Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 21.04.2021  –  LfV  :  Das LfV Sachsen warnt vor neuartigen Reichsbürgeraktivitäten in Dresden

* 20.04.2021  –  SMS  :  Impfangebot für weitere Menschen in Sachsen – Öffnung der gesamten Priorisierungsstufe 3

* 16.04.2021  –  STADD  :  Diebstahl in Heimatmuseum aufgeklärt I Durchsuchungen in Berlin realisiert

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Ausführliche Pressemitteilungen

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21.04.2021, 12:27 Uhr — Erstveröffentlichung

Das LfV Sachsen warnt vor neuartigen Reichsbürgeraktivitäten in Dresden

LfV-Präsident Christian: „Das LfV Sachsen beobachtet die offenkundige Ausdehnung des ‚Königreichs Deutschland‘ von Sachsen-Anhalt auf den Freistaat sehr genau“

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen warnt die Bevölkerung vor unerlaubten Bankgeschäften, die in einer neu eröffneten Filiale der »GK GemeinwohlKasse« in einer Bäckerei in Dresden-Laubegast angeboten werden. Aktivitäten dieser sogenannten Bank werden der extremistischen Reichsbürgerszene zugerechnet.

»Konkret handelt es sich hier um die verfassungsfeindliche Bestrebung ‚Königreich Deutschland‘, die bislang noch nicht im Freistaat Sachsen in Erscheinung getreten war. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat dem selbsternannten ‚König‘ dieses ‚Königreichs‘, Peter Fitzek, derartige Bankgeschäfte mehrfach untersagt«, sagte LfV-Präsident Dirk-Martin Christian heute in Dresden. »Trotz dieses Verbotes geht die ‚GK GemeinwohlKasse‘ ihren verfassungsfeindlichen Aktivitäten in der Dresdner Bäckereifiliale nach.«

Gemeinsam mit seinen Anhängern leugnet Peter Fitzek die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Fitzek ist schon des Öfteren in Konflikt mit dem Staat geraten und mehrfach verurteilt bzw. inhaftiert worden. Das ‚Königreich Deutschland‘ und Peter Fitzek sind laut Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt Beobachtungsobjekte des dortigen Verfassungsschutzes.

»Als Frühwarnsystem ist es unsere Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger über diese neuartigen extremistischen Umtriebe im Freistaat Sachsen zu informieren, bevor sie sogenannte Sparbücher oder Sparhefte bei dieser Reichsbürgerbank eröffnen«, so Christian. Es sei nicht auszuschließen, dass die Aufnahme des Betriebs der ‚GK Gemeinwohlkasse‘ in der Bäckereifiliale wohl überlegtes Kalkül sei. So kauften Kunden beim ‚vertrauten Bäcker von nebenan‘ Brot und Brötchen und würden nebenbei mit der Ideologie der Reichsbürger konfrontiert. Weiterhin sei anzunehmen, dass die Reichsbürgerbewegung sich die Sorgen der Bürger um ihr Erspartes in Zeiten der Pandemie zunutze mache und rechtschaffende Bürger am Ende um ihr Erspartes brächte, analysierte der LfV-Präsident. »Nicht ohne Grund hat die BaFin bereits im November 2014 einen Abwickler bestellt, der seitdem Anleger der ‚GK GemeinwohlKasse‘ auffordert, ihre Rückzahlungsansprüche bei ihm geltend zu machen.«

Das LfV Sachsen beobachtet die offenkundige Ausdehnung des ‚Königreichs Deutschland‘ von Sachsen-Anhalt auf den Freistaat sehr genau und teilt seine Erkenntnisse im Rahmen eines regelmäßigen intensiven Informationsaustausches mit den zuständigen Behörden.

Allgemeine Informationen zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern im Freistaat Sachsen:

Der sehr heterogenen Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter im Freistaat Sachsen werden rund 1.000 Personen zugerechnet (Bundesweit etwa 19.000 Personen). Der Anteil der Rechtsextremisten innerhalb dieses Spektrums beträgt in Sachsen rund sieben Prozent, jener von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse beläuft sich auf rund 1,8 Prozent. Reichsbürger und Selbstverwalter lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems ab. Folglich sprechen sie den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder negieren die geltende Rechtsordnung. Darüber hinaus gibt es auch Personen, die sich als Selbstverwalter bezeichnen und aus anderen Gründen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Typisch für sie sind z.B. selbst erklärte »Austritte« aus der Bundesrepublik Deutschland, verbunden mit der Erklärung der administrativen und rechtlichen Autonomie. So definieren Selbstverwalter z.B. ihr Grundstück oder ihr Haus als souveränes Staatsgebiet und markieren es durch eine (Grenz-) Linie.

Reichsbürger und Selbstverwalter handeln aus sehr unterschiedlicher Motivation. Dementsprechend variieren auch die jeweiligen Rechtfertigungsmuster. Teile der Szene berufen sich auf das historische Deutsche Reich, andere hängen Verschwörungstheorien an oder machen ein selbst definiertes Naturrecht geltend. Wiederum andere sehen ihre ehemalige DDR-Staatsbürgerschaft als nach wie vor gültig an.

Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist seit dem 1. Dezember 2016 ein Beobachtungsobjekt des LfV Sachsen.

Weitere Informationen zur heterogenen Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter erhalten Sie im Internet unter www.verfassungsschutz.sachsen.de

oder unter

https://www.verfassungsschutz.sachsen.de/reichsburger-und-selbstverwalter-4065.html

Detaillierte Informationen zu Peter Fitzek und dem »Königreich Deutschland« erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt:

https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/reichsbuergerbewegung/

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20.04.2021, 14:16 Uhr — Erstveröffentlichung

Impfangebot für weitere Menschen in Sachsen – Öffnung der gesamten Priorisierungsstufe 3

In Sachsen können sich beim Hausarzt ab sofort auch alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Ab Mittwoch, 21. April 2021, 18 Uhr, können entsprechende Termine ab dem Folgetag in den Impfzentren gebucht werden.

Gemäß der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 Corona-Impfverordnung des Bundes) sind daher nun unter anderem auch Menschen impfberechtigt, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder Mitglieder von Verfassungsorganen sind. Auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, sind impfberechtigt. Darüber hinaus bekommen nun auch weitere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen – z. B. Asthma oder Herzinsuffizienz – ein Impfangebot.

Staatsministerin Petra Köpping: »Wir kommen in Sachsen mit unserer Impfkampagne gut voran. Es wurden bereits 1,09 Millionen Impfdosen verabreicht. Auch unsere Hausärzte impfen kräftig mit. Nun wollen wir weiteren Menschen ein Impfangebot unterbreiten. Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenz in Sachsen halte ich es für zwingend, schnell mehr Menschen zu impfen. Es ist der Ausweg aus der Pandemie.«

Neue Regelungen bei AstraZeneca

Um mehr Menschen eine Impfung mit diesem Vakzin zu ermöglichen, ist in Arztpraxen ab sofort die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca komplett aufgehoben. Dies bedeutet konkret, dass sich auch Menschen unter 60 Jahre nach Aufklärung durch den Arzt für eine Impfung mit diesem Impfstoff entscheiden können – auch wenn sie keiner Priorisierungsgruppe angehören.

In allen Impfzentren werden allen Altersgruppen die Vakzine von Biontech und Moderna angeboten. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca gibt es aufgrund geringerer Liefermengen und aus logistischen Gründen nur in den Impfzentren Dresden, Leipzig und Chemnitz. Menschen ab 60 Jahre bekommen auch weiterhin bevorzugt AstraZeneca angeboten. Ist dieser im Impfzentrum nicht verfügbar, kommt ein anderer Impfstoff zum Einsatz.

Die Termine in den Impfzentren können bevorzugt online unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/ oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden. Die Zahl der Anrufe bei der Hotline bleibt hoch. Um sicherzustellen, dass prioritär Berechtigte auch zügig zu einem Impftermin kommen, appelliert Staatsministerin Petra Köpping erneut an Familien, Freunde, Verwandte, aber auch Nachbarschaftsinitiativen, ehrenamtliche Alltagsbegleiter und Kommunen, gerade älteren Menschen bei der Buchung per Internet zu helfen. Das Internetportal ist die schnellste Möglichkeit, einen Impftermin zu buchen. Menschen, die sich mit dem Online-Buchen schwer tun, wird empfohlen, sich vertrauensvoll an ihren Hausarzt zu wenden.

Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. ein ärztliches Attest notwendig. Personen, die den Priorisierungsgruppen 1 und 2 angehören, können sich auch weiterhin gleichberechtigt zu einer Impfung anmelden.

Die gesamte Auflistung aller Berechtigten in der Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität) finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Aufstellung-der-Priorisierung-fuer-die-SARS-CoV-2-Impfung-in-Sachsen.pdf

Details zu Impfberechtigten der Kritischen Infrastruktur: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Auflistungen-zu-KRITIS-Bereichen-nach-Coronavirus-Impfverordnung.pdf

Amtliche Bescheinigung über eine Tätigkeit nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 der Coronavirus-Impfverordnung (Kritische Infrastruktur): https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Bescheinigung-ueber-eine-Taetigkeit-in-einem-Kritis-Betrieb.pdf

Impfbescheinigung zu § 4 Nummer 9 Coronavirus-Impfverordnung: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-zur-Impfung-gegen-das-Coronavirus-SARS-CoV-2.pdf

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16.04.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Diebstahl in Heimatmuseum aufgeklärt I Durchsuchungen in Berlin realisiert

Wertvolle Kunstgegenstände sichergestellt

Gemeinsame Medieninformation

Staatsanwaltschaft Dresden

Polizeidirektion Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalaußenstelle Pirna ermitteln gegen zwei Deutsche (36 und 40 Jahre) u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 22. Oktober 2020, 14:00 Uhr und dem 23. Oktober 2020, 09:00 Uhr über die Feuertreppe gewaltsam in das Heimatmuseum Wilsdruff eingedrungen zu sein und dabei ein Fenster eingeschlagen zu haben. Aus dem Museum sollen die Beschuldigten sodann Kunstgegenstände (u.a. diverse historische Waffen, eine Zunft-Truhe der Schuhmacher aus dem Jahre 1744, diverse Militaria, eine Schafschere aus dem Jahr 1925 sowie eine umfangreiche Münzsammlung mit Münzen vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts) im Gesamtwert von mindestens 30.000,00 Euro entwendet haben, um sie für sich zu behalten oder gewinnbringend weiter zu veräußern. Zudem entstand durch den Einbruch im Heimatmuseum Wilsdruff ein Sachschaden in Höhe von mindestens 1.000,00 Euro.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Pirna Haftbefehle gegen die beiden dringend tatverdächtigen Beschuldigten erlassen. Der 36-jährige Beschuldigte wurde am 10. März 2021 in Berlin festgenommen. Der 40-jährige Beschuldigte wurde am 15. April 2021 in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen. Der 36-jährige Beschuldigte verbüßt derzeit noch Strafhaft in anderer Sache, so dass die Untersuchungshaft dort als Überhaft notiert ist. Den Haftbefehl gegen den 40-jährigen Beschuldigten hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Pirna am 15. April 2021 unter Erteilung strenger Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten sind bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft.

Bei umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in der Wohnung des 36-jährigen Beschuldigten in Berlin sowie bei zwei Kunst- und Antiquitätenhändlern in Berlin konnten viele der entwendeten Kunstgegenstände sichergestellt werden, u.a. ein Steinschlossgewehr mit Türballenbajonett französischer Bauart aus dem 18. Jahrhundert, eine Preußische Steinschlosspistole um 1732, eine Zunft-Truhe der Schuhmacher aus dem Jahr 1744, eine Schafschere aus dem Jahr 1925 und ein Bierkrug (siehe anliegende Fotos).

Nach dem Verbleib einiger Gegenstände, insbesondere der umfangreichen Münzsammlung, fahnden Staatsanwaltschaft und Polizei weiter intensiv.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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