Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

23.10.2019 – SMJus: Zeichen für Europa setzen – Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen

21.10.2019 – LKA: Das LKA informiert zum Thema Callcenter-Betrug

21.10.2019 – STADD: Tritte mit beschuhtem Fuß gegen Kopf

18.10.2019 – STADD: Schlag gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ___________________________________________________________________________

Sächsisches Staatsministerium der Justiz                          23.10.2019

+ Zeichen für Europa setzen – Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen

Die Bundesregierung hat heute in Berlin einen Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen befürwortet, der zum Ziel hat, die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe zu stellen. Sachsen hatte im Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 285/19), der am 20. September 2019 vom Bundesrat beschlossen wurde.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: »Der Schutz der europäischen Grundwerte gewinnt gerade in Zeiten an Bedeutung, in denen unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit widerkehrenden Angriffen ausgesetzt sind. Wir dürfen nicht zulassen, dass Angriffe auf Symbole der Europäischen Union diese selbst verunglimpfen und damit auch unsere Grundwerte in Frage stellen. Mit dem Gesetz geben wir den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Mittel an die Hand, um wirksam beispielsweise gegen das öffentliche Verbrennen der EU-Flagge vorgehen zu können. Jetzt ist der Deutsche Bundestag am Zug, die sächsische Gesetzesinitiative schnell in geltendes Recht umzusetzen.« Nach derzeit geltender Rechtslage sind zwar die Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder geschützt, ein unangemessener Umgang mit den Kennzeichen der Europäischen Union kann strafrechtlich jedoch nicht geahndet werden. Die vom Freistaat Sachsen vorgeschlagene Regelung hat daher das Ziel, die Insignien der Europäischen Union den Symbolen und den Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen. Hierfür soll ein neu geschaffener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch eingefügt werden, der für die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht.

Die untrennbare Verbundenheit der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Union ist bereits durch die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zur Einigung Europas in der Präambel des Grundgesetzes verankert. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überzeugend, den strafrechtlichen Schutz ausschließlich auf Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder zu erstrecken und vergleichbare Symbole der Europäischen Union potentiellen Tätern zur Verächtlichmachung preiszugeben.

Eine Strafbarkeit der Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der Europäischen Union würde eine klare Botschaft an potentielle Täter darstellen.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         21.10.2019

+ Das LKA informiert zum Thema Callcenter-Betrug

Der sogenannte Callcenter-Betrug beschäftigt die Behörden nicht nur in Sachsen, sondern stellt ein bundesweites Phänomen dar. Die gut organisierten und geschulten Täter rufen aus meist türkischen Callcentern an und geben sich als Lotterieveranstalter, Rechtsanwälte, Polizisten, Amtspersonen oder Angehörige aus. Sie erzählen ihren Opfern die unterschiedlichsten Lügengeschichten, immer mit dem Ziel möglichst hohe Summen bei ihren Opfern abzugreifen. Am bekanntesten ist der Enkeltrick, der falsche Polizeibeamte, der Gewinnbote oder gerade ganz aktuell die Masche »Teamviewer«.

Allen Phänomenen ist eines gemeinsam: Die Opfer, meist ältere Menschen, werden telefonisch kontaktiert, um ihnen dann verbal Notsituationen oder Konditionen zu eröffnen, welche die Opfer ängstigen, in die Enge treiben und zu unbedachten Handlungen nötigen.

Die Anrufe erfolgen oft unter Verwendung gespoofter (also technisch veränderter) Rufnummern, welche eine falsche Identität vorspiegeln und den Verdacht des Betruges minimieren sollen. Lässt sich das Opfer auf das Spiel ein, werden Überweisungen angefordert oder direkte Übergaben von Geld bzw. Wertgegenständen vereinbart und realisiert.

Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes:

»Callcenter-Betrug ist allgegenwärtig. Fast täglich werden neue Betrugsfälle bekannt. Oft sind dabei ältere Menschen Opfer dieser Machenschaften. Meist wird die Polizei erst nach Eintritt eines Schadens informiert. Unsere Ermittlungen haben übergreifend drei wesentliche Erkenntnisse bestätigt: Zum Einen können die Strafverfolgungsbehörden nur bei der Bekämpfung dieses Phänomenbereiches erfolgreich sein, wenn sie national und international eng und abgestimmt zusammenarbeiten. Zum Anderen bringt der Callcenter-Betrug auch immer wieder neue, perfidere Erscheinungsformen hervor. Und schlussendlich sind präventive Aktivitäten und informative Hinweise zu diesem Phänomen angebrachter denn je.« Trotz einer intensiven internationalen Zusammenarbeit, welche z.B. in der Türkei zu einer Vielzahl erfolgreich durchgeführter Exekutivmaßnahmen auf Grundlage der in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse geführt hat, reißt die Kette der versuchten und vollendeten Callcenter-Betrugstaten nicht ab.

Deswegen kommt der Prävention und Aufklärung hier eine besondere Bedeutung zu.

Das LKA Sachsen rät:

•     Schenken Sie telefonischen Gewinn-Versprechungen keinen Glauben –insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen geknüpft ist!

•     Leisten Sie keinerlei Vorauszahlungen auf versprochene Gewinne – ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals von einer Vorauszahlung abhängig machen!

•     Seien Sie misstrauisch gegenüber Hilfeersuchen angeblicher Verwandter oder deren Freunde, welche Ihnen bis dato unbekannte Notsituationen schildern!

Halten Sie Rücksprache innerhalb der Familie oder sogar direkt mit dem angeblich Betroffenen!

•     Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen am Telefon nicht unter Druck

setzen! Angehörige deutscher Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals am Telefon zu einer Geldüberweisung nötigen oder bedrängen bzw. mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen!

•     Rufen Sie in den Dienststellen der Anrufer zurück und versichern Sie sich der Existenz der Amtsperson und deren Dienststelle! Nutzen Sie dazu nicht den Rückruf, sondern lassen Sie sich über die offiziellen Einwahlen entsprechend verbinden! Keine Behörde wird ungehalten reagieren, wenn Sie nach entsprechenden Auskünften verlangen. Im Gegenteil, denn so wird potentiellen Fällen vorgebeugt.

•     Seien Sie misstrauisch, wenn sich Servicezentren oder Supportbeauftragte unaufgefordert bei Ihnen melden!

•     Geben Sie keine persönlichen Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen oder Kreditkartennummern! Firmen, bei welchen Sie tatsächlich Kunde sind, haben Ihre Daten vorliegen und müssen diese nicht erfragen.

•     Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle, wenn Sie derartige Anrufe erhalten! Erstatten Sie unbedingt Anzeige! Dies hilft den Strafverfolgungsbehörden bei der Detektion neuer Phänomene und der Aufklärung der dahinter stehenden Strukturen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Polizei und auf den Informationsseiten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizeiberatung.de sowie bei jeder Polizeidienststelle.

Call ID Spoofing bezeichnet die Methode, mit der Anrufe unter einer beliebigen ausgehenden Rufnummer (Call ID = Caller Identification) geführt werden können. Dabei werden auf dem Telefondisplay des Anrufempfängers anstatt der Originalrufnummer des Anrufers frei wählbare Identifikationsinformationen angezeigt. Hierdurch ist es möglich, die wahre Rufnummernübermittlung des Anrufers zu verschleiern und beim Empfänger eine falsche Identität vorzutäuschen.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/125310

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        21.10.2019

Tritte mit beschuhtem Fuß gegen Kopf

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen einen 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen u.a. wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 22.06.2019, gegen 21:15 Uhr in einem Park in Meißen den nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung am Boden liegenden Geschädigten mehrfach wuchtig mit dem beschuhtem Fuß auf den Kopf und gegen den Kopf, insbesondere das Gesicht getreten zu haben, wobei er dessen Tötung zumindest billigend in Kauf nahm.

Eine hinzutretende Zeugin stieß der Beschuldigte zu Boden und schlug ihr mehrfach mit der Faust gegen die Schulter, wodurch diese Schmerzen erlitt.

Als der unmittelbar nach dieser Handlung herbeigeilte Freund der Zeugin versuchte, seiner Freundin zu helfen, geriet er in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten, wurde von diesem zu Boden gedrückt und mehrfach mit der Faust gegen Arm, Rippen und Kopf geschlagen, wodurch er Schmerzen erlitt.

Unmittelbar im Anschluss an diese Handlungen kam der Beschuldigte noch einmal an den Ort zurück, an dem der Geschädigte seiner ersten Tat noch immer von den Fußtritten benommen da lag. Als der Geschädigte versuchte, sich vom Boden zu erheben, trat ihm der Beschuldigte aus vollem Lauf mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf, wobei er dessen Tötung zumindest billigend in Kauf nahm.

Der Geschädigte erlitt schwere Verletzungen, u.a. ein mittel- bis schwergradiges Schädel-Hirn-Trauma 2. bis 3. Grades, und musste intensiv-medizinisch behandelt werden. Entgegen der Erwartung des Beschuldigten überlebte der Geschädigte die verübten Gewalthandlungen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/125309

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Staatsanwaltschaft Dresden                                        18.10.2019

+ Schlag gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution

++ Staatsanwaltschaft Dresden und Bundeskriminalamt vollstrecken

++ Haftbefehle und realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Bundeskriminalamt haben mit Unterstützung der PD Dresden am 16.10.2019 in einem Verfahren wegen gewerbsmäßigen schweren Menschenhandels und schwerer Zwangsprostitution in drei sogenannten Prostitutionsstätten und zwei Wohnungen in Dresden richterlich angeordnete Durchsuchungen durchgeführt und gegen vier Beschuldigte bulgarischer Nationalität Haftbefehle des Amtsgerichts Dresden vollstreckt.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2016 in Bulgarien Mädchen und junge Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder mittels Zwangs angeworben, nach Deutschland gelockt und unter Ausnutzung des Umstandes, dass sie sich in einem fremden Land ohne Sozialkontakte und ohne Ein-kommen aufhalten, sowie mittels Drohungen und Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben.

Die Ermittlungen wurden aufgrund von Hinweisen der bulgarischen Ermittlungsbehörden eingeleitet, bei denen zwei ehemalige Zwangsprostituierte nach ihrer Rückkehr nach Bulgarien Anzeige erstattet hatten. Bei den Durchsuchungen wurden 20 Prostituierte angetroffen und vernommen. Zu-dem wurden rund 20.000 Euro Bargeld, Unterlagen und zahlreiche Daten-träger sichergestellt.

Die vier Beschuldigten wurden am 17.10.2019 dem Haftrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser setzte die Haftbefehle gegen drei Beschuldigte in Vollzug. Ein Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Auskünfte erteilt allein die Staatsanwaltschaft Dresden.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/125273

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