Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

20.09.2018 – LKA: PTAZ¹ des Landeskriminalamtes Sachsen realisiert Durchsuchungsmaßnahmen bei Tatverdächtigen zum Landfriedensbruch am 14.09.2018 in Chemnitz

21.09.2018 – SMI: Dirk Lichtenberger übernimmt Leitung der Bereitschaftspolizei in Sachsen

20.09.2018 – SMI: Ablenkung – unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr!

24.09.2018 – SMI: „Nein zu Drogen!“

24.09.2018 – LKA: Ermittlungserfolg im Zusammenhang mit einem sogenannten „Geschäftsführer-Betrug“

26.09.2018 – LKA: Durchsuchungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz _______________________________________________________________________

Landeskriminalamt Sachsen                                         20.09.2018

+ PTAZ¹ des Landeskriminalamtes Sachsen realisiert Durchsuchungsmaßnahmen bei Tatverdächtigen zum Landfriedensbruch am 14.09.2018 in Chemnitz

Beamte des PTAZ¹ und der Polizeidirektion Chemnitz vollstrecken am heutigen Nachmittag mehrere Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Chemnitz.

Hintergrund sind die laufenden Ermittlungen wegen Verdachts des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung am vergangenen Freitag, dem 14. September 2018, gegen 21:15 Uhr, welche sich auf der Chemnitzer Schloßteichinsel ereigneten ².

Aus einer Gruppe von ca. 15 Personen kam es zu fremdenfeindlichen Äußerungen. Im weiteren Verlauf wurde ein 26-jähriger Iraner verletzt.

Unmittelbar nach dem Vorfall nahm die Polizei 15 Personen vorläufig in Gewahrsam. Gegen sechs der Tatverdächtigen, im Alter zwischen 27 und 33 Jahren, erließ der Ermittlungsrichter einen Haftbefehl³.

Im Zuge weiterführender Ermittlungen, welche nun durch das PTAZ¹ übernommen wurden, sind am heutigen Tag bei mehreren Tatverdächtigen Durchsuchungen durchgeführt worden, welche gegenwärtig noch andauern.

Zum aktuellen Stand der Ermittlungen werden gegenwärtig keine weiteren Angaben gemacht.

¹ PTAZ…Polizeiliches-Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum

² siehe Medieninformation der PD Chemnitz Nr. 454 Meldung 3754 vom

14.09.2018

³ siehe Gemeinsame Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz und der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 15.09.2018, Nr. 456

+++ Medien

PTAZ¹ des Landeskriminalamtes Sachsen realisiert Durchsuchungsmaßnahmen bei Tatverdächtigen zum Landfriedensbruch am 14.09.2018 in Chemnitz – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118462

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          21.09.2018

+ Dirk Lichtenberger übernimmt Leitung der Bereitschaftspolizei in Sachsen

++ Innenstaatssekretär Schneider: „Hohe Verantwortung für Einsätze im Freistaat und in anderen Bundesländern“

Staatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat heute im Kinosaal der Bereitschaftspolizei in Leipzig den neuen Leiter der Bereitschaftspolizei Dirk Lichtenberger in sein Amt eingeführt und dabei den bisherigen Präsidenten der Bereitschaftspolizei Horst Schröder in den Ruhestand verabschiedet.

Staatssekretär Schneider: „Der Leiter der Bereitschaftspolizei trägt mit seinen Beamten eine große Verantwortung bei Einsätzen in Sachsen und auch in anderen Bundesländern. Dirk Lichtenberger wünsche ich viel Erfolg mit seiner neuen Aufgabe. Gleichzeitig bedanke mich bei Horst Schröder für seine geleistete Arbeit.“ Der Bereitschaftspolizei gehören derzeit 1.342 aktive Polizistinnen und Polizisten an. Sie sind auf sieben Einsatzhundertschaften an den Standorten Dresden, Leipzig und Chemnitz verteilt. Zur Bereitschaftspolizei zählen auch drei Polizeifachschulen an denen im Augenblick 1.114 Beamtinnen und Beamte ausgebildet werden. Daneben sind auch das Polizeiorchester, die Diensthundeschule in Naustadt, die Polizeihubschrauberstaffel sowie die Wasserschutzpolizei dem Präsidium der Bereitschaftspolizei unterstellt.

Kurzvitae

Dirk Lichtenberger (48), Leitender Kriminaldirektor, seit 2016 Leiter des Führungsstabes der Polizeidirektion Zwickau. Davor war Dirk Lichtenberger als Referent im Sächsischen Staatsministerium des Innern im Bereich „Organisation, Planung und Controlling der Polizei“ tätig und zudem Leiter verschiedener Dezernate im Landeskriminalamt.

Horst Schröder (62), Polizeipräsident a.D., seit 1999 im Präsidium der Bereitschaftspolizei tätig. Von 2008 bis Ende 2012 leitete Horst Schröder die Polizeidirektion Westsachsen. 2013 wechselte er zur Bereitschaftspolizei und übernahm ab August 2016 das Amt des Leiters.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          20.09.2018

+ Ablenkung – unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr!

++ Polizei kontrolliert länderübergreifend mit Fokus auf das Thema Ablenkung am Steuer

Die sächsische Polizei kontrolliert heute an mehr als 100 Stellen  im Freistaat Sachsen den Verkehr. Der Fokus liegt dabei auf Ablenkungen im Straßenverkehr. Damit beteiligt sich die Polizei an der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ zum Thema „Ablenkung“. Über 300 Polizisten werden am heutigen Tag die Verkehrsteilnehmer kontrollieren, zum Thema Ablenkung aufklären und festgestellte Verstöße entsprechend ahnden.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Während der Fahrt muss die volle Konzentration auf der Straße und dem Verkehr liegen. Wenn der Fahrer während der Fahrt abgelenkt ist, kann es zu schweren Unfällen kommen. Bei nur einer Sekunde Ablenkung legt ein Kraftfahrer, der Tempo 50 fährt, ca. 14 Meter blind zurück. Hier wollen wir die Verkehrsteilnehmer zu den schweren Unfallgefahren sensibilisieren.“ Die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ zum Thema „Ablenkung“ fußt auf einen Beschluss der IMK vom Dezember 2017. Sie wurde neu ins Leben gerufen um schwerpunktmäßig auf aktuelle Verkehrssicherheitsprobleme aufmerksam zu machen. Sie löst den ehemaligen 24-Stunden-Blitzmarathon ab.

In Deutschland gibt es bisher keine statistische Erfassung, ob Ablenkungen am Steuer zu Unfällen geführt haben. In der Schweiz dagegen gilt „Unaufmerksamkeit und Ablenkung“ seit einigen Jahren  als eigene Unfallursache. 2013 beispielsweise machten diese rund 30 Prozent aller dort statistisch erfassten Unfälle aus. Internationale Studien sehen sogar mehr als die Hälfte der Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Ablenkung.

Besonders die Nutzung von Mobiltelefonen steht bei der Aktion im Fokus. Galt das Telefonieren während der Fahrt vor einigen Jahren noch als ablenkend und gefährlich, kostet die Nutzung von Smartphones beim Lesen und Tippen von Nachrichten noch weit mehr Aufmerksamkeit. Die staatlichen Sanktionen wurden demzufolge 2017 nochmals erhöht: 100 Euro Geldbuße und einen Punkt im Fahreignungsregister hat ein Verstoß zur Folge.

Aber auch alle anderen fahrfremden Tätigkeiten und Ablenkung erhöhen die Unfallgefahr. Hierzu zählen z. B. die Interaktion mit Mitfahrern, Essen, Trinken, Rauchen, Körperpflege während der Fahrt.  Aber auch die Suche nach Gegenständen im Fahrzeug, Zeitung lesen oder Tanzen zur Musik auf dem Sitz können die Konzentration und die Fahrfähigkeit beeinflussen.

Kritisch sieht die Polizei auch das Tragen von Kopfhörern als Radfahrer und Fußgänger, auch wenn es nicht grundsätzlich verboten ist. Neben der Ablenkungsgefahr besteht für die Verkehrsteilnehmer hierdurch auch das Risiko, Warnsignale (z. B. von Polizei und Rettungsdienten) zu überhören.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern                          24.09.2018

+ „Nein zu Drogen!“

++ Gemeinsames Antidrogen-Projekt der polnischen und sächsischen Polizei im Grenzraum erfolgreich beendet

In Görlitz ist heute das sächsisch-polnische Projekt „Nein zu Drogen – Steigerung der Effektivität der Polizei im Kampf gegen die Drogenkriminalität im deutsch-polnischen Grenzraum“ erfolgreich beendet worden. An der Abschlusskonferenz hat Sachsens Innenstaatssekretär Prof. Dr.

Günther Schneider teilgenommen. Das Leuchtturmprojekt dient insbesondere der engeren Zusammenarbeit der polnischen und sächsischen Polizei. Verbessert wurde aber auch die Zusammenarbeit anderer Behörden zur Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität sowie gesellschaftlicher Institutionen bei der Drogenprävention.

„Der Kampf gegen die Drogen ist eine Daueraufgabe, die nur grenzüberschreitend und gemeinsam gelöst werden kann“, sagte Innenstaatssekretär Schneider heute zum Projektabschluss. „Wichtig ist der Fahndungsdruck auf Dealer und Hersteller. Das funktioniert besonders mittels Razzien, gerade im Grenzgebiet gut. Deshalb haben wir seit längerem die Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus Polen und Tschechien deutlich verstärkt. Im Rahmen des Projektes konnten wir die Polizisten technisch besser ausstatten, gezielt fortbilden und vernetzen, dass sie in Zukunft der Herausforderung besser gewachsen sind“, so Günther Schneider weiter.

Das Projekt besteht aus drei Säulen: der Prävention, Schulungen von Ermittlern und Beschaffung von Kriminaltechnik sowie der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit mit einer eigenen Werbekampagne. Zahlreiche Präventionsveranstaltungen wurden an Schulen für Schüler, Lehrer und Eltern durchgeführt. Dazu wurden eigens Technik und Drogenpräsentationskoffer angeschafft. Informationsbroschüren zur Aufklärung über die Gefahren, die Beschaffenheit und Wirkungen verschiedener Drogen wurden erstellt.

Drogenermittler sowie Kriminaltechniker beider Länder hospitierten gegenseitig und nahmen an  Seminaren teil. Technik wie Laborwagen zur Drogenfeststellung und -analyse wurden angeschafft. Informationsseiten zu den Inhalten des Projekts im Internet wurden erstellt und ein Schüler-Wettbewerb durchgeführt.

Das EU-Projekt startete am 1. Oktober 2016 und läuft bis zum 30. September diesen Jahres. Eine Verlängerung bis zum Jahresende wurde bereits beantragt.

Es wurde im Rahmen des INTERREG-Programmes zwischen der Republik Polen und dem Freistaat Sachsen finanziert und verfügte über ein Budget von rund 1,1 Millionen Euro.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         24.09.2018

+Ermittlungserfolg im Zusammenhang mit einem sogenannten „Geschäftsführer-Betrug“

Anfang August 2018 erhielt die Buchhalterin eines mittelständigen Unternehmens in Sachsen eine auf den ersten Blick vom Mailaccount des Geschäftsführers der Firma stammende Email. In dieser und weiteren folgenden Mails wurde die Frau unter Verpflichtung auf vertrauliche Behandlung der Angelegenheit aufgefordert, eine Finanztransaktion durchzuführen. Ein beauftragter Rechtsanwalt sollte die Mitarbeiterin dabei unterstützen.

Konkret ging es um den Kauf von Wertpapieren für eine Firmenübernahme.

Letztlich wurde am gleichen Tag um die Mittagszeit eine Transaktion in Höhe von mehreren hunderttausend Euro vom Konto der Firma auf ein Konto im europäischen Ausland durch die Buchhalterin veranlasst.

Aufgrund später eingetretener Zweifel der Beschäftigten an dem Auftrag offenbarte diese sich der Geschäftsleitung und erstattete nachfolgend Anzeige bei der Polizei. Die Frau ist Opfer eines sogenannten „Geschäftsführer–Betruges“ (CEO Fraud) geworden.

Durch Ermittler des LKA wurden unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer Gutschrift des überwiesenen Betrages auf dem ausländischen Täterkonto und zur Rücküberweisung auf das Konto des Unternehmens in Dresden eingeleitet. Mittels dieser, letztlich erfolgreichen, Maßnahmen konnte zwei Tage nach Tatbegehung die Rücküberweisung des vollen Betrages erreicht werden.

In dem eingeleiteten Verfahren wurden weitere Maßnahmen zur Ermittlung der bis dahin unbekannten Täter ergriffen. Durch Rechtshilfeersuchen und der Zusammenarbeit mit israelischen Ermittlungsbehörden konnten fünf Beschuldigte in Israel festgestellt werden. Die israelischen Behörden führen derzeit die Ermittlungen gegen die Personen.

In diesem Zusammenhang möchte das LKA Sachsen noch einmal auf das Phänomen des „Geschäftsführer-Betruges“, auch CEO-Fraud genannt, aufmerksam machen.

In Deutschland ist dieses speziell gegen Unternehmen gerichtetes Betrugsphänomen seit 2013 zu beobachten.

Die Täter täuschen dabei  – mittels gefälschter E-Mail-Absenderdaten und verschleierter Telefonnummern – die Identität einer ranghohen Person des Unternehmens (CEO – Chief Executive Officer) vor und veranlassen autorisierte Mitarbeiter der Buchhaltungs– und Finanzabteilungen, hohe Geldbeträge auf vorgegebene Zielkonten im Ausland zu überweisen. Angeblich geheim zu haltende Transaktionen, etwa im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Übernahme fremder Unternehmen im Ausland, werden dazu häufig als Anlass genannt. Oft geht die erste Kontaktaufnahme einher mit nachfolgenden Anrufen durch angebliche Anwälte, Mitarbeiter von Consultingfirmen oder Behörden. Diese haben das Ziel, beim mutmaßlichen Opfer Vertrauen herzustellen bzw. die Glaubwürdigkeit des Anliegens zu unterstreichen.

Seit 2015 werden auch sächsische Firmen Opfer von CEO-Fraud-Angriffen.

Statistische Angaben zu Fällen in Zusammenhang mit dem Phänomen CEO Fraud finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche „CEO-Fraud“ rät das Landeskriminalamt

Sachsen:

❙   Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail Nachrichten, im Sinne des oben

beschriebenen Phänomens, Ihre Geschäftsleitung oder einen Vorgesetzten, unabhängig von dem in der E-Mail angedachten oder vorgegebenen Weg.

❙   Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf Absenderadresse und  korrekte

Schreibweise.

❙   In den meisten bekannten Fällen fanden Voraufklärungen im Internet

statt. Achten sie deshalb sehr genau darauf, welche Informationen über Ihre Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplattformen zu entnehmen sind

❙   Die Täter gehen professionell vor und nutzen auch bei der Annäherung an

Ihre Mitarbeiter die üblichen Umgangsformen zwischen Leitungsebene und Mitarbeitern. Auch durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in den betrügerischen Mails sollten firmeninterne Kotrollmechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden können!

❙   Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und stellen Sie sicher, dass

Vorsicht und (eventuell auch unbegründete) Nachfragen nicht negativ bewertet werden!

+++ Medien

Ermittlungserfolg im Zusammenhang mit einem sogenannten „Geschäftsführer-Betrug“ – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118522

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Landeskriminalamt Sachsen                                         26.09.2018

+ Durchsuchungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

++ Exekutivmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen bei Angehörigem der Reichsbürgerszene

Am Dienstag, dem 25. September führte das LKA Sachsen zusammen mit Kräften der Bereitschaftspolizei Exekutivmaßnahmen zur Umsetzung eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Dresden in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen Angehörigen der Reichsbürgerszene durch. Ort der Maßnahme war die Gemeinde Thiendorf.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 44-jährigen Deutschen.

Bei der Durchsuchung des durch den Beschuldigten als Aufenthaltsort genutzten Objektes kamen sowohl Spezialisten des LKA Sachsen als auch

Waffen- und Sprengstoffspürhunde sowie Rauschgiftspürhunde zum Einsatz. Im Ergebnis der Maßnahme wurden unter anderem zwei Pistolen, mehrere Magazine, diverse Munition und zwei Schlagringe beschlagnahmt.

Dem Beschuldigten wurde im Ergebnis der Durchsuchung die vorläufige Festnahme erklärt. Die Staatsanwaltschaft Dresden wird beim zuständigen Amtsgericht einen Haftantrag stellen.

Am Einsatz waren insgesamt fast 40 Beamte des LKA Sachsen, der Bereitschaftspolizei und der Polizeidirektion Dresden beteiligt.

+++ Medien

Durchsuchungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/118561

Medienservice Sachsen.

http://www.medienservice.sachsen.de/

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