamt unbefriedigend und bedarf der Klarstellung und Korrektur. Zum Schutz der Opfer und als klare Botschaft an potentielle Täter sieht die Bundesratsinitiative vor, dass eine Strafmilderung wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit in Fällen eines selbst verschuldeten Rausches regelmäßig ausscheidet. So soll verhindert werden, dass Straftäter nur deshalb geringer bestraft werden, weil sie sich zum Tatzeitpunkt in einen Rauschzustand versetzt haben.

Außerdem führt beim sogenannten Vollrausch nach § 323a des Strafgesetzbuchs die Strafrahmenobergrenze von fünf Jahren Freiheitsstrafe derzeit dazu, dass selbst bei schwersten Verbrechen wie zum Beispiel Totschlag oder schwerer Körperverletzung der Strafrahmen eher Fällen der mittleren Kriminalität entspricht. Der Gesetzentwurf sieht daher für schwere Rauschtaten einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. Dies wird in den gravierenden Fällen mit einer Strafverschärfung verbunden sein.

Schließlich ist eine Strafverschärfung bei der fahrlässigen Tötung in Fällen der Leichtfertigkeit vorgesehen.

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          06.06.2019

+ Justizministerinnen und Justizminister wollen das Ehrenamt stärken

Auf die Initiative Sachsens und Schleswig-Holsteins hat heute die Justizministerkonferenz eine Änderung der Regelungen des SGB II gefordert, die bislang zu einer Anrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer auf den Leistungsbezug nach dem SGB II führen.

Staatsminister Sebastian Gemkow: „Ehrenamtlich tätige Betreuer unterstützen schwer kranke Menschen und leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aufwandsentschädigungen für eine Betreuung sollten daher zukünftig nicht mehr auf den Leistungsbezug nach dem SGB II angerechnet werden. So kann das außerordentlich wichtige Ehrenamt gestärkt werden.“ Schleswig-Holsteins Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack ergänzte:

„Dieses für unsere Gesellschaft so wichtige ehrenamtliche Engagement sollte auch eine gewisse finanzielle Anerkennung finden, und 399 Euro pro Jahr ist nicht viel. Es kann nicht sein, dass davon noch Teile angerechnet werden.“ Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. August 2017 (B 4 AS 9/16

R) ist die jährlich gezahlte Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Betreuers, der Leistungen nach dem SGB II bezieht, insgesamt im Monat des Geldzuflusses als Einkommen anzurechnen. Dadurch werden die Leistungen nach dem SGB II gekürzt, so dass dem ehrenamtlichen Betreuer im Endeffekt kaum etwas von der Aufwandsentschädigung bleibt.

Die gerichtliche Praxis und die Betreuungsvereine berichten, dass diese Anrechnung auf den Leistungsbezug nach SGB II bereits dazu geführt hat, dass ehrenamtlichen Betreuer deshalb ihre Tätigkeit aufgeben. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der bundesweit zu verzeichnenden Tendenz, dass es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, bedenklich. Die volle Anrechnung der Aufwandsentschädigung im Monat der Zahlung erscheint auch nicht sachgerecht, weil die jährliche Zahlweise der Aufwandsentschädigung nichts daran ändert, dass damit der Aufwand für das gesamte Jahr abgegolten und die Aufwandsentschädigung in zwölf Monaten ‚erarbeitet‘ wird. Eine rechts- und sozialpolitisch gerechtere Lösung ist daher dringend geboten, weshalb eine Änderung der entsprechenden Regelungen angezeigt ist.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         06.06.2019

+ Verdacht der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und Störung der Religionsausübung

++ Erfolgreiche Festnahme des Tatverdächtigen

Wie die Polizeidirektion Dresden bereits am Ereignistag berichtete, kam es am 4. Juni, kurz vor 14:00 Uhr aus dem Bereich der Rudolf-Renner-Straße zu Steinwürfen an und in die Fatih Camiine Moschee. Der zunächst unbekannte Täter zerstörte dabei drei doppelt verglaste Fenster der Moschee, so dass die geworfenen Steine bis in den Innenraum gelangten. Zu diesem Zeit-punkt hielt sich im Gebäude niemand auf, da das letzte Gebet gegen 13:20 Uhr zu Ende war. Es gab keine Verletzten.

Etwas später, gegen 15:50 Uhr, warf eine unbekannte Person mehrere Steine in ein Döner-Restaurant auf der Alten Meißner Landstraße. Auch hier gab es keine Verletzten.

Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im LKA haben am 5. Juni die Ermittlungen von der Polizeidirektion Dresden übernommen.

Nach Auswertung von Zeugenaussagen und vorhandenem Bildmaterial war davon auszugehen, dass es sich bei beiden Taten um denselben Täter handeln könnte.

Ein Tatverdächtiger konnte daraufhin identifiziert und am späten Nachmittag des 5. Juni vorläufig festgenommen werden. Zusätzlich wurden Durchsuchungsmaßnahmen am Aufenthaltsort des Beschuldigten durchgeführt.

Beim Beschuldigten handelt es sich um einen 30-jährigen Tunesier, welcher gegenwärtig in einer Dresdner Asylbewerberunterkunft wohnhaft ist. Derzeit gehen die Ermittler davon aus, dass den begangenen Straftaten keine politische Motivation zu Grunde liegt. Die Identität des Beschuldigten, die mitgeführten Papiere und der aktuelle Aufenthaltsstatus sind Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Gegenwärtig läuft die Vernehmung des Beschuldigten.

Petric Kleine, Präsident des LKA Sachsen:

„Die Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeidirektion, die schnelle Übernahme durch die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und das PTAZ, die gute Vorarbeit der Dresdner Kollegen und nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit den Betroffenen und Zeugen führte zu einem schnellen Erfolg. Gerade bei derartigen Delikten ist dies von besonderer Bedeutung!

Mein Dank gilt auch den Medien, welche sich nicht an den sofort aufkommenden Spekulationen beteiligt und uns damit unsere Arbeit wesentlich er-leichtert haben, da potentielle Tatverdächtige nicht unnötig sensibilisiert wurden.“

Verdacht der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und Störung der Religionsausübung – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121869

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        12.06.2019

+ Schnelles Urteil wegen Angriffs auf Dresdner Moschee

++ Angeklagter im beschleunigten Verfahren zu Haftstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Dresden hat am 12.06.2019 einen 30-jährigen Tunesier wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährung verurteilt. Die Verurteilung erfolgte nur acht Tage nach Begehung der Tat in einem auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden durchgeführten beschleunigten Verfahren.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 04.06.2019, kurz vor 14:00 Uhr aus dem Bereich der Rudolf-Renner-Straße Steine an und in die Fatih Camiine Moschee geworfen und dabei drei doppelt verglaste Fenster der Moschee so zerstört zu haben, dass die geworfenen Steine bis in den Innenraum gelangten. Ihm wurde weiterhin vorgeworfen, am gleichen Tag gegen 15:50 Uhr mehrere Steine in ein Döner-Restaurant auf der Alten Meißner Landstraße geworfen zu haben. In beiden Fällen wurde niemand verletzt.

Der Angeklagte hat die Taten vor Gericht gestanden und als Motiv hinsichtlich des Angriffs auf die Moschee angegeben, dass ihm die Art und Weise, in der der Islam in der Dresdner Moschee praktiziert werde, missfalle.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp:

„Ich freue mich über den schnellen Fahndungserfolg, der in Zusammenarbeit der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden, der Dresdner Polizei und des PTAZ des LKA Sachsen möglich geworden ist. Das heutige Urteil ist ein klares Signal an alle potentiellen Straftäter, dass Angriffe auf Religionseinrichtungen von der Staatsanwaltschaft schnell und konsequent verfolgt werden.“

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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen                        06.06.2019

+ Spatenstich für den Neubau des Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts des Landeskriminalamtes Sachsen

Die sächsische Polizei erhält ein neues Kriminalwissenschaftliches und -technisches Institut (KTI). Auf dem Gelände des Landeskriminalamtes Sachsen in Dresden-Trachau entsteht ein Neubau mit zahlreichen Speziallaboren und Büros. Das Bauvorhaben wurde heute mit einem symbolischen Spatenstich durch Finanzminister Dr. Matthias Haß, Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar und den Präsidenten des Landeskriminalamtes Sachsen Petric Kleine begonnen.

Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Mit dem Neubau schaffen wir beste Rahmenbedingungen für die enorm wichtige Arbeit des Landeskriminalamtes.

Sicherheit und eine hohe Aufklärungsrate von Straftaten haben für die sächsische Staatsregierung oberste Priorität. Das unterstützen wir mit Investitionen, die nachhaltig wirken. Die gute Ausstattung der Polizei ist uns wichtig und deshalb auch ein Schwerpunkt des laufenden Doppelhaushalts 2019/20.“ Horst Kretzschmar, Landespolizeipräsident Sachsen: „Wenn es der Polizei gelingt, Straftaten aufzuklären und Täter zu ermitteln, dann sehr häufig durch akribische Tatortarbeit und gründliche Analyse gesicherter Spuren. Es gleicht jedes Mal einem Puzzle, die wichtigen Informationen herauszufiltern und in einen Zusammenhang zu bringen. Das neue Kriminaltechnische Institut wird dafür über modernste Möglichkeiten verfügen. Sie sind für eine zeitgemäße Beweissicherung unverzichtbar. Auch Dank der gründlichen Arbeit der Experten des Kriminaltechnischen Institutes wird die Polizei Sachsen auch weiterhin Erfolge im Kampf gegen die Kriminalität vorweisen können.“ Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen: „Erstmals seit Bestehen des Landeskriminalamtes Sachsen wird es mit dem Neubau des KTI möglich sein, mit optimalen baulichen und arbeitssozialen Bedingungen die vorhandene wissenschaftliche und kriminaltechnische Expertise unter einem Dach zu bündeln. Das hochmoderne und nachhaltig errichtete Gebäude manifestiert die vertrauensvolle Kooperation zwischen Wissenschaft und Polizei in unserem Freistaat und wird unseren Mitarbeitern dabei helfen, ihren elementaren Beitrag zur Straftatenaufklärung zu leisten und Spuren sowie Tatsachen an das Licht zu bringen, die ohne die Hilfe einer solchen Einrichtung im Verborgenen blieben.“

Hintergrund:

Nach derzeitigem Planungsstand soll der Neubau 2022 fertig sein. Das Investitionsvolumen liegt bei rund 60 Millionen Euro. Davon stammen 23,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Der Anteil des Freistaates beläuft sich auf 36,5 Millionen Euro. Die Baumaßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Das KTI, das in den Neubau einziehen wird, versteht sich als zentraler Dienstleister für die Landespolizei. Es ist zuständig für die technische und kriminaltechnische Untersuchung und Bewertung von Beweismitteln. Jährlich erhält das Institut rund 10.000 Vorgänge, das beinhaltet ein Arbeitsaufkommen von ca. 40.000 bis 50.000 Spurenauswertungen.

Die gut 120 Mitarbeiter im KTI beschäftigen sich unter anderem mit der Schusswaffenanalyse, mit der Schriftanalyse und der Materialuntersuchung.

Zentrale Bedeutung für Strafverfahren haben auch die DNA-Analyse, die Daktyloskopie mit ihrem Archiv von Fingerabdrücken und überhaupt die gesamte Spurensicherung. Auch Toxikologen, die sich mit Giften beschäftigen, Brand- und Explosionsexperten, Textilfachleute oder Falschgeldfahnder kommen im KTI-Neubau unter.

Anlage (Visualisierung – mit folgenden Angaben):

So soll es 2022 aussehen. Das hochmoderne Gebäude des Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts des Landeskriminalamtes Sachsen umfasst 306 Räume.

Visualisierung: Heinle, Wischer und Partner, Freie Architekten

Diese Visualisierung ist rechtefrei verwendbar.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          07.06.2019

+ Bundestag beschließt umfangreiches „Migrationspaket“

Zu den heutigen Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestages sagt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:

„Aus sächsischer Sicht sind die geplanten Anpassungen ein Erfolg auf dem Weg zur konsequenten Durchsetzung des Rechts. Wir verbessern mit der neuen Gesetzeslage unter anderem die Durchsetzung der Ausreisepflicht aber auch die frühzeitigere Überwachung bei ausländischen Straftätern und Gefährdern.

Wir weiten das Ausweisungsrecht im Zusammenhang mit Sozialleistungsmissbrauch oder Drogenkriminalität aus und senken die Hürden für den Ausreisegewahrsam sowie die Abschiebungshaft. Zudem schaffen wir mit den befristeten Regelungen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung Klarheit für Ausreisepflichtige, die eine Lehre begonnen haben oder bereits einer Arbeit nachgehen.“

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Landeskriminalamt Sachsen                                         07.06.2019

+ Schnelle Erfolge bei Fahndungsmaßnahmen der Soko-Kfz

++ Zwei hochwertige Fahrzeuge sichergestellt

Regelmäßig organisiert die Sonderkommission-Kfz gemeinsam mit den GFG`n (Gemeinsame Fahndungsgruppen) der Polizeidirektionen Fahndungswochen, in welchen konzentriert und organisiert nach entwendeten Fahrzeugen gefahndet wird. In Auswertung des aktuellen Fallaufkommens werden Begehungsmuster, regionale Schwerpunkte und besonders betroffene Fahrzeugfabrikate betrachtet und in eine Strategie eingearbeitet, welche das Grundgerüst für die meist mehrtägigen Einsätze bildet.

Erster Fahndungserfolg:

6. Juni 2019, gegen 09:15 Uhr: Im Rahmen einer Kontrollmaßnahme durch zivile Einsatzkräfte der Polizeidirektion Zwickau auf der BAB4 zwischen Schmölln und Meerane, sollte ein Audi Q5 mit polnischem Kennzeichen angehalten werden.

Der Fahrer des Audi schien dem Signal „Polizei Folgen“ und den Weisungen mit der Polizeikelle zunächst Folge leisten zu wollen, beschleunigte dann aber wieder in Höhe der Abfahrt Hohenstein. In wilder Flucht und unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln flüchtete der Audi dann weiter in Richtung Chemnitz – mit bis zu 250 km/h und gefährlichen Fahrspurwechseln.

Die Einsatzkräfte folgten mit dem notwendigen Abstand um den Kontakt zu halten und keine zusätzliche Gefährdung zu provozieren. An der Abfahrt Limbach-Oberfrohna fuhr der Audi weiter in Richtung Chemnitz, wieder verkehrsgefährdent und weiterhin mit stark überhöhter Geschwindigkeit. In Rabenstein befuhr der Audi sogar den Gehweg, wobei er einen Fahrradfahrer streifte – welcher zum Glück unverletzt blieb – und einen PKW Citroen touchierte. An einer Baustelle fuhr er in ein Wohngebiet ein und verlor bei der Ausfahrt aus diesem Areal die Kontrolle über das Fahrzeug und rutschte in einer Rechtskurve in ein Grundstück am Chemnitzer Riedenbachweg. Der Audi durchbrach dabei einen Bauzaun und beschädigte einen Stromkasten. Beim Versuch das Fahrzeug rückwärts aus der Unfallstelle herauszufahren, kollidierte der Audi mit dem Dienstfahrzeug der Fahndungskräfte.

Die Einsatzkräfte holten den Fahrer aus dem Fahrzeug und nahmen diesen vorläufig fest. Es handelt sich um einen 23-jährigen Polen. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges stellte sich heraus, dass der Audi in der Nacht zum Vortag in Hessen (Bereich Hanau) entwendet worden war. Der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein durchgeführter Drogenschnelltest war positiv.

Zweiter Fahndungserfolg:

6. Juni 2019, gegen 08:00 Uhr: An der Autobahnanschlußstelle Marsdorf der BAB 13, wurde durch Kräfte der Polizeidirektion Dresden ein Audi Q5 mit polnischen Kennzeichen angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges stellte sich auch hier heraus, dass der Audi in der Nacht zum Vortag ebenfalls in Hessen entwendet wurde – nur wenige Kilometer vom ersten Tatort entfernt. Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen. Es handelt sich um einen 42-jährigen Polen.

Wegen des räumlichen Zusammenhangs der Entwendungen und dem identischen Fabrikat der Fahrzeuge wird nun bei der zuständigen hessischen Staatsanwaltschaft angeregt den Verdacht des Bandendiebstahls, gem. §244 StGB, zu prüfen und einen entsprechenden Haftbefehlsantrag zu stellen.

Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen:

„Diese Fahndungserfolge sind das Ergebnis professionell vorbereiteter und durchgeführter Einsatzmaßnahmen. Durch die Aufrechterhaltung eines hohen Fahndungsdruckes leistet die sächsische Polizei einen bundesweiten Beitrag zur Zurückdrängung der internationalen Kfz-Verschiebung.“

FAQ`s:

Soko-Kfz: Sonderkommission der sächsischen Polizei zur Bekämpfung der internationalen Kfz-Verschiebung mit zentraler Führung und Koordination im LKA Sachsen und regionalen Ermittlungsabschnitten in allen Polizeidirektionen

Zwei hochwertige Fahrzeuge sichergestellt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121881

Zwei hochwertige Fahrzeuge sichergestellt – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/121880

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          12.06.2019

+ Europaweite Verkehrskontrollen der Polizei

In Sachsen stand etwa jeder 40. überprüfte Kraftfahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

In der zurückliegenden Woche hat die Polizei im gesamten Freistaat Sachsen bei Kontrollen im Straßenverkehr im Schwerpunkt darauf geachtet, ob Fahrzeuglenker unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Ergebnis: in etwa jedem 40. Fall wurden die Beamten fündig.

Die Kontrollen standen im Kontext mit der europaweiten TISPOL-Aktion „Al-cohol & Drugs“. In zahlreichen Mitgliedsstaaten der EU waren dazu in der vergangenen Woche Polizisten im Einsatz.

In den sächsischen Städten und Gemeinden kontrollierten die Streifen der fünf Polizeidirektionen rund 6.700 Fahrzeuge. Sie ertappten 122 alkoholisierte und 47 unter Drogeneinfluss stehende Fahrer. Die Beamten leiteten entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Mit diesen werden sich im Weiteren die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften oder Bußgeldstellen befassen. Die Folgen werden für die Betroffenen mindestens ein temporäres Fahrverbot, ein Bußgeld von 500 Euro oder mehr sowie zwei Punkte im Zentralregister sein. In Fällen, bei denen eine Straftat begangen wurde, droht neben einer empfindlichen Geldstrafe auch der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis.

„Unsere Streifen kontrollieren in Sachsen jeden Tag und jede Nacht hunderte Verkehrsteilnehmer. Der Kontrolldruck ist auch ein Signal. Die Gefahr, von der Polizei erwischt zu werden, wenn man gegen Gesetze verstößt, trägt dazu bei, sich regelkonform zu verhalten. Schließlich geht es um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger auf unseren Straßen. Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Kraftfahrer sind häufig an Unfällen beteiligt, bei denen Menschen verletzt werden oder gar zu Tode kommen“, sagte Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar.

Die bei den Kontrollen der Polizei ertappten Kraftfahrer nahmen mit einem Fahrrad, Motorrad, Auto, Traktor, Bus oder Lkw am Straßenverkehr teil. In 16 Fällen stellten die Ordnungshüter noch an Ort und Stelle Betäubungsmittel sicher, die im Besitz der kontrollierten Personen waren. Zwei Beschuldigte führten sogar eine Schusswaffe mit, für die sie keine Erlaubnis besaßen. In

19 Fällen waren die Kontrollierten in den europaweiten Datenbanken wegen verschiedener Delikte bereits zur Fahndung ausgeschrieben.

Die sächsische Polizei nimmt seit über zehn Jahren an den europaweiten Kontrollaktionen teil. Sie sind fester Bestandteil des Verkehrssicherheitskalenders im Freistaat Sachsen. Im Zusammenhang mit der Aktionswoche „Alcohol & Drugs“ wurden im Jahr 2018 knapp 6.000 Fahrzeuge in Sachsen kontrolliert und dabei 173 Trunkenheitsfahrten (Fahrten unter

Drogen- und Alkoholeinfluss) registriert. Im Jahr 2017 waren es knapp 5.000 überprüfte Fahrzeuge und 110 dabei festgestellte Verstöße gewesen.

Weitere Schwerpunktkontrollen erfolgten schon in den Monaten März und April.

Hier lag der Fokus der Polizei auf dem Sicherheitsgurt und der Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. In den kommenden Monaten werden Fahrzeuge des gewerblichen Güter- und Personentransportes, das allgemeine Verhalten von Verkehrsteilnehmern und erneut Alkohol- und Drogenkonsum den Schwerpunkt bilden.

Medienservice Sachsen.

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