Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 22.12.2021  –  STADD  :  Angriffe auf Polizeibeamte und Sicherheitsbedienstete

* 17.12.2021  –  STADD  :  Angriff im Amtsgericht Dresden

* 16.12.2021  –  LKA  :  Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten des Landeskriminalamtes Sachsen wegen Verdacht des tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten

* 16.12.2021  –  STADD  :  Verdacht des gemeinschaftlichen Mordes

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Ausführliche Pressemitteilungen

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22.12.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Angriffe auf Polizeibeamte und Sicherheitsbedienstete

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Russen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. versuchte gefährliche Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung in sieben Fällen, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln in drei Fällen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last.

Der Beschuldigte soll sich am 17.08.2021 gegen 14:00 Uhr in der Altmarktgalerie in Dresden ohne Mund-Nasen-Bedeckung aufgehalten haben. Als ihn zwei Sicherheitsmitarbeiter zum Tragen einer solchen Maske aufforderten, soll der Beschuldigte in Richtung eines Sicherheitsmitarbeiters getreten und geschlagen haben, um ihn zu verletzen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da der Sicherheitsmitarbeiter dem Angriff ausweichen konnte.

Am 06.09.2021 gegen 10:30 Uhr soll der Beschuldigte in einer von ihm bewohnten Asylunterkunft in Radebeul ein Steuermodul der Fußbodenheizung aus der Wand gerissen und auf einen Mitbewohner geworfen haben, um diesen zu verletzen, nachdem dieser es abgelehnt hatte, dem Beschuldigten Zigaretten zu geben. Der Geschädigte wurde nur knapp verfehlt und erlitt keine Verletzungen. Es entstand ein Sachschaden von ca. 200 Euro.

Zwischen dem 05.08.2021 und dem 29.09.2021 soll der Beschuldigte in der von ihm bewohnten Asylunterkunft ohne erkennbaren Anlass in drei Fällen Brandmeldeanlagen zerstört, eine Toilettentür eingetreten, zwei Wasserhähne verbogen und mehrere Schränke aus dem ihm bewohnten Zimmer geworfen haben. Hierdurch entstanden in der Asylbewerberunterkunft Sachschäden in Höhe von insgesamt etwa 2000 Euro.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 05.10.2021 gegen 15:45 Uhr die Ausländerbehörde in Meißen trotz Aufforderung des Sicherheitsdienstes nicht verlassen zu haben. Dem Beschuldigten wurde durch herbeigerufene Polizeikräfte ein Platzverweis erteilt. Den Anordnungen der Polizeibeamten zur Durchsetzung des Platzverweises kam der Beschuldigte nicht nach. Vielmehr trat und schlug der Beschuldigte unvermittelt gegen die Polizeibeamten, ohne diese zu treffen. Dabei fiel auch die Brille eines Polizeibeamten zu Boden und ging zu Bruch, wodurch ein Sachschaden von etwa 450 Euro entstand.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 03.11.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Untersuchungshaft ist aktuell als Überhaft notiert, da der Beschuldigte derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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17.12.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Angriff im Amtsgericht Dresden

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 44-jährigen Tunesier wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15.12.2021 gegen 09:30 Uhr in einer nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Dresden – Familiengericht – in der Roßbachstraße die zuständige Richterin massiv beleidigt zu haben.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, kurze Zeit später im Gerichtssaal seine 30-jährige ehemalige Lebensgefährtin zu Boden gebracht und auf die am Boden liegende Geschädigte mehrfach mit den Fäusten eingeschlagen zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte mit seinem stabilen Wanderschuh die Geschädigte ins Gesicht und gegen ihren Körper getreten haben. Weitere Übergriffe auf die Geschädigte konnten durch das Eingreifen der herbeieilenden Justizwachtmeister unterbunden werden. Durch den Angriff erlitt die Geschädigte Prellungen und starke Schmerzen im Gesicht.

Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf geständig eingelassen. Er ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 16.12.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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16.12.2021, 16:55 Uhr — Erstveröffentlichung

Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten des Landeskriminalamtes Sachsen wegen Verdacht des tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten

Mitteilung zum Sachverhalt

Am 13. Dezember 2021 kam es bei einem Einsatz der Polizeidirektion Dresden im Zusammenhang mit Corona-Protesten im Stadtgebiet von Pirna zu einer Auseinandersetzung zwischen Beamten der eingesetzten niedersächsischen Bereitschaftspolizei und einem Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Sachsen, der zu dieser Zeit privat unterwegs war.

Nach Angaben der eingesetzten Polizisten vor Ort, soll sich der zunächst nicht erkennbare Beamte den polizeilichen Anweisungen widersetzt haben, was zu einer Eskalation in Form einer körperlichen Auseinandersetzung führte.

In der Folge wurde der LKA-Beamte festgenommen und eine Anzeige wegen Verstoß gegen § 114 StGB – tätlicher Angriff auf Polizeibeamte – gefertigt.

Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Dresden geführt. Ein entsprechendes Disziplinarverfahren wurde durch das Landeskriminalamt eröffnet, welches bis zum Ende des Strafverfahrens ruht.

Sonja Penzel, Präsidentin des LKA Sachsen:

»Als ich von diesem Sachverhalt erfuhr, habe ich umgehend disziplinar-rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Sollte sich der Vorwurf gegen den Beamten erhärten, wird das zu erheblichen Konsequenzen führen – z. B. der Entfernung aus dem Dienst. Der Beamte wurde von seinen gegenwärtigen Aufgaben entbunden.«

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16.12.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Verdacht des gemeinschaftlichen Mordes

Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Iraker (30 und 38 Jahre) Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am Morgen des 14.10.2017 ihre zur Tatzeit 22-jährige Schwester – die nicht mit einem Angriff rechnete – in deren Wohnung in Dresden-Johannstadt erstickt zu haben.

Nach umfangreichen und komplexen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden – unter Einbindung des Landeskriminalamtes Sachsen – hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden im Juni 2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Europäische Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Der 38-jährige Beschuldigte wurde am 01.07.2021 in Finnland festgenommen und befand sich bis 27.07.2021 in Auslieferungshaft. Seit der erfolgten Auslieferung wird die Untersuchungshaft vollzogen. Der 30-jährige Beschuldigte befindet sich derzeit in Italien in anderer Sache in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft im hier geführten Verfahren ist als Überhaft notiert.

Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Beide Beschuldigte haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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